Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 67586
Eingetragen
21.3.2012
Branche
Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für KraftwagenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Herstellung sowie Vermarktung und der Vertrieb von Teilen und Komponenten einschließlich Rohmaterialien für den Automotive und elektronischen Bereich sowie angrenzende Bereiche in Deutschland und Europa.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Kazuhiko Nakashima
seit 8.11.2018
Geschäftsführer
Takahisa Ogawa
seit 28.4.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Pacific Engineering CorporationJPN
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pacific Engineering Corporation
Japan
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PEC (Europe) GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

(1) Allgemeine Angaben des Unternehmens / Geschäftsmodell

Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags vom 21. Februar 2012 und der Eintragung im Handelsregister am 21. März 2012 wurde die Vertriebsgesellschaft PEC (Europe) GmbH (PEC) in Düsseldorf als zentraler Ansprechpartner/Vertrieb für den Automobilbereich in Europa gegründet. Ziel des Unternehmens ist der Vertrieb von Automobil- und Elektronikprodukten, Diagnose- und Messinstrumenten, der Vertrieb elektrischer Geräte und elektronischer Komponenten sowie Hardware und Software für den Automotive-Sektor, die durch die Muttergesellschaft Pacific Engineering Corporation, Ogaki/Gifu, Japan, erstellt werden.

Die spezialisierten Technologien, die die PEC-Gruppe über mehr als fünf Jahrzehnte entwickelt hat, sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil der heutigen globalen Automobilentwicklung geworden. Auf der Grundlage der von Japan getriebenen Entwicklung und Konstruktion wurden Produktionssysteme und Netzwerke aufgebaut, die gemeinsam einheitliche Technologie- und Qualitätsstandards in allen Ländern unterstützen und es so ermöglichen, fein abgestimmte Antworten auf globale Bedürfnisse zu geben.

Die PEC-Gruppe operiert in zwei Kerngeschäften:

Das erste Kerngeschäft ist das Automotive-Sicherungsgeschäft, das als Kernprodukt eine breite Palette von Sicherungen an Automotive-Kabelbaumherstellern zur Verwendung in verschiedenen Fahrzeugmodellen liefert. Gegenwärtig wird in diesem Produktsegment mit über 98%, der japanische Marktanteil von der PEC-Gruppe gehalten. Weltweit gehört die PEC-Gruppe mit einem Marktanteil von über 46% zu den Spitzenmarken.

Das zweite Kerngeschäft von PEC ist das Präzisionsmetallumformungsgeschäft, das sich bis heute durch die Lieferung von Teilen für eine große Palette von Elektroprodukten erweitert hat. Da die Automobilentwicklung derzeit unter wachsendem Druck steht, die Sicherheitsmaßnahmen und die Umweltverträglichkeit in Form von Kraftstoffeffizienz und Gewichtsreduzierung zu erhöhen, wird das durch die Entwicklung von Sicherungsteilen erworbene Know-how in der Präzisionswerkzeugtechnologie auch in anderen Spitzenbereichen genutzt. Dazu gehören die Herstellung von Gesenken und Pressformverfahren für hoch feste Stahlplatten, die ein breites Anwendungsspektrum haben.

PEC führt von Düsseldorf die Vertriebsaktivitäten der japanischen PEC-Gruppe für Europa aus. Ein externer Logistikprovider in den Niederlanden betreibt das Lager der Gesellschaft. Die Produkte, die über die PEC (Europe) GmbH vertrieben werden, schließen die Bereiche Automotive, Elektronik und Industrial ein.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nur im japanischen Stammhaus PEC Gifu, Japan statt.

(2) Wirtschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen

Die Pkw-Neuzulassungen stiegen im ersten Halbjahr des Jahres 2024 auf dem deutschen Pkw-Markt um gut 5% auf insgesamt 1,47 Mio. neu zugelassene Pkw. Der Anstieg ist aber damit begründet, dass das Vorjahresniveau historisch sehr schwach war; das aktuelle Volumen der Pkw-Registrierungen liegt rund 20 Prozent unter dem Absatzniveau von 2019. In Deutschland wurden in diesem Zeitraum laut Pressemitteilung des VDA vom 3. Juli 2024 2,1 Mio. Pkw hergestellt. Das sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum 6% weniger und gegenüber dem 1. Halbjahr des Vorkrisenjahres 2019 rund 16% weniger produzierte Pkw.

