Sparkasse Oder-Spree

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRA 1477
Eingetragen
12.10.2005
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Das Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Brandenburg.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Maschke
seit 5.7.2018
Vorstandsmitglied
Veit Kalinke
seit 5.8.2014
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Oder-Spree

Frankfurt (Oder)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Oder-Spree
Sitz Frankfurt (Oder)
eingetragen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Handelsregister-Nr. 1477 FF

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 32.504.640,27 38.404
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank
52.578.876,85 130.683
85.083.517,12 169.088
2. Schuldtitel öffentlicher
Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 309.017.960,78 144.106
b) andere Forderungen 189.935.967,05 116.509
498.953.927,83 260.615
4. Forderungen an Kunden 1.469.608.254,57 1.459.691
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
501.904.658,15 EUR
( 437.368 )
Kommunalkredite
90.750.623,19 EUR
( 105.222 )
5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR
( 0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR
( 0)
0,00 0
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 340.653.539,33 303.564
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
335.614.443,28 EUR
( 298.757 )
bb) von anderen Emittenten 687.981.952,32 624.327
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
473.882.832,11 EUR
( 391.469 )
1.028.635.491,65 927.891
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag
0,00 EUR
( 0)
1.028.635.491,65 927.891
6. Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere
524.061.917,77 508.796
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 4.651.366,67 5.212
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR
( 0)
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen
0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR
( 0)
9. Treuhandvermögen 3.849.081,50 4.715
darunter:
Treuhandkredite
3.849.081,50 EUR
( 4.715 )
10. Ausgleichsforderungen gegen
die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch
0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
0,00 0
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
36.831,00 25
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
36.831,00 25
12. Sachanlagen 60.001.732,89 56.609
13. Sonstige
Vermögensgegenstände
645.941,72 12.789
14. Rechnungsabgrenzungsposten 667,47 0
Summe der Aktiva 3.675.528.730,19 3.405.431

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.790,00 0
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist
43.605.274,85 43.057
43.607.064,85 43.057
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist
von drei Monaten
441.127.318,38 504.254
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten
74.869.449,64 32.300
515.996.768,02 536.554
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.279.558.204,68 2.423.641
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist
416.007.561,99 15.506
2.695.565.766,67 2.439.147
0,00 0
3.211.562.534,69 2.975.701
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene
Schuldverschreibungen
3.021.384,00 10.040
b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten
0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere
0,00 EUR
( 0)
3.021.384,00 10.040
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.849.081,50 4.715
darunter:
Treuhandkredite
3.849.081,50 EUR
( 4.715 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 422.083,42 322
6. Rechnungs-
abgrenzungsposten
83,33 2
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
22.531.647,68 22.271
b) Steuerrückstellungen 6.389.593,97 928
c) andere Rückstellungen 12.239.962,61 7.680
41.161.204,26 30.880
8. (weggefallen)
9. Nachrangige
Verbindlichkeiten
0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR
( 0)
11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken
123.700.000,00 112.700
darunter:
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB
0,00 EUR
( 0)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 243.014.989,57 227.955
243.014.989,57 227.955
d) Bilanzgewinn 5.190.304,57 60
248.205.294,14 228.015
Summe der Passiva 3.675.528.730,19 3.405.431
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten
aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln
0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen
Über eine weitere,
nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit wird
im Anhang berichtet.
6.413.660,16 11.327
c) Haftung aus der Bestellung
von Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten
0,00 0
6.413.660,16 11.327
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten
Pensionsgeschäften
0,00 0
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen
0,00 0
c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen
69.998.200,41 87.533
69.998.200,41 87.533

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 56.209.384,97 44.054
darunter:
abgesetzte negative Zinsen
0,00 EUR
( 7)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
4,02 EUR
( 0)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen 12.221.918,98 10.601
darunter:
abgesetzte negative Zinsen
0,00 EUR
( 0)
68.431.303,95 54.655
2. Zinsaufwendungen 9.929.453,75 222
darunter:
abgesetzte positive Zinsen
0,00 EUR
( 2.492 )
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
224,60 EUR
( 0)
58.501.850,20 54.433
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und
anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren
10.594.020,61 7.649
b) Beteiligungen 801.361,20 584
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen
0,00 0
11.395.381,81 8.233
4. Erträge aus
Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen
0,00 0
5. Provisionserträge 24.465.755,23 23.334
6. Provisionsaufwendungen 1.669.878,76 1.912
22.795.876,47 21.423
7. Nettoertrag oder
Nettoaufwand des
Handelsbestands
0,00 62
darunter:
Zuführungen
zum oder Entnahmen
aus dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken
0,00 EUR
( 62 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 7.511.283,01 11.635
darunter:
aus der Abzinsung von Rückstellungen
14.994,20 EUR
( 4)
9. (weggefallen)
100.204.391,49 95.785
10. Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 22.817.365,48 20.587
ab) Soziale Abgaben
und Aufwendungen
für Altersversorgung
und für Unterstützung
7.057.759,57 5.479
darunter:
für Altersversorgung
2.807.322,14 EUR
( 1.381 )
29.875.125,05 26.066
b) andere Verwaltungsaufwendungen 19.501.915,12 13.568
49.377.040,17 39.634
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen
2.616.458,63 2.273
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.527.069,95 3.174
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen
293.669,12 EUR
( 680 )
13. Abschreibungen und
Wertberichtigungen
auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
1.411.965,43 41.748
14. Erträge aus Zuschreibungen
zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus
der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft
0,00 0
1.411.965,43 41.748
15. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere
0,00 1.107
16. Erträge aus Zuschreibungen
zu Beteiligungen, Anteilen
an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
565.164,05 0
565.164,05 1.107
17. Aufwendungen
aus Verlustübernahme
0,00 0
18. Zuführungen zu
dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken
11.000.000,00 0
19. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit
33.837.021,36 7.851
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom
Einkommen und
vom Ertrag
13.592.248,17 7.734
24. Sonstige Steuern,
soweit nicht unter
Posten 12 ausgewiesen
54.468,62 56
13.646.716,79 7.791
25. Jahresüberschuss 20.190.304,57 60
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
0,00 0
20.190.304,57 60
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
20.190.304,57 60
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 15.000.000,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
15.000.000,00 0
29. Bilanzgewinn 5.190.304,57 60

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023 der Sparkasse Oder-Spree

0. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Sparkasse Oder-Spree wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.


Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.


Bei den Forderungen an Kunden wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen dem akuten Ausfallrisiko Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Nominalwerten vorgenommen worden.


Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.


Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.


Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Diskontierung erfolgte mit einem laufzeitadäquaten risikolosen Zins zuzüglich angemessener Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads. Die Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads wurden aus ratingadjustierten Spreadkurven abgeleitet.


Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Wir gehen nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere auf den Entleiher aus. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in dem originären Bilanzposten bilanziert.


Bei im Bestand gehaltenen Spezialfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis oder der Börsenkurs maßgeblich, sofern ein aktiver Markt vorliegt.


Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen kann durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben werden. Eine vorfristige Rückgabe der Anteile ist nicht beabsichtigt.


Wurden bei Immobilienfonds bewertungsrelevante Risiken erkennbar, die am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen.


Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert waren nicht vorzunehmen.


Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10.


Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.


Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.


Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen im Berichtsjahr linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen.


Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.


Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst und mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR bis 800,00 EUR voll abgeschrieben worden.


Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.


Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.


Aufgrund der in Vorjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen gemäß Fördergebietsgesetz und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um 13 TEUR über dem Betrag, der ansonsten auszuweisen gewesen wäre.


Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.


Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.


Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.


Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der neuen Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %, der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,74 %.


Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden ebenfalls im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.


Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und einheitlich mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,72 % abgezinst, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Oder-Spree Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg (KvBbg-ZVK).


Die KvBbg-ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.


Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,10 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,80 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,40 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,40 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die KvBbg-ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der KvBbg-ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 19.590 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.155 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 20.743 TEUR.


Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die KvBbg-ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der KvBbg-ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der KvBbg-ZVK.


Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Veränderungen ergaben sich im Zusammenhang mit Verjährungen und zweckentsprechenden Verwendungen. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag.


Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) erfassten Gebühren wurden bereits im Jahresabschluss 2021 als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Veränderungen ergaben sich aus den eingeholten Zustimmungserklärungen zu den AGB's und zweckentsprechenden Verwendungen.


Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 5,5 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,94 % und 1,22 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, so dass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs. Bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen sowie aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte infolge einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im Zinsergebnis (Sparbereich) und im sonstigen betrieblichen Aufwand (Personalaufwendungen, sonstige Rückstellungen) ausgewiesen.


Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen, zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen in Höhe von 1.579 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.198 TEUR (Barwert) dotiert. Auf die Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.


Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB.


Strukturierte Produkte in Form von Schuldscheindarlehen mit Zinsuntergrenze, Sonderkündigungsrechten des Schuldners sowie des Investors, Schuldscheindarlehen mit Financial Covenants, variabel verzinste Darlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze, Darlehen mit Sonderkündigungsrechten der Kunden und Spareinlagen mit Stufenzinsvereinbarungen wurden einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und bewertet.


