Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 22743
Eingetragen
19.7.2006
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Entwicklung von Software sowie der Vertrieb von Hard- und -software und damit zusammenhängende Geschäfte und Handlungen.

Historie

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Management

NameRolle
Erwin Rösler
seit 3.3.2023
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

atto AG

Offenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 31.582,50 51.446,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 705,50 1.466,00
II. Sachanlagen 30.877,00 49.980,50
B. Umlaufvermögen 246.437,19 323.480,94
I. Vorräte 9.500,00 4.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 212.899,27 319.047,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.037,92 233,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.875,77 1.557,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 279.895,46 376.484,97

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 156.771,64 194.953,50
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 3.084,48 3.084,48
III. Bilanzgewinn 103.687,16 141.869,02
davon Gewinnvortrag 141.869,02 56.605,13
B. Rückstellungen 51.591,91 74.048,91
C. Verbindlichkeiten 71.531,91 107.482,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 24.019,91 54.759,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 279.895,46 376.484,97

Anhang 2010

A. Allgemeine Angaben

1.  Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB.

2. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht §§ 266, 275 HGB sowie § 158 AktG. Im übrigen ist die Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.

3.  Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB bezüglich des Anhanges wurden in Anspruch genommen. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt.

4.   Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt, die Vorjahreszahlen liegen vor.

5.  Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:  

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach " 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht

Aktivseite

1.  Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare  Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

4. Innerhalb der Vorräte sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

5.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) ist beachtet.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 26,325%.

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Aktiva

1.  Die Entwicklung des Anlagenvermögens ergibt sich aus dem im vorherigen Abschnitt dargestellten Anlagespiegel. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 10.622,55 Euro und die des Vorjahres auf 12.698,00 Euro.

Allein nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen im Anlagevermögen sowie entsprechende Abschreibungen im Umlaufvermögen als auch aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht zu verzeichnen gewesen.

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im Berichtsjahr Ansprüche gegenüber den Gesellschaftern und diesen nahestenenden Personen in Höhe von 132.639,58 Euro und im Vorjahr Ansprüche gegenüber den Gesellschaftern und diese nahestehende Personen n Höhe von 160.645,54 Euro.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 156.771,64 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 194.953,50 Euro aus.

2.  Nach § 150 Abs. 2 AktG ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis der Höchstbetrag von fünf Prozent des Nennkapitals ( von zur Zeit 2.500.- Euro ) erreicht ist.

3.  Die Rückstellungen setzen sich aus den Steuerrückstellungen und den sonstigen Rückstellung zusammen. Die Steuerrückstellung umfasst auschließlich die Gewerbesteuer des Jahres 2009. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus den Abschlusskosten des Jahres 2009 und 2010, den Gewährleistungsrückstellungen 2010 und der Tantieme des Jahres 2009 zusammen.

4. V erbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 24.019,91 Euro ( Vorjahr 54.759,44 Euro ). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr nicht. Sicherheiten für die Verbindlichkeiten sind nicht gestellt worden.

V erbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahrals als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des Handelsgesetzbuches anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Vorschüsse und Kredite an die Vorstände, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 132.639,58 Euro und im Vorjahr in Höhe von 160.645,54 Euro.

E. Organe der Gesellschaft

Vorstand

Erwin Rösler
Medizintechniker, Offenhausen

Aufsichtsrat

Ingrid Rösler
Kaufmännische Angestellte, Offenhausen
( Vorsitzende )

Thomas Rösler
Technischer Assistent, Offenhausen
( stellv. Vorsitzender )

Claudia Rösler
Bürofachfrau, Offenhausen

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2013 beschließt.

F. Feststellung des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss 2010 wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt und vom Aufsichtsrat am 12.09.2011 gebilligt und damit festgestellt.

Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns aus dem Vorjahr im Höhe von  141.869,02 Euro und eines erzielten Jahresfehlbetrages von 38.181,86 Euro ergibt sich für das Jahr 2010 ein Bilanzgewinn von 103.687,16 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. In der Hauptversammlung vom 12.09.2011 wurde diesem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt.

Offenhausen, den 13.09.2011

( Erwin Rösler ) ( Ingrid Rösler ) Vorstand   Aufsichtsrat   

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011 festgestellt.

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