Grün und Stark Garten- & Landschaftsbau GmbH
Selbe AdresseGarten- und Landschaftsbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alpaslan Feridun Gul seit 4.6.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Unique Service GmbHRüsselsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2019Der Jahresabschluss der Firma Unique Service GmbH, Farmstr. 122, 64546 Mörfelden-Walldorf wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 (1), 276, 288 HGB) und Gliederung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestanden nicht.
Der Jahresabschluss berücksichtigt sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sowie Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital wurden nicht bilanziert. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind ebenfalls nicht bilanziert worden. Rückstellungen wurden nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur unter Berücksichtigung des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese 12 erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu den jeweiligen Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Die planmäßige Abschreibung wurde linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anspruch genommen. Zugänge beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu 410 € wurden, soweit angeschafft, voll abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der nachfolgenden Darstellung. Umlaufvermögen Die Forderungen wurden zum Nennbetrag aktiviert. Es waren keinerlei Risiken erkennbar, die einen pauschalen Wertberichtigungsbedarf notwendig machten, lediglich eine Einzelwertberichtigung nebst Anwalts-und Gerichtskosten (vgl. Rückstellung), war aufgrund der nicht vorhandenen Werthaltigkeit erforderlich. Die Guthaben aus den Geldkonten sind durch die entsprechenden Kontoauszüge und Kassenprotokolle belegt. Rückstellungen Die Rückstellung für Abschlusskosten wurde nach dem mutmaßlichen Aufwand gebildet. Es wurden alle zum Bilanzfeststellungszeitpunkt erkennbaren Risiken berücksichtigt. Geschäftsführerin war das gesamte Jahr 2019 Frau Aalia Qureshi _______________________ ______________________ (Datum) (Unterschrift) 13
Mörfelden-Walldorf, den 13. Juli 2021 gez. Aalia Qureshi Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Juli 2021 |
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