Sparkasse Oder-Spree
Frankfurt (Oder)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
| der |
Sparkasse
Oder-Spree |
| Sitz |
Frankfurt (Oder) |
| eingetragen beim |
|
| Amtsgericht |
Frankfurt (Oder) |
| Handelsregister-Nr. |
1477 FF |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Barreserve |
|
|
|
|
| a) Kassenbestand |
|
32.504.640,27 |
|
38.404 |
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank |
|
52.578.876,85 |
|
130.683 |
|
|
|
85.083.517,12 |
169.088 |
2. Schuldtitel
öffentlicher
Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
| b) Wechsel |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3. Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
309.017.960,78 |
|
144.106 |
| b) andere
Forderungen |
|
189.935.967,05 |
|
116.509 |
|
|
|
498.953.927,83 |
260.615 |
| 4. Forderungen an
Kunden |
|
|
1.469.608.254,57 |
1.459.691 |
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
501.904.658,15 EUR |
|
|
|
( 437.368 ) |
Kommunalkredite
90.750.623,19 EUR |
|
|
|
( 105.222 ) |
5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
|
| a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
| aa) von
öffentlichen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| ab) von anderen
Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
0,00 |
|
0 |
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| ba) von
öffentlichen Emittenten |
340.653.539,33 |
|
|
303.564 |
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
335.614.443,28 EUR |
|
|
|
( 298.757 ) |
| bb) von anderen
Emittenten |
687.981.952,32 |
|
|
624.327 |
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
473.882.832,11 EUR |
|
|
|
( 391.469 ) |
|
|
1.028.635.491,65 |
|
927.891 |
| c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
Nennbetrag
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
1.028.635.491,65 |
927.891 |
6. Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
524.061.917,77 |
508.796 |
| 6a. Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 7. Beteiligungen |
|
|
4.651.366,67 |
5.212 |
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an
Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
|
|
0,00 |
0 |
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an
Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 9.
Treuhandvermögen |
|
|
3.849.081,50 |
4.715 |
darunter:
Treuhandkredite
3.849.081,50 EUR |
|
|
|
( 4.715 ) |
10.
Ausgleichsforderungen gegen
die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte |
|
0,00 |
|
0 |
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten |
|
36.831,00 |
|
25 |
| c) Geschäfts- oder
Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
| d) geleistete
Anzahlungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
36.831,00 |
25 |
| 12. Sachanlagen |
|
|
60.001.732,89 |
56.609 |
13. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
645.941,72 |
12.789 |
| 14.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
667,47 |
0 |
| Summe der Aktiva |
|
|
3.675.528.730,19 |
3.405.431 |
Passivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
1.790,00 |
|
0 |
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
43.605.274,85 |
|
43.057 |
|
|
|
43.607.064,85 |
43.057 |
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist
von drei Monaten |
441.127.318,38 |
|
|
504.254 |
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten |
74.869.449,64 |
|
|
32.300 |
|
|
515.996.768,02 |
|
536.554 |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| ba) täglich
fällig |
2.279.558.204,68 |
|
|
2.423.641 |
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
416.007.561,99 |
|
|
15.506 |
|
|
2.695.565.766,67 |
|
2.439.147 |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
3.211.562.534,69 |
2.975.701 |
| 3. Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
3.021.384,00 |
|
10.040 |
b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
darunter:
Geldmarktpapiere
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
3.021.384,00 |
10.040 |
| 3a. Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 4.
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
3.849.081,50 |
4.715 |
darunter:
Treuhandkredite
3.849.081,50 EUR |
|
|
|
( 4.715 ) |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
422.083,42 |
322 |
6. Rechnungs-
abgrenzungsposten |
|
|
83,33 |
2 |
| 7.
Rückstellungen |
|
|
|
|
a) Rückstellungen
für
Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
|
22.531.647,68 |
|
22.271 |
| b)
Steuerrückstellungen |
|
6.389.593,97 |
|
928 |
| c) andere
Rückstellungen |
|
12.239.962,61 |
|
7.680 |
|
|
|
41.161.204,26 |
30.880 |
| 8. (weggefallen) |
|
|
|
|
9. Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
0 |
| 10.
Genussrechtskapital |
|
|
0,00 |
0 |
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
123.700.000,00 |
112.700 |
darunter:
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 12. Eigenkapital |
|
|
|
|
| a) gezeichnetes
Kapital |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Kapitalrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| ca)
Sicherheitsrücklage |
243.014.989,57 |
|
|
227.955 |
|
|
243.014.989,57 |
|
227.955 |
| d) Bilanzgewinn |
|
5.190.304,57 |
|
60 |
|
|
|
248.205.294,14 |
228.015 |
| Summe der Passiva |
|
|
3.675.528.730,19 |
3.405.431 |
| 1.
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten
aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
b)
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen
Über eine weitere,
nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit wird
im Anhang berichtet. |
6.413.660,16 |
|
11.327 |
c) Haftung aus der
Bestellung
von Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
6.413.660,16 |
11.327 |
| 2. Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen |
|
69.998.200,41 |
|
87.533 |
|
|
|
69.998.200,41 |
87.533 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Zinserträge
aus |
|
|
|
|
| a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
56.209.384,97 |
|
|
44.054 |
| darunter: |
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR |
|
|
|
( 7) |
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
4,02 EUR |
|
|
|
( 0) |
| b) festverzinslichen
Wertpapieren |
|
|
|
|
| und
Schuldbuchforderungen |
12.221.918,98 |
|
|
10.601 |
| darunter: |
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
68.431.303,95 |
|
54.655 |
| 2. Zinsaufwendungen |
|
9.929.453,75 |
|
222 |
| darunter: |
|
|
|
|
abgesetzte positive
Zinsen
0,00 EUR |
|
|
|
( 2.492 ) |
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
224,60 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
58.501.850,20 |
54.433 |
| 3. Laufende Erträge
aus |
|
|
|
|
a) Aktien und
anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren |
|
10.594.020,61 |
|
7.649 |
| b) Beteiligungen |
|
801.361,20 |
|
584 |
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
11.395.381,81 |
8.233 |
4. Erträge aus
Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
0,00 |
0 |
| 5.
Provisionserträge |
|
24.465.755,23 |
|
23.334 |
| 6.
Provisionsaufwendungen |
|
1.669.878,76 |
|
1.912 |
|
|
|
22.795.876,47 |
21.423 |
7. Nettoertrag oder
Nettoaufwand des
Handelsbestands |
|
|
0,00 |
62 |
darunter:
Zuführungen
zum oder Entnahmen
aus dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken
0,00 EUR |
|
|
|
( 62 ) |
| 8. Sonstige betriebliche
Erträge |
|
|
7.511.283,01 |
11.635 |
| darunter: |
|
|
|
|
aus der Abzinsung von
Rückstellungen
14.994,20 EUR |
|
|
|
( 4) |
| 9. (weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
100.204.391,49 |
95.785 |
10. Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
| a) Personalaufwand |
|
|
|
|
| aa) Löhne und
Gehälter |
22.817.365,48 |
|
|
20.587 |
ab) Soziale Abgaben
und Aufwendungen
für Altersversorgung
und für Unterstützung |
7.057.759,57 |
|
|
5.479 |
| darunter: |
|
|
|
|
für
Altersversorgung
2.807.322,14 EUR |
|
|
|
( 1.381 ) |
|
|
29.875.125,05 |
|
26.066 |
| b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
19.501.915,12 |
|
13.568 |
|
|
|
49.377.040,17 |
39.634 |
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen |
|
|
2.616.458,63 |
2.273 |
| 12. Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
2.527.069,95 |
3.174 |
| darunter: |
|
|
|
|
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
293.669,12 EUR |
|
|
|
( 680 ) |
13. Abschreibungen und
Wertberichtigungen
auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen im
Kreditgeschäft |
|
1.411.965,43 |
|
41.748 |
14. Erträge aus
Zuschreibungen
zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus
der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
1.411.965,43 |
41.748 |
15. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
0,00 |
|
1.107 |
16. Erträge aus
Zuschreibungen
zu Beteiligungen, Anteilen
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
565.164,05 |
|
0 |
|
|
|
565.164,05 |
1.107 |
17. Aufwendungen
aus Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
0 |
18. Zuführungen zu
dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
11.000.000,00 |
0 |
19. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
33.837.021,36 |
7.851 |
| 20.
Außerordentliche Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
| 21.
Außerordentliche Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
| 22.
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
23. Steuern vom
Einkommen und
vom Ertrag |
|
13.592.248,17 |
|
7.734 |
24. Sonstige Steuern,
soweit nicht unter
Posten 12 ausgewiesen |
|
54.468,62 |
|
56 |
|
|
|
13.646.716,79 |
7.791 |
| 25.
Jahresüberschuss |
|
|
20.190.304,57 |
60 |
26.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr |
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
20.190.304,57 |
60 |
| 27. Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
| b) aus anderen
Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
20.190.304,57 |
60 |
| 28. Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
15.000.000,00 |
|
0 |
| b) in andere
Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
15.000.000,00 |
0 |
| 29. Bilanzgewinn |
|
|
5.190.304,57 |
60 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023 der Sparkasse
Oder-Spree
0. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sparkasse Oder-Spree wurde
nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über
die Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die
Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden
Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit
dem Nennwert bilanziert.
Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Bei den Forderungen an Kunden wurde durch die Bildung
von Einzelwertberichtigungen dem akuten Ausfallrisiko
Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen
ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des
Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit,
mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen
Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann
(Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige
Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten
ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die
Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert
der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden
und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach
IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes
über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected
Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie
gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im
Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen
Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert
orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines
Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der
eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten
statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen
der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die
Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die
ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen,
wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale
Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren
gebildet. Die bei der Berechnung der
Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren
Parameter spiegeln basierend auf den jährlich
durchgeführten Analysen die Risikosituation zum
Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von
erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im
Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine
Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer
risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren
Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die
Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese
Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch
einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines
Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten
erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected
Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des
Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes
nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die
Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der
Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen
12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter
angenommen werden.
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung
nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen)
bis zu den Nominalwerten vorgenommen worden.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere
erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die
Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum
strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere
des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu
den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den
Wertpapieren des Anlagevermögens wurden nur
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter
den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert
lag.
Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit
berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich
aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven
Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven
Markt) zum Bilanzstichtag gegenüber dessen letztem
Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den
Anschaffungskosten.
Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der
beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis
bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar
war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver
Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität
der MiFID II (Markets in Financial Instruments
Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen.
Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der
MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum
Bilanzstichtag dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen
Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert
anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv
bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und
risikoadäquater Zinssätze ein Discounted
Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Diskontierung erfolgte
mit einem laufzeitadäquaten risikolosen Zins
zuzüglich angemessener Bonitäts- bzw.
Liquiditätsspreads. Die Bonitäts- bzw.
Liquiditätsspreads wurden aus ratingadjustierten
Spreadkurven abgeleitet.
Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher.
Wir gehen nicht von einem Übergang des
wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere auf den
Entleiher aus. Die verliehenen Wertpapiere werden
unverändert in dem originären Bilanzposten
bilanziert.
Bei im Bestand gehaltenen Spezialfonds und Anteilen
an Investmentvermögen ist für die Bewertung
grundsätzlich der nach investmentrechtlichen
Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis oder der
Börsenkurs maßgeblich, sofern ein aktiver Markt
vorliegt.
Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die der
Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, sind vertraglich
geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei
Nichtbeachtung dieser Fristen kann durch die
Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag
erhoben werden. Eine vorfristige Rückgabe der Anteile
ist nicht beabsichtigt.
Wurden bei Immobilienfonds bewertungsrelevante
Risiken erkennbar, die am Bilanzstichtag bereits als
begründete Tatsachen zu berücksichtigen sind,
sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis
niedergeschlagen haben, wurde ein Abschlag auf den
Rücknahmepreis vorgenommen.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen
auf den niedrigeren Wert waren nicht vorzunehmen.
Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich
auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10.
Entgeltlich erworbene Software wurde nach den
Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung
von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem
Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie
ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden,
wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt
wurde.
Die planmäßigen Abschreibungen für
Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei Gegenständen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten
die planmäßigen Abschreibungen im Berichtsjahr
linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in
Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen.
Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die
Abschreibung nach den für Gebäude
maßgeblichen Grundsätzen bzw. der kürzeren
tatsächlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software
mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr
sofort als Aufwand erfasst und mit Anschaffungskosten
zwischen 250,01 EUR bis 800,00 EUR voll abgeschrieben
worden.
Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden
gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter
Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG
geltenden Vorschriften fortgeführt.
Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Vermögensgegenständen
über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine
voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Aufgrund der in Vorjahren vorgenommenen
steuerrechtlichen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen gemäß
Fördergebietsgesetz und der daraus resultierenden
Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der ausgewiesene
Jahresüberschuss um 13 TEUR über dem Betrag, der
ansonsten auszuweisen gewesen wäre.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht,
bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger
abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der neuen Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen
von 2,59 % ermittelt. Die Rückstellungen für
Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die
Rückstellungen für pensionsähnliche
Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen
beträgt 1,82 %, der Rechnungszinssatz für
pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,74 %.
Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen
und Rückstellungen für pensionsähnliche
Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der
Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum
Ende der Periode ändern.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen und Rückstellungen
für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im
sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der
Änderung des Abzinsungssatzes wurden ebenfalls im
sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Der Rückstellungsbetrag für die
Verpflichtungen aus abgeschlossenen
Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und
einheitlich mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre von 1,72 % abgezinst, der sich bei einer Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt.
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Oder-Spree Mitglied in der
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes
Brandenburg (KvBbg-ZVK).
Die KvBbg-ZVK finanziert die
Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut.
Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,10
% der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der
Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01.
- 31.12. 4,80 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil
2,40 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur
Kapitaldeckung um 2,40 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr
2024 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die KvBbg-ZVK,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der KvBbg-ZVK im Rahmen
des mit ihr begründeten
Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen,
satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel
zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen
für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen
Entgelten von 19.590 TEUR betrugen im Geschäftsjahr
2023 1.155 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 20.743 TEUR.
Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer
bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung
des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von
1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005
G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die KvBbg-ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der Verantwortliche Aktuar der KvBbg-ZVK in
diesem Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der KvBbg-ZVK.
Rückstellungen wegen der aktuellen
BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von
Zinsänderungsklauseln in
S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR
234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der
bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter
Berücksichtigung bisheriger und erwarteter
Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass
Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die
Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde
gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der
ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung
der Rückstellungen unter Berücksichtigung des
handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei
wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen
berücksichtigt. Veränderungen ergaben sich im
Zusammenhang mit Verjährungen und zweckentsprechenden
Verwendungen. Die Rückstellungshöhe entspricht
damit der bestmöglichen Schätzung des
Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum
Bilanzstichtag.
Die von der BGH-Rechtsprechung zum
AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20)
erfassten Gebühren wurden bereits im Jahresabschluss
2021 als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen.
Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen
wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Veränderungen
ergaben sich aus den eingeholten
Zustimmungserklärungen zu den AGB's und
zweckentsprechenden Verwendungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten
zwischen 1 und 5,5 Jahren ergaben sich Zinssätze
zwischen 0,94 % und 1,22 %. Bei der Ermittlung der im
Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung
entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon
ausgegangen, dass eine Änderung des
Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, so
dass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum
Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt
für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs.
Bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor
Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser
Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller
Höhe erfolgt.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen
Rückstellungen sowie aus der Änderung des
Abzinsungssatzes oder Zinseffekte infolge einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im
Zinsergebnis (Sparbereich) und im sonstigen betrieblichen
Aufwand (Personalaufwendungen, sonstige
Rückstellungen) ausgewiesen.
Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den
jährlichen Beitragszahlungen, zusätzliche
Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den
Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung
des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu
leisten, wurden Rückstellungen in Höhe von 1.579
TEUR (Barwert) ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals
Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer
unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von
zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur
Sicherung der Solvenz und Liquidität der
CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe
gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021
gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in
Höhe von 5.198 TEUR (Barwert) dotiert. Auf die
Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle
Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.
Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken
gemäß § 340 g HGB.
Strukturierte Produkte in Form von
Schuldscheindarlehen mit Zinsuntergrenze,
Sonderkündigungsrechten des Schuldners sowie des
Investors, Schuldscheindarlehen mit Financial Covenants,
variabel verzinste Darlehen mit vereinbarter
Zinsuntergrenze, Darlehen mit Sonderkündigungsrechten
der Kunden und Spareinlagen mit Stufenzinsvereinbarungen
wurden einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte
bilanziert und bewertet.
Im Falle synthetischer Strukturen (Sparkassen
Kreditbasket-Transaktionen) erfolgte eine Aufspaltung des
strukturierten Produkts in Basisvertrag (Wertpapier) und
eingebettetem Derivat (Credit-Default-Swaps). Beide
Bestandteile wurden entsprechend dem im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter
Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen
Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert.
Kreditderivate (Credit-Default-Swaps) zur Übernahme
von Kreditrisiken wurden dem Anlagevermögen zugeordnet
und nach den Grundsätzen für das
Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt. War
am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des
Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine
Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Kreditderivate (Credit-Default-Swaps) die der Besicherung
dienen (erhaltene Kreditsicherheiten) werden bei der
Bewertung des abgesicherten Geschäfts
berücksichtigt.
Die zur Steuerung des allgemeinen
Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung
aller bilanziellen und außerbilanziellen
zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des
Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere
Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus
institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der
ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den
Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt.
Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge,
die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der
verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
II. Erläuterungen zur
Jahresbilanz
Aktivseite:
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an die
eigene Girozentrale |
245.575.420,21 EUR |
Posten 4: Forderungen an Kunden
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht:
| Bestand am
Bilanzstichtag |
2.135.763,75 EUR |
| Bestand am 31.12. des
Vorjahres |
238.120,22 EUR |
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| Börsennotiert |
962.017.893,38 EUR |
| nicht
börsennotiert |
66.617.598,27 EUR |
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet
wurden Wertpapiere mit
| Buchwert |
578.555.635,00 EUR |
| Beizulegender
Zeitwert |
519.522.620,00 EUR |
Bei den im Anlagevermögen nicht zum strengen
Niederstwert bewerteten Wertpapieren handelt es sich um
festverzinsliche Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab
2024. Eine Wertminderung ist nicht als dauerhaft anzusehen,
weil sich diese marktzinsbedingten Wertschwankungen bis zur
Einlösung der Wertpapiere zum Nennbetrag wieder
ausgleichen.
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert |
4.937.495,82 EUR |
| nicht
börsennotiert |
42.160.825,47 EUR |
Die Sparkasse hält an folgendem
Investmentvermögen mehr als 10,00 % der Anteile:
| Klassifizierung nach
Anlagezielen |
Buchwert |
Marktwert/
Anteilwert |
Differenz
Zwischen
Marktwert und Buchwert |
(Ertrags-)
Ausschüttungen für das
Geschäftsjahr |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Mischfonds |
|
|
|
|
|
HI-Schlaube-Master-Fonds |
234.562 |
234.562 |
0 |
6.821 |
| HI-Klingetal-Fonds |
134.413 |
138.203 |
3.790 |
424 |
| Immobilienfonds |
|
|
|
|
Commerz Real
Institutional Hotel Fund |
10.878 |
10.878 |
0 |
269 |
| Sonstige |
|
|
|
|
| Bantleon
OP.-Bant.Rese.IA |
38.681 |
38.681 |
0 |
377 |
Der HI-Schlaube-Master-Fonds unterlag zum
Bilanzstichtag in den Segmenten 1 - 4 keiner
Beschränkung in der Möglichkeit der
täglichen Rückgabe. Das Segment 5 unterliegt
besonderen vertraglichen Rückgabeverpflichtungen.
Der HI-Klingetal-Fonds ist ein in 2022
gegründeter Fonds, in den die Sparkasse eigene
Vermögensgegenstände in Form von
Schuldverschreibungen und Derivaten eingebracht hat. Der
Fonds unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung
in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.
Der Commerz Real Institutional Hotel Fund (CRIHF)
investiert überwiegend in den Themenschwerpunkt
Hotelnutzung. Eine Rückgabe der Anteile ist unter
Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von
einem Monat möglich.
Der Buchwert des Commerz Real Institutional Hotel
Fund wurde im Berichtsjahr von 17.799 TEUR auf 10.878 TEUR
abgeschrieben.
Für den CRIHF wird aufgrund des nicht
vorliegenden Bridge-Letter sowie weiterer Informationen zum
Thema bestehender Kündigungen bei nicht vorhandener
Liquidität die Validität des ermittelten Kurses
zum 31.12.2023 angezweifelt.
Vom Rücknahmepreis wurde ein angemessener
Wertabschlag in Form eines Abschlags von 30% auf die
Verkehrswerte der Objekte (im Fondsvermögen)
vorgenommen.
Bei dem Marktwert handelt es sich somit um einen
simulierten Marktwert.
Der Bantleon Reserve (IA) ist ein ausgewogener
geldmarktnaher Fonds, der nach stabilen Erträgen
strebt. Im Fonds werden keine Fremdwährungsrisiken
eingegangen. Der Einsatz von Derivaten ist limitiert und
dient ausschließlich zur Steuerung der
Portfoliolaufzeit. Eine Rückgabe der Anteile kann
jederzeit innerhalb von zwei Geschäftstagen an die
Fondsgesellschaft erfolgen.
Posten 7: Beteiligungen
Beteiligungsspiegel
| Nr. |
Name und Sitz |
Eigenkapital in TEUR
per 31.12.2022 |
Beteiligungsquote in
% |
Ergebnis der
Gesellschaft in TEUR per 31.12.2022 |
| 1. |
Ostdeutscher
Sparkassenverband, Berlin |
180.212 |
2,30 |
-3.058 |
| 2. |
Ostbrandenburgische
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH,
Fürstenwalde |
88 |
22,50 |
-8 |
| 3. |
Beteiligungsgesellschaft des Landes Brandenburg mbH
& Co. KG, Potsdam |
8.878 |
9,54 |
1 |
| 4. |
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft der Sparkassen
des Landes Brandenburg mbH Potsdam |
1.882 |
18,77 |
-6 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-Finanz-
und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
Die für
sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten
Grundstücke
und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe
von |
15.071.992,51 EUR |
| Der Bilanzwert der
Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt |
3.131.330,21 EUR |
Aktive latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Die
Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen
Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderung- und
Wertpapierbewertung und bei den Rückstellungen. Auf
den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die
Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen
unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,10 %
(Körperschafts- und Gewerbesteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag).
Aus Beteiligungen an Personengesellschaften
resultierende, lediglich der Körperschaftssteuer und
dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen,
wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.
Anlagenspiegel
|
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
|
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
Stand
am 1.1.
des
Geschäftsjahres |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand
am 31.12.
des
Geschäftsjahres |
Stand
am 1.1.
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
|
|
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
Netto
Veränderung
+/- |
|
-11.976 |
|
| Beteiligungen |
|
|
|
|
-561 |
|
| Sachanlagen |
108.710 |
6.018 |
2.636 |
0 |
112.092 |
52.101 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
665 |
32 |
93 |
0 |
604 |
640 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen |
|
Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
Änderungen der gesamten Abschreibungen im
Zusammenhang mit |
Stand
am 31.12.
des Geschäftsjahres |
|
|
|
Zugängen |
Abgängen |
Umbuchungen |
|
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
|
|
|
| Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
2.597 |
0 |
0 |
2.607 |
0 |
52.091 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
20 |
0 |
0 |
93 |
0 |
567 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Buchwerte |
|
Stand
am 31.12.
des Geschäftsjahres |
Stand
am 31.12. des Vorjahres |
|
|
|
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
582.479 |
594.455 |
| Beteiligungen |
4.651 |
5.212 |
| Sachanlagen |
60.002 |
56.609 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
37 |
25 |
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des
§ 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die
Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen
der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht
möglich.
Soweit das bewegliche Sachanlagevermögen
über der Grenze der geringwertigen
Wirtschaftsgüter (GWG) liegen, aber 3.000 EUR nicht
übersteigen, wurde als Abgangszeitpunkt für den
Anlagespiegel pauschal der Zeitpunkt der vollständigen
Abschreibung herangezogen.
Passivseite:
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
| Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
55.219,72 EUR |
Der Gesamtbetrag der als
Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten übertragenen
Vermögensgegenstände beläuft sich
auf |
1.729.779,59 EUR |
Posten 2: Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
| Bestand am
Bilanzstichtag |
612.248,13 EUR |
| Bestand am 31.12. des
Vorjahres |
4.628.182,67 EUR |
Posten 4:
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in
voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 7: Rückstellungen
Der bilanzielle Ansatz der
Pensionsrückstellungen in Höhe von 22.424 TEUR
wurde nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen
22.640 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in
Höhe von 216 TEUR. Der Unterschiedsbetrag unterliegt
einer Ausschüttungssperre unter Berücksichtigung
bereits erfolgter Thesaurierungen der Vorjahre.
Passiva unter dem Strich:
1. Eventualverbindlichkeiten
Bedeutsame Einzelposten liegen in folgendem Umfang
vor:
Unterposten b) Bürgschaften und
Garantien
Es liegen Kreditbürgschaften (Kreditbasket) in
Höhe von 3.223 TEUR vor. Es wurden Rückstellungen
in Höhe von 11 TEUR passiviert.
