AUMOVIO Advanced Antenna GmbH

Römerring 1, 31137 Hildesheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 205019
Vorher
KATHREIN Automotive GmbHContinental Advanced Antenna GmbH
Eingetragen
14.12.2016
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Antennenkomponenten, Antennensystemen und sonstigen Erzeugnissen auf dem Gebiet der mobilen Kommunikation, der Elektrotechnik und der Elektronik

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Altmann
seit 10.11.2021
Geschäftsführer
Andreas Hellhund
seit 19.8.2019
Prokura
Markus Dr. Hoffmeister
seit 14.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
AUMOVIO Germany GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Continental Advanced Antenna GmbH (vormals: KATHREIN Automotive GmbH)

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

Stand am 31.12.2018
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 4.722.340,73 11.812
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.675.610,27 29.670
29.397.951,00 41.482
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 770.703,00 799
2. technische Anlagen und Maschinen 1.119.523,82 1.703
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 310.263,01 509
2.200.489,83 3.011
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.167.183,92 9.804
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 1.726
5.167.183,92 11.530
36.765.624,75 56.023
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) 1.476.847,53 644
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.884.451,80 7.929
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.910.134,80 4.101
3. Forderungen gegen Gesellschafter 559.025,84 0
4. sonstige Vermögensgegenstände 7.031.966,26 3.873
25.385.578,70 15.903
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.839.820,80 10.565
34.702.247,03 27.112
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.500,46 529
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.182.075,67 0
75.675.447,91 83.664

Passiva

Stand am 31.12.2018
EUR EUR TEUR
-. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 38.658.740,00 38.449
III. Verlustvortrag -27.302.515,33 -30.395
IV. Jahresfehlbetrag (i. V. -überschuss) -15.563.300,34 3.092
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag -4.182.075,67 11.171
A. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 1.405.504,08 959
2. sonstige Rückstellungen 7.645.165,48 6.961
9.050.669,56 7.920
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 895.697,93 638
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 64.434.854,39 60.743
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 174.795,20 0
4. sonstige Verbindlichkeiten 412.801,41 180
(davon aus Steuern: 412.801,41 EUR; i. V. 171 TEUR)
65.918.148,93 61.561
C. Rechnungsabgrenzungsposten 706.629,42 3.012
75.675.447,91 83.664

In der Gesellschafterversammlung am 28. September 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Vorjahr
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 143.857.877,99 110.471
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 4.839
3. sonstige betriebliche Erträge 872.054,34 1.948
144.729.932,33 117.258
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren 110.572.646,12 80.890
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.767.124,91 4.822
116.339.771,03 85.712
28.390.161,30 31.546
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.884.723,65 9.259
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung: 297.939,73 EUR; i. V. 130 TEUR) 1.704.699,57 1.483
11.589.423,22 10.742
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.976.888,53 6.373
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 16.886.078,05 12.248
36.452.389,80 29.363
-8.062.228,50 2.182
8. Erträge aus Beteiligungen (aus verbundenen Unternehmen) 0,00 5.222
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (aus verbundenen Unternehmen) 66.318,19 118
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 6.911.976,45 4.225
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 531.014,59 1.842
-7.376.672,85 -727
-15.438.901,35 1.455
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 105.978,91 -1.656
(davon latente Steuern: 0,00 EUR; i. V. 2.036 TEUR)
13. Ergebnis nach Steuern -15.544.880,26 3.111
14. sonstige Steuern 18.420,08 19
15. Jahresfehlbetrag (i. V. -überschuss) -15.563.300,34 3.092

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Sitz: Hildesheim, Deutschland

Registergericht: Amtsgericht Hildesheim

Handelsregisternummer: HRB 205019

I. Allgemeine Angaben

Die angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fast ausschließlich im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Abschnitt III zu den relevanten Bilanz- und im Abschnitt IV zu den relevanten GuV-Positionen erläutert.

Die Fremdwährungsbewertung erfolgte zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Die Bilanz der Continental Advanced Antenna GmbH enthält ausschließlich USD, CNY sowie JPY als Fremdwährung in einzelnen Positionen.

Folgende Devisenkassamittelkurse am Bilanzstichtag wurde angewandt:

€ zu USD : 1,1234 (i. V. 1,1450), € zu JPY: 121,94 (i. V.125,85), € zu CNY: 7,8205 (i. V. 7,8751).

III. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Abnutzbare bewegliche Anlagengegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis 800,00 € werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Entwicklungskosten für zukünftige Serienprodukte wurden im Jahr 2016 erstmalig aktiviert, sofern die Ansatzkriterien des § 255 (2a) S.1 HGB erfüllt sind. Nach der erstmaligen Aktivierung wird der Vermögensgegenstand zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen fortgeführt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten alle direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten und werden linear über die geplante Produktlebensdauer (maximal fünf Jahre) abgeschrieben. Gemäß den Aktivierungsrichtlinien der Continental wurde das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB ab 1.1.2019 nicht mehr angewendet. Dies führte zu einem Aufwand aus Anlagenabgang in Höhe von 5,6 M€.

Für Forschung und Entwicklung hat die Continental Advanced Antenna GmbH im Geschäftsjahr 12,6 M€ (i. V. 11,6 M€) aufgewendet. Davon wurden im Berichtsjahr 0,00 € (i.V. 4,8 M€) aktiviert.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus folgender Darstellung:

Anlagengitter

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2019 Zugang Abgang Stand am 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 13.058.323,85 5.597.537,30 7.460.786,55
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 39.078.728,52 154.665,00 39.233.393,52
52.137.052,37 154.665,00 5.597.537,30 46.694.180,07
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 877.006,24 0,00 877.006,24
2. technische Anlagen und Maschinen 6.426.370,39 514.858,86 6.941.229,25
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.307.476,41 11.154,53 130,00 1.318.500,94
8.610.853,04 526.013,39 130,00 9.136.736,43
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 31.593.920,22 200.000,00 31.793.920,22
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.725.632,04 349.608,11 5.075.240,15
36.319.552,26 549.608,11 0,00 36.869.160,37
Summe I. - III. 97.067.457,67 1.230.286,50 5.597.667,30 92.700.076,87
Abschreibungen
Stand am 01.01.2019 Zugang Abgang Stand am 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.246.288,53 1.492.157,29 2.738.445,82
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.409.106,91 5.148.676,34 14.557.783,25
10.655.395,44 6.640.833,63 0,00 17.296.229,07
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 77.694,71 28.608,53 106.303,24
2. technische Anlagen und Maschinen 4.723.735,46 1.097.969,97 5.821.705,43
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 798.851,81 209.476,40 90,28 1.008.237,93
5.600.281,98 1.336.054,90 90,28 6.936.246,60
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 21.790.000,00 4.836.736,30 26.626.736,30
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.000.000,00 2.075.240,15 5.075.240,15
24.790.000,00 6.911.976,45 0,00 31.701.976,45
Summe I. - III. 41.045.677,42 14.888.864,98 90,28 55.934.452,12
Buchwerte
Stand am 01.01.2019 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 11.812.035,32 4.722.340,73
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 29.669.621,61 24.675.610,27
41.481.656,93 29.397.951,00
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 799.311,53 770.703,00
2. technische Anlagen und Maschinen 1.702.634,93 1.119.523,82
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 508.624,60 310.263,01
3.010.571,06 2.200.489,83
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.803.920,22 5.167.183,92
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.725.632,04 0,00
11.529.552,26 5.167.183,92
Summe I. - III. 56.021.780,25 36.765.624,75

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bewerteten Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft Land Anteile Eigenkapital 31.12.2019 Jahresergebnis 31.12.2019
[%] [T€] [T€]
Continental Automotive Parts (Suzhou) Co., Ltd. China 100,00 27.642 8.257
Continental Advanced Antenna, Sociedade Unipessoal, Lda. Portugal 100,00 11.826 1.916
KATHREIN Automotive North America, Inc. USA 100,00 -5.527 -1.189
Continental Advanced Antenna Automotiva Ltda. Brasilien 99,99 -3.554 -1.510
KATHREIN Automotive Mexico S. de R.L. de C.V. Mexiko 99,97 -535 -411

Die im Vorjahr ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen betrafen in gesamter Höhe die KATHREIN Automotive North America, Inc. Die Mitarbeiter der KATHREIN Automotive North America, Inc. wechselten zum 1.1.2020 in die Continental Automotive Systems Sync. Die Anteile (4,0 M€) und die Ausleihung (2,0 M€) wurden aufgrund nicht mehr gegebener Werthaltigkeit zum 31. Dez. 2019 in voller Höhe abgeschrieben.

Die operative Tätigkeit der Kathrein Automotive Mexico S. de R.L. de C.V. wurde im Oktober 2019 beendet. Das einzig in Serie befindliche Produkt wurde nach China zurück verlagert. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter wurden mit Wirkung Ende November 2019 gekündigt. Die Anteile wurden zum 31. Dez. 2019 in voller Höhe (0,8 M€) abgeschrieben.

