Uni-Rent Gebäudereinigungs GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 1539
Eingetragen
26.6.1991
Branche
Allgemeine GebäudereinigungSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und MaschinenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Erbringung von Arbeiten und Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung, darunter Fassaden-, Glas-, Fußboden- und Teppichreinigung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Uni-Rent Gebäudereinigungs GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 162.811,16 159.692,02
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.020.891,35 1.016.291,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.183.702,51 1.175.983,91

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 24.130,00 20.085,00
C. Verbindlichkeiten 1.159.572,51 1.155.898,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.159.572,51 1.155.898,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.183.702,51 1.175.983,91

Anhang


Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Uni-Rent Gebäudereinigungs GmbH in Insolvenz, Hamm, wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und in EURO ausgewiesen. Weiterhin waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die in der Bilanz zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt.

Über das Vermögen der Uni-Rent Gebäudereinigungs GmbH, Hamm, wurde am 12.12.2007 unter dem Aktenzeichen 258 IN 146/07 beim Amtsgericht Dortmund das Insolvenzverfahren eröffnet.

Bilanzierung und Bewertung
Die Uni-Rent Gebäudereinigungs GmbH in Insolvenz, Hamm, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO, sowie um Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO.

Dortmund, 30. April 2014

gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch nicht erforderlich.
  

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