Forum Immobilien GmbHLiquidiert

33442 Herzebrock-Clarholz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6234
Vorher
Forum Naturale Möbel GmbH
Eingetragen
29.5.1996
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
die Verwaltung, der Verkauf, die Vermarktung und Vermittlung von eigenen und fremden Immobilien

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Forum Immobilien GmbH

Herzebrock-Clarholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

13.255,50

13.348,50

I. Sachanlagen

13.055,50

13.148,50

II. Finanzanlagen

200,00

200,00

B. Umlaufvermögen

5.596,72

34.942,28

I. Vorräte

2.400,00

4.800,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.645,22

15.354,16

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

551,50

14.788,12

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

443.113,73

442.440,63

Summe Aktiva

461.965,95

490.731,41



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

55.000,00

55.000,00

II. Kapitalrücklage

265.546,46

265.546,46

III. Verlustvortrag

-762.987,09

-984.822,97

IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss

-673,10

221.835,88

V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

443.113,73

442.440,63

B. Rückstellungen

2.700,00

2.700,00

C. Verbindlichkeiten

459.265,95

488.031,41

Summe Passiva

461.965,95

490.731,41

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesell­schaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größen­merkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Im Rahmen der erstmaligen Anwen­dung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisie­rungsge­setzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erfolgte entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB keine Anpassung der Vorjahreszahlen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzich­tet.

Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung wurde trotz der bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortfüh­rung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Geschäftsführung von einem Fortbestehen des Unternehmens ausgeht.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdau­ern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzel­kosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedri­geren beizulegen­den Werten angesetzt.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafte­ten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbind­lichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung not­wendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kos­ten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspie­gel:

Restlaufzeit

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

über 5 Jahre

Gesamt

bis 1 Jahr

Gesamt

2010

2010

31.12.2010

2009

31.12.2009

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Gesamt

459

0

459

488

488

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 122 durch Grundschul­den besichert.

Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 333 (Vorjahr: TEUR 326).

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Manfred Böcker, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Herzebrock-Clarholz. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Herzebrock-Clarholz, den 15. Juni 2011

Manfred Böcker

- Geschäftsführer -

 

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