ALM Haus GmbHLiquidiert

65191 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 24266
Eingetragen
12.6.2003
Branche
Bauträger für WohngebäudeVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Erstellung und Vertrieb von schlüsselfertigen Massivhäusern, Immobilien- und Finanzierungsvermittlung sowie sämtliche, damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

ALM Haus GmbH

Bad Camberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 398.853,35 380.606,35
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 22.547,00 1.571,00
II. Sachanlagen 376.306,35 379.035,35
B. Umlaufvermögen 1.470.464,76 1.925.390,67
I. Vorräte 749.749,22 788.180,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 271.376,56 306.510,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 449.338,98 830.699,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.222,00 5.028,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.871.540,11 2.311.025,87

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 191.050,67 193.097,62
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 168.097,62 74.367,40
III. Jahresfehlbetrag 2.046,95 -93.730,22
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 25.000,00 30.560,00
C. Rückstellungen 29.304,00 26.558,00
D. Verbindlichkeiten 1.626.185,44 2.060.810,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.871.540,11 2.311.025,87

Anhang

I.      Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma ALM Haus GmbH wurde zum 31.12.2007 nach den geltenden Vorschriften des HGB über den Jahresabschluss aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt. Von der größenabhängigen Erleichterung des § 266 Abs. 1 S. 3 bzw. § 276 HGB, nämlich eine verkürzte Bilanz aufzustellen bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassungen zu einem Posten "Rohergebnis" vorzunehmen, wurde kein Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-          Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-          Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
-          Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-          Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-          Sonstige Angaben
 

II.    Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
   
 

III.  Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
 
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-          notwendige Materialgemeinkosten
-          notwendige Fertigungsgemeinkosten
-          Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
 
Forderungen
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite berücksichtigt.
 
Rückstellung
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
 
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
-          Herr Alexander Münch, Kaufmann
 

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