NELESA Vertriebsservice GmbH
Gugelstraße 138, 90459 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rafael Saorin Hita seit 19.3.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
AL FAEDAH INVESTMENT LTD | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NELESA Vertriebsservice GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019ANLAGEN 1. Bilanz zum 31. Dezember 2019 2. Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2019 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die NELESA Vertriebsservice GmbH hat ihren Sitz in Nürnberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 28945 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist die gewerbsmäßige Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer la des Kreditwesengesetzes, jedoch nur im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes betreffend a) Anteile und Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländische offene Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertreiben werden dürfen. Allgemeine Angaben Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der NELESA Vertriebsservice GmbH, Nürnberg, ist nach den Vorschriften für kleinste Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die generellen Ansatzvorschriften des §§ 246-251 HGB und die generellen Bewertungsvorschrift der §§ 252 - 256a HGB beachtet, sowie die besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265,268-274a, §§ 276-277 HGB berücksichtigt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BILRUG ergaben. Vorjahresabschluss Der Vorjahresabschluss wurde nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzein bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. III. Erläuterung zur Bilanz 1. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 2. Eigenkapital Das gezeichnete Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. 3. Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB i.V. mit § 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 3 HGB) bestehen nicht. IV. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - durch Herrn Rafael Saorin-Hita geführt. V. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammilung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 438,89 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Feststellung Der Jahresabschluss wurde noch nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Nürnberg, 23. September 2021 Die Geschäftsführung gez. Rafael Saorin-Hita |
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