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) an
einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der
Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten
Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die
von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten
Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu
begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die
Verpflichtung übernommen, anteilig für den
anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und
Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen.
Die Sparkasse hat darüber hinaus die
Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen
aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein
Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem
Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist
nicht quantifizierbar.
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Am Bilanzstichtag bestehen noch nicht eingeforderte
verbindliche Zeichnungszusagen auf Investmentfonds in
Höhe von 7.635 TEUR.
Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen
Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe
(Sicherungssystem) an, das elf regionale
Sparkassenstützungsfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft
(freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den
Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und
Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch
diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das
gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur
Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem
Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die
angehörenden Institute selbst zu schützen und bei
diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt
die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der
Kunden.
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem
nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung).
Unabhängig von der Institutssicherung hat der
Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch
auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2
Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem.
§ 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person).
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System
der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen
beibehalten. Zusätzlich erfüllt das
Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im
Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen
Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem
Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen
Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und
an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der
Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin
festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die
Funktion der Auszahlungsstelle.
Das Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes
Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken
sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei
gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren
Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein
nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als
Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 1.583 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu
entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 1.583
TEUR (Nominalwert) wurden aufgrund einer im
Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zur Zahlung von
zusätzlichen Beiträgen in den
Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen.
Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025
einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die
Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023
beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung
für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur
Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden
zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") nach Maßgabe der Grundsätze der
Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des
Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich
am Bilanzstichtag auf insgesamt 5.198 TEUR. Bis zum
Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab
2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für
einen Betrag in Höhe von 5.562 TEUR wurden erstmals
aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung
von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen
ausgewiesen.
Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden/Posten: Rückstellungen wird
verwiesen.
Derivative Finanzinstrumente:
Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es
sich um Nichthandelsbuchgeschäfte in Form von
Zinsswaps mit einem Nominalwert von 315.000 TEUR. Die
positiven Zeitwerte betragen 16.313 TEUR, die negativen
Zeitwerte 459 TEUR. Die Zinsswaps dienen der barwertigen
Zinsbuchsteuerung und der Minderung des
Zinsänderungsrisikos. Die Zeitwerte der Zinsswaps
wurden als Barwerte zukünftiger
Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode
ermittelt. Es fanden die Swap-Zinskurven per 31.12.2023
Verwendung.
Restlaufzeitengliederung
Die gemäß § 9 RechKredV geforderte
Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
| Posten der Bilanz |
Restlaufzeit bis zu
3 Monaten |
- mehr als 3 Monate bis
zu
1 Jahr |
- mehr als
1 Jahr bis zu 5
Jahren |
- mehr als
5 Jahre |
|
Angaben in
EUR |
| Aktiva 3 b) |
|
|
|
|
| andere Forderungen an
Kreditinstitute |
56.849.676,64 |
59.993.966,71 |
52.494.720,87 |
14.998.491,68 |
| Aktiva 4 |
|
|
|
|
| Forderungen an
Kunden |
34.665.249,04 |
132.612.845,70 |
447.359.090.,14 |
814.963.496,48 |
| Passiva 1 b) |
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
2.318.485,63 |
2.313.442,10 |
16.686.094,23 |
22.181.491,13 |
| Passiva 2 a ab) |
|
|
|
|
Spareinlagen mit
vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten |
18.189.393,31 |
56.481.648,74 |
198.407,06 |
0,00 |
| Passiva 2 b bb) |
|
|
|
|
| andere Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
209.299.026,85 |
173.805.247,76 |
28.206.202,49 |
2.040.000,00 |
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und
Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV
nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.
Angabe der Beträge, die in dem auf den
Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne
anteilige Zinsen):
|
EUR |
| Posten Aktiva 5 |
|
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
108.218.212,32 |
| Posten Passiva 3.a) |
|
| begebene
Schuldverschreibungen |
3.000.000,00 |
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind
Forderungen in Höhe von 37.557.096,59 EUR mit
unbestimmter Laufzeit enthalten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Posten 8: Sonstige betriebliche
Erträge
Es treten folgende Einzelposten hervor:
| Verkauf
Goldbestände |
1.969 TEUR |
| Auflösung
Pensionsrückstellungen |
1.021 TEUR |
Posten 25: Jahresüberschuss
Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree wird
vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von
20.190 TEUR vollständig der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Posten 29: Bilanzgewinn
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 03.09.2024
vorgesehenen Sitzung feststellen.
IV. Sonstige Angaben
Den Organen der Sparkasse gehören an:
Verwaltungsrat
Vorsitzender
Lindemann, Rolf
(Landrat des Landkreises Oder-Spree)
(bis 31.07.2023)
Steffen, Frank
(Landrat des Landkreises Oder-Spree)
(ab 21.08.2023)
1. Stellvertretender Vorsitzender
René Wilke
(Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder)
2. Stellvertretender Vorsitzender
Luhn, Günter
(Lehrer am Oberstufenzentrum Eisenhüttenstadt)
Mitglieder
Aulich, Siegfried,
(Bauingenieur i.R.)
Dr. Pech, Artur
(Unternehmensberater i. R.)
Dr. Jaksch, Tanja
(Dr. der Landwirtschaftswissenschaft i. R.)
Fachtan, Axel
(Rechtsanwalt)
Karaschinski, Alena
(Leiterin Wahlkreisbüro)
Kreckl, Florian
(Gruppenleiter Kreditanalyse der Sparkasse
Oder-Spree)
Lipke, Mike
(Kommunalkundenbetreuer der Sparkasse Oder-Spree)
Maul. Mario
(Gruppenleiter Marktfolge Sekretariat)
Mausolf, Simone
(Justiziarin der Sparkasse Oder-Spree)
Minkus, Marlies
(Vorsorge-/Vermögensberaterin der Sparkasse
Oder-Spree)
Möckel, Michael
(Lehrer)
Mölneck, Kathrin
(Leiterin der Außenstelle Frankfurt
(Oder)/Cottbus des Verbandes der Berlin-Brandenburgischen
Wohnungsunternehmen e.V.)
Papendieck, Mathias
(Bundestagsabgeordneter)
Seidel, Daniel
(Kundenberater S-Vermögensmanagement,
Abwesenheitsvertreter des Geschäftsstellenleiters der
GS Erkner)
Skibba, Jörg
(Regionalgeschäftsführer der SPD im
Landesverband Brandenburg)
Vorstand:
Vorsitzender
Kalinke, Veit
Mitglied
Maschke, Matthias
Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Verwaltungsrats betrugen im Geschäftsjahr 77 TEUR.
Die Pensionsrückstellungen für die
früheren Mitglieder des Vorstands und ihre
Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 22.424 TEUR. Die
pensionsähnlichen Verpflichtungen für die
früheren Mitglieder des Vorstands und ihre
Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 107 TEUR.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite sowie
eingegangene Haftungsverhältnisse in Höhe von 1,4
TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe
von 995 TEUR gewährt.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Vollzeitkräfte |
206 |
| Teilzeitkräfte |
172 |
| Insgesamt |
378 |
| Nachrichtlich
Auszubildende |
27 |
Im Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen
für den Abschlussprüfer angefallen:
| für
Abschlussprüfungsleistungen |
274 TEUR |
| darunter: |
|
| aperiodische
Aufwendungen |
16 TEUR |
| für andere
Bestätigungsleistungen |
38 TEUR |
| darunter: |
|
| Prüfung
gemäß § 89 WpHG |
32 TEUR |
weitere Prüfungen
(Prüfung nach § 35 EinSiG,
Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j
Abs. 2 FinDAG,
Prüfung nach Art. 3 Abs. 2 delVO
2018/389) |
6 TEUR |
Frankfurt (Oder),
28.06.2024
Der Vorstand
| Veit Kalinke |
Matthias Maschke |
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023
Die Sparkasse Oder-Spree hat keine Niederlassungen im
Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Oder-Spree
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Oder-Spree definiert den Umsatz aus der
Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung
nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende
Erträge aus Aktien etc., Erträge aus
Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge,
Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des
Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der
Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31.
Dezember 2023 100.204 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 344.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 33.837 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 13.592 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Oder-Spree hat im Geschäftsjahr
keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Oder-Spree
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Oder-Spree - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
Oder-Spree für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Sparkasse unabhängig in
Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapiere
Unsere Darstellung der besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss
b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes
Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der
Forderungen an Kunden können sich wesentliche
Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse,
insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der
Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit),
maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird
insbesondere durch den Wert der gestellten
Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der
Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich
zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten
Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen
gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253
Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben
wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt.
Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit
des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der
Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen
bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der
Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse
vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter
geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur
Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum
Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten
Aktiva 4 enthalten.
2. Bewertung der Schuldverschreibungen
und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den
Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe
maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung
der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen
auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die
Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und Anteile an
Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der
Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen
zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der
Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz
2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert
herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse
zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw.
inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung
dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert
einen Markt- und Börsenwert bzw. einen von einem
Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde.
Für die Bewertung der Anteile an
Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen
Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis
maßgeblich.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei
der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des
beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende
Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim
Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die
ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der
Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation
der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der
Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten
Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle
(z. B Anteile an Investmentvermögen) mit erhöhten
Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten
wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse
angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die
Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und
der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6
enthalten.
Verantwortung des Vorstands und des
Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich
für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten Internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Sparkasse abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben und, ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie etwaige bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die, sofern einschlägig, zur
Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in
Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüferin ist Frau Sonja Loy.
Sparkassenverband für die Sparkassen in den
Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im
Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -
| Sonja Loy |
|
Wirtschaftsprüferin |
Lagebericht
der Sparkasse Oder-Spree - Geschäftsjahr 2023
1 Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das
Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die
Strategie der Sparkasse und des Inhaltsverzeichnisses unter
Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350
des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des
Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung"
zulässigerweise durchbrochen.
2 Grundlagen der
Geschäftstätigkeit¹
Die Sparkasse Oder-Spree ist gemäß §
1 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes (BbgSpkG) eine
Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt
(Oder). Sie ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der
Nummer A 1477 im Handelsregister eingetragen.
Der Träger der Sparkasse Oder-Spree ist der
Zweckverband für die Sparkasse Oder-Spree, der vom
Landkreis Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt
(Oder) gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Frankfurt (Oder). Das Geschäftsgebiet der Sparkasse
Oder-Spree ist nach § 5 BbgSpkG das Gebiet des
Trägers.
Die Sparkasse Oder-Spree ist als Mitglied des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) angeschlossen. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der SFG
als Einlagensicherungssystem nach dem
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das
Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher,
dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf
Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG
erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung").
Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems,
einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die
Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren
Liquidität und Solvenz zu gewährleisten
("diskretionäre Institutssicherung").
Als selbstständiges regionales
Wirtschaftsunternehmen bietet die Sparkasse Oder-Spree
zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe
für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere
den Mittelstand, und die öffentliche Hand
Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das
Sparkassengesetz oder die Satzung keine
Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz
verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die
Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit
geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen
sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter
Berücksichtigung der Markterfordernisse.
Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen (19) und
Selbstbedienungs-Geschäftsstellen (12) hat sich bis
zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
1 Geschäfts- und Risikostrategie 2024
3 Wirtschaftsbericht
3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und
branchenbezogene Rahmenbedingungen
3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Situation
im Jahr 2023²
Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher
Inflation geprägt. Dadurch wurde die Kaufkraft der
Einkommen stark belastet, was den Konsum schwächte.
Zudem bremsten die fortgesetzten Zinssteigerungen die
Nachfrage, vor allem bei den Investitionen.
Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte,
verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte
gemäß der Schätzung des IWF 0,7 Prozent
realen Zuwachs. Für Deutschland ergab sich nach der
ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes
vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale
Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von
-0,3 Prozent
3. Wir hatten in unserer Prognose -0,2 Prozent
4 erwartet.
Im Jahresdurchschnitt entwickelten sich die
verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem
Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise
5. Die Sparquote stieg leicht um zwei
Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Beide Faktoren
begünstigten den unter Kapitel 3.2.3 dargestellten
Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
Im Euroraum wurden die Leitzinsen (Einlagesatz) aus dem
noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus bis zum
Herbst 2023 um 450 Basispunkte auf 4,0 Prozent erhöht.
Unsere Leitzinsprognose von 4,0 Prozent
6 wurde bestätigt. Die
Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe
weitgehend, wobei das Wirtschaftsjahr von einer inversen
Zinsstruktur geprägt war. Die steigenden
Kapitalmarktzinsen ermöglichten uns den Ausbau des
Zinsüberschusses (siehe Kapitel 3.3.1 Ertragslage).
Im Jahresdurchschnitt 2023 sanken die Preise für
Wohnimmobilien um 8,4 % gegenüber dem Jahr 2022.
