ADIGMA GmbHLiquidiert

37520 Osterode am Harz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Göttingen HRB 3728
Vorher
McCrazy GmbH
Eingetragen
1.7.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
ist das Anbieten von Internetdienstleistungen , Verkauf und Handel von Computer Hard- und Software sowie das Betreiben von Online-Jobbörsen.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Appenrodt
seit 6.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Stefan Appenrodt
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefan Appenrodt
60.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADIGMA GmbH

Osterode

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

32284,05

29534,05

II. Sachanlagen

14689,62

24906,62

III. Finanzanlagen

20

20

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

21410,18

21410,18

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

699244,66

813054,63

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

28656,17

20336,05

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

796304,68

909261,53



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

60000,00

60000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

335526,82

414127,77

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-118048,42

-57829,57

B. Rückstellungen

3000

2750

C. Verbindlichkeiten

515826,28

487213,33

D. Rechnungsabgrenzungsposten

3000,00

Summe Passiva

796304,68

909261,53

ANHANG

― Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der ADIGMA GmbH in 37441 Bad Sachsa auf den 31.12.2016 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Kleine Kapitalgesellschaft:

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden (teilweise/nicht) in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind (Erläuterungen). Um einen Vorjahresvergleich zu gewährleisten, wurden folgende Anpassungen in den Vorjahreswerten vorgenommen (Erläuterungen).

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

― Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

 

Osterode, den 09. November 2018

gez. Stefan Appenrodt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. November 2018

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