Leviat GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Lange seit 15.4.2019 | Geschäftsführer |
Heiko Diederichs seit 22.8.2017 | Geschäftsführer |
Oliver Holleber seit 3.7.2017 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HALFEN Vertriebsgesellschaft mbHLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für 20191. Grundlagen der Gesellschaft Die HALFEN Vertriebsgesellschaft betreut als Vertriebsorganisation in der HALFEN Gruppe ausschließlich den Markt in Deutschland. Das Produktprogramm umfasst die gesamte Produktpalette der HALFEN Produktionsgesellschaften in Deutschland und Polen. 2. Wirtschaftsbericht 1) Marktsituation Der Markt für die Bauindustrie in Deutschland insgesamt stagnierte auf dem Niveau von 2018. In den branchenbezogenen Märkten stiegen sowohl der Wohnungsbau als auch der Gewerbe- und Infrastrukturbau nur leicht gegenüber dem Vorjahr. 2) Wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2019 wurde mit der Gesellschafterin HALFEN GmbH, Langenfeld, ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Außerdem ist die Gesellschaft zum 1.1.2019 dem ertragsteuerlichen Organkreis der CRH Deutschland GmbH, Kruft, beigetreten. 3) Umsatz und Ertragslage Die Gesellschaft hat in einem stagnierenden Markt eine Verringerung der Umsätze um 3,9% auf 55,9 Mio. EUR hinnehmen müssen. In unserem Geschäftsbereich Bau sank der Umsatz um 2,4% auf 44,9 Mio. EUR, im Geschäftsbereich Industrietechnik sank der Umsatz um 9,7% auf 10,9 Mio. EUR. Die Ertragslage der Gesellschaft verschlechterte sich aufgrund der gesunkenen Umsätze. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen insbesondere aufgrund von höheren Rückstellungsauflösungen und Weiterbelastungen an verbunden Unternehmen insgesamt um 144 TEUR auf 274 TEUR. Die Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 130 TEUR auf 6.821 TEUR, insbesondere aufgrund von geringeren Umlagen von verbundenen Unternehmen und Ausgangsfrachten. Anderseits stiegen Beratungs- und Reisekosten. Der Personalaufwand stieg im Wesentlichen aufgrund erhöhter Aufwendungen für Altersversorgung um 97 TEUR auf 6.052 TEUR. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl stieg leicht an. Der Anstieg des Ergebnis nach Steuern auf 5.327 TEUR (Vorjahr: 4.945 TEUR) resultiert daraus, dass aufgrund der steuerlichen Organschaft für das Geschäftsjahr 2019 keine Ertragsteuern angefallen sind. Die Ertragsteuern in Höhe von 39 TEUR betreffen Vorjahre. Aufgrund des im Berichtsjahr abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wurde der Gewinn in Höhe von 5.288 TEUR abgeführt. Die Ziele für Umsatz sowie operatives Ergebnis wurden nicht erreicht. 4) Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt zum Jahresende bei 73,4 Mio. EUR (Vorjahr: 67,6 Mio. EUR). Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen gegenüber dem Vorjahr und betrugen am Stichtag 70,7 Mio. EUR gegenüber 66,2 Mio. EUR im Vorjahr. Der wesentliche Anteil von EUR 69,6 Mio. stammt aus dem Konzern-Cash Pooling. Die Gesellschaft finanziert sich über einen konzerninternen Cash Pool, der als Forderung oder Verbindlichkeit gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen auf 1.603 TEUR (Vorjahr 305 TEUR) aufgrund von Steuererstattungsansprüchen in Höhe von TEUR 1.598. Die Rückstellungen stiegen auf EUR 7,2 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.), darin enthalten waren Pensionsrückstellungen von EUR 3,5 Mio. (Vorjahr EUR 3,1 Mio.). Wesentliche Veränderungen resultieren aus höheren Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen, insbesondere für Altersteilzeit. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen TEUR 496 (Vorjahr: TEUR 342). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen im Wesentlichen aufgrund der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 5.288 auf insgesamt TEUR 5.302 (Vorjahr TEUR 82) Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken auf TEUR 101 nach TEUR 291 im Vorjahr aufgrund von geringeren Steuerverbindlichkeiten. 5) Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als gut. 6) Personalentwicklung Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte die HALFEN Vertriebsgesellschaft, ebenso wie im Vorjahr, insgesamt 69 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3. Prognosebericht 1) Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die infolge der Corona-Pandemie weltweit getroffenen Maßnahmen und die daraus entstehenden Einschränkungen sind in ihrer Wirkung für die HALFEN Vertriebsgesellschaft derzeit nicht abzuschätzen Aus heutiger Sicht bestehen jedoch keine Risiken auf der Beschaffungsseite, da die Gesellschaft exklusiv HALFEN-Produkte in Deutschland vertreibt. Auf der Absatzseite muss hingegen damit gerechnet werden, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen zu Verzögerungen oder zu Verschiebungen bei Bauprojekten und somit zu Umsatzrückgängen im Geschäftsjahr 2020 führen werden. Weitere Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sehen wir nicht. 2) Voraussichtliche Entwicklung Im ersten Halbjahr 2020 liegen sowohl der Umsatz als auch das operative Ergebnis der Gesellschaft über dem Niveau des Vergleichszeitraums des Vorjahres. Für das gesamte Jahr 2020 jedoch beurteilen wir die weitere Entwicklung aufgrund der nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen Effekte der Corona-Pandemie zurückhaltend. Daher erwarten wir Umsatz und operatives Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres. Zum heutigen Zeitpunkt betrachten wir die Corona-Pandemie als den stärksten wirtschaftlichen Einflussfaktor des Jahres.