7 Dagegen verteuerten sich die Preise für
den Neubau von Wohngebäuden bis November 2023
gegenüber dem Vorjahrszeitraum um durchschnittlich 4,3
Prozent
8 .
Die Investitionstätigkeit in Deutschland wurde
durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Am
stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die
Bauinvestitionen sanken 2023 im dritten Jahr in Folge
preisbereinigt um 2,1 Prozent. Das
Kundenkreditgeschäft, insbesondere das private und
gewerbliche Baufinanzierungsgeschäft, konnte entgegen
dieser gesamtwirtschaftlichen Trends ausgebaut werden.
(siehe Abschnitt 3.2.2.1 Kundenkreditvolumen).
2 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick
und -ausblick des DSGV
3 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr.
019 vom 15. Januar 2024
4 Lagebericht 2022
5 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr.
020 vom 16. Januar 2024
6 Lagebericht 2022
7 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr.
114 vom 22. März 2024
8 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr.
012 vom 10. Januar 2024
Im November und Dezember setzte ein starker
Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden
Zinssenkungserwartung getrieben wurde. Mit einem
Jahresschlussstand von rund 13.924 Punkten Ende 2022 und
rund 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine
positive Jahresperformance von 20,3 Prozent.
Entwicklung wichtiger volkswirtschaftlicher
Kennziffern im Überblick
|
Prognose für 2023
9 |
Ist-Werte für 2023
10 |
Ist-Werte für 2022
11 |
Bruttoinlandsprodukt
(Veränderung zum Vorjahr in Prozent) |
-0,2 |
-0,3 |
+1,9 |
Inflationsrate
(in Prozent) |
+7,4 |
+5,9
12 |
+7,9 |
Arbeitslosenquote
(in Prozent) |
* |
5,7 |
5,3 |
Sparquote
(in Prozent) |
* |
11,3 |
11,2 |
Leitzins (Einlagesatz)
(in Prozent)
13 |
4,0 |
4,0 |
2,0 |
DAX-Stand Jahresende
(in Punkten)
14 |
* |
16.752 |
13.924 |
* Diese volkswirtschaftlichen Kennzahlen werden
2023 neu in die Prognose aufgenommen.
3.1.2 Branchensituation im Jahr
2023¹⁵
In der Niedrigzinsphase und in der Corona-Pandemie
hatten sich Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem
aufgebaut. Die Schwachstellen ergeben sich insbesondere
daraus, dass in den vergangenen Jahren Kreditrisiken
unterschätzt und die Werthaltigkeit von
Kreditsicherheiten überschätzt worden sein
könnten. Darüber hinaus ist das Finanzsystem
erhöhten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt.
Auf das Neugeschäft wirkt sich die Zinswende
dadurch aus, dass die Kreditzinsen wie auch die
Refinanzierungskosten steigen. In der Vergangenheit
schlugen sich steigende Zinsen wegen der kürzeren
Zinsbindung bei der Refinanzierung zunächst
stärker in den Zinsaufwendungen nieder als in den
Erträgen. Bei einer nachlassenden Kreditnachfrage
könnten die Zinserträge sogar fallen,
insbesondere wenn die Verzinsung im Kreditbestand niedrig
ist. Über beide Wege würde der
Zinsüberschuss sinken. Teile des Bankensystems haben
seit Jahren eine hohe Fristentransformation. Dadurch
auftretende Belastungen könnten besonders exponierte
Institute in Schieflage bringen. Zur Absicherung
gegenüber zinsinduzierten Wertverlusten
schließen die meisten Banken
Absicherungsgeschäfte ab.
9 Lagebericht 2022
10 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick
und -ausblick 2023/2024 des DSGV vom 26.01.2024
11 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick
und -ausblick 2022/2023 des DSGV vom 19.01.2023
12 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung
Nr. 020 vom 16. Januar 2024
13
https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/ezb-zinssaetze-607806
14
https://www.boerse.de/historische-kurse-tage/Dax/DE0008469008
15 Finanzstabilitätsbericht 2023 der
Deutschen Bundesbank
Höhere Zinsen können Kreditnehmer stark
belasten und gegebenenfalls zu Kreditausfällen und
Wertberichtigungen im Finanzsystem führen. Sinken in
einem Konjunkturabschwung die Erträge bei Unternehmen
und die Einkommen der Haushalte, verringert dies deren
Schuldentragfähigkeit. Treffen höhere Zinsen auf
eine bereits reduzierte Schuldentragfähigkeit,
können sich die negativen Effekte steigender
Finanzierungskosten und verringerter Einkommen gegenseitig
verstärken. In der Folge könnten
Kreditausfälle zunehmen und zu Verlusten im
Finanzsystem führen.
Das deutsche Finanzsystem erwies sich bislang als
stabil. Bisher verkrafteten die Finanzintermediäre
Marktpreisverluste ihrer Anlagen infolge des Zinsanstiegs
vor allem aufgrund gestiegener Erträge gut. Die
Kreditausfälle blieben trotz der gedämpften
Konjunktur vergleichsweise gering.
3.1.3 Regionale Rahmenbedingungen im
Jahr 2023¹⁶
Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Oder-Spree
umfasst eine Fläche von rund 2.405 km². Davon
entfallen rund 2.257 km² auf den Landkreis Oder-Spree
und rund 148 km² auf die kreisfreie Stadt Frankfurt
(Oder). Es ist geprägt von dem direkten Anschluss an
den Berliner Raum, der Grenzlage zu Polen,
strukturschwachen ländlichen Regionen sowie der Stadt
Frankfurt (Oder) als Oberzentrum. Die Umgebung ist
über die Bundesautobahnen 10 und 12 direkt an die
Europäische Verkehrsachse E 30 angebunden.
Die Wirtschaftsstruktur in unserer Region ist durch eine
breite Branchenvielfalt geprägt und konzentriert sich
vor allem in den Kernzentren Frankfurt (Oder),
Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde/Spree.
Strukturbestimmend sind hier die Branchen Metall,
Energiewirtschaft Kunststoffe/Chemie, Elektronik,
Medien/Telekommunikation, Verkehr/Mobilität/Logistik
und Wissenschaft/Forschung. Durch die Ansiedlung von Tesla
in Grünheide wurde der Landkreis zu einem wichtigen
Standort im Bereich der Elektromobilität.
17
Die Bevölkerungszahl im Geschäftsgebiet der
Sparkasse Oder-Spree hat sich zum Vorjahr leicht von
238.728 auf 241.965 Einwohner erhöht.
18 Der Altersdurchschnitt
19 im Landkreis Oder-Spree (2022: 48,3 Jahre)
und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) (2022: 47,5
Jahre) ist vergleichsweise hoch (Durchschnittsalter
Deutschland 2022: 44,6 Jahre
20).
Per Dezember 2023 lagen die Arbeitslosenzahlen
21 im Landkreis Oder-Spree bei 6,2 Prozent sowie
der kreisfreien Stadt Frankfurt bei 7,9 Prozent und damit
über dem Brandenburger Durchschnitt von 6,0 Prozent.
Die Kaufkraft in Euro pro Einwohner 2021 lag im
Geschäftsgebiet der Sparkasse leicht unter dem
Brandenburger und deutlich unter dem bundesweiten
Durchschnitt.
16 Zahlenspiegel IHK Ostbrandenburg 2022
17 Kreisprofile Oder-Spree und Frankfurt (Oder)
- www.brandenburg-business-guide.de
18 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
(Stand 11/2023)
19 Landesamt für Bauen und Verkehr -
Entwicklung der Wohnbevölkerung bis 2022
20 Statistisches Bundesamt - Bevölkerung
nach dem Gebietsstand 2022
21 Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
Die Konjunktur in Ostbrandenburg hat sich zum Vorjahr
zwar insgesamt leicht verbessert, entwickelte sich aber in
der zweiten Jahreshälfte negativ. Laut
Konjunkturbericht der IHK Ostbrandenburg per Herbst 2023
liegt der Konjunkturklimaindex
22 bei 79 Punkten. Zum Jahresanfang lag dieser
Wert noch bei 58 Punkten. Im Sommer 2023 erreichte der
Index ein zwischenzeitliches Hoch von 90 Punkten.
Die Sparkasse schätzt die regionale
Wettbewerbssituation als durchschnittlich ein, ebenso die
Bankendichte. Im Bereich der Großbanken finden sich
in den Städten des Geschäftsgebietes vor allem
die Deutsche Bank und die Commerzbank. Weitere Wettbewerber
sind die DKB, die Postbank sowie die Volks- und
Raiffeisenbanken. Immer mehr Raum beanspruchen zudem die
Direktbanken und sogenannte FinTechs.
Aus dem Grundstücksmarktbericht des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte im
Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder)
für das Kalenderjahr 2023 ist ersichtlich, dass die
Nachfrage nach Wohnimmobilien im Berichtsjahr abnehmend
ist. Die Kauffallzahlen für bebaute Grundstücke
und Wohnungs-/Teileigentum sind rückläufig (2022:
1.444 registrierte Verträge; 2023: 1.156 registrierte
Verträge). Der realisierte Geldumsatz ist von 614 Mio.
Euro auf 338 Mio. Euro gesunken.
23
Im Jahr 2023 sind auch nach Analyse unseres
Verbundpartners, der LBS Immobilien, die
Immobilien-Verkaufsfälle im Gesamtmarkt gegenüber
2023 zurückgegangen.
24 Unsere Immobilienmakler konnten entgegen dem
Trend 88 Objekte
25 vermitteln. Im Vorjahr waren es 83
Immobilien.
26
Im Jahr 2023 sank das Neugeschäft in der
privaten Baufinanzierung. Der Absatz lag bei 26,8 Mio. Euro
(2022: 60,2 Mio. Euro). Bei den gewerblichen
Wohnungsbaufinanzierungen stieg dagegen das
Neugeschäftsvolumen auf 23,3 Mio. Euro (2022: 22,4
Mio. Euro).
22 Konjunkturbericht Herbst 2023 IHK
Ostbrandenburg
23 Grundstücksmarktbericht 2023 des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte im
Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) im
Vergleich mit dem Bericht 2022
24 Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt
29.02.2024, Seite 11) im Vergleich mit Analyse der LBS
Immobilien (Jahresauftakt 16.02.2023, Seite 11)
25 Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt
29.02.2024, Seite 11)
26 Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt
16.02.2023, Seite 11)
3.2 Geschäftsverlauf
Die folgenden Kennzahlen werden auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe
dargestellt. Somit ist kein direkter Vergleich zu den
bilanziellen Werten möglich.
3.2.1
Geschäftsvolumen²⁷
|
Bestand im Jahr 2023
in Mio. Euro |
Bestand im Jahr 2022
in Mio. Euro |
Veränderung
ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro |
|
Stichtagsbilanzsumme |
3.742,7 |
3.516,5 |
+226,2 |
Die Stichtagsbilanzsumme ist im abgelaufenen
Geschäftsjahr gestiegen und liegt über dem
geplanten Wert von 3.447,4 Mio. Euro. Der Anstieg der
Bilanzsumme ist auf den Anstieg der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden zurückzuführen. Auf die
Entwicklung in den einzelnen Bereichen wird in den Punkten
3.2.2 bis 3.2.5 eingegangen.
3.2.2 Aktivgeschäft
3.2.2.1
Kundenkreditvolumen²⁸
|
Bestand
in Mio. Euro |
Veränderung
ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro |
Plan
in Mio. Euro |
|
im Jahr
2023 |
im Jahr
2022 |
|
im Jahr
2023 |
Abweichung im Jahr
2023 |
Forderungen
gegenüber Kunden
29
(inkl. Treuhand-und Avalkredite) |
1.511,7 |
1.487,4 |
+24,3 |
1.567,8 |
-56,1 |
| davon im jeweiligen
Geschäftsjahr valutierte Darlehensmittel
30 |
177,3 |
240,6 |
-63,3 |
--- |
--- |
Das Kundenkreditgeschäft entspricht einem Anteil
von 40,4 Prozent der Stichtagsbilanzsumme.
Die Zielstellung, das Darlehensgeschäft weiter
auszubauen, konnte erreicht werden. Sowohl im Privatkunden-
als auch im Firmenkundenbereich konnten die Bestände
im Jahr 2023 gesteigert werden. Die Volumina bei den
privaten und gewerblichen Baufinanzierungen (+39,2 Mio.
Euro) sowie bei den Investitionsdarlehen (+15,3 Mio. Euro)
sind gestiegen, während die Bestände bei den
Konsumentenkrediten (-2,4 Mio. Euro) als auch bei den
Kommunaldarlehen (-0,8 Mio. Euro) rückläufig
waren. Die Bestandsentwicklung bei privaten
Baufinanzierungen, Konsumentenkrediten und die kommunalen
Finanzierungen blieben hinter den Erwartungen zurück.
