SWHI Stadtwerke Hildesheim GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Altmann seit 10.11.2021 | Geschäftsführer |
Andreas Hellhund seit 19.8.2019 | Prokura |
Markus Dr. Hoffmeister seit 14.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Continental Advanced Antenna GmbH (vormals: KATHREIN Automotive GmbH)HildesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
In der Gesellschafterversammlung am 28. September 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019Sitz: Hildesheim, DeutschlandRegistergericht: Amtsgericht HildesheimHandelsregisternummer: HRB 205019I. Allgemeine Angaben Die angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fast ausschließlich im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Abschnitt III zu den relevanten Bilanz- und im Abschnitt IV zu den relevanten GuV-Positionen erläutert. Die Fremdwährungsbewertung erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Die Bilanz der Continental Advanced Antenna GmbH enthält ausschließlich USD, CNY sowie JPY als Fremdwährung in einzelnen Positionen. Folgende Devisenkassamittelkurse am Bilanzstichtag wurde angewandt: € zu USD : 1,1234 (i. V. 1,1450), € zu JPY: 121,94 (i. V.125,85), € zu CNY: 7,8205 (i. V. 7,8751). III. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Abnutzbare bewegliche Anlagengegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis 800,00 € werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Entwicklungskosten für zukünftige Serienprodukte wurden im Jahr 2016 erstmalig aktiviert, sofern die Ansatzkriterien des § 255 (2a) S.1 HGB erfüllt sind. Nach der erstmaligen Aktivierung wird der Vermögensgegenstand zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen fortgeführt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten alle direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten und werden linear über die geplante Produktlebensdauer (maximal fünf Jahre) abgeschrieben. Gemäß den Aktivierungsrichtlinien der Continental wurde das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB ab 1.1.2019 nicht mehr angewendet. Dies führte zu einem Aufwand aus Anlagenabgang in Höhe von 5,6 M€. Für Forschung und Entwicklung hat die Continental Advanced Antenna GmbH im Geschäftsjahr 12,6 M€ (i. V. 11,6 M€) aufgewendet. Davon wurden im Berichtsjahr 0,00 € (i.V. 4,8 M€) aktiviert. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus folgender Darstellung: Anlagengitter
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bewerteten Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:
Die im Vorjahr ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen betrafen in gesamter Höhe die KATHREIN Automotive North America, Inc. Die Mitarbeiter der KATHREIN Automotive North America, Inc. wechselten zum 1.1.2020 in die Continental Automotive Systems Sync. Die Anteile (4,0 M€) und die Ausleihung (2,0 M€) wurden aufgrund nicht mehr gegebener Werthaltigkeit zum 31. Dez. 2019 in voller Höhe abgeschrieben. Die operative Tätigkeit der Kathrein Automotive Mexico S. de R.L. de C.V. wurde im Oktober 2019 beendet. Das einzig in Serie befindliche Produkt wurde nach China zurück verlagert. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter wurden mit Wirkung Ende November 2019 gekündigt. Die Anteile wurden zum 31. Dez. 2019 in voller Höhe (0,8 M€) abgeschrieben. Die Vorräte werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen i. H. v. 250 T€ (i. V. 250 T€) auf Fertige Erzeugnisse und 478 T€ (i.V. 0 T€) auf zum Verkauf bestimmte Werkzeuge gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Umsatzsteuer in Deutschland und Portugal in Höhe von 6,6 M€ (i. V. 2,8 M€) auf. Mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind 0,5 M€ (i. V. 0,2 M€) der sonstigen Vermögensgegenstände bilanziert, die vertraglich ausschließlich der Befriedigung von Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen dienen und noch nicht verpfändet bzw. sicherungsübereignet sind. Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet bzw. zum Nominalwert ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Aufwände, die zukünftige Perioden betreffen, gebildet worden und enthalten kein Disagio. Das Gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 25.000,00 € und ist zum Nominalwert bilanziert. Die Stammeinlagen wurden im Zuge des Formwechsels durch Eigenkapital des einbringenden Rechtsträgers erbracht. Über das Stammkapital hinausgehende Beträge wurden in die Kapitalrücklage eingestellt. Aufgrund des hohen Jahresfehlbetrages für 2019 ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Aufgrund der Abgabe eines "Letter of support" seitens der obersten Muttergesellschaft, der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, ist die Zahlungsfähigkeit weiterhin gegeben und die Bilanzierung und Bewertung erfolgt weiterhin unter der Fortführungsprämisse. Die Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer B€teilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Projected Unit Credit-Method (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G"von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Folgende Parameter wurden dabei verwendet:
Die Pensionsrückstellung über 1,9 M€ (i. V. 1,4 M€) ist mit dem zum Zeitwert (Aktivwert) bewerteten Deckungsvermögen von 0,5 M€ (i. V. 0,4 M€) gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB verrechnet worden. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände entsprechen dem Zeitwert (Aktivwert). Der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 S.1 HGB aus dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zum Ansatz bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre beträgt 228.647 € (i. V. 223.256 €) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt und haben folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten sind bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte ungesichert. Keine bilanzielle Veränderung der latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und werden in der Bilanz mit 0,00 € angesetzt, da die aktiven Latenzen die passiven weiterhin übersteigen und auf ein Ansatzwahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 verzichtet wurde.
Die aktiven latenten Steuern betreffen insbesondere nur in der Steuerbilanz angesetzte Firmenwerte, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie sonstige Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern wurden gebildet für steuerlich nicht aktivierbare selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Die Bewertung erfolgte zum Steuersatz von 30,35 % (i. V. 30,35 %). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet gebildet für erhaltene Entwicklungskostenzuschüsse, die in den Folgejahren ertragswirksam aufgelöst werden. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 3.518 T€ (i. V. 11.869 T€), davon aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. latenter Steuern 3.289 T€ (i. V. 8.227 T€). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von 143,9 M€ (i. V. 110,5 M€) gliedern sich regional wie folgt auf:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 0,4 M€ (i.V. 1,4 M€) Kursgewinne sowie 0,4 M€ (i.V. 0,5 M€) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 0,6 M€ (i.V. 1,8 M€) Kursverluste aus Währungsumrechnung und 1,2 M€ (i.V. 0,1 M€) Zuführungen zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. Zudem wurden 5,6 M€ Verluste aus der Ausbuchung der aktivierten Eigenleistungen (neue Bilanzierungsanweisung der Continental AG) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die 6,9 M€ Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen Kathrein US und Kathrein Mexiko (4,8 M€), sowie die Ausleihung Kathrein US (2,1 M€). Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 39 T€ (i. V. 38 T€) auf den Zinsanteil des Zuführungsbetrages zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen und sind saldiert mit den Zinserträgen in Höhe von 10 T€ aus dem CTA (i. V. 10 T€) und 0,4 M€ (i. V. 1,7 M€) entfallen auf Zinsen für Kredite von verbundenen Unternehmen. V. Sonstige Angaben Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus drei Mietverhältnissen, einem Pachtvertrag und fünf Leasingverträgen in Höhe von 0,4 M€ (i. V. 0,4 M€) p.a., wobei allein das Mietverhältnis durch das in 2017 neu angemietete Verwaltungsgebäude in Rosenheim 0,3 M€ p.a. beträgt. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 110 * (i. V. 110) Mitarbeiter beschäftigt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung im Berichtsjahr wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 48 T€, Steuerberatungsleistungen 6 T€ und sonstige Beratungsleistungen 38 T€. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Geschäftsführer: Herr Michael Heise, Hildesheim, Herr Dr. Markus Hoffmeister, Salzgitter. Der Jahresabschluss der Continental Advanced Antenna GmbH wird zum Bilanzstichtag in den Konzernabschluss der Continental AG, Hannover, einbezogen, welcher den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen darstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hildesheim, den 31. August 2020 Continental Advanced Antenna GmbH Die Geschäftsführung gez. Michael Heise, Geschäftsführer gez. Dr. Markus Hoffmeister, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Grundlagen zur Unternehmung 1. Organisatorische und rechtliche Struktur 2. Geschäftsmodell 3. Forschung und Entwicklung Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage Ertragslage Finanzlage Vermögenslage 4. Chancen- und Risikobericht 5. Prognosebericht Grundlagen zur Unternehmung 1. Organisatorische und rechtliche Struktur 1. Januar - 31. Januar 2019: Die KATHREIN Automotive GmbH (AHI) mit Sitz in Hildesheim, Deutschland, ist Teil der KATHREIN Unternehmensgruppe. Die Muttergesellschaft ist die Tiroler Elektronik Holding GmbH mit Sitz in Niederndorf, Österreich. Die AHI ist 100% Gesellschafterin der KATHREIN Automotive Portugal, Sociedade Unipessoal, Lda. (APT) in Portugal, der KATHREIN Automotive Products (Suzhou) Co., Ltd. (ACN) in China und der KATHREIN Automotive North America, Inc. (AUS) in den USA. Des Weiteren hat die AHI Anteile in Höhe von 99,99% an der KATHREIN Automotive do Brasil Ltda. (ABR) in Brasilien mit Standorten in Sao Paulo und Jacutinga und in Höhe von 99,97% an der KATHREIN Automotive Mexico, S. de R.L. de C.V. (AMX) in Tlaxcala, Mexiko. Alle Beteiligungen sind auf dem Markt der automobilen Antennensysteme aktiv und werden von der AHI gesteuert. An den Standorten Hildesheim und Rosenheim befinden sich Entwicklung, Vertrieb und Einkauf für automobile Antennensysteme für den Erstausrüstungsmarkt sowie am Standort Hildesheim Management und Verwaltung inklusive der Finanzierung der Tochtergesellschaften. Mit Wirkung 1. Februar 2019 ("Closing") wurden 100% der Anteile an der Kathrein Automotive Gruppe zu vereinbartem Kaufpreis an die Continental Automotive GmbH übertragen. Gleichzeitig wurde die KATHREIN Automotive GmbH in die Continental Advanced Antenna GmbH umbenannt. Die Umbenennung der Auslandstöchter erfolgte sukzessive mit Ausnahme der Gesellschaften in Mexiko und USA. Diese beiden Gesellschaften werden im Continental-Konzern nicht konsolidiert. Der Geschäftsbetrieb dieser beiden Gesellschaften wird in 2020 nicht weiter fortgeführt. Die gesamte Antenna-Gruppe wurde inklusive der Töchter als separates Segment in die Business Unit Body & Security (Division Interior) integriert. 