Im Monat Juni 2024 wurden 297.300 Pkw in Deutschland neu zugelassen; was einen um 6% höheren Absatz im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet. Die Verbesserung ist auf die Implementierung einer neuen EU-Typengenehmigungsverordnung ab dem 7. Juli 2024 zurückzuführen, welcher zu einigen vorgezogenen Neuzulassungen geführt hat.

Die internationalen Automobilmärkte entwickeln sich im ersten Halbjahr 2024 laut Pressemitteilung des VDA vom 18. Juli 2024 mehrheitlich positiv. In Europa wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres 6,9 Mio. Fahrzeuge neu zugelassen. Das sind rund 4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Absatzlücke zum Jahr 2019 im bisherigen Jahresverlauf liegt aber immer noch bei 18 %. In China sind im ersten Halbjahr knapp 9,9 Mio. Pkw verkauft. Das sind 3 % mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, allerdings zeichnen sich im zweiten Quartal deutliche Marktrückgänge ab. Der Absatz in den USA ist im ersten Halbjahr um 2 % auf 7,8 Mio. Fahrzeuge gestiegen. Der japanische Markt ist aber inmitten einer Rezession. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres ging der Pkw-Absatz um 12 % zurück. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 1,8 Mio. Pkw verkauft.

Laut VDA ist es in diesem Umfeld erschwerend, dass die EU-Kommission vorläufig zusätzliche Einfuhrzölle auf E-Autos aus chinesischer Produktion verhängt hat. Die Aufschläge können zwischen 17,4 und 37,6 % betragen, und das zusätzlich zu den bereits geltenden 10 % Einfuhrzoll, wie die Brüsseler Behörde am 4. Juli 2024 mitteilte. Eine endgültige Entscheidung soll nun bis November 2024 fallen, um bis dahin noch mit China zu verhandeln. Diese Maßnahmen werden die Herausforderungen für die europäische und deutsche Automobilindustrie nicht lösen, da sich ein Handelskonflikt entsprechend schnell negativ auswirken kann. Laut VDA gilt: "Der Fokus muss vielmehr auf den europäischen Industriestandort gerichtet sein. Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation und für eine führende Position im internationalen Wettbewerb. Es braucht also eine aktive Industriestrategie, einschließlich einer aktiven Handelspolitik. Notwendig ist ein Ansatz, der die Stärken unserer Industrienation fördert, den Standort international wettbewerbsfähig entwickelt, neue Märkte eröffnet, auf Innovationen setzt und uns somit Wohlstand und Wachstum sowie eine selbstbewusste Rolle auf der Weltbühne sichert."

(3) Geschäftsentwicklung 2023

Das Rohergebnis ist im Geschäftsjahr 2023 um 63,25% auf T€ 3.121 (Vj. T€ 1.912) gestiegen. Der Umsatz sank um 13,65 % im Vergleich zum Vorjahr.

Der für Automotive Electronics sehr wichtige Markt an Elektrofahrzeugen zeigt gute Wachstumsraten, wie auch der Einsatz zusätzlicher Elektronik für Fahrerassistenzsysteme.

Die für die Gesellschaft bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Rohergebnis: T€ 3.121 (Vj T€ 1.912)

(4) Vermögenslage

Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Bilanzsumme um T€ 4.108 (27,16 %) von T€ 15.126 auf T€ 11.018.

Die Minderung der Vermögenswerte resultiert hauptsächlich aus der Minderung der Vorräte um T€ 2.687 und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 1.605. Somit sind Vorräte um 26,48% und die Forderungen um 39,57% im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Korrespondierend dazu, verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern um T€ 3.991 auf T€ 9.334.

Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtszeitraum 9,7% (Vj. 5,1%).

(5) Ertragslage

Das Jahresergebnis des Unternehmens für das Berichtsjahr 2023 ist positiv und beläuft sich auf T€ 294 (Vj. T€ -281). Damit liegt das erzielte Jahresergebnis 2023 über den Erwartungen des Managements und hat sich um 204% zum Vorjahresniveau gebessert.

Für diese positive Ergebnisentwicklung sind im Wesentlichen folgende Gründe maßgeblich:

Der Materialaufwand konnte im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 18,96% auf T€ 21.489 gesenkt werden. Gesunkene Einkaufspreise bei weniger stark gesunkenen Absatzpreisen führten zu einer Steigerung des Rohergebnisses.