27 EVR (ohne Zinsabgrenzung)
28 EVR
29 Inklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen
und öffentliche Haushalte
30 SDWH: flexibles Reporting, Bericht: Ist-Werte
Valutierungen und Rückflüsse
Der Bestand an Schuldscheindarlehen an Unternehmen
und öffentliche Haushalte ist um 35,6 Mio. Euro
gesunken.
3.2.2.2 Eigenanlagen und Forderungen an
andere Kreditinstitute³¹
|
Bestand
in Mio. Euro |
Veränderung
ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro |
Plan
in Mio. Euro |
|
im Jahr
2023 |
im Jahr
2022 |
|
im Jahr
2023 |
Abweichung im Jahr
2023 |
| Wertpapiereigenanlagen
(inklusive der Forderungen an andere Kreditinstitute)
32 |
2.136,5 |
1.920,5 |
+216,0 |
1.833,8 |
+302,7 |
Mit 57,1 Prozent der Stichtagsbilanzsumme stellen die
Eigenanlagen der Sparkasse Oder-Spree zum Jahresende 2023
den bedeutendsten Teil auf der Aktivseite der Bilanz dar.
Einlagen von Kunden, die nicht adäquat in Form
von Darlehen an Privat- und Geschäftskunden
ausgereicht werden können, investiert die Sparkasse im
Bereich der Eigenanlagen. Darunter befinden sich zwei
Spezialfonds, Immobilienfonds und auch Publikumsfonds
für institutionelle Investoren.
Investitionsschwerpunkte des Spezialfonds Schlaube, der
einen Anteil an der Stichtagsbilanzsumme von 6,3 Prozent
umfasst, liegen im Bereich Unternehmensanleihen,
Pfandbriefe, öffentliche Schuldner und Aktien
Europäischer Konzerne.
Der Spezial-AIF Klingetal umfasst 3,6 Prozent der
Stichtagsbilanzsumme. In diesen Spezialfonds erfolgte im
Vorjahr eine Sacheinbringung von Unternehmensanleihen,
Pfandbriefen, öffentlichen Anleihen und
Sicherungsgeschäften in Form von Payer Swaps.
Im Berichtsjahr sind vor allem Zuwächse bei den
Forderungen an andere Kreditinstitute zu verzeichnen.
Unverändert hält die Sparkasse den
größten Teil der Eigenanlagen in in- und
ausländischen öffentlichen Schuldverschreibungen
sowie Pfandbriefen. Die größten positiven
Bestandsveränderungen wurden im Berichtszeitraum in
den Assetklassen in- und ausländische Pfandbriefe und
öffentliche Schuldverschreibungen vorgenommen.
In den Assetklassen Unternehmen und Banken wurden
hingegen die Bestände reduziert. Ursächlich
dafür waren gestiegene Renditen, in deren Folge bei
entsprechenden Fälligkeiten in risikoärmere
Assetklassen umgeschichtet wurde.
31 EVR
32 Exklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen
und öffentliche Haushalte
3.2.3 Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden³³
|
Bestand
in Mio. Euro |
Veränderung
ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro |
Plan
in Mio. Euro |
|
im Jahr
2023 |
im Jahr
2022 |
|
im Jahr
2023 |
Abweichung im Jahr
2023 |
| Verbindlichkeiten
ggü. Kunden (inkl.
Inhaberschuldverschreibungen) |
3.213,0 |
2.986,5 |
+226,5 |
3.040,9 |
+172,1 |
Mit einem Anteil von 85,8 Prozent der
Stichtagsbilanzsumme stellen die Kundeneinlagen die
bedeutendste Position auf der Passivseite dar. Der Bestand
zum Jahresende liegt 5,7 % über dem geplanten
Zielwert. Die Bestände an Termineinlagen (+394,8 Mio.
Euro) sind angestiegen, während die Sicht- (-143,7
Mio. Euro) und Spareinlagen (-20,6 Mio. Euro)
rückläufig waren.
3.2.4 Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum
Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die
Darstellung im Anhang verwiesen.
3.2.5 Dienstleistungsgeschäft
|
Jahr 2023
in Mio. Euro |
Jahr 2022
in Mio. Euro |
Veränderung
ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro |
| Kundenwertpapierbestand
34 |
755,0 |
663,7 |
+91,3 |
| Bausparsumme
35 |
36,6 |
48,6 |
-12,0 |
| Lebens- und
Rentenversicherungen (Beitragssumme)
36 |
8,5 |
12,4 |
-3,9 |
Sachversicherungen
(Beitragssumme)
37 |
1,8 |
1,8 |
0,0 |
Immobilien
(Kaufpreisvolumen)
38 |
20,6 |
37,5 |
-16,9 |
Bedingt durch das eingetrübte Marktumfeld war in
einigen Verbundpositionen erneut eine Zurückhaltung im
Kundengeschäft zu verzeichnen. Das
Kundenwertpapiergeschäft konnte hingegen ausgebaut
werden, zudem wirkte sich die Entwicklung an den Geld- und
Kapitalmärkten positiv auf den Bestand aus.
33 EVR
34 Vertriebscontrolling/M S-Broker- und Deka
Daten
35 LBS Vertriebsstatistik Neugeschäft
36 Feuersozietät Vertriebsstatistik
37
Vertriebscontrolling/M_Neugeschäft-Rentabilität
38 LBSI Jahresstatistik
Die in Zusammenarbeit mit den Partnern der
Sparkassenfinanzgruppe erwirtschafteten Verbundprovisionen
liegen im Berichtszeitraum bei 6,3 Mio. Euro und somit 0,4
Mio. Euro unter dem Planwert.
3.2.6 Investitionen
|
Jahr 2023
in Mio. Euro |
Jahr 2022
in Mio. Euro |
Veränderung
ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro |
| Investitionen gesamt
39 |
6,0 |
6,3 |
-0,3 |
Im Rahmen des Renditeimmobilienmanagements (RIM)
erfolgten Investitionen in Höhe von 3,2 Mio. Euro.
3.2.7 Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Die Sparkasse wird maßgeblich über
ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren
gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt
dar:
Bedeutsamer
finanzieller
Leistungsindikator |
IST 2023
in Prozent |
IST 2022
in Prozent |
Veränderung zum
Vorjahr
in Prozent |
Plan 2023
in Prozent |
Veränderung zum
Plan
in Prozent |
durchschnittliches
Bilanzsummenwachstum p. a. |
3,11 |
-0,60 |
--- |
0,87 |
--- |
| Gesamtkapitalquote |
19,98 |
20,21 |
-1,14 |
19,35 |
+3,26 |
| Eigenkapitalrendite |
14,91 |
2,29 |
+651,09 |
9,39 |
+58,79 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung zur DBS |
1,45 |
0,97 |
+49,48 |
1,22 |
+18,85 |
| Sachkostenquote zur
DBS |
0,43 |
0,43 |
0,00 |
0,52 |
-17,31 |
| Personalkostenquote zur
DBS |
0,79 |
0,73 |
+8,22 |
0,79 |
0,00 |
| Cost-Income-Ratio |
45,63 |
54,57 |
-16,38 |
51,80 |
-11,91 |
Für weiterführende Erläuterungen zu
den wesentlichen Planabweichungen wird auf folgende
Abschnitte verwiesen:
| ― |
Kapitel 3.2.1:
Bilanzsummenwachstum
|
| ― |
Kapitel 3.3.1:
Eigenkapitalrendite, Betriebsergebnis vor Bewertung,
Sachkostenquote und Cost-Income-Ratio
|
39 Anlagebuchhaltung
3.3 Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe
dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte
Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum
Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter
gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Somit ist
kein direkter Vergleich zu den bilanziellen Werten
möglich.
Wesentliche Abweichungen sind nachfolgend
dargestellt:
| ― |
Die laufenden Erträge
(GuV-Position 3) werden im Zinsertrag
dargestellt.
|
| ― |
Die Zinserträge werden ohne
aperiodische Zinserträge aus dem
Kundenkreditgeschäft ausgewiesen.
|
| ― |
Aufwendungen und Erträge
werden ohne aperiodische Erträge/Aufwendungen
bzw. außerordentliche Erträge/Aufwendungen
(hier insbesondere die Bildung und Auflösung von
Rückstellungen) ausgewiesen.
|
| ― |
Die Absetzung für Abnutzung
für nicht sparkassenbetrieblich genutzte
Grundstücke und Gebäude wird im sonstigen
ordentlichen Aufwand ausgewiesen.
|
3.3.1 Ertragslage
Kennzahlen
Ertragslage/
Geschäftsergebnis
40 |
Ist 2023
in Mio. Euro |
Ist 2022
in Mio. Euro |
Plan 2023
in Mio. Euro
41 |
Plan in
Prozent
zur DBS |
Veränderung zum
Plan
in Prozent |
durchschnittliche
Bilanzsumme |
3.545,2 |
3.437,5 |
3.467,9 |
- |
+2,2 |
| Zinsüberschuss |
+70,7 |
+51,6 |
+65,1 |
+1,88 |
+8,6 |
| darin enthalten:
Zinsertrag |
+71,1 |
+50,4 |
+63,7 |
+1,84 |
+11,6 |
darin enthalten:
Zinsaufwand |
-9,8 |
+0,8 |
-7,2 |
-0,21 |
+35,8 |
|
Provisionsüberschuss |
+22,9 |
+20,8 |
+22,4 |
+0,65 |
+2,3 |
Ordentliche
Aufwendungen |
-46,0 |
-42,7 |
-48,9 |
-1,41 |
-6,0 |
davon
Personalaufwand |
-27,8 |
-25,3 |
-27,3 |
-0,79 |
+1,8 |
| davon Sachaufwand |
-15,4 |
-14,7 |
-18,1 |
-0,52 |
-15,2 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
+51,5 |
+33,3 |
+42,3 |
+1,22 |
+21,7 |
40 EVR
41 EVR
Kennzahlen
Ertragslage/
Geschäftsergebnis
40 |
Ist 2023
in Mio. Euro |
Ist 2022
in Mio. Euro |
Plan 2023
in Mio. Euro
41 |
Plan in
Prozent
zur DBS |
Veränderung zum
Plan
in Prozent |
Bewertungsergebnis
Kundenkreditgeschäft |
+1,3 |
+2,1 |
-3,5 |
-0,10 |
-136,6 |
Bewertungsergebnis
Wertpapiere |
+8,3 |
-46,8 |
+0,9 |
+0,03 |
850,6 |
Gewinnabhängige
Steuern |
-14,4 |
-7,8 |
-12,7 |
-0,37 |
+13,1 |
|
Jahresüberschuss |
+31,2 |
+0,1 |
+19,3 |
+0,56 |
+61,7 |
Zuführung zum Fonds
für allgemeine
Bankrisiken nach § 340 g HGB
42 |
+11,0 |
0,0 |
- |
- |
- |
Die Geld- und Kapitalmarkzinsen haben sich positiv
auf den Zinsüberschuss ausgewirkt. Der
Zinsüberschuss liegt absolut über dem Planwert.
Zum einen steigt der Zinsertrag, durch die höhere
Verzinsung der Aktivpositionen. Zum anderen steigt der
Zinsaufwand nicht in dem gleichen Maße. Durch die
Zinsentwicklung ist des Weiteren das Zinsergebnis aus
Derivaten positiver ausgefallen als erwartet.
Der ordentliche Aufwand fiel geringer aus als
geplant. Der gestiegene Personalaufwand kann durch den
geringeren Sachaufwand kompensiert werden.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt über
dem Planwert und über dem Vorjahresergebnis.
Die Zinsentwicklung insbesondere im langfristigen
Bereich wirkte sich positiv auf das Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft aus. Das Bewertungsergebnis
Kundenkreditgeschäft hat sich besser entwickelt als
erwartet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen
erfolgte nach der Methodik des IDW RS BFA 7. Für den
Immobilien-Spezial-Fonds "Commerz Real Institutional Hotel
Fund" wurde aufgrund des nicht vorliegenden Bridge-Letter
sowie weiterer Informationen zum Thema bestehender
Kündigungen bei nicht vorhandener Liquidität eine
Abschreibung in Höhe von 6,9 Mio. Euro vorgenommen.
Des Weiteren wurden erstmals Rückstellungen
aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen
Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen
Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz
und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des
Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom
16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum
Bilanzstichtag in Höhe von 5,2 Mio. Euro dotiert.