Im Falle synthetischer Strukturen (Sparkassen Kreditbasket-Transaktionen) erfolgte eine Aufspaltung des strukturierten Produkts in Basisvertrag (Wertpapier) und eingebettetem Derivat (Credit-Default-Swaps). Beide Bestandteile wurden entsprechend dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Kreditderivate (Credit-Default-Swaps) zur Übernahme von Kreditrisiken wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und nach den Grundsätzen für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt. War am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Kreditderivate (Credit-Default-Swaps) die der Besicherung dienen (erhaltene Kreditsicherheiten) werden bei der Bewertung des abgesicherten Geschäfts berücksichtigt.


Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 245.575.420,21 EUR

Posten 4: Forderungen an Kunden


Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 2.135.763,75 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 238.120,22 EUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

Börsennotiert 962.017.893,38 EUR
nicht börsennotiert 66.617.598,27 EUR


Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 578.555.635,00 EUR
Beizulegender Zeitwert 519.522.620,00 EUR


Bei den im Anlagevermögen nicht zum strengen Niederstwert bewerteten Wertpapieren handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab 2024. Eine Wertminderung ist nicht als dauerhaft anzusehen, weil sich diese marktzinsbedingten Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere zum Nennbetrag wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 4.937.495,82 EUR
nicht börsennotiert 42.160.825,47 EUR


Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10,00 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/
Anteilwert
Differenz
Zwischen
Marktwert und Buchwert
(Ertrags-)
Ausschüttungen für das
Geschäftsjahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
Mischfonds
HI-Schlaube-Master-Fonds 234.562 234.562 0 6.821
HI-Klingetal-Fonds 134.413 138.203 3.790 424
Immobilienfonds
Commerz Real
Institutional Hotel Fund
10.878 10.878 0 269
Sonstige
Bantleon OP.-Bant.Rese.IA 38.681 38.681 0 377


Der HI-Schlaube-Master-Fonds unterlag zum Bilanzstichtag in den Segmenten 1 - 4 keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Das Segment 5 unterliegt besonderen vertraglichen Rückgabeverpflichtungen.


Der HI-Klingetal-Fonds ist ein in 2022 gegründeter Fonds, in den die Sparkasse eigene Vermögensgegenstände in Form von Schuldverschreibungen und Derivaten eingebracht hat. Der Fonds unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.


Der Commerz Real Institutional Hotel Fund (CRIHF) investiert überwiegend in den Themenschwerpunkt Hotelnutzung. Eine Rückgabe der Anteile ist unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von einem Monat möglich.


Der Buchwert des Commerz Real Institutional Hotel Fund wurde im Berichtsjahr von 17.799 TEUR auf 10.878 TEUR abgeschrieben.


Für den CRIHF wird aufgrund des nicht vorliegenden Bridge-Letter sowie weiterer Informationen zum Thema bestehender Kündigungen bei nicht vorhandener Liquidität die Validität des ermittelten Kurses zum 31.12.2023 angezweifelt.


Vom Rücknahmepreis wurde ein angemessener Wertabschlag in Form eines Abschlags von 30% auf die Verkehrswerte der Objekte (im Fondsvermögen) vorgenommen.


Bei dem Marktwert handelt es sich somit um einen simulierten Marktwert.


Der Bantleon Reserve (IA) ist ein ausgewogener geldmarktnaher Fonds, der nach stabilen Erträgen strebt. Im Fonds werden keine Fremdwährungsrisiken eingegangen. Der Einsatz von Derivaten ist limitiert und dient ausschließlich zur Steuerung der Portfoliolaufzeit. Eine Rückgabe der Anteile kann jederzeit innerhalb von zwei Geschäftstagen an die Fondsgesellschaft erfolgen.

Posten 7: Beteiligungen

Beteiligungsspiegel

Nr. Name und Sitz Eigenkapital in TEUR per 31.12.2022 Beteiligungsquote in % Ergebnis der Gesellschaft in TEUR per 31.12.2022
1. Ostdeutscher
Sparkassenverband, Berlin
180.212 2,30 -3.058
2. Ostbrandenburgische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Fürstenwalde 88 22,50 -8
3. Beteiligungsgesellschaft des Landes Brandenburg mbH & Co. KG, Potsdam 8.878 9,54 1
4. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Landes Brandenburg mbH Potsdam 1.882 18,77 -6


Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke
und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von
15.071.992,51 EUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3.131.330,21 EUR

Aktive latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderung- und Wertpapierbewertung und bei den Rückstellungen. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,10 % (Körperschafts- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).


Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftssteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand
am 1.1.
des
Geschäftsjahres
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
am 31.12.
des
Geschäftsjahres
Stand
am 1.1.
des Geschäftsjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
Netto
Veränderung
+/-
-11.976
Beteiligungen -561
Sachanlagen 108.710 6.018 2.636 0 112.092 52.101
Immaterielle Anlagewerte 665 32 93 0 604 640
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand
am 31.12.
des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
Beteiligungen
Sachanlagen 2.597 0 0 2.607 0 52.091
Immaterielle Anlagewerte 20 0 0 93 0 567
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand
am 31.12.
des Geschäftsjahres
Stand
am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
582.479 594.455
Beteiligungen 4.651 5.212
Sachanlagen 60.002 56.609
Immaterielle Anlagewerte 37 25


Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.


Soweit das bewegliche Sachanlagevermögen über der Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) liegen, aber 3.000 EUR nicht übersteigen, wurde als Abgangszeitpunkt für den Anlagespiegel pauschal der Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung herangezogen.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 55.219,72 EUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf
1.729.779,59 EUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 612.248,13 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 4.628.182,67 EUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten


Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 7: Rückstellungen


Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 22.424 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 22.640 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 216 TEUR. Der Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen der Vorjahre.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten


Bedeutsame Einzelposten liegen in folgendem Umfang vor:

Unterposten b) Bürgschaften und Garantien


Es liegen Kreditbürgschaften (Kreditbasket) in Höhe von 3.223 TEUR vor. Es wurden Rückstellungen in Höhe von 11 TEUR passiviert.


Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen.


Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:


Am Bilanzstichtag bestehen noch nicht eingeforderte verbindliche Zeichnungszusagen auf Investmentfonds in Höhe von 7.635 TEUR.


Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.


Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung).


Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person).


Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.


Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.583 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 1.583 TEUR (Nominalwert) wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen.


Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 5.198 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 5.562 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen.


Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Derivative Finanzinstrumente:


Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Nichthandelsbuchgeschäfte in Form von Zinsswaps mit einem Nominalwert von 315.000 TEUR. Die positiven Zeitwerte betragen 16.313 TEUR, die negativen Zeitwerte 459 TEUR. Die Zinsswaps dienen der barwertigen Zinsbuchsteuerung und der Minderung des Zinsänderungsrisikos. Die Zeitwerte der Zinsswaps wurden als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Es fanden die Swap-Zinskurven per 31.12.2023 Verwendung.

Restlaufzeitengliederung


Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu
3 Monaten
- mehr als 3 Monate bis zu
1 Jahr
- mehr als
1 Jahr bis zu 5
Jahren
- mehr als
5 Jahre
Angaben in EUR
Aktiva 3 b)
andere Forderungen an Kreditinstitute 56.849.676,64 59.993.966,71 52.494.720,87 14.998.491,68
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 34.665.249,04 132.612.845,70 447.359.090.,14 814.963.496,48
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
2.318.485,63 2.313.442,10 16.686.094,23 22.181.491,13
Passiva 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
18.189.393,31 56.481.648,74 198.407,06 0,00
Passiva 2 b bb)
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 209.299.026,85 173.805.247,76 28.206.202,49 2.040.000,00


Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.


Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

EUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 108.218.212,32
Posten Passiva 3.a)
begebene Schuldverschreibungen 3.000.000,00


Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 37.557.096,59 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge


Es treten folgende Einzelposten hervor:

Verkauf Goldbestände 1.969 TEUR
Auflösung Pensionsrückstellungen 1.021 TEUR

Posten 25: Jahresüberschuss


Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 20.190 TEUR vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Posten 29: Bilanzgewinn


Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 03.09.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen.

IV. Sonstige Angaben


Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat

Vorsitzender


Lindemann, Rolf


(Landrat des Landkreises Oder-Spree)


(bis 31.07.2023)


Steffen, Frank


(Landrat des Landkreises Oder-Spree)


(ab 21.08.2023)

1. Stellvertretender Vorsitzender


René Wilke


(Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder)

2. Stellvertretender Vorsitzender


Luhn, Günter


(Lehrer am Oberstufenzentrum Eisenhüttenstadt)

Mitglieder


Aulich, Siegfried,


(Bauingenieur i.R.)


Dr. Pech, Artur


(Unternehmensberater i. R.)


Dr. Jaksch, Tanja


(Dr. der Landwirtschaftswissenschaft i. R.)