Die Vorräte werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen i. H. v. 250 T€ (i. V. 250 T€) auf Fertige Erzeugnisse und 478 T€ (i.V. 0 T€) auf zum Verkauf bestimmte Werkzeuge gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Umsatzsteuer in Deutschland und Portugal in Höhe von 6,6 M€ (i. V. 2,8 M€) auf. Mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind 0,5 M€ (i. V. 0,2 M€) der sonstigen Vermögensgegenstände bilanziert, die vertraglich ausschließlich der Befriedigung von Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen dienen und noch nicht verpfändet bzw. sicherungsübereignet sind.

Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet bzw. zum Nominalwert ausgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Aufwände, die zukünftige Perioden betreffen, gebildet worden und enthalten kein Disagio.

Das Gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 25.000,00 € und ist zum Nominalwert bilanziert. Die Stammeinlagen wurden im Zuge des Formwechsels durch Eigenkapital des einbringenden Rechtsträgers erbracht. Über das Stammkapital hinausgehende Beträge wurden in die Kapitalrücklage eingestellt.

Aufgrund des hohen Jahresfehlbetrages für 2019 ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet.

Aufgrund der Abgabe eines "Letter of support" seitens der obersten Muttergesellschaft, der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, ist die Zahlungsfähigkeit weiterhin gegeben und die Bilanzierung und Bewertung erfolgt weiterhin unter der Fortführungsprämisse.

Die Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer B€teilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Projected Unit Credit-Method (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G"von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet.

Folgende Parameter wurden dabei verwendet:

Rechnungszins zum Beginn des Geschäftsjahres 3,21 % p. a.
Rechnungszins zum Ende des Geschäftjahres 2,71 % p. a.
Gehaltstrend 3,00 % p. a.
Rententrend 1,00 % p. a.
Fluktuation 3,00 % p. a.

Die Pensionsrückstellung über 1,9 M€ (i. V. 1,4 M€) ist mit dem zum Zeitwert (Aktivwert) bewerteten Deckungsvermögen von 0,5 M€ (i. V. 0,4 M€) gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB verrechnet worden. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände entsprechen dem Zeitwert (Aktivwert).

Der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 S.1 HGB aus dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zum Ansatz bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre beträgt 228.647 € (i. V. 223.256 €) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten:

Sonstige Rückstellungen 31.12.2018 31.12.2019
[T€] [T€]
Garantierückstellungen 1.665 778
Gesamte Personalrückstellungen 1.101 1.338
Rückstellungen für Lizenzen, Patente 972 972
Rückstellungen für Einkaufsverpflichtungen 570 630
Jahresabschlusskosten 55 70
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 2.598 3.857
Gesamt 6.961 7.645

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt und haben folgende Restlaufzeiten:

2019 Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
[T€] [T€] [T€] [T€]
aus Lieferungen und Leistungen 896 896 0 0
gegenüber verbundenen Unternehmen 64.435 64.435 0 0
gegenüber Gesellschafter 175 175
Sonstige 413 413 0 0
65.919 65.919 0 0
2018 Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
[T€] [T€] [T€] [T€]
aus Lieferungen und Leistungen 638 638 0 0
gegenüber verbundenen Unternehmen 60.743 60.743 0 0
Sonstige 180 180 0 0
61.561 61.561 0 0

Die Verbindlichkeiten sind bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte ungesichert.

Keine bilanzielle Veränderung der latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und werden in der Bilanz mit 0,00 € angesetzt, da die aktiven Latenzen die passiven weiterhin übersteigen und auf ein Ansatzwahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 verzichtet wurde.

Stand zum 01.01.2019 Veränderung des GJ. Stand zum 31.12.2019
T€ T€ T€
Aktive latente Steuern 3.642 -256 3.386
Passive latente Steuern -3.585 2.152 -1.433
Saldo 57 1.896 1.953

Die aktiven latenten Steuern betreffen insbesondere nur in der Steuerbilanz angesetzte Firmenwerte, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie sonstige Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern wurden gebildet für steuerlich nicht aktivierbare selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände.

Die Bewertung erfolgte zum Steuersatz von 30,35 % (i. V. 30,35 %).

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet gebildet für erhaltene Entwicklungskostenzuschüsse, die in den Folgejahren ertragswirksam aufgelöst werden.

Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 3.518 T€ (i. V. 11.869 T€), davon aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. latenter Steuern 3.289 T€ (i. V. 8.227 T€).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse in Höhe von 143,9 M€ (i. V. 110,5 M€) gliedern sich regional wie folgt auf:

Umsatz nach Region 2018 2019
[T€] [T€]
Deutschland 64.658 86.752
Europa 27.392 27.417
Asien 7.452 8.674
Amerika 10.689 20.757
Übrige 279 258
110.470 143.858

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 0,4 M€ (i.V. 1,4 M€) Kursgewinne sowie 0,4 M€ (i.V. 0,5 M€) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 0,6 M€ (i.V. 1,8 M€) Kursverluste aus Währungsumrechnung und 1,2 M€ (i.V. 0,1 M€) Zuführungen zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. Zudem wurden 5,6 M€ Verluste aus der Ausbuchung der aktivierten Eigenleistungen (neue Bilanzierungsanweisung der Continental AG) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die 6,9 M€ Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen Kathrein US und Kathrein Mexiko (4,8 M€), sowie die Ausleihung Kathrein US (2,1 M€).

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 39 T€ (i. V. 38 T€) auf den Zinsanteil des Zuführungsbetrages zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen und sind saldiert mit den Zinserträgen in Höhe von 10 T€ aus dem CTA (i. V. 10 T€) und 0,4 M€ (i. V. 1,7 M€) entfallen auf Zinsen für Kredite von verbundenen Unternehmen.

V. Sonstige Angaben

Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus drei Mietverhältnissen, einem Pachtvertrag und fünf Leasingverträgen in Höhe von 0,4 M€ (i. V. 0,4 M€) p.a., wobei allein das Mietverhältnis durch das in 2017 neu angemietete Verwaltungsgebäude in Rosenheim 0,3 M€ p.a. beträgt.

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 110 * (i. V. 110) Mitarbeiter beschäftigt. Diese teilen sich wie folgt auf:

Funktion Durchschnitt GJ2019 Durchschnitt GJ 2018
Entwicklung 80 82
Vertrieb 9 8
Einkauf 6 6
Verwaltung 15 14
110 110

* (ohne Geschäftsführer)

Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung im Berichtsjahr wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 48 T€, Steuerberatungsleistungen 6 T€ und sonstige Beratungsleistungen 38 T€.

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Geschäftsführer:

Herr Michael Heise, Hildesheim,

Herr Dr. Markus Hoffmeister, Salzgitter.

Der Jahresabschluss der Continental Advanced Antenna GmbH wird zum Bilanzstichtag in den Konzernabschluss der Continental AG, Hannover, einbezogen, welcher den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen darstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Hildesheim, den 31. August 2020

Continental Advanced Antenna GmbH

Die Geschäftsführung

gez. Michael Heise, Geschäftsführer

gez. Dr. Markus Hoffmeister, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen zur Unternehmung

1. Organisatorische und rechtliche Struktur

2. Geschäftsmodell

3. Forschung und Entwicklung

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf

3. Lage

Ertragslage

Finanzlage

Vermögenslage

4. Chancen- und Risikobericht

5. Prognosebericht

Grundlagen zur Unternehmung

1. Organisatorische und rechtliche Struktur

1. Januar - 31. Januar 2019:

Die KATHREIN Automotive GmbH (AHI) mit Sitz in Hildesheim, Deutschland, ist Teil der KATHREIN Unternehmensgruppe. Die Muttergesellschaft ist die Tiroler Elektronik Holding GmbH mit Sitz in Niederndorf, Österreich. Die AHI ist 100% Gesellschafterin der KATHREIN Automotive Portugal, Sociedade Unipessoal, Lda. (APT) in Portugal, der KATHREIN Automotive Products (Suzhou) Co., Ltd. (ACN) in China und der KATHREIN Automotive North America, Inc. (AUS) in den USA. Des Weiteren hat die AHI Anteile in Höhe von 99,99% an der KATHREIN Automotive do Brasil Ltda. (ABR) in Brasilien mit Standorten in Sao Paulo und Jacutinga und in Höhe von 99,97% an der KATHREIN Automotive Mexico, S. de R.L. de C.V. (AMX) in Tlaxcala, Mexiko. Alle Beteiligungen sind auf dem Markt der automobilen Antennensysteme aktiv und werden von der AHI gesteuert.

An den Standorten Hildesheim und Rosenheim befinden sich Entwicklung, Vertrieb und Einkauf für automobile Antennensysteme für den Erstausrüstungsmarkt sowie am Standort Hildesheim Management und Verwaltung inklusive der Finanzierung der Tochtergesellschaften.