42 ohne Reserven nach § 340 f HGB
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde mit
11,0 Mio. Euro dotiert. Die Stärkung des Eigenkapitals
in Höhe von 20,2 Mio. Euro reicht aus, die in der
Kapitalplanung der Sparkasse angesetzte
Kernkapitalzuführung zu gewährleisten. Die
Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Jahresüberschuss und Stichtagsbilanzsumme des
Jahresabschlusses, beträgt 1,1 Prozent.
3.3.2 Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Oder-Spree
war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben.
Geldaufnahme stellt einen regulären Bestandteil der
operativen Liquiditätssteuerung dar.
Der Bestand an offenen Zusagen beträgt per
31.12.2023 rund 430,0 Mio. Euro
43 .
Als Quelle zur Refinanzierung dienen im Schwerpunkt
die Kundeneinlagen. Außerdem stehen der Sparkasse
weitere zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeiten
über Interbankengeschäfte und
Tendergeschäfte zur Verfügung.
Die Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle
decken auch zukünftig die Zuwächse aus dem
Kundenkreditgeschäft ab. Die überschüssige
Liquidität kann nur zum Teil entsprechend der
Assetallokation angelegt werden. Kurzfristige
untermonatliche Liquiditätsunterdeckungen können
durch Tagesgeldaufnahmen abgedeckt werden.
Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß
Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag zum 31.
Dezember 2023 bei 243,1 Prozent. Die strukturelle
Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net
Stable Funding Ratio - NSFR) lag zum 31.12.2023 bei 142,2
Prozent. Die aufsichtlichen Mindestquoten von 100,0 Prozent
wurden für die LCR und die NSFR durchgängig
eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreserveanforderungen
werden durch die Sparkasse entsprechende Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Berlin, unterhalten.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung gesichert.
3.3.3 Vermögenslage
Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 wird die
Sparkasse eine Zuführung des Bilanzgewinns in
Höhe von 20,2 Mio. Euro in die
Sicherheitsrücklage vornehmen. Im Ergebnis wird ein
Eigenkapital in Höhe von dann 248,2 Mio. Euro
ausgewiesen.
Neben Reserven gem. § 340 f HGB und § 26 a
KWG a. F. verfügt die Sparkasse Oder-Spree über
einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §
340g HGB. Die Reserven nach § 340 f HGB und §
340g HGB wurden ebenfalls aufgestockt.
43 COREP-Meldung vom 31.12.2023 ohne offene
Zusagen an Immobilienfonds
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen (bedeutsamster
Leistungsindikator) übertrifft am 31. Dezember 2023
mit 20,0 Prozent (im Vorjahr: 20,2 Prozent) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 Prozent
gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum
1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer von null auf 0,75 Prozent
44 der risikogewichteten Positionswerte. Zudem
wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 Prozent
45 für den Wohnimmobiliensektor
eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023
zu beachten.
Auch die harte Kernkapitalquote und die
Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich
vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft
sich zum 31. Dezember 2023 auf 20,0 Prozent der
anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 rund 10,7 Prozent und liegt damit über
der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 Prozent.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr
2026 ist auch weiterhin eine Erfüllung der
aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung
als Basis für die Umsetzung unserer
Geschäftsstrategie zu erwarten.
3.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen
Lage der Sparkasse
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen
Rahmenbedingungen bewerten wir die
Geschäftsentwicklung als gut.
Ursächlich für die positive Entwicklung von
Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie
das Wachstum unserer Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden. Es ist eine deutliche Stärkung unseres
wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. Das
Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter
tragfähig und kann unverändert fortgeführt
werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-,
Finanz-und Ertragslage der Sparkasse unter
Berücksichtigung der Erfüllung der finanziellen
Leistungsindikatoren als gut ein.
Nach dem Schluss des Berichtszeitraums ergaben sich
keine anderen Erkenntnisse.
44 Wert der Allgemeinverfügung der BaFin
vom 31.01.2022
45 Wert der Allgemeinverfügung der BaFin
vom 30.03.2022
4 Prognose-, Chancen- und
Risikobericht
4.1 Prognosebericht⁴⁶
4.1.1 Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen für
2024⁴⁷
Nach Einschätzung der Chefvolkswirte der
Sparkassen-Finanzgruppe könnte das
Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr ein Plus von 0,3
Prozent verzeichnen. Der Chefvolkswirt der DekaBank, Dr.
Ulrich Kater, verwies darauf, dass "die wirtschaftliche
Entwicklung in Deutschland gleichzeitig unter strukturellem
und konjunkturellem Druck stehe. Der private Konsum erholt
sich, weil sich die Inflation weiter beruhigt. Nicht
zuletzt wird der Export wieder anziehen, was für die
exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders wichtig
ist."
Die Sparkasse erwartet, dass sich die wirtschaftliche
Dynamik für Deutschland im Jahr 2024 wie folgt
entwickelt:
|
Ist-Werte für 2023
48 |
Prognose für 2024
49 |
Bruttoinlandsprodukt
(Veränderung zum Vorjahr in Prozent) |
-0,3 |
+0,3 |
Inflationsrate
(in Prozent) |
+5,9 |
+2,6 |
| Arbeitslosenquote (in
Prozent) |
5,7 |
5,8 |
| Sparquote (in
Prozent) |
11,3 |
11,2 |
Leitzins (Einlagesatz)
(in Prozent) |
4,0 |
3,5 |
DAX-Stand Jahresende
(in Punkten) |
16.752
50 |
18.250
51 |
4.1.2 Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Für die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS)
gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs
erwarten wir aufgrund von Wachstumsraten des Kundenbereichs
eine Steigerung.
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für
das Folgejahr eine Steigerung auf rund 20,9 Prozent. Wir
rechnen aufgrund der Struktur im Kundenkredit- und
sonstigen Kreditgeschäft und dem geplanten
Neugeschäft mit steigenden
Risikopositionsbeträgen. Daneben gehen wir aufgrund
der Ertragslage von einer Zuführung zum Fonds für
allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital aus.
46 Mittelfristige Unternehmensplanung
47 Pressemitteilung des DSGV Nr. 04 vom
30.01.2024
48 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick
und -ausblick 2023/2024 des DSGV vom 26.01.2024
49 Pressemitteilung des DSGV Nr. 04 vom
30.01.2024
50
https://www.boerse.de/historische-kurse-tage/Dax/DE0008469008
51 Geld- und Kapitalmarktprognose Sparkasse
Oder-Spree April 2024
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in
Prozent der DBS (gemäß der Abgrenzung des
Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische
Positionen) erwarten wir aufgrund eines in Folge leicht
rückläufigen Zinsüberschusses und einem
aufgrund von Einmaleffekten steigendem Provisionsergebnis,
sowie eines aufgrund unserer Inflationserwartung und
höherer Personalaufwand steigenden
Verwaltungsaufwendungen einen leichten Rückgang auf
rund 1,27 Prozent.
Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024
folgendermaßen dar:
| Bedeutsamer finanzieller
Leistungsindikator |
strategische Vorgabe
für 2024 in Prozent
52 |
Plan 2024 in
Prozent |
| durchschnittliches
Bilanzsummenwachstum p. a. |
> 3,00 |
3,48 |
| Gesamtkapitalquote |
≥ 18,00 |
20,86 |
| Eigenkapitalrendite |
≥ 4,00 |
11,69 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung zur DBS |
≥ 1,00 |
1,27 |
| Sachkostenquote zur DBS
53 |
≤ 0,40 |
0,44 |
| Personalkostenquote zur
DBS |
≤ 0,75 |
0,78 |
| Cost-Income-Ratio |
≤ 60,00 |
50,00 |
4.1.3 Gesamtaussage zum
Prognosebericht
Die unter Punkt 2.1. und Punkt 3.1.1. dargestellten
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie das
Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute
(Gemeinschaftsprognose) vom 22.09.2023 bilden die Basis
für die Kapitalplanung und die mittelfristige
Unternehmensplanung, die jeweils einen
fünfjährigen Planungshorizont umfassen.
52 Geschäfts- und Risikostrategie 2024
53 ohne Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen Dritter aus Projekten und
Grundstücksaufwendungen
In der nachfolgenden Übersicht wird ein
Vergleich zwischen Ist 2023 und dem Plan 2024 für
wesentliche Kennzahlen vorgenommen.
Kennzahlen Ertragslage/
Geschäftsergebnis
54 |
Ist
2023 in Mio.
Euro |
Ist
2023 in Prozent zur DBS |
Plan
2024 in Mio.
Euro |
Plan
2024 in Prozent zur DBS |
Veränderungen Ist
2023 zum Plan 2024 absolut |
Veränderungen Ist
2023 zum Plan 2024 in Prozent |
durchschnittliche
Bilanzsumme |
3.545,2 |
- |
3.668,7 |
- |
123,5 |
3,5 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
3.213,0 |
- |
3.295,0 |
- |
82,0 |
2,6 |
| Forderungen
gegenüber Kunden
55 |
1.511,7 |
- |
1.540,6 |
- |
28,9 |
1,9 |
| Wertpapiereigenanlagen
(inkl. der Forderungen an andere Kreditinstitute)
56 |
2.136,5 |
- |
2.234,8 |
- |
98,3 |
4,6 |
| Zinsüberschuss |
+70,7 |
+1,99 |
+68,6 |
+1,87 |
-2,1 |
-3,0 |
|
Provisionsüberschuss |
+22,9 |
+0,65 |
+24,6 |
+0,67 |
+1,7 |
+7,4 |
Ordentliche
Aufwendungen |
-46,0 |
-1,30 |
-46,7 |
-1,27 |
-0,7 |
+1,5 |
darin enthalten:
Sachaufwand |
-15,4 |
-0,43 |
-18,0 |
-0,48 |
-2,6 |
+16,9 |
darin enthalten:
Personalaufwand |
-27,8 |
-0,78 |
-28,7 |
-0,77 |
-0,9 |
+3,2 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
+51,5 |
+1,45 |
+46,7 |
+1,27 |
-4,8 |
-9,3 |
Bewertungsergebnis
Kundenkreditgeschäft |
+1,3 |
+0,04 |
-2,5 |
-0,07 |
-3,8 |
-292,3 |
Bewertungsergebnis
Wertpapiere |
+8,3 |
+0,23 |
+5,8 |
+0,16 |
-2,5 |
-30,1 |
| Angaben in Prozent |
|
|
|
|
|
|
|
Eigenkapitalrentabilität in Prozent vor Steuern
57 |
13,4 |
- |
11,7 |
- |
- |
- |
| Cost-Income-Ratio in
Prozent |
45,6 |
- |
50,0 |
- |
- |
- |
Die Ertragslage der Sparkasse Oder-Spree wird
für den Planungshorizont zum 31.12.2024 über die
als wesentlich festgelegten Leistungsindikatoren definiert.
54 EVR
55 Inklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen
und öffentliche Haushalte
56 Exklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen
und öffentliche Haushalte
57 Bilanzielle Eigenkapitalrendite
Der Anstieg der durchschnittlichen Bilanzsumme in
2023 wurde durch den Anstieg der Kundeneinlagen getrieben.
Für 2024 gehen wir von steigenden Forderungen
gegenüber Kunden und einem Wachstum der
Kundenverbindlichkeiten im Rahmen der
Geldvermögensbildung aus.
Für die festverzinslichen Wertpapiere (inkl.
Forderungen KI und Kasse, sowie Schuldscheindarlehen an
Unternehmen und öffentliche Haushalte) gehen wir von
einem Anstieg aus.
Das gestiegene Zinsniveau wird das Wachstum im
Kundenkreditgeschäft dämpfen. Als Träger des
anvisierten Wachstums sind die gewerblichen und die
privaten Finanzierungen anzusehen.
Auf Jahressicht geht die Sparkasse von einem
sinkenden Zinsüberschuss aus. Ursächlich
dafür ist, dass der Zinsaufwand stärker steigt
als der Zinsertrag und auch das Zinsergebnis aus Derivaten
sinkt. Der Zinsüberschuss bleibt auch zukünftig
die wichtigste Ergebniskomponente.
Der Provisionsüberschuss wird in 2024 durch eine
unterjährige Preisanpassung in 2023 bei den Privat-
und Geschäftsgirokonten ansteigen.
Der Zinsanstieg in 2022 führte zu hohen
Bewertungsaufwendungen für das sonstige
Kreditgeschäft der Sparkasse Oder-Spree. Aus diesem
Grund wird auch in 2024 von geringeren
Bewertungsergebnissen im Wertpapiergeschäft
ausgegangen. Der Grund dafür sind Laufzeiteffekte und
Einlösungsgewinne durch die Rückzahlung zum
Nominalwert des Wertpapiers. Die Sparkasse Oder-Spree
rechnet in 2024 und den Folgejahren jedoch mit höheren
Bewertungsaufwendungen für Adressen- und
Immobilienrisiken.