Fachtan, Axel


(Rechtsanwalt)


Karaschinski, Alena


(Leiterin Wahlkreisbüro)


Kreckl, Florian


(Gruppenleiter Kreditanalyse der Sparkasse Oder-Spree)


Lipke, Mike


(Kommunalkundenbetreuer der Sparkasse Oder-Spree)


Maul. Mario


(Gruppenleiter Marktfolge Sekretariat)


Mausolf, Simone


(Justiziarin der Sparkasse Oder-Spree)


Minkus, Marlies


(Vorsorge-/Vermögensberaterin der Sparkasse Oder-Spree)


Möckel, Michael


(Lehrer)


Mölneck, Kathrin


(Leiterin der Außenstelle Frankfurt (Oder)/Cottbus des Verbandes der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen e.V.)


Papendieck, Mathias


(Bundestagsabgeordneter)


Seidel, Daniel


(Kundenberater S-Vermögensmanagement, Abwesenheitsvertreter des Geschäftsstellenleiters der GS Erkner)


Skibba, Jörg


(Regionalgeschäftsführer der SPD im Landesverband Brandenburg)

Vorstand:

Vorsitzender


Kalinke, Veit

Mitglied


Maschke, Matthias


Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats betrugen im Geschäftsjahr 77 TEUR.


Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 22.424 TEUR. Die pensionsähnlichen Verpflichtungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 107 TEUR.


Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite sowie eingegangene Haftungsverhältnisse in Höhe von 1,4 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 995 TEUR gewährt.


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 206
Teilzeitkräfte 172
Insgesamt 378
Nachrichtlich Auszubildende 27


Im Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen für den Abschlussprüfer angefallen:

für Abschlussprüfungsleistungen 274 TEUR
darunter:
aperiodische Aufwendungen 16 TEUR
für andere Bestätigungsleistungen 38 TEUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 32 TEUR
weitere Prüfungen
(Prüfung nach § 35 EinSiG, Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG,
Prüfung nach Art. 3 Abs. 2 delVO 2018/389)
6 TEUR

 

Frankfurt (Oder), 28.06.2024


Der Vorstand

Veit Kalinke Matthias Maschke

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023


Die Sparkasse Oder-Spree hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Oder-Spree besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Oder-Spree definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 100.204 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 344.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 33.837 TEUR.


Die Steuern auf den Gewinn betragen 13.592 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Oder-Spree hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Oder-Spree

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Oder-Spree - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Oder-Spree für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:


1. Bewertung der Forderungen an Kunden


2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:


a) Risiko für den Jahresabschluss


b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung


c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.


b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.


c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.


b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (z. B Anteile an Investmentvermögen) mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Sonja Loy.

 

Berlin, 28. Juni 2024


Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)


- Prüfungsstelle -

Sonja Loy
Wirtschaftsprüferin

Lagebericht der Sparkasse Oder-Spree - Geschäftsjahr 2023

1 Vorbemerkung


Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die Strategie der Sparkasse und des Inhaltsverzeichnisses unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

2 Grundlagen der Geschäftstätigkeit¹


Die Sparkasse Oder-Spree ist gemäß § 1 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes (BbgSpkG) eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt (Oder). Sie ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Nummer A 1477 im Handelsregister eingetragen.


Der Träger der Sparkasse Oder-Spree ist der Zweckverband für die Sparkasse Oder-Spree, der vom Landkreis Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt (Oder). Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Oder-Spree ist nach § 5 BbgSpkG das Gebiet des Trägers.


Die Sparkasse Oder-Spree ist als Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der SFG als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen bietet die Sparkasse Oder-Spree zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.


Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen (19) und Selbstbedienungs-Geschäftsstellen (12) hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

1 Geschäfts- und Risikostrategie 2024

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Situation im Jahr 2023²


Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Dadurch wurde die Kaufkraft der Einkommen stark belastet, was den Konsum schwächte. Zudem bremsten die fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage, vor allem bei den Investitionen.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF 0,7 Prozent realen Zuwachs. Für Deutschland ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent 3. Wir hatten in unserer Prognose -0,2 Prozent 4 erwartet.

Im Jahresdurchschnitt entwickelten sich die verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise 5. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Beide Faktoren begünstigten den unter Kapitel 3.2.3 dargestellten Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Im Euroraum wurden die Leitzinsen (Einlagesatz) aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte auf 4,0 Prozent erhöht. Unsere Leitzinsprognose von 4,0 Prozent 6 wurde bestätigt. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend, wobei das Wirtschaftsjahr von einer inversen Zinsstruktur geprägt war. Die steigenden Kapitalmarktzinsen ermöglichten uns den Ausbau des Zinsüberschusses (siehe Kapitel 3.3.1 Ertragslage).

Im Jahresdurchschnitt 2023 sanken die Preise für Wohnimmobilien um 8,4 % gegenüber dem Jahr 2022. 7 Dagegen verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden bis November 2023 gegenüber dem Vorjahrszeitraum um durchschnittlich 4,3 Prozent 8 .


Die Investitionstätigkeit in Deutschland wurde durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Bauinvestitionen sanken 2023 im dritten Jahr in Folge preisbereinigt um 2,1 Prozent. Das Kundenkreditgeschäft, insbesondere das private und gewerbliche Baufinanzierungsgeschäft, konnte entgegen dieser gesamtwirtschaftlichen Trends ausgebaut werden. (siehe Abschnitt 3.2.2.1 Kundenkreditvolumen).

2 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick des DSGV
3 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024
4 Lagebericht 2022
5 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024
6 Lagebericht 2022
7 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 114 vom 22. März 2024
8 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 012 vom 10. Januar 2024


Im November und Dezember setzte ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungserwartung getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von rund 13.924 Punkten Ende 2022 und rund 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent.


Entwicklung wichtiger volkswirtschaftlicher Kennziffern im Überblick

Prognose für 2023 9 Ist-Werte für 2023 10 Ist-Werte für 2022 11
Bruttoinlandsprodukt
(Veränderung zum Vorjahr in Prozent)
-0,2 -0,3 +1,9
Inflationsrate
(in Prozent)
+7,4 +5,9 12 +7,9
Arbeitslosenquote
(in Prozent)
* 5,7 5,3
Sparquote
(in Prozent)
* 11,3 11,2
Leitzins (Einlagesatz)
(in Prozent) 13
4,0 4,0 2,0
DAX-Stand Jahresende
(in Punkten) 14
* 16.752 13.924

* Diese volkswirtschaftlichen Kennzahlen werden 2023 neu in die Prognose aufgenommen.

3.1.2 Branchensituation im Jahr 2023¹⁵


In der Niedrigzinsphase und in der Corona-Pandemie hatten sich Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem aufgebaut. Die Schwachstellen ergeben sich insbesondere daraus, dass in den vergangenen Jahren Kreditrisiken unterschätzt und die Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten überschätzt worden sein könnten. Darüber hinaus ist das Finanzsystem erhöhten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt.


Auf das Neugeschäft wirkt sich die Zinswende dadurch aus, dass die Kreditzinsen wie auch die Refinanzierungskosten steigen. In der Vergangenheit schlugen sich steigende Zinsen wegen der kürzeren Zinsbindung bei der Refinanzierung zunächst stärker in den Zinsaufwendungen nieder als in den Erträgen. Bei einer nachlassenden Kreditnachfrage könnten die Zinserträge sogar fallen, insbesondere wenn die Verzinsung im Kreditbestand niedrig ist. Über beide Wege würde der Zinsüberschuss sinken. Teile des Bankensystems haben seit Jahren eine hohe Fristentransformation. Dadurch auftretende Belastungen könnten besonders exponierte Institute in Schieflage bringen. Zur Absicherung gegenüber zinsinduzierten Wertverlusten schließen die meisten Banken Absicherungsgeschäfte ab.

9 Lagebericht 2022
10 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2023/2024 des DSGV vom 26.01.2024
11 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2022/2023 des DSGV vom 19.01.2023
12 Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024
13 https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/ezb-zinssaetze-607806
14 https://www.boerse.de/historische-kurse-tage/Dax/DE0008469008
15 Finanzstabilitätsbericht 2023 der Deutschen Bundesbank


Höhere Zinsen können Kreditnehmer stark belasten und gegebenenfalls zu Kreditausfällen und Wertberichtigungen im Finanzsystem führen. Sinken in einem Konjunkturabschwung die Erträge bei Unternehmen und die Einkommen der Haushalte, verringert dies deren Schuldentragfähigkeit. Treffen höhere Zinsen auf eine bereits reduzierte Schuldentragfähigkeit, können sich die negativen Effekte steigender Finanzierungskosten und verringerter Einkommen gegenseitig verstärken. In der Folge könnten Kreditausfälle zunehmen und zu Verlusten im Finanzsystem führen.