Mit Wirkung 1. Februar 2019 ("Closing") wurden 100% der Anteile an der Kathrein Automotive Gruppe zu vereinbartem Kaufpreis an die Continental Automotive GmbH übertragen. Gleichzeitig wurde die KATHREIN Automotive GmbH in die Continental Advanced Antenna GmbH umbenannt. Die Umbenennung der Auslandstöchter erfolgte sukzessive mit Ausnahme der Gesellschaften in Mexiko und USA. Diese beiden Gesellschaften werden im Continental-Konzern nicht konsolidiert. Der Geschäftsbetrieb dieser beiden Gesellschaften wird in 2020 nicht weiter fortgeführt. Die gesamte Antenna-Gruppe wurde inklusive der Töchter als separates Segment in die Business Unit Body & Security (Division Interior) integriert.

2. Geschäftsmodell

Das Produktspektrum der AHI umfasst Stabantennen, Finnen, Scheibenantennen und karosserieintegrierte Antennen, die die jeweils vom Kunden gewünschten Dienste zur Verfügung stellen. Die AHI und ihre Tochtergesellschaften beherrschen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition, Entwicklung, Fertigung und Auslieferung an den Kunden.

3. Forschung und Entwicklung

Die Entwicklungsaktivitäten der AHI fokussieren sich auf das Gebiet der applikationsorientierten Entwicklung von automobilen Antennensystemen. Dieser Markt wird vor allem durch die verstärkten Kommunikationsanforderungen im und mit dem Auto geprägt. An den Standorten Hildesheim und Rosenheim werden zu diesem Zweck Abteilungen für die mechanische Entwicklung von Gehäuse- und Montagekonzepten sowie elektrische Schaltungen aufrechterhalten, um schnell und kompetent Kundenanforderungen bedienen zu können.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belaufen sich 2019 auf 12,6 M€, (i. V. 11,6 M€) darin enthalten sind Personalkosten bei durchschnittlich 80 Mitarbeitern (i. V. 81) in Höhe von 7,9 M€ (i. V. 7,5 M€). Die Entwicklungskosten bleiben auf einem konstanten Niveau trotz steigender Umsätze, weil Projekte bis zu zwei Jahre vor Übergang in die Serienbelieferung entwickelt werden. Mit der aktuellen Entwicklungsmannschaft sind hinreichend Ressourcen verfügbar, um das zukünftige Wachstum effektiv abzuarbeiten. Die Aktivierung von Entwicklungskosten für zukünftige Serienprodukte nach § 248 (2) i.V.m. § 255 (2a) S.l HGB (Aktivierungswahlrecht) wurde mit der Übernahme im Februar gestoppt, um die Continental Advanced Antenna GmbH an die Standard-Prozeduren der Continental Gruppe anzupassen

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Der Markt der automobilen Antennensysteme als Teil des Automobilsektors ist durch einen preisorientierten Wettbewerb unter den Zulieferern gekennzeichnet, der erhöhte Anforderungen an einen effizienten Ressourceneinsatz stellt. Mit der Zugehörigkeit zur Continental AG kann die AHI auf entsprechende Ressourcen zurückgreifen und zählt zu den großen Playern auf dem Markt der automobilen Antennensysteme. Durch die Kombination des klassischen Antennengeschäfts und dem TCU-Geschäft (Telematics Control Unit) seitens Conti Automotive entstehen wahrscheinliche Marktvorteile. Mit der Übernahme durch Continental wurden hauptsächlich im Einkaufsbereich erhebliche Synergien generiert. Der Schwerpunkt der AHI mit ihren Tochterunternehmen liegt dabei im chinesischen, europäischen, brasilianischen und nordamerikanischen Markt.

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2019 der AHI konnte der Umsatz von 110 M€ im Vorjahr deutlich auf 144 M€ gesteigert werden und liegt damit 14 M€ über dem Planziel von 130 M€. Nachdem im Jahr 2018 noch ein Jahresüberschuss erzielt werden konnte (i.V. 3,1 M€), wurde das Ergebnis in Höhe von -15,6 M€ durch hohe neutrale Sondereffekte negativ belastet, so dass das geplante positive Jahresergebnis von 2,0 M€ deutlich verfehlt wurde.

Trotz einer weiterhin guten Akquisitionslage konnte der Bedarf an Entwicklungsressourcen konstant gehalten werden, um in zukünftigen Jahren an Degressionseffekten zu partizipieren.