Aufgrund des Kreditwachstums und den sich
eintrübenden Konjunkturaussichten plant die Sparkasse
Oder-Spree für 2024 mit steigenden
Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft. Sie
werden lt. Planung 2024 mit 0,07 Prozent zur DBS
prognostiziert.
Die Sparkasse geht von einer stabilen Vermögens-
und Finanzlage aus. Die Auswirkungen des Krieges in der
Ukraine und der Energiekrise auf die deutsche Wirtschaft
und auf die Kapitalmärkte sind nach den bisherigen
Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Dementsprechend
sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse ebenfalls nicht absehbar. In der
Folge kann es zu erheblichen negativen Abweichungen bei den
für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen
Prognosen kommen.
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt
entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive
für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im
Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose
für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen,
dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die
Entwicklung der Zinsmärkte beeinflusste Umfeld
günstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Eine
auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an
die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die
Liquidität können gemäß den Planungen
für das Jahr 2024 sichergestellt werden.
4.2 Chancenbericht
Im Rahmen einer Geschäftsmodellanalyse wurden in
2023 für die wesentlichen
Geschäftsaktivitäten Chancen, Risiken,
Stärken und Schwächen abgeleitet (SWOT-Analyse).
Im Ergebnis wurde die Nähe zu unseren Kunden, eine
breite Produktpalette und qualifizierte Mitarbeiter als die
Stärken der Sparkasse festgestellt.
Die Zinswende ermöglicht uns insbesondere im
starken Einlagengeschäft die Margen auszubauen. Daraus
kann sich ein positiver Einfluss auf den
Zinsüberschuss ergeben. Weitere Chancen für die
regionale wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht die
Ansiedlung und geplante Erweiterung der Tesla-Giga-Factory
in Grünheide. Es besteht die Möglichkeit, dass
durch diese signifikante Investition sich die
wirtschaftliche Entwicklung sowie der Immobilienmarkt
zumindest in Teilregionen unseres Geschäftsgebietes
von der allgemeinen Wirtschaftslage in Deutschland (siehe
Punkte 3.1.1 sowie 4.1.1) abkoppelt.
Als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe steht der
Sparkasse Oder-Spree die gesamte Bandbreite an
Finanzprodukten zur Verfügung. Damit verbindet sich
die Chance, die Marktstellung innerhalb des
Geschäftsgebietes zu festigen und weiterhin
Lösungen aus einer Hand im Sinne ihrer Kunden anbieten
zu können.
4.3 Risikobericht
4.3.1 Risikomanagementsystem und
Risikotragfähigkeit
Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse,
dass Risiken frühzeitig und regelmäßig
erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht
werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023
Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am
29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der
Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt
dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung
des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die
Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur
Sicherstellung der langfristigen Fortführung der
Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz
und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests.
Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die
Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten
aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne
Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele
der Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können.
Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der
Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ
berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig
quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von
Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der
Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur
wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der
normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft |
|
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
|
Spreadrisiko |
|
Aktienrisiko |
|
Immobilienrisiko |
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir
auch einen langfristigen Horizont. Die strategische
Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der
Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie,
strategische Kennzahlen und
Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 564,2 Mio.
Euro. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 343,2 Mio.
Euro wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit
für Marktpreisrisiken zum 30.09.2023
überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit
für das Marktpreisrisiko und das RTF-Limit angepasst.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 Prozent und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart |
Limit |
Limitauslastung |
|
Mio. Euro |
Mio. Euro |
Prozent |
| Adressenrisiko |
40,5 |
22,7 |
56,1 |
| Marktpreisrisiko |
282,9 |
259,5 |
91,7 |
| Operationelles
Risiko |
19,8 |
19,6 |
98,8 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
343,2 |
301,7 |
87,9 |
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit in der ökonomischen
Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung
außergewöhnlicher aber plausibel möglicher
Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Analysen
ist festzuhalten, dass auch beim Szenario "Immobilienkrise
aufgrund Zinsanstieg" und einem Ratingshift um 3 Notches
die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere
adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive
sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen
sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP
58-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum
von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen
im Planszenario vollständig erfüllt werden.
Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser
Entwicklungen, in dem die harten
Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen
gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind.
Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller
Abschwung und ein Stagflationsszenario betrachtet.
58 SREP: Supervisory Review and Evaluation
Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und
Bewertungsprozess)
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden mindestens jährlich
überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die
zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und
Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung.
Hierzu gehört die Simulation der einzelnen
Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um
gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu
können.
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die
Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der
Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus
resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position
des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber
gehalten. Dabei handelt es sich um emittierte Credit Linked
Notes eingebettete Credit Default Swaps.
Die Risikofrüherkennung umfasst die
Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener
Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die
Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die
Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das
Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des
Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige
Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten haben wir
Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder
qualitativen Merkmalen basieren.
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung
der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz
sowie Effektivität und führt gegebenenfalls
erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.
Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation
der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche
Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den
Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben
quantitativen Informationen auch eine qualitative
Beurteilung zu den wesentlichen Positionen und Risiken. Auf
besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung
und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert
eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich
über die Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren
sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich
verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und
gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird durch den Abteilungsleiter
Unternehmenssteuerung wahrgenommen.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im
Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich
aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in
neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden
Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der
Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau-
und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen
Definitionen und Regelungen.
4.3.2 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner
im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind
Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und
Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder
und die öffentliche Hand. Schuldner im
Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder
Emittenten.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Adressenrisiken stellen in der ökonomischen
Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem
Stichtag T0 (ohne Neugeschäft) mit einem
Betrachtungshorizont von einem Jahr ab.
In der normativen Perspektive wird auf die
GuV-Auswirkung und somit die Wirkung auf die Eigenmittel,
in der mehrjährigen Betrachtung einschließlich
einer Neugeschäftsannahme abgestellt. Die
GuV-Auswirkung zeigt sich ggf. durch ein schlechteres
Bewertungsergebnis.
Gleichzeitig wird in der normativen Perspektive eine
Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch die RWA
berücksichtigt. Dies kann durch eine Veränderung
des Bestandes (Höhe oder Zusammensetzung) und/oder das
Risikogewicht erfolgen. Ebenso kann in die Ermittlung der
SREP-Quote ein Überhang von Säule II in
Säule I Risiken einfließen, wenn die
ökonomisch ermittelten Risiken die in Säule I
unterlegten Risiken übersteigen.
4.3.2.1 Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten (wie bspw. Avale)
(Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr,
dass Sicherheiten während der Kreditlaufzeit teilweise
oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der
Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht
beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und
Einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im
Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im
Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des
Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise
höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend
der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der Größenklassenstruktur,
der Bonitäten, der Branchen, der gestellten
Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf
Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am
Kreditvolumen, am Risikogehalt und der Branche orientieren.
Der Risikomanagementprozess umfasst u. a. folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der
Basis von quantitativen Kriterien (bspw.
Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der
Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf
Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert
und mit Hilfe einer Frühwarnliste
kommuniziert
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV
|
| ― |
Ermittlung von
Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der
BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen
Beleihungsgrundsätze
|
| ― |
turnusmäßige bzw.
anlassbezogene Überprüfung der
hereingenommenen Sicherheiten und Garantien
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
| Kreditgeschäft der
Sparkasse
59 |
Kreditvolumen |
|
31.12.2023
Mio. Euro |
31.12.2022
Mio. Euro |
| Firmenkundenkredite |
712,5 |
706,9 |
| Privatkundenkredite |
681,5 |
652,1 |
| darunter für den
Wohnungsbau |
618,2 |
590,4 |
| Treuhandkredite |
3,8 |
4,7 |
| Kommunalkredite und
kommunalverbürgte Kredite |
75,5 |
88,5 |
| Gesamt |
1.473,3 |
1.452,2 |
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Die
Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine
breite Streuung des Kundenkreditvolumens, der Anteil der
Größenklasse bis 5 Mio. Euro beträgt 86,1
Prozent des risikotragenden Kundenkreditgeschäfts
(ohne reine Kommunalkreditgeschäfte sowie kommunal
verbürgte Kundenkredite).
59 Geschäftsentwicklung der Sparkassen
(GEWI) - Tabelle 2, ohne erworbene Schuldscheine
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im
Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in
Prozent |
| 1 bis 10 |
96,8 |
| 11 bis 15C |
2,5 |
| 16 bis 18 |
0,7 |
| ungeratet |
0,0 |
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte
Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am
31. Dezember 2023 768,6 Mio. Euro.
Schwerpunkte bilden mit 16,9 Prozent die Ausleihungen
an Kreditnehmer des Hauptwirtschaftszweigs
Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus
entfallen 12,1 Prozent auf inländische
öffentliche Haushalte.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in
folgenden Bereichen:
| ― |
bei der Branche
Grundstücks- und Wohnungswesen
|
| ― |
im Bereich der regionalen,
grundpfandrechtlichen Sicherheiten
|
Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen,
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die
Sparkasse aktuell eine Adresse mit einem Kreditvolumen von
insgesamt 3,0 Mio. Euro in einen Sparkassen-Kreditbasket
(über die Emission von Originatoren-Credit Linked
Notes) eingebracht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das positive Bewertungsergebnis Kundenkredite in 2023
ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der
Rückgang resultiert aus höheren Neubildungen und
geringeren Auflösungen.
4.3.2.2 Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso
besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread ggü. der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft
das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der
Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten
abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im
Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von
externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV
|
| Eigenanlagen (Depot A)
der Sparkasse
60 |
Bestand |
|
31.12.2023
Mio. Euro |
31.12.2022
Mio. Euro |
| Aktien und andere
nichtverzinsliche Wertpapiere |
523,2 |
523,0 |
| darunter:
Investmentzertifikate |
403,1 |
415,9 |
| Anleihen und
Schuldverschreibungen |
1.039,1 |
970,2 |
| Gesamt |
1.562,3 |
1.493,2 |
| Nachrichtlich: erworbene
Schuldscheine |
324,4 |
384,9 |
60 Geschäftsentwicklung der Sparkassen
(GEWI) - Tabelle 14
Dabei zeigt sich auf Basis der internen
Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in
Prozent |
| 1 bis 5 (Investment
Grade) |
98,2 |
| 6 bis 10 |
1,4 |
| 11 bis 15C |
0,0 |
| 16 bis 18 |
0,4 |
Schwerpunkte bilden mit 29,6 Prozent die Ausleihungen
an gruppeninterne Kreditinstitute und 29,3 Prozent
Ausleihungen an gruppenexterne Kreditinstitute.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung.
Das Adressenrisiko der Sparkasse Oder-Spree wird
insgesamt als vertretbar eingeschätzt.
4.3.3 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der
betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich
implizite Optionen auf Rechte, die innerhalb von Produkten
vorhanden sind.
Im Kundengeschäft können dies bspw.
Sondertilgungsrechte bei Darlehen oder
Kündigungsrechte bei Zuwachssparen sein. Im
Eigengeschäft können implizite Optionen z. B. in
strukturierten Anleihen enthalten sein. Als explizite
Optionen werden im Folgenden Optionen bezeichnet, die sich
auf eine Basisgröße beziehen aber
eigenständig gehandelt werden können.
Marktpreisrisiken stellen in der ökonomischen
Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem
Stichtag T0 (ohne Neugeschäft) bei einem
Betrachtungshorizont von einem Jahr ab.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
von Marktpreisrisiken betrachtet. Grundlage ist eine
mehrjährige Berechnung unter Berücksichtigung von
Neugeschäft. Die GuV Auswirkung kann sich dabei sowohl
auf geringere Erträge als geplant als auch auf ein
schlechteres Bewertungsergebnis beziehen.
In der normativen Perspektive sind Marktpreisrisiken
teilweise in Säule I mit Eigenmitteln zu unterlegen.
Durch eine negative Abweichung von der Planung kann es hier
zu einer höheren Unterlegungspflicht als erwartet
kommen. Im Rahmen der SREP-Quote kann es zu einer
höheren Eigenmittelanforderung als geplant kommen.
Dies kann durch höhere Zinsänderungsrisiken oder
über den Erwartungen liegende wesentliche
ökonomische Risiken entstehen.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung festgelegter Limite sowie
einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten
Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds.
4.3.3.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welche sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Je nach
Ergebnis der Risikoinventur muss das Risiko für
mehrere Währungen isoliert betrachtet werden.