Das deutsche Finanzsystem erwies sich bislang als stabil. Bisher verkrafteten die Finanzintermediäre Marktpreisverluste ihrer Anlagen infolge des Zinsanstiegs vor allem aufgrund gestiegener Erträge gut. Die Kreditausfälle blieben trotz der gedämpften Konjunktur vergleichsweise gering.

3.1.3 Regionale Rahmenbedingungen im Jahr 2023¹⁶


Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Oder-Spree umfasst eine Fläche von rund 2.405 km². Davon entfallen rund 2.257 km² auf den Landkreis Oder-Spree und rund 148 km² auf die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Es ist geprägt von dem direkten Anschluss an den Berliner Raum, der Grenzlage zu Polen, strukturschwachen ländlichen Regionen sowie der Stadt Frankfurt (Oder) als Oberzentrum. Die Umgebung ist über die Bundesautobahnen 10 und 12 direkt an die Europäische Verkehrsachse E 30 angebunden.

Die Wirtschaftsstruktur in unserer Region ist durch eine breite Branchenvielfalt geprägt und konzentriert sich vor allem in den Kernzentren Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde/Spree. Strukturbestimmend sind hier die Branchen Metall, Energiewirtschaft Kunststoffe/Chemie, Elektronik, Medien/Telekommunikation, Verkehr/Mobilität/Logistik und Wissenschaft/Forschung. Durch die Ansiedlung von Tesla in Grünheide wurde der Landkreis zu einem wichtigen Standort im Bereich der Elektromobilität. 17

Die Bevölkerungszahl im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oder-Spree hat sich zum Vorjahr leicht von 238.728 auf 241.965 Einwohner erhöht. 18 Der Altersdurchschnitt 19 im Landkreis Oder-Spree (2022: 48,3 Jahre) und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) (2022: 47,5 Jahre) ist vergleichsweise hoch (Durchschnittsalter Deutschland 2022: 44,6 Jahre 20).

Per Dezember 2023 lagen die Arbeitslosenzahlen 21 im Landkreis Oder-Spree bei 6,2 Prozent sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt bei 7,9 Prozent und damit über dem Brandenburger Durchschnitt von 6,0 Prozent. Die Kaufkraft in Euro pro Einwohner 2021 lag im Geschäftsgebiet der Sparkasse leicht unter dem Brandenburger und deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt.

16 Zahlenspiegel IHK Ostbrandenburg 2022
17 Kreisprofile Oder-Spree und Frankfurt (Oder) - www.brandenburg-business-guide.de
18 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Stand 11/2023)
19 Landesamt für Bauen und Verkehr - Entwicklung der Wohnbevölkerung bis 2022
20 Statistisches Bundesamt - Bevölkerung nach dem Gebietsstand 2022
21 Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Die Konjunktur in Ostbrandenburg hat sich zum Vorjahr zwar insgesamt leicht verbessert, entwickelte sich aber in der zweiten Jahreshälfte negativ. Laut Konjunkturbericht der IHK Ostbrandenburg per Herbst 2023 liegt der Konjunkturklimaindex 22 bei 79 Punkten. Zum Jahresanfang lag dieser Wert noch bei 58 Punkten. Im Sommer 2023 erreichte der Index ein zwischenzeitliches Hoch von 90 Punkten.


Die Sparkasse schätzt die regionale Wettbewerbssituation als durchschnittlich ein, ebenso die Bankendichte. Im Bereich der Großbanken finden sich in den Städten des Geschäftsgebietes vor allem die Deutsche Bank und die Commerzbank. Weitere Wettbewerber sind die DKB, die Postbank sowie die Volks- und Raiffeisenbanken. Immer mehr Raum beanspruchen zudem die Direktbanken und sogenannte FinTechs.

Aus dem Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) für das Kalenderjahr 2023 ist ersichtlich, dass die Nachfrage nach Wohnimmobilien im Berichtsjahr abnehmend ist. Die Kauffallzahlen für bebaute Grundstücke und Wohnungs-/Teileigentum sind rückläufig (2022: 1.444 registrierte Verträge; 2023: 1.156 registrierte Verträge). Der realisierte Geldumsatz ist von 614 Mio. Euro auf 338 Mio. Euro gesunken. 23

Im Jahr 2023 sind auch nach Analyse unseres Verbundpartners, der LBS Immobilien, die Immobilien-Verkaufsfälle im Gesamtmarkt gegenüber 2023 zurückgegangen. 24 Unsere Immobilienmakler konnten entgegen dem Trend 88 Objekte 25 vermitteln. Im Vorjahr waren es 83 Immobilien. 26


Im Jahr 2023 sank das Neugeschäft in der privaten Baufinanzierung. Der Absatz lag bei 26,8 Mio. Euro (2022: 60,2 Mio. Euro). Bei den gewerblichen Wohnungsbaufinanzierungen stieg dagegen das Neugeschäftsvolumen auf 23,3 Mio. Euro (2022: 22,4 Mio. Euro).

22 Konjunkturbericht Herbst 2023 IHK Ostbrandenburg
23 Grundstücksmarktbericht 2023 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) im Vergleich mit dem Bericht 2022
24 Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt 29.02.2024, Seite 11) im Vergleich mit Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt 16.02.2023, Seite 11)
25 Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt 29.02.2024, Seite 11)
26 Analyse der LBS Immobilien (Jahresauftakt 16.02.2023, Seite 11)

3.2 Geschäftsverlauf


Die folgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Somit ist kein direkter Vergleich zu den bilanziellen Werten möglich.

3.2.1 Geschäftsvolumen²⁷

Bestand im Jahr 2023
in Mio. Euro
Bestand im Jahr 2022
in Mio. Euro
Veränderung ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro
Stichtagsbilanzsumme 3.742,7 3.516,5 +226,2


Die Stichtagsbilanzsumme ist im abgelaufenen Geschäftsjahr gestiegen und liegt über dem geplanten Wert von 3.447,4 Mio. Euro. Der Anstieg der Bilanzsumme ist auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen. Auf die Entwicklung in den einzelnen Bereichen wird in den Punkten 3.2.2 bis 3.2.5 eingegangen.

3.2.2 Aktivgeschäft

3.2.2.1 Kundenkreditvolumen²⁸

Bestand
in Mio. Euro
Veränderung ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro
Plan
in Mio. Euro
im Jahr
2023
im Jahr
2022
im Jahr
2023
Abweichung im Jahr 2023
Forderungen gegenüber Kunden 29
(inkl. Treuhand-und Avalkredite)
1.511,7 1.487,4 +24,3 1.567,8 -56,1
davon im jeweiligen Geschäftsjahr valutierte Darlehensmittel 30 177,3 240,6 -63,3 --- ---


Das Kundenkreditgeschäft entspricht einem Anteil von 40,4 Prozent der Stichtagsbilanzsumme.


Die Zielstellung, das Darlehensgeschäft weiter auszubauen, konnte erreicht werden. Sowohl im Privatkunden- als auch im Firmenkundenbereich konnten die Bestände im Jahr 2023 gesteigert werden. Die Volumina bei den privaten und gewerblichen Baufinanzierungen (+39,2 Mio. Euro) sowie bei den Investitionsdarlehen (+15,3 Mio. Euro) sind gestiegen, während die Bestände bei den Konsumentenkrediten (-2,4 Mio. Euro) als auch bei den Kommunaldarlehen (-0,8 Mio. Euro) rückläufig waren. Die Bestandsentwicklung bei privaten Baufinanzierungen, Konsumentenkrediten und die kommunalen Finanzierungen blieben hinter den Erwartungen zurück.

27 EVR (ohne Zinsabgrenzung)
28 EVR
29 Inklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte
30 SDWH: flexibles Reporting, Bericht: Ist-Werte Valutierungen und Rückflüsse


Der Bestand an Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte ist um 35,6 Mio. Euro gesunken.

3.2.2.2 Eigenanlagen und Forderungen an andere Kreditinstitute³¹

Bestand
in Mio. Euro
Veränderung ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro
Plan
in Mio. Euro
im Jahr
2023
im Jahr
2022
im Jahr
2023
Abweichung im Jahr 2023
Wertpapiereigenanlagen (inklusive der Forderungen an andere Kreditinstitute) 32 2.136,5 1.920,5 +216,0 1.833,8 +302,7


Mit 57,1 Prozent der Stichtagsbilanzsumme stellen die Eigenanlagen der Sparkasse Oder-Spree zum Jahresende 2023 den bedeutendsten Teil auf der Aktivseite der Bilanz dar.


Einlagen von Kunden, die nicht adäquat in Form von Darlehen an Privat- und Geschäftskunden ausgereicht werden können, investiert die Sparkasse im Bereich der Eigenanlagen. Darunter befinden sich zwei Spezialfonds, Immobilienfonds und auch Publikumsfonds für institutionelle Investoren. Investitionsschwerpunkte des Spezialfonds Schlaube, der einen Anteil an der Stichtagsbilanzsumme von 6,3 Prozent umfasst, liegen im Bereich Unternehmensanleihen, Pfandbriefe, öffentliche Schuldner und Aktien Europäischer Konzerne.


