MS-Projekt Verwaltungs GmbH

An der Fegetasche 8, 48653 Coesfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 10303
Eingetragen
17.8.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma MS-Projekt H 24 GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Coesfeld.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MS-Projekt Verwaltungs GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.000,00 20.000,00
I. Finanzanlagen 20.000,00 20.000,00
B. Umlaufvermögen 9.133,43 8.434,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.713,69 7.772,02
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 419,74 662,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.133,43 28.434,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.276,24 27.434,78
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.434,78 1.812,17
III. Jahresüberschuss 841,46 622,61
B. Rückstellungen 857,19 1.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.133,43 28.434,78

Anhang


1. Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die MS-Projekt Verwaltungs GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögengsgenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.  

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).

2. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

3.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen betreffen Körperschaftsteuern; die sonstigen Rückstellungen betreffen  Jahresabschluss- und Beratungskosten.





4. Sonstige Pflichtangaben


 Haftungsverhältnisse

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

 Komplementärstellung

 Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der MS Projekt H 24 GmbH & Co. KG, Coesfeld.

 Geschäftsführung

 Als Geschäftsführer sind bestellt:

- Herr Peter Bastian      - alleinvertretungsberechtigt
- Herr Andreas Ewertz  - alleinvertretungsberechtigt



 Coesfeld, den 19.12.2011

 gez. Peter Bastian
 gez. Andreas Ewertz
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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