MS-Projekt
Verwaltungs GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.133,43 |
8.434,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.713,69 |
7.772,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
419,74 |
662,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.133,43 |
28.434,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.276,24 |
27.434,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.434,78 |
1.812,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
841,46 |
622,61 |
| B.
Rückstellungen |
857,19 |
1.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.133,43 |
28.434,78 |
Anhang
1.
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die MS-Projekt Verwaltungs GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die
Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der
gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögengsgenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).
2.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen betreffen
Körperschaftsteuern; die sonstigen Rückstellungen
betreffen Jahresabschluss- und Beratungskosten.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Komplementärstellung
Die Gesellschaft ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der MS
Projekt H 24 GmbH & Co. KG, Coesfeld.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer sind bestellt:
- Herr Peter Bastian -
alleinvertretungsberechtigt
- Herr Andreas Ewertz -
alleinvertretungsberechtigt
Coesfeld, den 19.12.2011
gez. Peter Bastian
gez. Andreas Ewertz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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