Elektro-Kaas GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.893,50 |
25.010,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.890,50 |
25.007,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.942.625,91 |
4.318.435,08 |
| I.
Vorräte |
3.646.891,76 |
3.155.066,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
766.342,40 |
802.515,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
529.391,75 |
360.853,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.174,91 |
1.034,52 |
| Aktiva |
4.986.694,32 |
4.344.480,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.561.261,98 |
1.468.653,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.305.616,04 |
1.213.008,04 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.138.008,54 |
1.076.773,69 |
| B.
Rückstellungen |
215.466,00 |
199.888,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.209.966,34 |
2.675.938,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.209.966,34 |
2.675.938,12 |
| Passiva |
4.986.694,32 |
4.344.480,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Elektro-Kaas GmbH hat ihren Sitz in Ansbach. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter
Registernummer HRB 2091 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023
entspricht der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
S. 1 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden degressiv
bzw. linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4
HGB).
Die Bewertung der in Arbeit befindlichen
Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten i.S.d. §
255 Abs. 2 HGB. Bei einzelnen Aufträgen erfolgt der
Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
gemäß § 253 Abs. 3 HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB
bzw. dem Nominalwert bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen (§ 253 Abs.
1 HGB).
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital beträgt DM 500.000,00.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
4. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt
2023
)
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 36
(Vorjahr: 36) Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Ansbach, 20. Juni 2024
gez.
Gernot Kaas
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt.
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