Die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen Aufwendungen sind hauptsächlich durch Kosten des Wareneinsatzes in Höhe von T€ 21.489 (Vorjahr: T€ 26.516), den Personalkosten in Höhe von T€ 1.216 (Vj. T€ 1.350) sowie den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 1.605 (Vj. T€ 833) beeinflusst.

(6) Finanzlage

Zum Bilanzstichtag bestehen Bankguthaben in Höhe von T€ 720 (Vj. T€ 671).

Das von PEC Japan in 2018 erhaltene Darlehen in Höhe von € 1,0 Mio. wurde, neben der Zahlung von Zinsen, mit T€ 200 getilgt. Damit besteht zum 31.12.2023 eine Restdarlehensverpflichtung in Höhe von T€ 100.

(7) Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft unterliegt im laufenden Geschäft Risiken, die aus den Einflüssen der Konjunktur und der Branchenentwicklung resultieren. Sofern sich die Konjunktur eintrüben sollte, entsteht ein Mangel an Aufträgen und zwangsläufig ein stärkerer Wettbewerb, der einen Druck auf die Preise verursachen könnte. PEC Europe begegnet diesen Risiken mit der laufenden Überwachung der Kapazitätsauslastung.

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem der PEC-Gruppe eingebunden, das finanzielle und nichtfinanzielle Risiken regelmäßig erfasst und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Auswirkung bewertet.

Die Risikoeinschätzung für die Gesellschaft bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Als Vertriebsgesellschaft der PEC-Gruppe für den europäischen Markt ist die Gesellschaft weiterhin von der Verrechnungspreisgestaltung des Mutterunternehmens abhängig.

Chancen

Die Grundtechnologie der Produkte ist beständig. Diese unterliegen jedoch dem technologischen Wandel am Markt. Falls Entwicklungen verpasst werden oder misslingen, könnte dies zu einem Rückgang der Nachfrage führen. Allerdings bieten gerade Entwicklungen in der Technologielandschaft auch Chancen, neuartige Produkte zu vertreiben, weitere Märkte zu erschließen sowie Marktanteile zu halten und zu gewinnen.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Opposition verfolgen ehrgeizige Klimaziele. Negative Folgen für die PEC-Europe sind daraus aber zurzeit nicht zu erkennen. Stattdessen könnten neue gesetzliche Auflagen sowie die zunehmende Elektrifizierung der Automobile sogar zusätzliche Nachfrageimpulse auslösen.

Ein Anziehen der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen stellt eine große Chance für Wachstum und Innovation in der Automobilbranche dar.

Nachhaltige Fertigung - die Konzentration auf nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken in der Fertigung kann neue Möglichkeiten für Innovationen und Kosteneinsparungen schaffen.

Vernetzte Autos - die Integration fortschrittlicher Technologien in Fahrzeuge, wie Konnektivität und autonome Funktionen, eröffnet der Branche neue Möglichkeiten.

Digitalisierung - der Einsatz digitaler Technologien und Datenanalysen kann die Effizienz und Produktivität in der Fertigung und in der Lieferkette verbessern.

Unsere Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht mit einem Großteil der Kunden eine langjährige Zusammenarbeit. Eine Mitarbeiterin ist ausschließlich für die Kontrolle und Verfolgung von Außenständen zuständig.

Risiken

Die Europäische Kommission hat im Juli 2024 vorläufige Ausgleichszöllen auf Importe von Elektrofahrzeugen aus China verhängt. Eine endgültige Entscheidung soll nun bis November 2024 fallen, um bis dahin noch mit China zu verhandeln. Diese Maßnahmen werden die Herausforderungen für die europäische und deutsche Automobilindustrie nicht lösen, sondern könnten einen globalen Handelskonflikt auslösen.