Der Spezial-AIF Klingetal umfasst 3,6 Prozent der Stichtagsbilanzsumme. In diesen Spezialfonds erfolgte im Vorjahr eine Sacheinbringung von Unternehmensanleihen, Pfandbriefen, öffentlichen Anleihen und Sicherungsgeschäften in Form von Payer Swaps.


Im Berichtsjahr sind vor allem Zuwächse bei den Forderungen an andere Kreditinstitute zu verzeichnen. Unverändert hält die Sparkasse den größten Teil der Eigenanlagen in in- und ausländischen öffentlichen Schuldverschreibungen sowie Pfandbriefen. Die größten positiven Bestandsveränderungen wurden im Berichtszeitraum in den Assetklassen in- und ausländische Pfandbriefe und öffentliche Schuldverschreibungen vorgenommen.


In den Assetklassen Unternehmen und Banken wurden hingegen die Bestände reduziert. Ursächlich dafür waren gestiegene Renditen, in deren Folge bei entsprechenden Fälligkeiten in risikoärmere Assetklassen umgeschichtet wurde.

31 EVR
32 Exklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte

3.2.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden³³

Bestand
in Mio. Euro
Veränderung ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro
Plan
in Mio. Euro
im Jahr
2023
im Jahr
2022
im Jahr
2023
Abweichung im Jahr 2023
Verbindlichkeiten ggü. Kunden (inkl. Inhaberschuldverschreibungen) 3.213,0 2.986,5 +226,5 3.040,9 +172,1


Mit einem Anteil von 85,8 Prozent der Stichtagsbilanzsumme stellen die Kundeneinlagen die bedeutendste Position auf der Passivseite dar. Der Bestand zum Jahresende liegt 5,7 % über dem geplanten Zielwert. Die Bestände an Termineinlagen (+394,8 Mio. Euro) sind angestiegen, während die Sicht- (-143,7 Mio. Euro) und Spareinlagen (-20,6 Mio. Euro) rückläufig waren.

3.2.4 Derivative Finanzinstrumente


Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

3.2.5 Dienstleistungsgeschäft

Jahr 2023
in Mio. Euro
Jahr 2022
in Mio. Euro
Veränderung ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro
Kundenwertpapierbestand 34 755,0 663,7 +91,3
Bausparsumme 35 36,6 48,6 -12,0
Lebens- und Rentenversicherungen (Beitragssumme) 36 8,5 12,4 -3,9
Sachversicherungen
(Beitragssumme) 37
1,8 1,8 0,0
Immobilien
(Kaufpreisvolumen) 38
20,6 37,5 -16,9


Bedingt durch das eingetrübte Marktumfeld war in einigen Verbundpositionen erneut eine Zurückhaltung im Kundengeschäft zu verzeichnen. Das Kundenwertpapiergeschäft konnte hingegen ausgebaut werden, zudem wirkte sich die Entwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten positiv auf den Bestand aus.

33 EVR
34 Vertriebscontrolling/M S-Broker- und Deka Daten
35 LBS Vertriebsstatistik Neugeschäft
36 Feuersozietät Vertriebsstatistik
37 Vertriebscontrolling/M_Neugeschäft-Rentabilität
38 LBSI Jahresstatistik


Die in Zusammenarbeit mit den Partnern der Sparkassenfinanzgruppe erwirtschafteten Verbundprovisionen liegen im Berichtszeitraum bei 6,3 Mio. Euro und somit 0,4 Mio. Euro unter dem Planwert.

3.2.6 Investitionen

Jahr 2023
in Mio. Euro
Jahr 2022
in Mio. Euro
Veränderung ggü. dem Jahr 2022
in Mio. Euro
Investitionen gesamt 39 6,0 6,3 -0,3


Im Rahmen des Renditeimmobilienmanagements (RIM) erfolgten Investitionen in Höhe von 3,2 Mio. Euro.

3.2.7 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

Bedeutsamer
finanzieller
Leistungsindikator
IST 2023
in Prozent
IST 2022
in Prozent
Veränderung zum Vorjahr
in Prozent
Plan 2023
in Prozent
Veränderung zum Plan
in Prozent
durchschnittliches
Bilanzsummenwachstum p. a.
3,11 -0,60 --- 0,87 ---
Gesamtkapitalquote 19,98 20,21 -1,14 19,35 +3,26
Eigenkapitalrendite 14,91 2,29 +651,09 9,39 +58,79
Betriebsergebnis vor Bewertung zur DBS 1,45 0,97 +49,48 1,22 +18,85
Sachkostenquote zur DBS 0,43 0,43 0,00 0,52 -17,31
Personalkostenquote zur DBS 0,79 0,73 +8,22 0,79 0,00
Cost-Income-Ratio 45,63 54,57 -16,38 51,80 -11,91


Für weiterführende Erläuterungen zu den wesentlichen Planabweichungen wird auf folgende Abschnitte verwiesen:

Kapitel 3.2.1: Bilanzsummenwachstum

Kapitel 3.3.1: Eigenkapitalrendite, Betriebsergebnis vor Bewertung, Sachkostenquote und Cost-Income-Ratio

39 Anlagebuchhaltung

3.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage


Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Somit ist kein direkter Vergleich zu den bilanziellen Werten möglich.


Wesentliche Abweichungen sind nachfolgend dargestellt:

Die laufenden Erträge (GuV-Position 3) werden im Zinsertrag dargestellt.

Die Zinserträge werden ohne aperiodische Zinserträge aus dem Kundenkreditgeschäft ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge werden ohne aperiodische Erträge/Aufwendungen bzw. außerordentliche Erträge/Aufwendungen (hier insbesondere die Bildung und Auflösung von Rückstellungen) ausgewiesen.

Die Absetzung für Abnutzung für nicht sparkassenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude wird im sonstigen ordentlichen Aufwand ausgewiesen.

3.3.1 Ertragslage

Kennzahlen
Ertragslage/
Geschäftsergebnis 40
Ist 2023
in Mio. Euro
Ist 2022
in Mio. Euro
Plan 2023
in Mio. Euro 41
Plan in
Prozent
zur DBS
Veränderung zum Plan
in Prozent
durchschnittliche
Bilanzsumme
3.545,2 3.437,5 3.467,9 - +2,2
Zinsüberschuss +70,7 +51,6 +65,1 +1,88 +8,6
darin enthalten: Zinsertrag +71,1 +50,4 +63,7 +1,84 +11,6
darin enthalten:
Zinsaufwand
-9,8 +0,8 -7,2 -0,21 +35,8
Provisionsüberschuss +22,9 +20,8 +22,4 +0,65 +2,3
Ordentliche
Aufwendungen
-46,0 -42,7 -48,9 -1,41 -6,0
davon
Personalaufwand
-27,8 -25,3 -27,3 -0,79 +1,8
davon Sachaufwand -15,4 -14,7 -18,1 -0,52 -15,2
Betriebsergebnis vor Bewertung +51,5 +33,3 +42,3 +1,22 +21,7

40 EVR
41 EVR

Kennzahlen
Ertragslage/
Geschäftsergebnis 40
Ist 2023
in Mio. Euro
Ist 2022
in Mio. Euro
Plan 2023
in Mio. Euro 41
Plan in
Prozent
zur DBS
Veränderung zum Plan
in Prozent
Bewertungsergebnis
Kundenkreditgeschäft
+1,3 +2,1 -3,5 -0,10 -136,6
Bewertungsergebnis
Wertpapiere
+8,3 -46,8 +0,9 +0,03 850,6
Gewinnabhängige
Steuern
-14,4 -7,8 -12,7 -0,37 +13,1
Jahresüberschuss +31,2 +0,1 +19,3 +0,56 +61,7
Zuführung zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken nach § 340 g HGB 42
+11,0 0,0 - - -


Die Geld- und Kapitalmarkzinsen haben sich positiv auf den Zinsüberschuss ausgewirkt. Der Zinsüberschuss liegt absolut über dem Planwert. Zum einen steigt der Zinsertrag, durch die höhere Verzinsung der Aktivpositionen. Zum anderen steigt der Zinsaufwand nicht in dem gleichen Maße. Durch die Zinsentwicklung ist des Weiteren das Zinsergebnis aus Derivaten positiver ausgefallen als erwartet.


Der ordentliche Aufwand fiel geringer aus als geplant. Der gestiegene Personalaufwand kann durch den geringeren Sachaufwand kompensiert werden.


Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt über dem Planwert und über dem Vorjahresergebnis.


Die Zinsentwicklung insbesondere im langfristigen Bereich wirkte sich positiv auf das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft aus. Das Bewertungsergebnis Kundenkreditgeschäft hat sich besser entwickelt als erwartet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nach der Methodik des IDW RS BFA 7. Für den Immobilien-Spezial-Fonds "Commerz Real Institutional Hotel Fund" wurde aufgrund des nicht vorliegenden Bridge-Letter sowie weiterer Informationen zum Thema bestehender Kündigungen bei nicht vorhandener Liquidität eine Abschreibung in Höhe von 6,9 Mio. Euro vorgenommen.