Das Finanz-Ergebnis in Höhe von -0,5 M€ (i.V. +3,5 M€) beinhaltet in 2019 ausschließlich Zinsaufwendungen, da in 2019 keine Dividendenausschüttung (i.V. 5,2 M€) der Tochterunternehmen erfolgten. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen erfasst (Beteiligungsbuchwert Kathrein US 4,0 M€, Ausleihung Kathrein US 2,1 M€ und Beteiligungsbuchwert Kathrein Mexiko 0,8 M€), die im Wesentlichen zu der Erhöhung der neutralen Aufwendungen um 7,0 M€ führten.

3. Lage

Ertragslage

Ertragslage GJ 2019 GJ 2019 Vorjahr 2018 Ergebnisveränderung
T€ % T€ % T€
Gesamtleistung 143.858 100,0 114.272 100,0 29.586
davon aktivierte Eigenleistungen 0 0,0 4.839 4,2 -4.839
Rohertrag 28.114 19,5 29.343 25,7 -1.229
EBITDA 7.542 5,2 9.807 8,6 -2.265
Normalabschreibungen 7.977 5,5 6.373 5,6 -1.604
EBIT -435 -0,3 3.434 3,0 -3.869
Zinsergebnis -465 -0,3 -1.723 -1,5 1.258
Beteiligungserträge/-ergebnis 0 0,0 5.222 4,6 -5.222
Finanzergebnis -465 -0,3 3.499 3,1 -3.964
Ordentliches Ergebnis -900 -0,6 6.933 6,1 -7.833
Neutrales Ergebnis
Erträge 804 2.835 -2.031
Aufwendungen 15.361 8.331 -7.030
-14.557 -5.496 -9.061
EBT -15.457 1.437 -16.894
Ertragsteuern 106 -1.655 -1.761
Jahresfehlbetrag (i.V. -überschuss) -15.563 -10,8 3.092 2,7 -18.655

Abbildung 1: Ertragslage AHI GJ 2019

In 2019 ist die Gesamtleistung der AHI gemäß Abbildung 1 gegenüber dem Vorjahr um 25,9 % (i. V. 17,8 %) auf 143,9 M€ (i. V. 114,3 M€) angestiegen. Trotz der weiterhin hohen Steigerungsraten im Umsatz verminderte sich der Rohertrag von 29,3 M€ auf 28,1 M€.

Der Rückgang des Rohertrages ist u. a. auf Rohstoffpreiserhöhungen, insbesondere aber auf den Wegfall der aktivierten Eigenleistungen (Continental Vorgaben) zurückzuführen. Bereinigt um die aktivierten Eigenleistungen im Vorjahr sinkt der Rohertrag von 22,4 % auf 19,5 % in Relation zur Gesamtleistung.

Auf der Kostenseite sind die Personalkosten (11,6 M€) gegenüber dem Vorjahr (10,7 M€) angestiegen. Die Löhne und Gehälter sind um 625 T€ gestiegen und die sozialen Aufwendungen und Aufwendungen für die Altersversorgung um 222 T€.

Infolgedessen liegt das EBITDA trotz deutlich höherer Umsätze bei 7,5 M€, gegenüber dem Vorjahr von 9,8 M€.

Das EBIT in Höhe von -435 k€ sinkt gegenüber dem Vorjahr (3,4 M€) aufgrund der um 1,6 M€ gestiegenen Normalabschreibungen. Ursächlich hierfür sind erstmals ganzjährig abgeschriebene immaterielle Vermögensgegenstände, die Ende des Vorjahres angeschafft worden sind.

Das Zinsergebnis verbessert sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 M€. Ein wesentlicher Einfluss ist die Finanzierungsumstellung durch einen Kredit der Continental Global Holding Netherlands B.V. und den damit einhergehenden verbesserten Zinsbedingungen.

Das ordentliche Ergebnis sinkt damit auf -0,9 M€ (i.V. +6,9 M€) durch die genannten Effekte in EBIT und Finanzergebnis.

Das neutrale Ergebnis sinkt gegenüber dem Vorjahr auf -14,6 M€ (i. V. -5,5 M€) deutlich. Neben Währungseffekten ist der Hauptgrund die Abschreibungen auf die Finanzanlagen (6,9 M€) wie oben beschrieben sowie 5,6 M€ Aufwendungen aus dem Abgang selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände.

Finanzlage

Der nur aus flüssigen Mitteln bestehende Finanzmittelfonds der AHI hat sich in 2019 von 10,6 M€ auf 7,8 M€ reduziert.

