Autohaus
Schmidt GmbH
Hünfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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31.12.2008
Euro
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31.12.2007
Euro
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A. Anlagevermögen
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172.209,00
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221.841,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1.765,00
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2.991,00
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II. Sachanlagen
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170.344,00
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218.750,00
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III. Finanzanlagen
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100,00
|
100,00
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B. Umlaufvermögen
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358.617,07
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432.452,34
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I. Vorräte
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260.219,33
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304.555,33
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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78.102,25
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117.583,17
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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20.295,49
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10.313,84
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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3.015,00
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3.379,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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308.836,39
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262.023,01
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Summe Aktiva
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842.677,46
|
919.695,35
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PASSIVA
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31.12.2008
Euro
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31.12.2007
Euro
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A. Eigenkapital
|
0,00
|
0,00
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I. Gezeichnetes Kapital
|
76.693,78
|
76.693,78
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II. Verlustvortrag
|
-385.530,17
|
-338.716,79
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III.Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
308.836,39
|
262.023,01
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B. Rückstellungen
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16.073,00
|
23.069,00
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C. Verbindlichkeiten
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826.604,46
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896.626,35
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Summe Passiva
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842.677,46
|
919.695,35
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ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Autohaus Schmidt GmbH wurde
nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt
diese, soweit zulässig, in ihre Handelsbilanz.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht
vor.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den §§ 252
ff. HGB.
Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige
Abschreibung, bewertet.
Als Nutzungsdauer wurden bei Software drei Jahre
zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände. Die Abschreibungen sind
entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2
EStG (zwingende volle Absetzung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung bei
Anschaffungskosten bis € 150,00) sowie des § 6
Abs. 2a EStG (zwingende Einstellung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in einen
Sammelposten bei Anschaffungskosten über € 150,00
bis maximal € 1.000,00) wurden angewendet. Der
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den
folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd (Abschreibung) aufgelöst.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Für Bestandrisiken wurden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte
erfolgte verlustfrei.
Die Forderungen wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wurde
dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) wurden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - wurden durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wurde auf sie hingewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen /
Gesellschafter handelt es sich nicht um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Trotz eines negativen Eigenkapital in Höhe von
308.836,39 € ist der Tatbestand der Überschuldung
nicht gegeben, da dem negativen Eigenkapital
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in
Höhe von 157.401,83 €, Verbindlichkeiten
gegenüber Besitzgesellschaft in Höhe von
151.139,95 € und Verbindlichkeiten gegenüber nahe
stehenden Personen in Höhe von 196.955,99 €
gegenüber stehen und somit eine ausreichende Deckung
gewährleistet ist.
Zusammengefasst ist das Eigenkapital der
Betriebsgesellschaft und des Besitzunternehmens
positiv.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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Angaben in EUR
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Bilanzjahr
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
|
Restlaufzeit
zwischen
1 und 5 Jahren
|
Restlaufzeit
mehr als 5
Jahre
|
|
Summe Verbindlichkeiten
|
826.604,46
|
616.616,90
|
209.987,56
|
0,00
|
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen / Gesellschaftern handelt es sich nicht um
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Ge
samtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Sicherungsrechte zu den in der
Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sie wurde nach § 275 Abs. 4 HGB im Rahmen der
Ergebnisverwendung erweitert gegliedert.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr waren zu Geschäftsführern
bestellt:
Bernhard Schmidt
Kfz-Meister
Michael Schmidt
Kfz-Meister
Beide sind alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hünfeld, im September
2009
Autohaus
Schmidt GmbH
Geschäftsführung
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