Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 84326
Vorher
GOPA IT Connect GmbH
Eingetragen
5.7.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteBereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten
Gegenstand
Ist die Durchführung von Werkleistungen und Dienstleistungen in der Datenverarbeitung (Informationsverarbeitung) und Bündelung externer Partner und freier Mitarbeiter.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Mercier
seit 13.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
65.00%
35.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Heinz Jörg Göbert
65428 Rüsselsheim
65.00%
Frank Mercier
64380 Roßdorf
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ewocon Advisory GmbH

Rüsselsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 23.416,00 42.589,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.385,00 30.770,00
II. Sachanlagen 7.871,00 11.659,00
III. Finanzanlagen 160,00 160,00
B. Umlaufvermögen 377.561,42 423.095,87
I. Vorräte 1,00 1,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 286.199,73 406.247,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.360,69 16.847,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 858,00 3.428,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 348.178,09 315.335,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 750.013,51 784.448,09

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 60.000,00 60.000,00
III. Verlustvortrag 400.335,22 20.991,87
IV. Jahresfehlbetrag 32.842,87 379.343,35
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 348.178,09 315.335,22
B. Rückstellungen 7.424,25 11.858,00
C. Verbindlichkeiten 742.589,26 772.590,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 750.013,51 784.448,09

Anhang


I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

1. Allgemeines


Die ewocon Advisory GmbH hat ihren Sitz in Rüsselsheim und ist beim Amtsgericht Darmstadt im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. HRB 84236, eingetragen.

Der Jahresabschluss der ewocon Advisory GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden die für kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen der §§ 266 und 276 HGB nicht in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs gemäß §§ 274 a, 288 Abs. 1 HGB wird dagegen weitgehend Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Ausübung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte erfolgt unverändert zum Vorjahresabschluss.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.

Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden drei Jahre zugrunde gelegt.

Erworbene Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und sechs Jahren, die Abschreibung erfolgt linear.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die den Wert von EUR 410,00 nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten.

3. Vorräte

Unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Nach Einschätzung der Geschäftsführung waren keine Wertberichtigungen erforderlich.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II.  EINZELANGABEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten beinhaltet Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 40).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 476 (Vorjahr: TEUR 444).

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 19).

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen EUR TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2).

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 738 (Vorjahr: TEUR 765) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 7) haben eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 323 (Vorjahr: TEUR 354) sind durch die Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert.

4. Fehlbetrag des Kassenvermögens

Der Fehlbetrag des Kassenvermögens wegen nicht bilanzierter mittelbarer Versorgungs­verpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 4) und errechnet sich als Differenz aus dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen und dem Wert des Kassenvermögens.

Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird nach den Vorschriften des HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Grundsätze (Teilwertverfahren, angelehnt an § 6 a EStG) angesetzt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt. Der angewandte Zinssatz beträgt 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %).

Die Bewertungsparameter Fluktuation und Einfluss von Lohn- und Gehaltstrends werden nicht berücksichtigt, da sich der Barwert zum Bilanzstichtag aufgrund der Beitragsorientierung der Versorgungszusage nicht durch Ereignisse in der Zukunft ändert.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 1.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse


Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden Miet- und Leasingverpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3 a HGB in Höhe von TEUR 4.

3. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich drei Mitarbeiter beschäftigt.

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
 
Die Bilanz der ewocon Advisory GmbH weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 348.178,09 aus.

Die Darlehensforderungen der KARŌN Beratungsgesellschaft mbH, die zum Bilanzstichtag 5 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft hält, betragen zum 31.12.2017 EUR 33.219,67 inklusive Zinsen. KARŌN Beratungs­gesell­schaft mbH tritt gemäß Rangrücktrittserklärung vom 12.04.2016 zur Vermeidung einer Überschuldung (§ 19 InsO) in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der ewocon Advisory GmbH mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller bestehenden und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Die Darlehensforderungen der KARŌN Beratungsgesellschaft mbH brauchen nur aus einem künftigen Jahres- und Liquidationsüberschuss oder aus dem übrigen die Verbindlichkeiten der ewocon Advisory GmbH übersteigenden freien Vermögen bedient zu werden.

Die Darlehensforderungen von Herrn Heinz Jörg Göbert, der zum Bilanzstichtag 65 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft hält, betragen zum 31.12.2017 EUR insgesamt EUR 289.502,14 inklusive Zinsen. Herr Heinz Jörg Göbert tritt gemäß den Rangrücktritts­erklärungen vom 01.04.2016 und vom 15.11.2017 zur Vermeidung einer Überschuldung (§ 19 InsO) in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der ewocon Advisory GmbH mit seinen Ansprüchen auf Rückzahlung seiner Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller bestehenden und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Die Darlehens­forderungen von Herrn Heinz Jörg Göbert brauchen nur aus einem künftigen Jahres- und Liquidationsüberschuss oder aus dem übrigen die Verbindlichkeiten der ewocon Advisory GmbH übersteigenden freien Vermögen bedient zu werden.

Herr Heinz Jörg Göbert hat der Gesellschaft am 13.04.2018 ein weiteres Darlehen mit Rangrücktritt in Höhe von EUR 15.000,00 gewährt.

Herr Frank Mercier, der zum Bilanzstichtag 30 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft hält, hat der Gesellschaft am 13.04.2018 ein Darlehen mit Rangrücktritt in Höhe von EUR 20.500,00 gewährt.

Rüsselsheim, den 31. März 2018

Die Geschäftsführung

gez. Frank Mercier                gez. Heinz Jörg Göbert
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2018 festgestellt.

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