Negativ wirkt der hohe Verlust (-15,6 M€), der aber durch nicht zahlungswirksame Abschreibungen zu noch positiven Cash earnings von 116 T€ (i.V. 9,0 M€) führt. Der Finanzierungspartnerwechsel von der Kathrein SE zur Continental Global Holding Netherlands B.V. zum 1. Feb. 2019 und der damit verbundene Finanzkredit über 42,8 M€ erhöht den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit um 22,4 M€, während der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf -20,8 M€ (i. V 23,8 M€) sinkt

Die Mittelzuflüsse dienten der Finanzierung des eigenen Investitionsbedarfes inklusive des Working Capital.

Finanzlage GJ 2019 GJ 2019 Vorjahr
T€ T€
Jahresfehlbetrag (i V. -überschuss) -15.563 3.092
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 7.977 6.373
Abschreibung auf Finanzanlagen 6.912 4.225
Zunahme der langfristigen Rückstellungen 790 160
Sonstige Zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (Saldo) 0 -4.839
Cash earnings nach DVFA/SG 116 9.011
Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen 340 1.023
Zu-/ Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzordnen sind -9.745 2.456
Ab-/ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -17.521 17.644
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 5.598 249
Zinsaufwendungen 479 1.419
Zinserträge -66 -118
Sonstige Beteiligungserträge 0 -5.222
Ertragsteueraufwand/-ertrag 106 -1.656
Ertragsteuerzahlungen -106 -946
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -20.799 23.860
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -155 -11.338
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 397
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -526 -1.894
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -549 -3.671
Erhaltene Dividenden 0 4.961
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.230 -11.545
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen des Gesellschafters 210 0
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 19.472 0
Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-) Krediten 0 -1.674
Gezahlte Zinsen -378 -1.419
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.304 -3.093
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -2.725 9.222
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 10.565 1.343
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 7.840 10.565

Abbildung 2: Finanzlage AHI GJ 2019

Weitere operative Einflüsse sind die Erhöhung der Warenbestände (-0,8 M€), Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-7,0 M€, wesentlicher Anteil darin: Rückkauf der Forderungen von der Targo-Bank mit Beendigung des Factoring-Vertrages zum 31. Jan. 2019 über 7,6 M€), Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten (- 15,1 M€).

Am 26. Juni 2019 wurde die Continental Advanced Antenna GmbH in das Cash-Pooling-Verfahren der Continental AG integriert. Zu- und Abfluss von liquiden Mitteln wird damit zentral von der Zentrale in Hannover gesteuert.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme gekürzt um den Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zum 31. Dezember 2019 beträgt 71,5 M€ (i. V. 83,7 M€). Das Anlagevermögen deckt jetzt 51,4% (i. V. 67,0%) ab und der Anteil des Umlaufvermögens umfasst 48,6% der Bilanzsumme (i. V. 33,0%). Im Bereich des immateriellen Anlagevermögens wurden aktivierte Entwicklungsleistungen ausgebucht (5,6 M€), die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betragen 6,6 M€ (i.V. 6,0 M€). Die Finanzanlage wurden insgesamt um 6,9 M€ abgeschrieben (darin wie unter 2. erläutert: 6,1 M€ Beteiligung und Ausleihung Kathrein US, 0,8 Beteiligung Kathrein Mexiko).

Mit 11,0% (i. V. 12,6%) Anteil der flüssigen Mittel an den Aktiva verzeichnet die AHI eine relativ hohe Quote.

Vermögenslage GJ 2019

31.12.2019 31.12.2018
kurzfristig kurzfristig +/-
T€ % T€ T€ % T€ T€
Vermögensstruktur
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 29.398 41,1 41.482 49,6 -12.084
Sachanlagen 2.200 3,1 3.011 3,6 -811
Finanzanlagen 5.167 7,2 11.529 13,8 -6.362
36.765 51,4 56.022 67,0 -19.257
Umlaufvermögen
Vorräte 1.477 2,1 1.477 644 0,8 644 833
Forderungen/Sonstige
Vermögensgegenstände 25.386 35,5 25.167 15.904 19,0 15.685 9.482
Flüssige Mittel 7.840 11,0 7.840 10.565 12,6 10.565 -2.725
34.703 48,6 34.484 27.113 32,4 26.894 7.590
Rechnungsabgrenzungsposten 25 0,0 529 0,6 -504
71.493 100,0 34.484 83.664 100,0 26.894 -12.171
Kapitalstruktur
Eigenkapital/ Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag -4.182 -5,8 11.171 13,4 -15.353
Langfristiges Fremdkapital
Rückstellungen 1.838 2,6 0 1.048 1,3 0 790
Finanzschulden 52.640 73,6 0 33.168 39,6 0 19.472
54.478 76,2 0 34.216 40,9 0 20.262
Kurzfristiges Fremdkapital
Rückstellungen 7.212 10,1 7.212 6.872 8,2 6.872 340
Verbindlichkeiten 13.278 18,5 13.278 28.393 33,9 28.393 -15.115
20.490 28,6 20.490 35.265 42,1 35.265 -14.775
Rechnungsabgrenzungsposten 707 1,0 3.012 3,6 -2.305
71.493 100,0 20.490 83.664 100,0 35.265 -12.171
Working Capital 13.994 -8.371

