HHG
Haustechnik Handels GmbH
Pausa/Vogtl.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
904.959,50 |
883.294,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.943,00 |
14.568,00 |
| II.
Sachanlagen |
891.969,87 |
866.700,27 |
| III.
Finanzanlagen |
2.046,63 |
2.025,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.050.228,95 |
2.235.091,95 |
| I.
Vorräte |
1.628.770,36 |
1.422.645,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
336.638,72 |
516.513,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.819,87 |
295.933,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.258,42 |
1.217,53 |
| Aktiva |
2.959.446,87 |
3.119.603,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.786.710,22 |
2.380.528,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.000.000,00 |
1.500.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
354.964,03 |
402.064,82 |
| IV.
Jahresüberschuss |
406.181,60 |
452.899,21 |
| B.
Rückstellungen |
86.435,73 |
211.650,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.300,92 |
527.424,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.300,92 |
527.424,29 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.342,66 |
4.528,61 |
| Summe
Passiva |
2.959.446,87 |
3.119.603,61 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der HHG Haustechnik Handels GmbH
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH- Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen (§§ 276, 288 HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH- Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vergangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die immateriellen
Vermögensgegenstände und beweglichen Sachanlagen
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen waren nicht zu
bilden.
Steuerrückstellungen waren im bilanzierten
Wirtschaftsjahr für noch fällige Zahlungen nach
Ermittlungen im Rahmen der Jahresabschlussbearbeitung zu
bilden.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
beiliegenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben
sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
(§ 268 Abs. 2 HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Joachim Chemnitz geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Pausa-Mühltroff, den
19. Dezember 2024
gez.
Joachim Chemnitz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
|