Des Weiteren wurden erstmals Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 5,2 Mio. Euro dotiert.

42 ohne Reserven nach § 340 f HGB


Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde mit 11,0 Mio. Euro dotiert. Die Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von 20,2 Mio. Euro reicht aus, die in der Kapitalplanung der Sparkasse angesetzte Kernkapitalzuführung zu gewährleisten. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Stichtagsbilanzsumme des Jahresabschlusses, beträgt 1,1 Prozent.

3.3.2 Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Oder-Spree war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Geldaufnahme stellt einen regulären Bestandteil der operativen Liquiditätssteuerung dar.

Der Bestand an offenen Zusagen beträgt per 31.12.2023 rund 430,0 Mio. Euro 43 .


Als Quelle zur Refinanzierung dienen im Schwerpunkt die Kundeneinlagen. Außerdem stehen der Sparkasse weitere zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeiten über Interbankengeschäfte und Tendergeschäfte zur Verfügung.


Die Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle decken auch zukünftig die Zuwächse aus dem Kundenkreditgeschäft ab. Die überschüssige Liquidität kann nur zum Teil entsprechend der Assetallokation angelegt werden. Kurzfristige untermonatliche Liquiditätsunterdeckungen können durch Tagesgeldaufnahmen abgedeckt werden.


Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag zum 31. Dezember 2023 bei 243,1 Prozent. Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag zum 31.12.2023 bei 142,2 Prozent. Die aufsichtlichen Mindestquoten von 100,0 Prozent wurden für die LCR und die NSFR durchgängig eingehalten.


Zur Erfüllung der Mindestreserveanforderungen werden durch die Sparkasse entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Berlin, unterhalten.


Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

3.3.3 Vermögenslage


Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 wird die Sparkasse eine Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 20,2 Mio. Euro in die Sicherheitsrücklage vornehmen. Im Ergebnis wird ein Eigenkapital in Höhe von dann 248,2 Mio. Euro ausgewiesen.


Neben Reserven gem. § 340 f HGB und § 26 a KWG a. F. verfügt die Sparkasse Oder-Spree über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Die Reserven nach § 340 f HGB und § 340g HGB wurden ebenfalls aufgestockt.

43 COREP-Meldung vom 31.12.2023 ohne offene Zusagen an Immobilienfonds

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen (bedeutsamster Leistungsindikator) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 20,0 Prozent (im Vorjahr: 20,2 Prozent) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 Prozent gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 Prozent 44 der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 Prozent 45 für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 20,0 Prozent der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 rund 10,7 Prozent und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 Prozent.


Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

3.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der Sparkasse


Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut.


Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das Wachstum unserer Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Es ist eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Sparkasse unter Berücksichtigung der Erfüllung der finanziellen Leistungsindikatoren als gut ein.


Nach dem Schluss des Berichtszeitraums ergaben sich keine anderen Erkenntnisse.

44 Wert der Allgemeinverfügung der BaFin vom 31.01.2022
45 Wert der Allgemeinverfügung der BaFin vom 30.03.2022

4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognosebericht⁴⁶

4.1.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen für 2024⁴⁷


Nach Einschätzung der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe könnte das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr ein Plus von 0,3 Prozent verzeichnen. Der Chefvolkswirt der DekaBank, Dr. Ulrich Kater, verwies darauf, dass "die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gleichzeitig unter strukturellem und konjunkturellem Druck stehe. Der private Konsum erholt sich, weil sich die Inflation weiter beruhigt. Nicht zuletzt wird der Export wieder anziehen, was für die exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders wichtig ist."


Die Sparkasse erwartet, dass sich die wirtschaftliche Dynamik für Deutschland im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:

Ist-Werte für 2023 48 Prognose für 2024 49
Bruttoinlandsprodukt
(Veränderung zum Vorjahr in Prozent)
-0,3 +0,3
Inflationsrate
(in Prozent)
+5,9 +2,6
Arbeitslosenquote (in Prozent) 5,7 5,8
Sparquote (in Prozent) 11,3 11,2
Leitzins (Einlagesatz)
(in Prozent)
4,0 3,5
DAX-Stand Jahresende
(in Punkten)
16.752 50 18.250 51

4.1.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Für die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund von Wachstumsraten des Kundenbereichs eine Steigerung.


Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf rund 20,9 Prozent. Wir rechnen aufgrund der Struktur im Kundenkredit- und sonstigen Kreditgeschäft und dem geplanten Neugeschäft mit steigenden Risikopositionsbeträgen. Daneben gehen wir aufgrund der Ertragslage von einer Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital aus.

46 Mittelfristige Unternehmensplanung
47 Pressemitteilung des DSGV Nr. 04 vom 30.01.2024
48 Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2023/2024 des DSGV vom 26.01.2024
49 Pressemitteilung des DSGV Nr. 04 vom 30.01.2024
50 https://www.boerse.de/historische-kurse-tage/Dax/DE0008469008
51 Geld- und Kapitalmarktprognose Sparkasse Oder-Spree April 2024


Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir aufgrund eines in Folge leicht rückläufigen Zinsüberschusses und einem aufgrund von Einmaleffekten steigendem Provisionsergebnis, sowie eines aufgrund unserer Inflationserwartung und höherer Personalaufwand steigenden Verwaltungsaufwendungen einen leichten Rückgang auf rund 1,27 Prozent.


Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:

Bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator strategische Vorgabe für 2024 in Prozent 52 Plan 2024 in Prozent
durchschnittliches Bilanzsummenwachstum p. a. > 3,00 3,48
Gesamtkapitalquote ≥ 18,00 20,86
Eigenkapitalrendite ≥ 4,00 11,69
Betriebsergebnis vor Bewertung zur DBS ≥ 1,00 1,27
Sachkostenquote zur DBS 53 ≤ 0,40 0,44
Personalkostenquote zur DBS ≤ 0,75 0,78
Cost-Income-Ratio ≤ 60,00 50,00

4.1.3 Gesamtaussage zum Prognosebericht


Die unter Punkt 2.1. und Punkt 3.1.1. dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie das Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute (Gemeinschaftsprognose) vom 22.09.2023 bilden die Basis für die Kapitalplanung und die mittelfristige Unternehmensplanung, die jeweils einen fünfjährigen Planungshorizont umfassen.

52 Geschäfts- und Risikostrategie 2024
53 ohne Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Dritter aus Projekten und Grundstücksaufwendungen


In der nachfolgenden Übersicht wird ein Vergleich zwischen Ist 2023 und dem Plan 2024 für wesentliche Kennzahlen vorgenommen.

Kennzahlen Ertragslage/
Geschäftsergebnis 54
Ist
2023 in Mio.
Euro
Ist
2023 in Prozent zur DBS
Plan
2024 in Mio.
Euro
Plan
2024 in Prozent zur DBS
Veränderungen Ist 2023 zum Plan 2024 absolut Veränderungen Ist 2023 zum Plan 2024 in Prozent
durchschnittliche
Bilanzsumme
3.545,2 - 3.668,7 - 123,5 3,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.213,0 - 3.295,0 - 82,0 2,6
Forderungen gegenüber Kunden 55 1.511,7 - 1.540,6 - 28,9 1,9
Wertpapiereigenanlagen (inkl. der Forderungen an andere Kreditinstitute) 56 2.136,5 - 2.234,8 - 98,3 4,6
Zinsüberschuss +70,7 +1,99 +68,6 +1,87 -2,1 -3,0
Provisionsüberschuss +22,9 +0,65 +24,6 +0,67 +1,7 +7,4
Ordentliche
Aufwendungen
-46,0 -1,30 -46,7 -1,27 -0,7 +1,5
darin enthalten:
Sachaufwand
-15,4 -0,43 -18,0 -0,48 -2,6 +16,9
darin enthalten:
Personalaufwand
-27,8 -0,78 -28,7 -0,77 -0,9 +3,2
Betriebsergebnis vor Bewertung +51,5 +1,45 +46,7 +1,27 -4,8 -9,3
Bewertungsergebnis
Kundenkreditgeschäft
+1,3 +0,04 -2,5 -0,07 -3,8 -292,3
Bewertungsergebnis
Wertpapiere
+8,3 +0,23 +5,8 +0,16 -2,5 -30,1
Angaben in Prozent
Eigenkapitalrentabilität in Prozent vor Steuern 57 13,4 - 11,7 - - -
Cost-Income-Ratio in Prozent 45,6 - 50,0 - - -


Die Ertragslage der Sparkasse Oder-Spree wird für den Planungshorizont zum 31.12.2024 über die als wesentlich festgelegten Leistungsindikatoren definiert.

54 EVR
55 Inklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte
56 Exklusive Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte
57 Bilanzielle Eigenkapitalrendite


Der Anstieg der durchschnittlichen Bilanzsumme in 2023 wurde durch den Anstieg der Kundeneinlagen getrieben. Für 2024 gehen wir von steigenden Forderungen gegenüber Kunden und einem Wachstum der Kundenverbindlichkeiten im Rahmen der Geldvermögensbildung aus.


