ewocon
Advisory GmbH
Rüsselsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.416,00 |
42.589,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.385,00 |
30.770,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.871,00 |
11.659,00 |
| III.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
377.561,42 |
423.095,87 |
| I.
Vorräte |
1,00 |
1,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
286.199,73 |
406.247,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.360,69 |
16.847,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
858,00 |
3.428,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
348.178,09 |
315.335,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
750.013,51 |
784.448,09 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
400.335,22 |
20.991,87 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
32.842,87 |
379.343,35 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
348.178,09 |
315.335,22 |
| B.
Rückstellungen |
7.424,25 |
11.858,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
742.589,26 |
772.590,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
750.013,51 |
784.448,09 |
Anhang
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
1.
Allgemeines
Die ewocon Advisory GmbH hat ihren Sitz in
Rüsselsheim und ist beim Amtsgericht Darmstadt im
Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. HRB 84236,
eingetragen.
Der Jahresabschluss der ewocon Advisory GmbH für
das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde
unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden die für kleine
Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen der
§§ 266 und 276 HGB nicht in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen bei der Erstellung des
Anhangs gemäß §§ 274 a, 288
Abs. 1 HGB wird dagegen weitgehend Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Die Ausübung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte erfolgt unverändert zum
Vorjahresabschluss.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.
Bei der Offenlegung werden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden drei Jahre zugrunde gelegt.
Erworbene Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und
sechs Jahren, die Abschreibung erfolgt linear.
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die den Wert von EUR 410,00 nicht
übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt
zu Anschaffungskosten.
3.
Vorräte
Unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse werden
zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Nach Einschätzung der
Geschäftsführung waren keine Wertberichtigungen
erforderlich.
5.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind
gemäß § 253 Abs. 1 HGB in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
6.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II.
EINZELANGABEN ZUR BILANZ
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Posten beinhaltet Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr:
TEUR 40).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1
(Vorjahr: TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEUR 476 (Vorjahr: TEUR 444).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen
TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 19).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen EUR TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2).
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 738 (Vorjahr:
TEUR 765) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 7)
haben eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr:
TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 323
(Vorjahr: TEUR 354) sind durch die Abtretung der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert.
4.
Fehlbetrag des Kassenvermögens
Der Fehlbetrag des Kassenvermögens wegen nicht
bilanzierter mittelbarer Versorgungsverpflichtungen im
Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum
Bilanzstichtag auf TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 4) und
errechnet sich als Differenz aus dem Barwert der
Versorgungsverpflichtungen und dem Wert des
Kassenvermögens.
Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird nach
den Vorschriften des HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter
Berücksichtigung versicherungsmathematischer
Grundsätze (Teilwertverfahren, angelehnt an § 6 a
EStG) angesetzt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden pauschal mit
einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der
Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach
Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung
ermittelt. Der angewandte Zinssatz beträgt 3,68 %
(Vorjahr: 4,01 %).
Die Bewertungsparameter Fluktuation und Einfluss von
Lohn- und Gehaltstrends werden nicht berücksichtigt,
da sich der Barwert zum Bilanzstichtag aufgrund der
Beitragsorientierung der Versorgungszusage nicht durch
Ereignisse in der Zukunft ändert.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB beträgt TEUR 1.
III.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß §§
251, 268 Abs. 7 HGB.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Miet- und
Leasingverpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3 a HGB in
Höhe von TEUR 4.
3.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich drei
Mitarbeiter beschäftigt.
4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Bilanz der ewocon Advisory GmbH weist zum
31.12.2017 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von EUR 348.178,09 aus.
Die Darlehensforderungen der KARŌN
Beratungsgesellschaft mbH, die zum Bilanzstichtag 5 %
der Geschäftsanteile der Gesellschaft hält,
betragen zum 31.12.2017 EUR 33.219,67 inklusive
Zinsen. KARŌN Beratungsgesellschaft mbH
tritt gemäß Rangrücktrittserklärung
vom 12.04.2016 zur Vermeidung einer Überschuldung
(§ 19 InsO) in einem etwaigen Insolvenzverfahren
über das Vermögen der ewocon Advisory GmbH mit
ihren Ansprüchen auf Rückzahlung ihrer
Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller
bestehenden und zukünftigen Gläubiger der
Gesellschaft zurück. Die Darlehensforderungen der
KARŌN Beratungsgesellschaft mbH brauchen nur aus einem
künftigen Jahres- und Liquidationsüberschuss oder
aus dem übrigen die Verbindlichkeiten der ewocon
Advisory GmbH übersteigenden freien Vermögen
bedient zu werden.
Die Darlehensforderungen von Herrn Heinz Jörg
Göbert, der zum Bilanzstichtag 65 % der
Geschäftsanteile der Gesellschaft hält, betragen
zum 31.12.2017 EUR insgesamt EUR 289.502,14
inklusive Zinsen. Herr Heinz Jörg Göbert tritt
gemäß den
Rangrücktrittserklärungen vom 01.04.2016 und
vom 15.11.2017 zur Vermeidung einer Überschuldung
(§ 19 InsO) in einem etwaigen Insolvenzverfahren
über das Vermögen der ewocon Advisory GmbH mit
seinen Ansprüchen auf Rückzahlung seiner
Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller
bestehenden und zukünftigen Gläubiger der
Gesellschaft zurück. Die Darlehensforderungen von
Herrn Heinz Jörg Göbert brauchen nur aus einem
künftigen Jahres- und Liquidationsüberschuss oder
aus dem übrigen die Verbindlichkeiten der ewocon
Advisory GmbH übersteigenden freien Vermögen
bedient zu werden.
Herr Heinz Jörg Göbert hat der Gesellschaft
am 13.04.2018 ein weiteres Darlehen mit Rangrücktritt
in Höhe von EUR 15.000,00 gewährt.
Herr Frank Mercier, der zum Bilanzstichtag 30 % der
Geschäftsanteile der Gesellschaft hält, hat der
Gesellschaft am 13.04.2018 ein Darlehen mit
Rangrücktritt in Höhe von EUR 20.500,00
gewährt.
Rüsselsheim, den 31. März 2018
Die Geschäftsführung
gez. Frank
Mercier
gez. Heinz Jörg Göbert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2018 festgestellt.
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