MAYER BRAIDTECH GMBH
Albstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2018
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018
MAYER BRAIDTECH GMBH,
ALBSTADT-TAILFINGEN
A K T I V A
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
TEUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
48.742,00 |
956 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0 |
| II.
Sachanlagen |
48.742,00 |
72 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
884 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
3.668.314,95 |
5.915 |
| I.
Vorräte |
1.810.985,89 |
1.205 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.274.091,21 |
1.500 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
583.237,85 |
3.210 |
|
3.717.056,95 |
6.871 |
P A S S I V A
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
TEUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
304.005,07 |
4.809 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.462,60 |
750 |
| III.
Gewinnvortrag |
0,00 |
3.347 |
| IV.
Jahresüberschuss |
195.542,47 |
612 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
259.992,10 |
109 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
3.101.440,78 |
1.948 |
|
D. PASSIVE LATENTE STEUERN
|
51.619,00 |
5 |
|
3.717.056,95 |
6.871 |
MAYER
BRAIDTECH GMBH, ALBSTADT-TAILFINGEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
I. Allgemeines
Die Mayer Braidtech GmbH hat ihren Sitz in Albstadt und
ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter
der Nummer HRB 401377 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Mayer Braidtech GmbH wurde nach
den deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den ergänzenden
Bestimmungen des GmbHG erstellt.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften zu den Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen
Vermerke sind im Anhang enthalten. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist gesondert dargestellt.
Zum 01.11.2018 wurde die Mayer Braidtech GmbH von den
Gesellschaftern der Mayer Industries Inc., Orangeburg, USA
an die Mayer & Cie. GmbH & Co. KG verkauft.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden
grundsätzlich unverändert zum Vorjahr
beibehalten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden teils
linear, teils für Altfälle degressiv mit
Übergang zur linearen Methode vorgenommen.
Die für Sachanlagen angesetzten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen bei den
anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
zwischen 2 und 15 Jahren.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Zugänge des Geschäftsjahres wurden
ausschließlich zeitanteilig monatsgenau vorgenommen.
Im Geschäftsjahr werden Anlagegüter, deren
Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 betragen haben,
im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Wesentliche
Auswirkungen aus der veränderten bilanziellen
Abbildung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf die
Vermögens, Finanz- und Ertragslage ergeben sich
nicht.
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen erfolgen
bei den Sachanlagen und Finanzanlagen
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Gebotene Wertaufholungen werden vorgenommen.
Der Wertansatz der Handelswaren (Maschinen und
Ersatzteile) erfolgte mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden unter
Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit-Methode) mit einem Rechnungszinsfuß von 3,21 %
p.a. ermittelt. Die Berechnung der Rückstellung
erfolgt unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof.
Dr. Klaus Heubeck. Rententrends und Fluktuation bleiben
unberücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen und
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit den vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
abgezinst und zum Barwert angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte mit ihren
Erfüllungsbeträgen.
Bei der Berechnung der latenten Steuern werden
temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen
der Handels- und der Steuerbilanz berücksichtigt.
Entsprechend der Verbindlichkeitsmethode wurde für die
Bewertung der latenten Steuern mit einem Ertragsteuersatz
von 28 % im Zeitpunkt der Auflösung der Differenzen
gerechnet. Zum Bilanzstichtag bestehen Differenzen
insbesondere beim Vorratsvermögen, bei den
Kundenforderungen, bei den liquiden Mitteln, bei den
Lieferantenverbindlichkeiten, bei den
Pensionsrückstellungen und den sonstigen
Rückstellungen, die in Summe zu passiven latenten
Steuern führen.
2. Angabe der Grundlagen für die Umrechnung
von Währungsposten
Im Jahresabschluss enthaltene Forderungen oder
Verbindlichkeiten, die ursprünglich auf fremde
Währungen lauteten, wurden mit dem Kurs am
Entstehungstag bewertet. So weit erforderlich, wurden
Neubewertungen gemäß § 256a HGB auf
den Devisenkassamittelkurs vorgenommen.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres
fällig.
b) Eigenkapital
Im Berichtsjahr wurde eine Ausschüttung in
Höhe von EUR 4.700.000,00 an die ehemalige
Muttergesellschaft Mayer Industries Inc., Orangeburg, USA
vorgenommen.
c) Pensionsrückstellungen
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
beträgt EUR 43.190,00 (i.Vj. TEUR 46).
Der für Zwecke der Ermittlung des
Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre beträgt 2,32 %. Bei
Verwendung dieses Rechnungszinsfußes für die
Bewertung der Pensionsrückstellung ergäbe sich
ein Rückstellungswert von EUR 46.498,00. Es besteht
zum gebuchten Rückstellungsbetrag ein
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in
Höhe von EUR 3.308,00.
d) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Rückstellungen für Garantie- und
Kulanzverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Zeitguthaben
sowie Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten und Jubiläumsverpflichtungen.
e) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten
von bis zu einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber
verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Mayer
& Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt. Im Vorjahr
bestanden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber
der Mayer Industries Inc., Orangeburg, USA.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 7.685,85 (i.Vj. TEUR 7) enthalten.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiterzahl
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2018 waren durchschnittlich fünf Mitarbeiter
beschäftigt.
2. Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Lothar Ignatzi, 72461 Albstadt (bis
30.01.2019)
Herr Patrick Moser, 72364 Obernheim (ab
27.06.2018) Master of Science
Die Geschäftsführer haben
Einzelvertretungsbefugnis und sind von den
Einschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Mayer Braidtech GmbH wird in den Konzernabschluss
der Mayer Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Albstadt-Tailfingen, einbezogen. Der
Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2018 in Höhe
von EUR 195.542,47 auf neue Rechnung vorzutragen.
V. Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Albstadt-Tailfingen, den 29. Mai 2019
Mayer Braidtech GmbH
- Der Geschäftsführer -
gez.
Patrick Moser
Feststellungsbeschluss
Die Gesellschafter stellten am 26. Juni 2019 den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018
fest.
|