Ein Vertriebsrisiko als übergreifendes Aggregat
aus dem vertriebsseitigen Provisionsrisiko und dem Risiko
einer Nichterreichung des Zinskonditionsbeitrages ist keine
eigenständige Risikoart in der
Risikotragfähigkeitskonzeption. Schwankungen im
Zinskonditionsbeitrag sind in der Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
In der normativen Perspektive wird das
Zinsänderungsrisiko im Rahmen der SREP-Quote explizit
berücksichtigt. Ein Zinsänderungsrisiko das
über dem Planfall liegt, kann somit zu höheren
Eigenmittelanforderungen führen.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung MPR
|
| ― |
Steuerung des wertorientierten
Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen
historischen Simulation der Marktzinsänderungen:
Die negative Abweichung der Performance innerhalb der
nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem
Konfidenzniveau von 95,0 Prozent berechnet. Zur
Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert
sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark
(angelehnt an die Struktur des gleitenden
10-Jahresdurchschnitts mit einer Hebelung von 2,50).
Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an
Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als
zusätzliche Information für zu
tätigende Neuanlagen, Verkäufen bzw.
Absicherungen.
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Für Geschäfte mit
unbestimmter Fälligkeit oder mit
Kundenkündigungsrechten wurden für Messung
der Zinsänderungsrisiken Annahmen getroffen. Die
Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden
über das Konzept der gleitenden Durchschnitte
abgebildet.
|
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
bereitgestellten Risikolimite. Daneben wurde ein
Risikosensitivitätsmaß, bezogen auf die zu
Vergleichszwecken festgelegte Benchmark, festgelegt. Das
Risiko des Zinsbuches der Sparkasse soll sich innerhalb
einer Bandbreite vom 2,25-fachen bis zum 2,75-fachen der
einfachen (ungehebelten) Vergleichs-Benchmark (gleitender
10-Jahreszins) bewegen. Die Risikotoleranz wurde 2023 an
zwei Stichtagen nicht eingehalten.
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden
auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps
eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. -
200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| in Mio. Euro |
-59,7 |
70,8 |
| in Prozent der
aufsichtlichen Eigenmittel
(Zinsrisikokoeffizient) |
17,5 |
-20,8 |
4.3.3.2 Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die
Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welche sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zugrundeliegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Spread eines Finanzinstruments lässt sich in
die idiosynkratische Schwankung eines Papiers selbst und
die systematische Schwankung der Klasse unterteilen.
Klassen im Sinne des Spreadrisikos sind z. B. Staaten
Bonität 1 fest, Unternehmensanleihen A-BBB fest. Der
eigene (passivische) Spread eines Institutes wird in der
normativen Perspektive berücksichtigt und wird dort
nicht dem Spreadrisiko, sondern dem
Refinanzierungskostenrisiko innerhalb des
Liquiditätsrisikos zugeordnet.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung
MPR
|
Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen:
| ― |
Bankanleihen Ratingklassen A und
BBB
|
| ― |
Unternehmensanleihen
Ratingklasse BBB
|
4.3.3.3 Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
MPR
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Aktien werden sowohl im Eigenmanagement als auch in
Spezialfonds gehalten.
4.3.3.4 Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen
(Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
der bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
caballito, wobei als Datenbasis für die
Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart
segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001
genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt
und durch Property & Data Analytics GmbH
bereitgestellt werden.
|
Konzentrationen bestehen in der
Land-Nutzungsart-Kombination Deutschland - Wohnen.
Das Marktpreisrisiko wird insgesamt als hoch, aber
als auch zukünftig beherrschbar eingeschätzt.
4.3.4 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Als Steuerungsgröße wird für das
Zahlungsunfähigkeitsrisiko das Risikomaß eines
Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt,
dass im kombinierten Stressszenario der
Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll.
Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtliche
Liquiditätskennzahl LCR dauerhaft den festgelegten
Schwellwert von 125,0 Prozent nicht unterschreitet.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR und der
NSFR
|
| ― |
Regelmäßige
szenariospezifische Ermittlung der Survival Period
und Festlegung einer Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen
Szenarios)
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte
Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 31
Monate.
Konzentrationen bestehen beim
Zahlungsunfähigkeitsrisiko -
Fälligkeitenstruktur: Laufzeit bis 1 Woche.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
Das Liquiditätsrisiko der Sparkasse Oder-Spree
wird als gering eingeschätzt.
4.3.5 Operationelle Risiken
In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.
"Rechtsrisiken" im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund
der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind Teil
des operationellen Risikos. Hierzu gehört das Risiko,
aufgrund einer Änderung der Rechtslage (geänderte
Rechtsprechung oder Gesetzesänderung) für in der
Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte Verluste zu
erleiden.
Das Risiko, aufgrund einer geänderten Rechtslage
die zukünftige Geschäftstätigkeit umstellen
zu müssen, ist nicht als operationelles Risiko zu
verstehen.
Ökonomisch wird der Barwertverlust aufgrund
operationeller Risiken, ausgehend von einem Zeitpunkt T0
ohne Neugeschäft betrachtet. Der Barwert der
erwarteten operationellen Schäden wird dabei als
Abzugsgröße des Risikodeckungspotenzials
berücksichtigt. Im Risiko werden unerwartete Verluste
abgebildet.
In der normativen Perspektive sind Operationelle
Risiken mit Eigenmitteln zu unterlegen. Es besteht die
Gefahr, dass gegenüber den Planannahmen eine
höhere Eigenmittelunterlegung notwendig ist. Ebenso
besteht die Gefahr negativer GuV Auswirkungen durch
Aufwendungen die über der Planung liegen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen
Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR
bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik
des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die
Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen
Verlusthistorie den Median ihrer
Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median
wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools
für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete
periodische Verlust für ein Jahr dient als
Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten
barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B.
Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist).
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und
adversen Szenario
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
4.3.6 Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Die Sparkasse Oder-Spree verfügt über eine
Eigenkapitalausstattung, mit der die aufsichtsrechtlichen
Kapitalquoten eingehalten werden. Um dies für die
Zukunft dauerhaft sicherzustellen, wurde ein
Kapitalplanungsprozess implementiert. Auf Basis dieses
Prozesses ermittelt die Sparkasse jährlich ihren
Kapitalbedarf, um Risiken entsprechend den
aufsichtsrechtlichen Anforderungen abzudecken. Die
Kapitalplanung ist im Plan- und adversen Szenario gegeben.
Die Berechnungen der wesentlichen Risiken zum 31.
Dezember 2023 zeigen, dass die eingegangenen Risiken
für die Sparkasse Oder-Spree tragbar sind. Das
Risikotragfähigkeitslimit ist eingehalten.
Durch eine Handels- und Überwachungsorganisation
sind diese Risiken in der Sparkasse Oder-Spree zeitnah zu
identifizieren, zu beurteilen, zu steuern, zu
überwachen und zu kommunizieren.
Aus heutiger Sicht kann eingeschätzt werden,
dass die eingegangenen Geschäfte zu keiner
Bestandsgefährdung führen.
Für die Sparkasse Oder-Spree ist ein
kontrollierter Umgang mit Risiken eine der zentralen
Aufgaben. Als Risiko definiert die Sparkasse die negative
Abweichung von der erwarteten Entwicklung.
Der hohe Regulierungsdruck, der sich in einer
zunehmenden Komplexität der Änderungen und in den
steigenden Melde- sowie Berichtsanforderungen
widerspiegelt, wird die Sparkasse in den nächsten
Jahren sowohl ressourcen- als auch kostenseitig belasten.
Sich ausweitende Spreads, ein weiter rückläufiger
Immobilienmarkt und von der Prognose abweichende
Entwicklungen am Aktienmarkt, eine unter der Prognose
liegende Konjunkturentwicklung sowie eine Verschlechterung
der wirtschaftlichen Lage der Kreditnehmer können zu
einem über der Erwartung liegenden Bewertungsergebnis
im Kundenkredit- und Wertpapiergeschäft führen.
Die Unsicherheiten über den Krieg in der Ukraine und
andere geopolitischen Krisen können zu
Veränderungen der Risikolage der Sparkasse im Jahr
2024 führen.
Frankfurt (Oder), 28. Juni
2024
Der Vorstand
5 Kennzahlenübersicht und
Abkürzungsverzeichnis
Kennzahlenübersicht
Gesamtkapitalquote = Risikogewichtete
Aktiva/Aufsichtliche Eigenmittel
Eigenkapitalrendite = Jahresergebnis nach Dotierung der
Vorsorgereserven (§ 340 f HGB) /
Sicherheitsrücklage + Fonds für allgemeine
Bankrisiken (§ 340 g HGB)
Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand /
Zinsüberschuss + ordentlicher Ertrag - sonstiger
ordentlicher Aufwand + Nettoergebnis aus
Finanzgeschäften
|
Abkürzungen |
| AGB |
- Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
| AIF |
- Alternativer
Investmentfonds |
| BaFin |
- Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht |
| BbgSpkG |
- Brandenburgisches
Sparkassengesetz |
| BelWertV |
-
Beleihungswertermittlungsverordnung |
| BGH |
- Bundesgerichtshof |
| BIP |
-
Bruttoinlandsprodukt |
| COREP |
- Common solvency ratio
reporting |
| CPV |
- Credit Portfolio
View |
| CRR |
- Capital Requirements
Regulation |
| DAX |
- Deutscher
Aktienindex |
| DBS |
- Durchschnittliche
Bilanzsumme |
| DSGV |
- Deutscher Sparkassen-
und Giroverband |
| EinSiG |
-
Einlagensicherungsgesetz |
| EVR |
-
Ergebnis-Vorschau-Rechnung |
| EZB |
- Europäische
Zentralbank |
| GuV |
- Gewinn- und
Verlustrechnung |
| HGB |
- Handelsgesetzbuch |
| IDW - RS - BFA |
- Institut der
Wirtschaftsprüfer - Stellungnahmen zur
Rechnungslegung - Bankenfachausschuss |
| IHK |
- Industrie- und
Handelskammer |
| IPD |
- Investment Property
Databank |
| IWF |
- Internationaler
Währungsfonds |
| KWG |
- Kreditwesengesetz |
| LBS |
-
Landesbausparkasse |
| LBSI |
- LBS Immobilien |
| LCR |
- Liquidity Coverage
Ratio |
| NSFR |
- Net Stable Funding
Ratio |
| OpRisk |
- Operationelle
Risiken |
| OSV |
- Ostdeutscher
Sparkassenverband |
| RIM |
-
Rendite-Immobilienmanagement |
| RTF |
-
Risikotragfähigkeit |
| RWA |
- Risk-Weighted Assets
(risikogewichteten Aktiva) |
| S&P |
- Standard &
Poor's |
| SDWH |
- S-Datawarehouse |
| SFG |
-
Sparkassen-Finanzgruppe |
| SREP |
- Supervisory Review and
Evaluation Process |
| SR |
- Sparkassen Rating- und
Risikosysteme GmbH |
| SWOT |
- Strengths
(Stärken), Weaknesses (Schwächen),
Opportunities (Chancen) und Threats (Risiken) |
Verwaltungsrat der Sparkasse
Oder-Spree, Frankfurt (Oder), 03. September 2024
Beschluss des Verwaltungsrates Nr.
3/2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Sparkasse Oder-Spree per 31. Dezember 2023
Gemäß § 8 Absatz 2 Ziffer 7 in
Verbindung mit § 26 Absatz 3 Brandenburgisches
Sparkassengesetz (BbgSpkG) stellt der Verwaltungsrat den
Jahresabschluss fest und beschließt über die
Billigung des Lageberichtes.
Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree wird
vorgeschlagen, den Jahresabschluss der Sparkasse Oder-Spree
zum 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe
von 3.675.528.730,19 Euro und einem Jahresüberschuss
in Höhe von 20.190.304,57 Euro festzustellen. Dieser
setzt sich aus der Vorwegzuführung in Höhe von
15.000.000,00 Euro und dem Bilanzgewinn in Höhe von
5.190.304,57 Euro zusammen.
Des Weiteren wird die Billigung des Lageberichtes der
Sparkasse Oder-Spree vorgeschlagen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
| Frank Steffen,
Vorsitzender des Verwaltungsrates |
| Wilko Möller,
Mitglied des Verwaltungsrates |
Beschluss des Verwaltungsrates Nr.
4/2024 über die Zuführung des
Jahresüberschusses zur Sicherheitsrücklage
Gemäß § 8 Absatz 2 Ziffer 7
Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)
beschließt der Verwaltungsrat über die
Verwendung des Bilanzgewinns.
Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree wird
vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für das
Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 20.190.304,57 Euro
vollständig der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Der Jahresüberschuss setzt sich aus einer
Vorwegzuführung zum Eigenkapital in Höhe von
15.000.000,00 Euro und dem Bilanzgewinn in Höhe von
5.190.304,57 Euro zusammen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
| Frank Steffen,
Vorsitzender des Verwaltungsrates |
| Wilko Möller,
Mitglied des Verwaltungsrates |
|