Die Ergebnisse der Anti-Subventionsuntersuchung der EU-Kommission stellen klar, dass das Ausmaß und die Art und Weise von staatlicher Unterstützung in China eine große Herausforderung sind. Ursula von der Leyen sagte: "Der Elektrofahrzeug-Sektor birgt ein enormes Potenzial für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine führende Rolle in der grünen Industrie. Die EU-Automobilhersteller und verwandte Sektoren investieren und setzen auf Innovation, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen. Wo immer wir Hinweise darauf finden, dass sie durch Marktverzerrungen und unlauteren Wettbewerb behindert werden, werden wir entschlossen handeln. Und wir werden dies unter voller Einhaltung unserer EU- und internationalen Verpflichtungen tun - denn Europa hält sich an die Regeln, innerhalb seiner Grenzen und weltweit. Diese Antisubventionsuntersuchung wird gründlich, fair und faktenbasiert sein." Viele Marktteilnehmer und der VDA befürchten aber, dass der potenzielle Schaden, der von den jetzt vorläufig angesetzten Ausgleichszöllen ausgehen könnte, voraussichtlich höher als der mögliche Nutzen einer zunehmenden Marktabschottung für die deutsche und europäische Automobilindustrie sein kann.

Die weitere Entwicklung auf Grund des Handelskonfliktes ist mit erheblichen Unsicherheiten und mithin auch Risiken verbunden. Eine verlässliche Prognose der zukünftigen Auswirkungen ist derzeit nicht möglich.

Es ist nicht auszuschließen, dass mit den vorstehend dargestellten Entwicklungen erhebliche Belastungen für den Automotive-Bereich verbunden sind.

Die Geschäftsführung geht derzeit davon aus, dass es auf Grund der vorstehend dargestellten Entwicklungen insgesamt zu Belastungen der Gesellschaft kommen kann, die allerdings von der Entwicklung der gesamten Automotive Branche abhängen werden. Hier sieht sich die Geschäftsführung der PEC (Europe) GmbH insgesamt auf der "positiven" Seite. Einerseits besteht eine unverändert hohe und steigende Nachfrage nach den Produkten der Gesellschaft, andererseits können zukünftige Verfügbarkeitsprobleme aufgrund der Zölle dazu führen, dass die Nachfrage nicht in entsprechendem Umfang bedient werden kann. Durch Maßnahmen im Bereich der Beschaffung - insbesondere über die Organisation der PEC-Gruppe, versucht die Geschäftsführung den Risiken entgegenzuwirken. Dementsprechend wird die Eintrittswahrscheinlichkeit hier als Mittel eingestuft.

Die Gesellschaft ist weiterhin finanziellen Risiken ausgesetzt, die aufgrund von Wechselkursschwankungen entstehen können, da die Gesellschaft mehrere Waren in Yen bezieht und absetzt. Wechselkursrisiken werden bei PEC Europe grundsätzlich nicht abgesichert.

Die zunehmenden Vorschriften zur Reduzierung von Emissionen und zur Verbesserung der Sicherheit können für die Hersteller eine Herausforderung darstellen, was zu höheren Kosten und geringerer Rentabilität führen kann.

Bedrohungen der Cybersicherheit - da Fahrzeuge immer stärker vernetzt und von Software abhängig sind, werden Bedrohungen der Cybersicherheit zu einem größeren Risiko, was zu Sicherheits- und Datenschutzproblemen für die Verbraucher führen kann.

(8) Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und Ausblick für das Geschäftsjahr 2025

In den nächsten zwei Jahren liegt der Entwicklungsschwerpunkt des Unternehmens auf dem Ausbau des Vertriebs der elektronischen Komponenten.

Basierend auf dem Marktentwicklungsplan wird das Unternehmen mehr Verkäufer in Europa einstellen. Die Verbesserung zielt darauf ab, dem Kunden einen professionellen Service zu bieten und den Absatzmarkt, insbesondere den Absatzmarkt in Deutschland, weiterzuentwickeln.

Die Gesellschaft prognostiziert für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatzrückgang von 15%. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Umsatzanstieg im Vergleich zu 2024 erwartet.

Hinsichtlich des Rohergebnisses geht die Gesellschaft von einer gleichbleibenden Entwicklung für das Geschäftsjahre 2024 aus. Für das Geschäftsjahr 2025 wird von einer leicht positiven Entwicklung ausgegangen.

Das Unternehmen hält an dem Ziel eines großen Lagers, um die gestiegenen Bedürfnisse der Kunden zu gewährleisten, fest. Lagerkapazitäten werden aber durch die verringerten Lieferengpässe langsam abgebaut. Das Unternehmen unterstützt technisches Wissen, um den Kunden in ganz Europa eine höhere Kundendienstleistung anzubieten.

