KASUCOM Softwareentwicklung GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 24570 HB
Eingetragen
9.8.2006
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Computerspielen
Gegenstand
Die Programmierung, Systemund Organisationsberatung sowie Planung und Installation von Softwarelösungen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Liebers
seit 11.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Ralf Liebers
28.00%
K**** R****
24.00%
F**** F*********
24.00%

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ralf Liebers
Kirchweyhe
7.000 €
28.00%
K**** R****
6.000 €
24.00%
F**** F*********
6.000 €
24.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KASUCOM Softwareentwicklung GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 5.807,89 11.113,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 611,00 1.509,00
II. Sachanlagen 5.196,89 9.604,00
B. Umlaufvermögen 125.002,15 145.694,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.653,36 74.833,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 93.348,79 70.861,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.338,75 7.081,25
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 269.271,23 124.296,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 406.420,02 288.185,59

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 294.271,23 149.296,53
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 269.271,23 124.296,53
B. Rückstellungen 1.900,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 371.946,15 208.766,59
D. Rechnungsabgrenzungsposten 32.573,87 77.019,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 406.420,02 288.185,59

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2008




Allgemeine Angaben

Die KASUCOM Softwareentwicklung GmbH, Bremen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den Vorschriften wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt.



Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.



Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der KASUCOM Softwareentwicklung GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Für die geringwertige Wirtschaftsgüter wird im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet und im Jahr des Zugang und den folgenden vier Wirtschaftsjahre mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Im Anlagespiegel werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter als ein Sammelposten ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Von den in § 288 HGB aufgeführten größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.



Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB), sind dem als Anlage beigefügten Anlageverzeichnis zu entnehmen.



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Bilanz.



Rechnungsabgrenzungsposten

Die Zusammensetzung der Rechnungsabgrenzungsposten lässt sich aus den Erläuterungen zur Bilanz entnehmen.



Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.



Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 183.747,30 EUR.

Die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt, Lohn- und Kirchensteuer sowie der sozialen Verbindlichkeiten und Vermögensbildung betreffen den letzten Lohnabrechnungszeitraum.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (30.206,21 EUR) liegt eine Rangrücktrittserklärung vor.



Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.



Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. von § 285 Nr. 3 HGB bestehen lediglich aus Mietverträgen.



Sonstige Angaben

Überschuldung

Bei der Jahresabschlußerstellung ergab sich eine bilanzielle Überschuldung. Im Rahmen einer Überprüfung durch einen Überschuldungsstatus ergab sich jedoch, dass keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt.



Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Ralf Liebers.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Abschluss des Vorjahres wurde am 6. Juni 2008 festgestellt.

Bremen, den 31. März 2009

Geschäftsführer

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