AKOMA
GmbH
Remchingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.813,00 |
40.929,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.139,00 |
30.304,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.174,00 |
9.125,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.450.017,01 |
4.375.234,29 |
| I.
Vorräte |
1.299.949,06 |
3.150.064,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
160.616,90 |
55.848,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
989.451,05 |
1.169.321,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.484,71 |
6.044,24 |
| Aktiva |
2.490.314,72 |
4.422.207,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
815.676,43 |
693.642,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
668.642,86 |
299.153,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
122.033,57 |
369.489,01 |
| B.
Rückstellungen |
274.788,03 |
343.019,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.398.975,26 |
3.383.169,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.398.975,26 |
3.383.169,98 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
875,00 |
2.375,00 |
| Passiva |
2.490.314,72 |
4.422.207,53 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
AKOMA GmbH
Remchingen
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Aufstellung und der Offenlegung des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Auf die
Erstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet (§ 264
Abs. 1 Satz 4 HGB). Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze:
Die Gliederung der Bilanz ändert sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzung des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 250,-- € wurden sofort
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 251,--
€ bis 800,-- €) wurden ebenfalls sofort
abgeschrieben.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- und Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum
nicht an.
Die Guthaben bei Kreditinstituten und der
Kassenbestand wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
bereits in 2023 bezahlte Beiträge, die das Folgejahr
betreffen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Es bestehen Verbindlichkeiten i. H. von € 0,00
gegenüber den Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG
i. V. mit § 264c Abs. 1 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird
der Gesellschafterversammlung für 2023 einen Vortrag
des Jahresüberschusses 2023 auf neue Rechnung
vorschlagen.
III. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Kathleen Pfennigsdorf und Herrn Olaf Pfennigsdorf
geführt.
Remchingen, den 05. Juli 2024
………………………………………..
(Kathleen Pfennigsdorf)
………………………………………..
(Olaf Pfennigsdorf)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2024
festgestellt.
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