2. Geschäftsmodell Das Produktspektrum der AHI umfasst Stabantennen, Finnen, Scheibenantennen und karosserieintegrierte Antennen, die die jeweils vom Kunden gewünschten Dienste zur Verfügung stellen. Die AHI und ihre Tochtergesellschaften beherrschen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition, Entwicklung, Fertigung und Auslieferung an den Kunden. 3. Forschung und Entwicklung Die Entwicklungsaktivitäten der AHI fokussieren sich auf das Gebiet der applikationsorientierten Entwicklung von automobilen Antennensystemen. Dieser Markt wird vor allem durch die verstärkten Kommunikationsanforderungen im und mit dem Auto geprägt. An den Standorten Hildesheim und Rosenheim werden zu diesem Zweck Abteilungen für die mechanische Entwicklung von Gehäuse- und Montagekonzepten sowie elektrische Schaltungen aufrechterhalten, um schnell und kompetent Kundenanforderungen bedienen zu können. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belaufen sich 2019 auf 12,6 M€, (i. V. 11,6 M€) darin enthalten sind Personalkosten bei durchschnittlich 80 Mitarbeitern (i. V. 81) in Höhe von 7,9 M€ (i. V. 7,5 M€). Die Entwicklungskosten bleiben auf einem konstanten Niveau trotz steigender Umsätze, weil Projekte bis zu zwei Jahre vor Übergang in die Serienbelieferung entwickelt werden. Mit der aktuellen Entwicklungsmannschaft sind hinreichend Ressourcen verfügbar, um das zukünftige Wachstum effektiv abzuarbeiten. Die Aktivierung von Entwicklungskosten für zukünftige Serienprodukte nach § 248 (2) i.V.m. § 255 (2a) S.l HGB (Aktivierungswahlrecht) wurde mit der Übernahme im Februar gestoppt, um die Continental Advanced Antenna GmbH an die Standard-Prozeduren der Continental Gruppe anzupassen Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen Der Markt der automobilen Antennensysteme als Teil des Automobilsektors ist durch einen preisorientierten Wettbewerb unter den Zulieferern gekennzeichnet, der erhöhte Anforderungen an einen effizienten Ressourceneinsatz stellt. Mit der Zugehörigkeit zur Continental AG kann die AHI auf entsprechende Ressourcen zurückgreifen und zählt zu den großen Playern auf dem Markt der automobilen Antennensysteme. Durch die Kombination des klassischen Antennengeschäfts und dem TCU-Geschäft (Telematics Control Unit) seitens Conti Automotive entstehen wahrscheinliche Marktvorteile. Mit der Übernahme durch Continental wurden hauptsächlich im Einkaufsbereich erhebliche Synergien generiert. Der Schwerpunkt der AHI mit ihren Tochterunternehmen liegt dabei im chinesischen, europäischen, brasilianischen und nordamerikanischen Markt. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2019 der AHI konnte der Umsatz von 110 M€ im Vorjahr deutlich auf 144 M€ gesteigert werden und liegt damit 14 M€ über dem Planziel von 130 M€. Nachdem im Jahr 2018 noch ein Jahresüberschuss erzielt werden konnte (i.V. 3,1 M€), wurde das Ergebnis in Höhe von -15,6 M€ durch hohe neutrale Sondereffekte negativ belastet, so dass das geplante positive Jahresergebnis von 2,0 M€ deutlich verfehlt wurde. Trotz einer weiterhin guten Akquisitionslage konnte der Bedarf an Entwicklungsressourcen konstant gehalten werden, um in zukünftigen Jahren an Degressionseffekten zu partizipieren. Das Finanz-Ergebnis in Höhe von -0,5 M€ (i.V. +3,5 M€) beinhaltet in 2019 ausschließlich Zinsaufwendungen, da in 2019 keine Dividendenausschüttung (i.V. 5,2 M€) der Tochterunternehmen erfolgten. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen erfasst (Beteiligungsbuchwert Kathrein US 4,0 M€, Ausleihung Kathrein US 2,1 M€ und Beteiligungsbuchwert Kathrein Mexiko 0,8 M€), die im Wesentlichen zu der Erhöhung der neutralen Aufwendungen um 7,0 M€ führten. 3. Lage Ertragslage