Für die festverzinslichen Wertpapiere (inkl. Forderungen KI und Kasse, sowie Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte) gehen wir von einem Anstieg aus.


Das gestiegene Zinsniveau wird das Wachstum im Kundenkreditgeschäft dämpfen. Als Träger des anvisierten Wachstums sind die gewerblichen und die privaten Finanzierungen anzusehen.


Auf Jahressicht geht die Sparkasse von einem sinkenden Zinsüberschuss aus. Ursächlich dafür ist, dass der Zinsaufwand stärker steigt als der Zinsertrag und auch das Zinsergebnis aus Derivaten sinkt. Der Zinsüberschuss bleibt auch zukünftig die wichtigste Ergebniskomponente.


Der Provisionsüberschuss wird in 2024 durch eine unterjährige Preisanpassung in 2023 bei den Privat- und Geschäftsgirokonten ansteigen.


Der Zinsanstieg in 2022 führte zu hohen Bewertungsaufwendungen für das sonstige Kreditgeschäft der Sparkasse Oder-Spree. Aus diesem Grund wird auch in 2024 von geringeren Bewertungsergebnissen im Wertpapiergeschäft ausgegangen. Der Grund dafür sind Laufzeiteffekte und Einlösungsgewinne durch die Rückzahlung zum Nominalwert des Wertpapiers. Die Sparkasse Oder-Spree rechnet in 2024 und den Folgejahren jedoch mit höheren Bewertungsaufwendungen für Adressen- und Immobilienrisiken.


Aufgrund des Kreditwachstums und den sich eintrübenden Konjunkturaussichten plant die Sparkasse Oder-Spree für 2024 mit steigenden Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft. Sie werden lt. Planung 2024 mit 0,07 Prozent zur DBS prognostiziert.


Die Sparkasse geht von einer stabilen Vermögens- und Finanzlage aus. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls nicht absehbar. In der Folge kann es zu erheblichen negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen.


Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zinsmärkte beeinflusste Umfeld günstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.

4.2 Chancenbericht


Im Rahmen einer Geschäftsmodellanalyse wurden in 2023 für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen abgeleitet (SWOT-Analyse). Im Ergebnis wurde die Nähe zu unseren Kunden, eine breite Produktpalette und qualifizierte Mitarbeiter als die Stärken der Sparkasse festgestellt.


Die Zinswende ermöglicht uns insbesondere im starken Einlagengeschäft die Margen auszubauen. Daraus kann sich ein positiver Einfluss auf den Zinsüberschuss ergeben. Weitere Chancen für die regionale wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht die Ansiedlung und geplante Erweiterung der Tesla-Giga-Factory in Grünheide. Es besteht die Möglichkeit, dass durch diese signifikante Investition sich die wirtschaftliche Entwicklung sowie der Immobilienmarkt zumindest in Teilregionen unseres Geschäftsgebietes von der allgemeinen Wirtschaftslage in Deutschland (siehe Punkte 3.1.1 sowie 4.1.1) abkoppelt.


Als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe steht der Sparkasse Oder-Spree die gesamte Bandbreite an Finanzprodukten zur Verfügung. Damit verbindet sich die Chance, die Marktstellung innerhalb des Geschäftsgebietes zu festigen und weiterhin Lösungen aus einer Hand im Sinne ihrer Kunden anbieten zu können.

4.3 Risikobericht

4.3.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit


Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.


Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:


Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko


Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 564,2 Mio. Euro. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 343,2 Mio. Euro wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für Marktpreisrisiken zum 30.09.2023 überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit für das Marktpreisrisiko und das RTF-Limit angepasst.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 Prozent und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt.


Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. Euro Mio. Euro Prozent
Adressenrisiko 40,5 22,7 56,1
Marktpreisrisiko 282,9 259,5 91,7
Operationelles Risiko 19,8 19,6 98,8
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 343,2 301,7 87,9


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Analysen ist festzuhalten, dass auch beim Szenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg" und einem Ratingshift um 3 Notches die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 58-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung und ein Stagflationsszenario betrachtet.

58 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.


Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.


Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu den wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Abteilungsleiter Unternehmenssteuerung wahrgenommen.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.3.2 Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.


Adressenrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag T0 (ohne Neugeschäft) mit einem Betrachtungshorizont von einem Jahr ab.


In der normativen Perspektive wird auf die GuV-Auswirkung und somit die Wirkung auf die Eigenmittel, in der mehrjährigen Betrachtung einschließlich einer Neugeschäftsannahme abgestellt. Die GuV-Auswirkung zeigt sich ggf. durch ein schlechteres Bewertungsergebnis.


Gleichzeitig wird in der normativen Perspektive eine Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch die RWA berücksichtigt. Dies kann durch eine Veränderung des Bestandes (Höhe oder Zusammensetzung) und/oder das Risikogewicht erfolgen. Ebenso kann in die Ermittlung der SREP-Quote ein Überhang von Säule II in Säule I Risiken einfließen, wenn die ökonomisch ermittelten Risiken die in Säule I unterlegten Risiken übersteigen.

4.3.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten (wie bspw. Avale) (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten während der Kreditlaufzeit teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und Einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und der Branche orientieren.


Der Risikomanagementprozess umfasst u. a. folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Kreditgeschäft der Sparkasse 59 Kreditvolumen
31.12.2023
Mio. Euro
31.12.2022
Mio. Euro
Firmenkundenkredite 712,5 706,9
Privatkundenkredite 681,5 652,1
darunter für den Wohnungsbau 618,2 590,4
Treuhandkredite 3,8 4,7
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 75,5 88,5
Gesamt 1.473,3 1.452,2


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, der Anteil der Größenklasse bis 5 Mio. Euro beträgt 86,1 Prozent des risikotragenden Kundenkreditgeschäfts (ohne reine Kommunalkreditgeschäfte sowie kommunal verbürgte Kundenkredite).

59 Geschäftsentwicklung der Sparkassen (GEWI) - Tabelle 2, ohne erworbene Schuldscheine


Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile in Prozent
1 bis 10 96,8
11 bis 15C 2,5
16 bis 18 0,7
ungeratet 0,0


Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 768,6 Mio. Euro.


Schwerpunkte bilden mit 16,9 Prozent die Ausleihungen an Kreditnehmer des Hauptwirtschaftszweigs Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 12,1 Prozent auf inländische öffentliche Haushalte.


Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen:

bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen

im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten


Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen, Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.


Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse aktuell eine Adresse mit einem Kreditvolumen von insgesamt 3,0 Mio. Euro in einen Sparkassen-Kreditbasket (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.


Das positive Bewertungsergebnis Kundenkredite in 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der Rückgang resultiert aus höheren Neubildungen und geringeren Auflösungen.

4.3.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.


Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Eigenanlagen (Depot A) der Sparkasse 60 Bestand
31.12.2023
Mio. Euro
31.12.2022
Mio. Euro
Aktien und andere nichtverzinsliche Wertpapiere 523,2 523,0
darunter: Investmentzertifikate 403,1 415,9
Anleihen und Schuldverschreibungen 1.039,1 970,2
Gesamt 1.562,3 1.493,2
Nachrichtlich: erworbene Schuldscheine 324,4 384,9

60 Geschäftsentwicklung der Sparkassen (GEWI) - Tabelle 14


Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile in Prozent
1 bis 5 (Investment Grade) 98,2
6 bis 10 1,4
11 bis 15C 0,0
16 bis 18 0,4


Schwerpunkte bilden mit 29,6 Prozent die Ausleihungen an gruppeninterne Kreditinstitute und 29,3 Prozent Ausleihungen an gruppenexterne Kreditinstitute.


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.


Das Adressenrisiko der Sparkasse Oder-Spree wird insgesamt als vertretbar eingeschätzt.

4.3.3 Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf Rechte, die innerhalb von Produkten vorhanden sind.


Im Kundengeschäft können dies bspw. Sondertilgungsrechte bei Darlehen oder Kündigungsrechte bei Zuwachssparen sein. Im Eigengeschäft können implizite Optionen z. B. in strukturierten Anleihen enthalten sein. Als explizite Optionen werden im Folgenden Optionen bezeichnet, die sich auf eine Basisgröße beziehen aber eigenständig gehandelt werden können. Marktpreisrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag T0 (ohne Neugeschäft) bei einem Betrachtungshorizont von einem Jahr ab.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung von Marktpreisrisiken betrachtet. Grundlage ist eine mehrjährige Berechnung unter Berücksichtigung von Neugeschäft. Die GuV Auswirkung kann sich dabei sowohl auf geringere Erträge als geplant als auch auf ein schlechteres Bewertungsergebnis beziehen.


