Phoenix Neubau GmbHLiquidiert

95473 Prebitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 6381
Eingetragen
6.5.2016
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch An- und Verkauf von Grundbesitz, einschließlich der Errichtung von Gebäuden auf eigenem Grund und Boden sowie von Geschäften nach § 34 c Gewerbeordnung

Historie

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Management

NameRolle
Friedemann Rippel
seit 6.5.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

95473 Prebitz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Phoenix Neubau GmbH

Prebitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

4.474,69

0

B. Umlaufvermögen

1.158.065,97

1.025

Summe Aktiva

1.162.540,66

1.025



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

0 ,00

17

B. Rückstellungen

2.500,00

1

C. Verbindlichkeiten

1.153.098,04

1.007

Summe Passiva

1.162.540,66

1.025

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt.

2.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen für Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276 S. 1 HGB) für die Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird nur bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

3.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

II. Angaben zu Bilanz- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind soweit nach dem Gesetz zulässig und den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert (§§ 5, 6 ff. EStG):

Aktivseite

1.

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.

2.

Abnutzbares Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige degressive oder lineare Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

3.

Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB) ist beachtet.

5.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bilanziert.

Passivseite

1.

Sonstige Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

2.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.Angaben zu Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.
1.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben regelmäßig Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr

Verbindlichkeiten

1.
1.

Die Verbindlichkeiten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

 

Prebitz, den 31. Dezember 2019

gez. Friedemann Rippel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Dezember 2019

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