Abbildung 1: Ertragslage AHI GJ 2019 In 2019 ist die Gesamtleistung der AHI gemäß Abbildung 1 gegenüber dem Vorjahr um 25,9 % (i. V. 17,8 %) auf 143,9 M€ (i. V. 114,3 M€) angestiegen. Trotz der weiterhin hohen Steigerungsraten im Umsatz verminderte sich der Rohertrag von 29,3 M€ auf 28,1 M€. Der Rückgang des Rohertrages ist u. a. auf Rohstoffpreiserhöhungen, insbesondere aber auf den Wegfall der aktivierten Eigenleistungen (Continental Vorgaben) zurückzuführen. Bereinigt um die aktivierten Eigenleistungen im Vorjahr sinkt der Rohertrag von 22,4 % auf 19,5 % in Relation zur Gesamtleistung. Auf der Kostenseite sind die Personalkosten (11,6 M€) gegenüber dem Vorjahr (10,7 M€) angestiegen. Die Löhne und Gehälter sind um 625 T€ gestiegen und die sozialen Aufwendungen und Aufwendungen für die Altersversorgung um 222 T€. Infolgedessen liegt das EBITDA trotz deutlich höherer Umsätze bei 7,5 M€, gegenüber dem Vorjahr von 9,8 M€. Das EBIT in Höhe von -435 k€ sinkt gegenüber dem Vorjahr (3,4 M€) aufgrund der um 1,6 M€ gestiegenen Normalabschreibungen. Ursächlich hierfür sind erstmals ganzjährig abgeschriebene immaterielle Vermögensgegenstände, die Ende des Vorjahres angeschafft worden sind. Das Zinsergebnis verbessert sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 M€. Ein wesentlicher Einfluss ist die Finanzierungsumstellung durch einen Kredit der Continental Global Holding Netherlands B.V. und den damit einhergehenden verbesserten Zinsbedingungen. Das ordentliche Ergebnis sinkt damit auf -0,9 M€ (i.V. +6,9 M€) durch die genannten Effekte in EBIT und Finanzergebnis. Das neutrale Ergebnis sinkt gegenüber dem Vorjahr auf -14,6 M€ (i. V. -5,5 M€) deutlich. Neben Währungseffekten ist der Hauptgrund die Abschreibungen auf die Finanzanlagen (6,9 M€) wie oben beschrieben sowie 5,6 M€ Aufwendungen aus dem Abgang selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände. Finanzlage Der nur aus flüssigen Mitteln bestehende Finanzmittelfonds der AHI hat sich in 2019 von 10,6 M€ auf 7,8 M€ reduziert. Negativ wirkt der hohe Verlust (-15,6 M€), der aber durch nicht zahlungswirksame Abschreibungen zu noch positiven Cash earnings von 116 T€ (i.V. 9,0 M€) führt. Der Finanzierungspartnerwechsel von der Kathrein SE zur Continental Global Holding Netherlands B.V. zum 1. Feb. 2019 und der damit verbundene Finanzkredit über 42,8 M€ erhöht den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit um 22,4 M€, während der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf -20,8 M€ (i. V 23,8 M€) sinkt Die Mittelzuflüsse dienten der Finanzierung des eigenen Investitionsbedarfes inklusive des Working Capital.
Abbildung 2: Finanzlage AHI GJ 2019 Weitere operative Einflüsse sind die Erhöhung der Warenbestände (-0,8 M€), Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-7,0 M€, wesentlicher Anteil darin: Rückkauf der Forderungen von der Targo-Bank mit Beendigung des Factoring-Vertrages zum 31. Jan. 2019 über 7,6 M€), Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten (- 15,1 M€). Am 26. Juni 2019 wurde die Continental Advanced Antenna GmbH in das Cash-Pooling-Verfahren der Continental AG integriert. Zu- und Abfluss von liquiden Mitteln wird damit zentral von der Zentrale in Hannover gesteuert. Vermögenslage Die Bilanzsumme gekürzt um den Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zum 31. Dezember 2019 beträgt 71,5 M€ (i. V. 83,7 M€). Das Anlagevermögen deckt jetzt 51,4% (i. V. 67,0%) ab und der Anteil des Umlaufvermögens umfasst 48,6% der Bilanzsumme (i. V. 33,0%). Im Bereich des immateriellen Anlagevermögens wurden aktivierte Entwicklungsleistungen ausgebucht (5,6 M€), die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betragen 6,6 M€ (i.V. 6,0 M€). Die Finanzanlage wurden insgesamt um 6,9 M€ abgeschrieben (darin wie unter 2. erläutert: 6,1 M€ Beteiligung und Ausleihung Kathrein US, 0,8 Beteiligung Kathrein Mexiko). Mit 11,0% (i. V. 12,6%) Anteil der flüssigen Mittel an den Aktiva verzeichnet die AHI eine relativ hohe Quote. Vermögenslage GJ 2019