In der normativen Perspektive sind Marktpreisrisiken teilweise in Säule I mit Eigenmitteln zu unterlegen. Durch eine negative Abweichung von der Planung kann es hier zu einer höheren Unterlegungspflicht als erwartet kommen. Im Rahmen der SREP-Quote kann es zu einer höheren Eigenmittelanforderung als geplant kommen. Dies kann durch höhere Zinsänderungsrisiken oder über den Erwartungen liegende wesentliche ökonomische Risiken entstehen.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds.

4.3.3.1 Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Je nach Ergebnis der Risikoinventur muss das Risiko für mehrere Währungen isoliert betrachtet werden.


Ein Vertriebsrisiko als übergreifendes Aggregat aus dem vertriebsseitigen Provisionsrisiko und dem Risiko einer Nichterreichung des Zinskonditionsbeitrages ist keine eigenständige Risikoart in der Risikotragfähigkeitskonzeption. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in der Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


In der normativen Perspektive wird das Zinsänderungsrisiko im Rahmen der SREP-Quote explizit berücksichtigt. Ein Zinsänderungsrisiko das über dem Planfall liegt, kann somit zu höheren Eigenmittelanforderungen führen.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 Prozent berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts mit einer Hebelung von 2,50). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufen bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.


Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite. Daneben wurde ein Risikosensitivitätsmaß, bezogen auf die zu Vergleichszwecken festgelegte Benchmark, festgelegt. Das Risiko des Zinsbuches der Sparkasse soll sich innerhalb einer Bandbreite vom 2,25-fachen bis zum 2,75-fachen der einfachen (ungehebelten) Vergleichs-Benchmark (gleitender 10-Jahreszins) bewegen. Die Risikotoleranz wurde 2023 an zwei Stichtagen nicht eingehalten.


Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).


Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
in Mio. Euro -59,7 70,8
in Prozent der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) 17,5 -20,8

4.3.3.2 Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrundeliegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Der Spread eines Finanzinstruments lässt sich in die idiosynkratische Schwankung eines Papiers selbst und die systematische Schwankung der Klasse unterteilen. Klassen im Sinne des Spreadrisikos sind z. B. Staaten Bonität 1 fest, Unternehmensanleihen A-BBB fest. Der eigene (passivische) Spread eines Institutes wird in der normativen Perspektive berücksichtigt und wird dort nicht dem Spreadrisiko, sondern dem Refinanzierungskostenrisiko innerhalb des Liquiditätsrisikos zugeordnet.


Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR


Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen:

Bankanleihen Ratingklassen A und BBB

Unternehmensanleihen Ratingklasse BBB

4.3.3.3 Aktienrisiko


Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.


In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.


Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Aktien werden sowohl im Eigenmanagement als auch in Spezialfonds gehalten.

4.3.3.4 Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.


Konzentrationen bestehen in der Land-Nutzungsart-Kombination Deutschland - Wohnen.


Das Marktpreisrisiko wird insgesamt als hoch, aber als auch zukünftig beherrschbar eingeschätzt.

4.3.4 Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Als Steuerungsgröße wird für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stressszenario der Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtliche Liquiditätskennzahl LCR dauerhaft den festgelegten Schwellwert von 125,0 Prozent nicht unterschreitet.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 31 Monate.


Konzentrationen bestehen beim Zahlungsunfähigkeitsrisiko - Fälligkeitenstruktur: Laufzeit bis 1 Woche.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.


Das Liquiditätsrisiko der Sparkasse Oder-Spree wird als gering eingeschätzt.

4.3.5 Operationelle Risiken


In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. "Rechtsrisiken" im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind Teil des operationellen Risikos. Hierzu gehört das Risiko, aufgrund einer Änderung der Rechtslage (geänderte Rechtsprechung oder Gesetzesänderung) für in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte Verluste zu erleiden.


Das Risiko, aufgrund einer geänderten Rechtslage die zukünftige Geschäftstätigkeit umstellen zu müssen, ist nicht als operationelles Risiko zu verstehen.


Ökonomisch wird der Barwertverlust aufgrund operationeller Risiken, ausgehend von einem Zeitpunkt T0 ohne Neugeschäft betrachtet. Der Barwert der erwarteten operationellen Schäden wird dabei als Abzugsgröße des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt. Im Risiko werden unerwartete Verluste abgebildet.


In der normativen Perspektive sind Operationelle Risiken mit Eigenmitteln zu unterlegen. Es besteht die Gefahr, dass gegenüber den Planannahmen eine höhere Eigenmittelunterlegung notwendig ist. Ebenso besteht die Gefahr negativer GuV Auswirkungen durch Aufwendungen die über der Planung liegen.


Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist).


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

4.3.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage


Die Sparkasse Oder-Spree verfügt über eine Eigenkapitalausstattung, mit der die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten eingehalten werden. Um dies für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen, wurde ein Kapitalplanungsprozess implementiert. Auf Basis dieses Prozesses ermittelt die Sparkasse jährlich ihren Kapitalbedarf, um Risiken entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen abzudecken. Die Kapitalplanung ist im Plan- und adversen Szenario gegeben.


Die Berechnungen der wesentlichen Risiken zum 31. Dezember 2023 zeigen, dass die eingegangenen Risiken für die Sparkasse Oder-Spree tragbar sind. Das Risikotragfähigkeitslimit ist eingehalten.


Durch eine Handels- und Überwachungsorganisation sind diese Risiken in der Sparkasse Oder-Spree zeitnah zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern, zu überwachen und zu kommunizieren.


Aus heutiger Sicht kann eingeschätzt werden, dass die eingegangenen Geschäfte zu keiner Bestandsgefährdung führen.


Für die Sparkasse Oder-Spree ist ein kontrollierter Umgang mit Risiken eine der zentralen Aufgaben. Als Risiko definiert die Sparkasse die negative Abweichung von der erwarteten Entwicklung.


Der hohe Regulierungsdruck, der sich in einer zunehmenden Komplexität der Änderungen und in den steigenden Melde- sowie Berichtsanforderungen widerspiegelt, wird die Sparkasse in den nächsten Jahren sowohl ressourcen- als auch kostenseitig belasten. Sich ausweitende Spreads, ein weiter rückläufiger Immobilienmarkt und von der Prognose abweichende Entwicklungen am Aktienmarkt, eine unter der Prognose liegende Konjunkturentwicklung sowie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Kreditnehmer können zu einem über der Erwartung liegenden Bewertungsergebnis im Kundenkredit- und Wertpapiergeschäft führen. Die Unsicherheiten über den Krieg in der Ukraine und andere geopolitischen Krisen können zu Veränderungen der Risikolage der Sparkasse im Jahr 2024 führen.

 

Frankfurt (Oder), 28. Juni 2024


Der Vorstand

5 Kennzahlenübersicht und Abkürzungsverzeichnis

Kennzahlenübersicht

Gesamtkapitalquote = Risikogewichtete Aktiva/Aufsichtliche Eigenmittel

Eigenkapitalrendite = Jahresergebnis nach Dotierung der Vorsorgereserven (§ 340 f HGB) / Sicherheitsrücklage + Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB)

Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand / Zinsüberschuss + ordentlicher Ertrag - sonstiger ordentlicher Aufwand + Nettoergebnis aus Finanzgeschäften

Abkürzungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AIF - Alternativer Investmentfonds
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BbgSpkG - Brandenburgisches Sparkassengesetz
BelWertV - Beleihungswertermittlungsverordnung
BGH - Bundesgerichtshof
BIP - Bruttoinlandsprodukt
COREP - Common solvency ratio reporting
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Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree, Frankfurt (Oder), 03. September 2024

Beschluss des Verwaltungsrates Nr. 3/2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses der Sparkasse Oder-Spree per 31. Dezember 2023


Gemäß § 8 Absatz 2 Ziffer 7 in Verbindung mit § 26 Absatz 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG) stellt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und beschließt über die Billigung des Lageberichtes.


Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss der Sparkasse Oder-Spree zum 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.675.528.730,19 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von 20.190.304,57 Euro festzustellen. Dieser setzt sich aus der Vorwegzuführung in Höhe von 15.000.000,00 Euro und dem Bilanzgewinn in Höhe von 5.190.304,57 Euro zusammen.


Des Weiteren wird die Billigung des Lageberichtes der Sparkasse Oder-Spree vorgeschlagen.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Frank Steffen, Vorsitzender des Verwaltungsrates
Wilko Möller, Mitglied des Verwaltungsrates

Beschluss des Verwaltungsrates Nr. 4/2024 über die Zuführung des Jahresüberschusses zur Sicherheitsrücklage


Gemäß § 8 Absatz 2 Ziffer 7 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG) beschließt der Verwaltungsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns.


Dem Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 20.190.304,57 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Der Jahresüberschuss setzt sich aus einer Vorwegzuführung zum Eigenkapital in Höhe von 15.000.000,00 Euro und dem Bilanzgewinn in Höhe von 5.190.304,57 Euro zusammen.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Frank Steffen, Vorsitzender des Verwaltungsrates
Wilko Möller, Mitglied des Verwaltungsrates

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