KASUCOM Softwareentwicklung GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Liebers seit 11.12.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf Liebers | 28.00% |
K**** R**** | 24.00% |
F**** F********* | 24.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KASUCOM Softwareentwicklung GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2008
Allgemeine Angaben Die KASUCOM Softwareentwicklung GmbH, Bremen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den Vorschriften wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Wertansätze in der Bilanz der KASUCOM Softwareentwicklung GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Für die geringwertige Wirtschaftsgüter wird im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet und im Jahr des Zugang und den folgenden vier Wirtschaftsjahre mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Im Anlagespiegel werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter als ein Sammelposten ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Von den in § 288 HGB aufgeführten größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB), sind dem als Anlage beigefügten Anlageverzeichnis zu entnehmen.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Bilanz.
Die Zusammensetzung der Rechnungsabgrenzungsposten lässt sich aus den Erläuterungen zur Bilanz entnehmen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 183.747,30 EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt, Lohn- und Kirchensteuer sowie der sozialen Verbindlichkeiten und Vermögensbildung betreffen den letzten Lohnabrechnungszeitraum. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (30.206,21 EUR) liegt eine Rangrücktrittserklärung vor.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. von § 285 Nr. 3 HGB bestehen lediglich aus Mietverträgen.
Überschuldung Bei der Jahresabschlußerstellung ergab sich eine bilanzielle Überschuldung. Im Rahmen einer Überprüfung durch einen Überschuldungsstatus ergab sich jedoch, dass keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Ralf Liebers. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Der Abschluss des Vorjahres wurde am 6. Juni 2008 festgestellt. Bremen, den 31. März 2009 Geschäftsführer |
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