KM
Beteiligungs-GmbH
Löningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
843.497,94 |
748.506,81 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
2,00 |
| II.
Finanzanlagen |
843.494,94 |
748.504,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
585.517,57 |
584.830,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
424.690,86 |
357.859,85 |
| davon
gegen Gesellschafter |
246.778,93 |
291.788,30 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
160.826,71 |
226.971,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
885,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.429.901,01 |
1.333.337,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.371.527,72 |
1.324.627,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
380.925,42 |
380.925,42 |
| III.
Bilanzgewinn |
977.102,30 |
930.201,95 |
| B.
Rückstellungen |
6.191,00 |
4.626,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.182,29 |
4.084,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
52.182,29 |
4.084,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.429.901,01 |
1.333.337,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die KM Beteiligungs-GmbH hat ihren Sitz in
Löningen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Oldenburg unter HRB 208563 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 i.V.m. § 267a Abs. 1 und 3 Nr.
3 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens für die Gewinn-
und Verlustrechnung aufgestellt.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Anlagever
mögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des
Sachanlagevermögens erfolgt nach der linearen
Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer beträgt bei
anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
zwei bis fünfzehn Jahre.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Sonstige Angaben
Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder
Es bestehen Forderungen in Höhe von 232.592,26
EUR gegen den Geschäftsführer Klaus Mecking. Die
Verzinsung erfolgt mit 1% für Darlehen bzw. mit 2 %
über dem Basiszinssatz für Verrechnungskonten des
Gesellschafters.
Löningen, den 12.
November 2024
gez.
Klaus Mecking, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
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