Schweppe-Motorradtechnik GmbH (vormals: GSG Mototechnik
GmbH)
Extertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.482,00 |
9.580,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
642,00 |
902,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.840,00 |
8.678,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
423.500,84 |
418.702,45 |
| I.
Vorräte |
267.345,87 |
272.263,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.015,54 |
26.454,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.139,43 |
119.985,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.468,72 |
7.163,04 |
| Aktiva |
433.451,56 |
435.445,49 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
358.124,87 |
365.451,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
333.124,87 |
340.451,11 |
| davon
Gewinnvortrag |
340.451,11 |
231.982,45 |
| B.
Rückstellungen |
48.306,00 |
50.192,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.020,69 |
17.305,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
27.020,69 |
17.305,52 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
2.496,86 |
| Passiva |
433.451,56 |
435.445,49 |
Anhang
zum 31.12.2021
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma GSG
Mototechnik GmbH, Extertal (Amtsgericht Lemgo, HRB 5666),
wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Gesellschaften gem. § 267
HGB.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter werden bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 1.000,00 unter
Wesentlichkeitsgesichts punkten übereinstimmend mit
steuerrechtlichen Bestimmungen im Jahr des Zugangs voll ab
geschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unter stellt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das all gemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Bilanziert
werden diese mit dem Nominalwert.
Das
Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
In dem Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie sonstiger
Vermögensgegenstände sind Beträge mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
enthalten:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
- Sonstige Vermögensgegenstände in
Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 340.451,11 Euro
einbezogen.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 27.020,69 Euro
(Vorjahr:17.305,52 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr
beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
- aus einem Miet-/Pachtvertrag über das
Grundstück Rickstraße 5, Extertal (unbestimmte
Laufzeit) in Höhe von EUR 10.800,00 jährlich.
Die finanziellen Verpflichtungen liegen im
branchenüblichen Rahmen
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gerhard Schweppe
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2023
festgestellt.
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