Abbildung 3: Vermögenslage AHI GJ 2019

Die Passiva besteht infolge der neu strukturierten Finanzierung im Conti Konzern zu 73,6% aus langfristigem Fremdkapital, absolut 54,5 M€ versus 34,2 M€ im Vorjahr. Das kurzfristige Fremdkapital wurde versus 2018 um 14,8 M€ reduziert und deckt zum 31. Dez. 2019 28,6% der Passivseite ab. Hohe Verlustvorträge aus den Vorjahren und der Jahresfehlbetrag 2019 führten zu einem negativen Eigenkapital am Jahresende. Die Überschuldung wurde bei der Mutter (Continental Automotive GmbH) angezeigt, die potentielle Schuldenübernahme wurde am 26. März 2020 mit einem unterzeichneten "Letter of support" seitens der Mutter bestätigt.

Das Eigenkapital beläuft sich somit auf -4,2 M€ (i.V. 11,2 M€).

Die langfristigen Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich, zum Vorjahr um 0,8 M€, davon entfallen rd. 0,5 M€ auf die Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und 0,3 M€ auf Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen.

4. Chancen- und Risikobericht

Auf Basis der Chancen- und Risikoanalysen der AHI innerhalb des Forecast- und Planungsprozesses (Prognoseinstrumente) stellt die Geschäftsführung fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Wettbewerbs-, rechtlichen und politischen sowie ressourcenseitige Risiken erkennbar sind, die zu einer dauerhaften und wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AHI führen könnten. Der durch die COVID-19-Pandemie verursachte Absatzeinbruch am weltweiten Automobilmarkt führt jedoch zu erheblichen Einschränkungen im Investitionsbereich. Zudem wird ein massives Maßnahmenpaket (z.B. Kurzarbeit, Einstellstopp) beschlossen, um den hohen Deckungsbeitragsverlust zum Teil zu kompensieren. Mit den beiden Prognoseinstrumenten wird die AHI generell in die Lage versetzt, kurz-, mittel- und langfristige Risiken rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Geschäftsführung erhofft sich durch die Kombination des klassischen Antennengeschäfts und dem TCU-Geschäft (Telematics Control Unit) seitens Conti Automotive weitere Marktvorteile. Mit der Übernahme durch Continental wurden hauptsächlich im Einkaufsbereich erhebliche Synergien generiert und weiter forciert.

5. Prognosebericht

Die AHI generiert ihren Umsatz aus Produkten mit Herstellern der Automobilbranche und ist damit sowohl von der Entwicklung der Konjunktur des Automobilmarktes als auch von der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Hersteller abhängig. Zudem herrscht auf dem Marktsegment der automobilen Antennensysteme ein anspruchsvoller Wettbewerb. Analysten sehen eine schrittweise Erholung des weltweiten Automobil-Marktes bis 2025.

Für 2020 wird aufgrund der COVID-19-Pandemie ein Umsatz in der Größenordnung von 125 M€ für die AHI erwartet. Dies entspricht einem Umsatzeinbruch von 12,5% im Vgl. zu dem ursprünglich geplanten Jahresumsatz.

Trotz des Umsatzeinbruches erwartet die AHI ein positives Jahresergebnis von + 3,1 M€, da bedeutende negative Sondereffekte wie in 2019 für 2020 nicht erwartet werden Der Free Cashflow wird gemäß dem letzten FC bei rd. + 4,0 M€ liegen. Reduzierung von Investitionen, fokussiertes Forderungsmanagement und Kostenreduzierungsmaßnahmen im Fixkostenbereich sind die wesentlichen Faktoren.

 

Hildesheim, den 31. August 2020

Continental Advanced Antenna GmbH

gez. Michael Heise, Geschäftsführer

gez. Dr. Markus Hoffmeister, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Continental Advanced Antenna GmbH, Hildesheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Continental Advanced Antenna GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Continental Advanced Antenna GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Braunschweig, den 24. September 2020

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Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Villwock, Wirtschaftsprüfer

Troch, Wirtschaftsprüferin

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