Steingrüber Handelsgesellschaft mbH
Maxdorf
(vormals: Mannheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.645,00 |
61.561,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.890,00 |
52.930,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.755,00 |
8.631,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.519,88 |
120.615,08 |
| I.
Vorräte |
91.451,91 |
112.615,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.057,79 |
7.994,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10,18 |
5,49 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
229.117,80 |
165.810,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
378.282,68 |
347.986,59 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
120.000,00 |
120.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
349.117,80 |
285.810,51 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
229.117,80 |
165.810,51 |
| B.
Rückstellungen |
3.700,00 |
3.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
374.582,68 |
344.586,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
378.282,68 |
347.986,59 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2008 der
Steingrüber Handelgesellschaft mbH, Mannheim, ist nach
den §§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die in § 266 Abs 2 und 3 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
aufgenommen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen
Grundsätzen ausgerichtet worden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den
Maßgaben des § 6 Abs. 2 und 2 a EStG
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Die Höhe der Rückstellungen
entspricht den nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Beträgen.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind kurzfristiger Natur,
d.h. die Restlaufzeit beträgt höchstens ein Jahr.
Das Haftkapital beträgt TEuro 120,0. Im
Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von TEuro
285,8 enthalten. Der Jahresfehlbetrag 2008 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die Höhe der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von höchstens einem Jahr beträgt
TEuro 205,8.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Frau
Eva Steingerüber in Höhe von TEuro 168,8 mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese
Verbindlichkeit wird verzinst.
Des weiteren besteht gegenüber der
Gesellschafterin eine kurzfristige Verbindlichkeit in
Höhe von TEuro 151,3. Diese Verbindlichkeit wurde
nicht verzinst.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2008 erfolgte die
Geschäftsführung durch Frau Eva Steingrüber.
Die Gesellschafterin Frau Eva Steingrüber hat am
05.02.2007 in Höhe von TEuro 110,0 auf ihre Forderung
gegenüber der Gesellschaft verzichtet. Diese Forderung
lebt wieder auf, sobald es der Berichtsfirma wirtschaftlich
wieder besser geht.
Hinweis nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB weisen wir darauf
hin, dass er Jahresabschluss 2008 in 2010 festgestellt
wurde.
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