TECS-Prüftechnik GmbHLiquidiert

78120 Furtwangen im Schwarzwald, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 611155
Eingetragen
30.7.1984
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.
Gegenstand
Der Vertrieb von Testsystemen und Komponenten, Projektierung und Beratung sowie Entwicklung und Produktion vor elektronischen Geräten. Die Gesellschaft darf auch andere Erzeugnisse gleicher Art erwerben und vertreiben. Sie datf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TECS-Prüftechnik GmbH

Furtwangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 42.474,49 223.118,21
I. Sachanlagen 138,00 408,00
II. Finanzanlagen 42.336,49 222.710,21
B. Umlaufvermögen 243.985,36 81.213,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.837,52 35.446,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.147,84 45.767,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.112,98 2.229,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 287.572,83 306.561,29

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.300,06 50.940,05
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. eingefordertes Kapital 26.000,00 26.000,00
III. Gewinnvortrag 24.940,05 55.168,49
IV. Jahresfehlbetrag 17.639,99 30.228,44
B. Rückstellungen 250.161,41 253.922,27
C. Verbindlichkeiten 4.111,36 1.698,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 287.572,83 306.561,29

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der TECS-Prüftechnik GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr . Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 T€ 0 T€ 15 T€ 0T€

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlauf- zeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 1 T€ 0 T€ 0 T€
Vorjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlauf- zeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 2 T€ 0 T€ 0 T€

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Lothar Stoll .

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Furtwangen , den

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.8.2011.

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