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.590,00 9.761,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 8,00
II. Sachanlagen 8.582,00 9.753,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.582,00 9.753,00
B. Umlaufvermögen 11.006.082,57 15.111.887,02
I. Vorräte 7.454.737,44 10.140.356,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.831.629,02 4.300.367,23
1. Forderungen gegen Gesellschafter 11.097,40 102.409,93
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.820.531,62 4.197.957,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 719.716,11 671.162,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.829,56 4.470,30
Summe Aktiva 11.018.502,13 15.126.118,32

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.066.872,78 772.584,88
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 475.000,00 475.000,00
III. Gewinnvortrag 272.584,88 553.597,72
IV. Jahresüberschuss 294.287,90 -281.012,84
B. Rückstellungen 207.493,60 395.522,09
C. Verbindlichkeiten 9.744.135,75 13.958.011,35
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 9.333.660,33 13.325.130,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.333.660,33 13.325.130,90
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 100.000,00 300.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 100.000,00 300.000,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 310.475,42 332.880,45
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 310.475,42 332.880,45
Summe Passiva 11.018.502,13 15.126.118,32

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 3.121.076,77 1.911.813,05
2. Personalaufwand 1.216.221,09 1.349.953,42
a) Löhne und Gehälter 1.051.566,01 1.196.897,61
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 164.655,08 153.055,81
3. Abschreibungen 4.736,49 7.010,15
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.736,49 7.010,15
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.604.788,31 832.744,30
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 170.750,42 82.289,01
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.042,98 1.916,58
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.201,44
7. Ergebnis nach Steuern 294.287,90 -281.012,84
8. Jahresüberschuss 294.287,90 -281.012,84

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

PEC (Europe) GmbH, Düsseldorf

Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HRB 67586) am 21. März 2012 unter dem Namen PEC (Europe) GmbH gegründet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Düsseldorf.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 276 S. 1 HGB und § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer werden drei Jahre zugrunde gelegt.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen und betragen zwischen drei und zehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte, die ausschließlich aus Waren bestehen, werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit Ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

(3) Erläuterung zur Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen wird auf den Anlagespiegel (Bestandteil des Anhangs) verwiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie zum Vorjahresstichtag, innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten wie zum Vorjahresstichtag ausschließlich Forderungen gegen den Gesellschafter PEC Engineering Corporation, Japan, und resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von EUR 163.434,87 (Vj. EUR 181.504,31) sowie Gewerbesteuerrückforderungen in Höhe von EUR 127.818,00 (Vj. EUR 0,00).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Rückstellungen für die Abschlussprüfung und für die Abschlusserstellung (Gj. EUR 121.445,00 / Vj. EUR 142.312,19).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind, wie zum Vorjahresstichtag, innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. EUR 9.433.660,33 (Vj. EUR 13.625.130,90) betreffen den Gesellschafter PEC Engineering Corporation, Japan. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen EUR 9.333.660,33 (Vj. EUR 13.625.130,90) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und EUR 100.000,00 (Vj. EUR 300.000,00) auf Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr.

(4) Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von EUR 66.970,31 resultieren ausschließlich aus Gewerberaummietverträgen. Hiervon werden EUR 47.273,16 innerhalb eines Jahres fällig.

Besondere Vorgänge nach dem Stichtag

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 vollständig abgelaufen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

Mitarbeiteranzahl

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gemäß § 267 Abs. 5 HGB betrug 14 (Vorjahr 16).

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 mit dem bestehenden Gewinnvortrag zusammenzufassen und den daraus resultierenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 566.872,78 auf neue Rechnung vorzutragen.

(6) Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr Kazuhiko Nakashima, Kaufmann, Ogaki, Gifu / Japan

Der Geschäftsführer bezieht keine Vergütung von der Gesellschaft.

(7) Angaben zum Konzernabschluss

Die Gesellschaftsanteile der PEC (Europe) GmbH werden von der Pacific Engineering Corporation, Ogaki, Gifu / Japan, gehalten. Diese ist wiederum ein Tochterunternehmen der PEC Holdings Corporation, Ogaki, Gifu / Japan, die den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Jahresabschluss der PEC (Europe) GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der PEC Holdings Corporation einbezogen. Der Jahresabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird dort offengelegt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Gez. Herr Kazuhiko Nakashima

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2025 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

In dem vorstehenden zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die HEUR SUTOR + Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS

An die PEC (Europe) GmbH, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PEC (Europe) GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PEC (Europe) GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

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