Felix Höltken GmbH
Kalscheurener Straße 30, 50997 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Andresen seit 10.1.2022 | Geschäftsführer |
Andre Szombathy seit 5.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
EP Power Europe, a.s. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Felix Höltken GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Felix Höltken GmbH, Köln, Amtsgericht Köln, HRB 37360AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Jahresabschlusses Allgemeine Erläuterungen Der Abschluss der Felix Höltken GmbH wird nach den Vorschriften des HGB in der für diesen Abschluss gültigen Fassung und des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in € angegeben. Die Felix Höltken GmbH ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i.V.m. §264a Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen sind § 264 Abs. 1, § 274a und § 288 Abs. 1 HGB, sofern für den Abschluss zutreffend, in Anspruch genommen worden. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer gelten grundsätzlich drei bis fünf Jahre. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Zinsen für Fremdkapital werden grundsätzlich nicht angesetzt. Für Neuzugänge seit dem Geschäftsjahr 2010 kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Bemessung der Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Wert von 250,00 EUR, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zeitpunkt ihres Zuganges als Aufwand erfasst. Anlagengegenstände, die am oder nach dem 1. Januar 2019 angeschafft worden sind, werden im Jahr ihres Zuganges in einen Jahressammelposten eingestellt, sofern deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250,00 EUR, nicht aber über 1.000,00 EUR liegen. Diese Posten werden im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Nach ihrer Vollabschreibung werden die Sammelposten ausgebucht. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands. Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und der geminderten Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Für die Bewertung werden grundsätzlich Durchschnittswerte herangezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Unter den flüssigen Mitteln sind der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfasst. Sie sind zum Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. PASSIVA Eigenkapital Die Posten des Eigenkapitals werden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in notwendigem Umfang Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen (Projected-Unit-Credit-Methode). Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Entgelten und Renten berücksichtigt. Die Bewertung basiert auf den biometrischen Grundlagen der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Invalidisierungswahrscheinlichkeit gelten modifizierte Werte, die aus unternehmensspezifischen Faktoren abgeleitet werden. Die Pensionsrückstellungen sowie sonstige langfristige Personalrückstellungen für Jubiläum, Entgeltfortzahlung im Todesfall, Restrukturierung und Versorgungslohn statt Barlohn werden versicherungsmathematisch berechnet. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Laufzeit von fünfzehn Jahren. Die Abzinsung der sonstigen langfristigen Personalrückstellungen erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, ebenfalls für eine angenommene Laufzeit von fünfzehn Jahren. Abweichend davon wird bei der Altersteilzeit eine Laufzeit von fünf Jahren unterstellt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung eines Zinssatzes i.H.v. 1,82 % (Vorjahr 1,78 %), die der sonstigen langfristigen Personalrückstellungen mit i.H.v. 1,44 % (Vorjahr 1,35 %). Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen zugrunde gelegten Prämissen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Versicherungsmathematische Prämissen
Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensions- und sonstigen Rückstellungen wird im Zinsergebnis erfasst. Das Ergebnis aus Zinssatzanpassungen wird mit den Zuführungsbeträgen zur Rückstellung verrechnet. Ein sich daraus ergebender Aufwand wird für Pensionsrückstellungen im Personalaufwand und für sonstige Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, ein sich daraus ergebender Ertrag wird innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Die anderen sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszins für die Abzinsung handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und für den 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz (1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Verringerung des Forderungsbestands ist auf die Veränderung des Cashpool-Bestands bei der EPPM zurückzuführen. Die Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2022 an die MINERALplus ist aus dem Cashpool-Bestand bei der EPPM erfolgt. (2) Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfasst. (3) Rückstellungen Die Veränderungen in den sonstigen Rückstellungen betrifft überwiegend die variable Vergütung mit 168.142,00 Euro (Vorjahr 82.348,00 Euro). (4) Verbindlichkeiten
Die Verringerung der Verbindlichkeiten ist auf den an die MINERALplus abzuführenden Betrag in Höhe von 102.951,77 Euro im Vergleich zum Vorjahr (494.480,37 Euro) zurückzuführen. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung André Szombathy, technischer Geschäftsführer Dietmar Andresen, kaufmännischer Geschäftsführer Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Mitarbeiter beschäftigt.
Köln, 28.03.2024 Felix Höltken GmbH Die Geschäftsführung André Szombathy Dietmar Andresen |
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