Abbildung 3: Vermögenslage AHI GJ 2019 Die Passiva besteht infolge der neu strukturierten Finanzierung im Conti Konzern zu 73,6% aus langfristigem Fremdkapital, absolut 54,5 M€ versus 34,2 M€ im Vorjahr. Das kurzfristige Fremdkapital wurde versus 2018 um 14,8 M€ reduziert und deckt zum 31. Dez. 2019 28,6% der Passivseite ab. Hohe Verlustvorträge aus den Vorjahren und der Jahresfehlbetrag 2019 führten zu einem negativen Eigenkapital am Jahresende. Die Überschuldung wurde bei der Mutter (Continental Automotive GmbH) angezeigt, die potentielle Schuldenübernahme wurde am 26. März 2020 mit einem unterzeichneten "Letter of support" seitens der Mutter bestätigt. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf -4,2 M€ (i.V. 11,2 M€). Die langfristigen Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich, zum Vorjahr um 0,8 M€, davon entfallen rd. 0,5 M€ auf die Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und 0,3 M€ auf Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen. 4. Chancen- und Risikobericht Auf Basis der Chancen- und Risikoanalysen der AHI innerhalb des Forecast- und Planungsprozesses (Prognoseinstrumente) stellt die Geschäftsführung fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Wettbewerbs-, rechtlichen und politischen sowie ressourcenseitige Risiken erkennbar sind, die zu einer dauerhaften und wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AHI führen könnten. Der durch die COVID-19-Pandemie verursachte Absatzeinbruch am weltweiten Automobilmarkt führt jedoch zu erheblichen Einschränkungen im Investitionsbereich. Zudem wird ein massives Maßnahmenpaket (z.B. Kurzarbeit, Einstellstopp) beschlossen, um den hohen Deckungsbeitragsverlust zum Teil zu kompensieren. Mit den beiden Prognoseinstrumenten wird die AHI generell in die Lage versetzt, kurz-, mittel- und langfristige Risiken rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Geschäftsführung erhofft sich durch die Kombination des klassischen Antennengeschäfts und dem TCU-Geschäft (Telematics Control Unit) seitens Conti Automotive weitere Marktvorteile. Mit der Übernahme durch Continental wurden hauptsächlich im Einkaufsbereich erhebliche Synergien generiert und weiter forciert. 5. Prognosebericht Die AHI generiert ihren Umsatz aus Produkten mit Herstellern der Automobilbranche und ist damit sowohl von der Entwicklung der Konjunktur des Automobilmarktes als auch von der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Hersteller abhängig. Zudem herrscht auf dem Marktsegment der automobilen Antennensysteme ein anspruchsvoller Wettbewerb. Analysten sehen eine schrittweise Erholung des weltweiten Automobil-Marktes bis 2025. Für 2020 wird aufgrund der COVID-19-Pandemie ein Umsatz in der Größenordnung von 125 M€ für die AHI erwartet. Dies entspricht einem Umsatzeinbruch von 12,5% im Vgl. zu dem ursprünglich geplanten Jahresumsatz. Trotz des Umsatzeinbruches erwartet die AHI ein positives Jahresergebnis von + 3,1 M€, da bedeutende negative Sondereffekte wie in 2019 für 2020 nicht erwartet werden Der Free Cashflow wird gemäß dem letzten FC bei rd. + 4,0 M€ liegen. Reduzierung von Investitionen, fokussiertes Forderungsmanagement und Kostenreduzierungsmaßnahmen im Fixkostenbereich sind die wesentlichen Faktoren.
Hildesheim, den 31. August 2020 Continental Advanced Antenna GmbH gez. Michael Heise, Geschäftsführer gez. Dr. Markus Hoffmeister, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Continental Advanced Antenna GmbH, Hildesheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Continental Advanced Antenna GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Continental Advanced Antenna GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Braunschweig, den 24. September 2020 PKF
Fasselt Schlage
Villwock, Wirtschaftsprüfer Troch, Wirtschaftsprüferin |
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