Langenfeld, den 30. Juni 2020 Die Geschäftsführung Thomas Lange Heiko Diederichs Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2019
Anhang für 2019Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon Vermerke ebenfalls an dieser Stelle dargestellt. Registerinformation Die Gesellschaft ist unter der Firma HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Langenfeld im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 67326 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden bei Zugängen in das bewegliche Anlagevermögen bis zum 31. Dezember 2003 zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2004 werden Zugänge in das bewegliche Anlagevermögen ausschließlich linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei den wesentlichen technischen Anlagen und Maschinen sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis zehn Jahre. Die Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden seit dem 1. Januar 2004 ausschließlich pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden ab dem 1. Januar 2018 bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bis zum 31. Dezember 2015 erfolgte die Erfassung geringwertiger Anlagegüter als jährlich steuerlich zu bildender Sammelposten mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 und wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Der Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von oder eine Veräußerung an verbundene Unternehmen wird nicht als Zugang bzw. Abgang, sondern gesondert mit den historischen Anschaffungskosten und den bisher aufgelaufenen Abschreibungsbeträgen als Übertragung verbundene Unternehmen im Anlagenspiegel ausgewiesen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten und unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit vorsichtig bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangen 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,71% (Vorjahr: 3,21%) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 1,75% (Vorjahr: 1,75%) und erwartete Rentensteigerungen ebenfalls mit 1,75% (Vorjahr: 1,75%) berücksichtigt. Die Fluktuationsentwicklung wurde entsprechend berücksichtigt. Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des bestehenden Wahlrechts und seit 2019 aufgrund der steuerlichen Organschaft. Forderungen und Verbindlichkeiten, die ursprünglich in fremder Währung lauten, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel. Die Zugänge zum Anlagevermögen betreffen Investitionen in Sachanlagen der HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH. Anlagenspiegel 31.12.2019Entwicklung des Anlagevermögens 2019
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 69.640 (Vorjahr: TEUR 65.265) aus dem Cash-Pool, mit TEUR 900 (Vorjahr: TEUR 900) aus Darlehen und TEUR 117 (Vorjahr: TEUR 78) aus Lieferungen und Leistungen. Die darin enthaltenen Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 69.691 (Vorjahr: TEUR 35.562) und betreffen mit TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 12) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 69.640 (Vorjahr: TEUR 35.550) Forderungen aus dem Cash-Pool. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Rückstellungen für Pensionen umfassen die Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften in vollem Umfang. Der Unterschiedsbetrag für Pensionsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB, zwischen der Rückstellung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und der Rückstellung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt gem. Gutachten TEUR 598 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2019 mit den Angaben gemäß § 285 Nr. 1 und 2 HGB Sicherheiten wurden für die Verbindlichkeiten nicht gegeben. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert - mit folgender Ausnahme (Anwendung von § 265 Abs. 6 HGB): § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB Der "Materialaufwand" wird in der Reihenfolge als zweite vor der Position "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen; dadurch wird die Darstellung des Rohertrages in der Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht. In 2019 wurden die Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 55.880 (Vorjahr: TEUR 58.150) ausschließlich durch Lieferung von Befestigungs- und Montagesystemen an überwiegend inländische Kunden erzielt. Gliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereich:
Die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 274 (Vorjahr: TEUR 130) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 17) und aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 110).
Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 70 (Vorjahr: 68).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungs- und Vertriebskosten und die Bildung von Rückstellungen, soweit sie den übrigen Aufwandspositionen nicht gesondert zugeordnet werden können. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 39 betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer für Vorjahre. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zur Verringerung der Kapitalbindung werden Gebäude sowie Kraftfahrzeuge und technisches Equipment im Wesentlichen nicht erworben, sondern gemietet beziehungsweise geleast. Aus diesen Miet- und Leasingverträgen resultieren die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Davon gegen verbundene Unternehmen: TEUR 90 in 2020 und TEUR 358 in den Folgejahren. Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2020 und 2024. Von den Miet- und Leasingverträgen haben TEUR 557 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Konzernzugehörigkeit Die HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, Langenfeld, ist ein über die HALFEN GmbH, Langenfeld, und die CRH Deutschland GmbH, Kruft, (CRH) in Mehrheitsbesitz stehendes Tochterunternehmen der CRH plc., Dublin/Irland, und ist mit allen Gesellschaften des CRH-Konzerns verbunden. Die CRH plc., Dublin/Irland, ist Mutterunternehmen des einzigen Konsolidierungskreises. Diese Gesellschaft stellt einen den EG-Richtlinien entsprechenden Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht auf, der bei ihr erhältlich ist. Dieser Konzernabschluss wird in die deutsche Sprache übersetzt und von der CRH im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Damit ist die HALFEN GmbH von der Aufstellung eines eigenen Teil-Konzernabschlusses befreit. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben des Konzernabschlusses der CRH plc. einbezogen wird. Nachtragsbericht Die nach Abschluss des zurückliegenden Geschäftsjahres 2019 ausgebrochene Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen könnten bei längerem Andauern die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens in 2020 beeinflussen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Lagebericht, Abschnitt "3. Prognosebericht". Geschäftsführung und Vertretung Die Geschäftsführer sind / waren Richard Wachter, Kaufmann (bis 01.03.2019) Thomas Lange, Kaufmann (ab 01.03.2019) Heiko Diederichs, Kaufmann Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs.4 HGB verzichtet. Gesamtbezüge und Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 34).
Langenfeld, den 30. Juni 2020 Die Geschäftsführung Thomas Lange Heiko Diederichs Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH, Langenfeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HALFEN Vertriebsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 14. August 2020 Ernst
& Young GmbH
Forst, Wirtschaftsprüfer Fischer, Wirtschaftsprüferin |
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