Großhandel mit Getränken
Friemel Immobilien GmbHLiquidiert
48351 Everswinkel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Friemel seit 5.1.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friemel Immobilien GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und G+V Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (vgl. Art. 67 VIII 2 EGHGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB. Die Unternehmung lehnt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches an. Soweit steuerliche Bilanzierungsvorschriften eine bestimmte Bilanzierung im Jahresabschluss vorsehen, folgt die Unternehmung diesen steuerlichen Vorschriften. Das Anlagevermögen wird durch eine Anlagenkartei nachgewiesen. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den steuerlichen Vorschriften bei Anschaffung bzw. Herstellung vor dem 01.01.2008 oder nach dem 31.12.2008 entsprechend degressiv oder linear pro rata temporis, demgegenüber bei Anschaffungen im Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008 ausschließlich linear vorgenommen. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind ab dem Jahr 2008 gemäß der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Zugangsjahr vollständig abzuschreiben. Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift analog angewendet. Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG). Aus Vereinfachungsgründen werden bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,00 Euro im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft von der Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen nach Auskunft der Unternehmensleitung den zu erwartenden Ausgaben und den drohenden Verlusten. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt. 4. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a und 1b HGB Verbindlichkeiten in Höhe von 18.011,88 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Eine Laufzeit von einem bis fünf Jahre liegt bei Verbindlichkeiten in Höhe von 16.346,72 Euro vor. 5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist: Name Beruf Andreas Friemel Geschäftsführer 48165 Münster 26.11.2012 Andreas Friemel (Geschäftsführer)
Andreas Friemel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.11.2012 |
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