atto
AG
Offenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.582,50 |
51.446,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
705,50 |
1.466,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.877,00 |
49.980,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.437,19 |
323.480,94 |
| I.
Vorräte |
9.500,00 |
4.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.899,27 |
319.047,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.037,92 |
233,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.875,77 |
1.557,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
279.895,46 |
376.484,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.771,64 |
194.953,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.084,48 |
3.084,48 |
| III.
Bilanzgewinn |
103.687,16 |
141.869,02 |
| davon
Gewinnvortrag |
141.869,02 |
56.605,13 |
| B.
Rückstellungen |
51.591,91 |
74.048,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.531,91 |
107.482,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.019,91 |
54.759,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
279.895,46 |
376.484,97 |
Anhang 2010
A. Allgemeine Angaben
1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den
einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB.
2. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht §§ 266, 275 HGB sowie
§ 158 AktG. Im übrigen ist die Gliederung der
Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wird das bisher angewendete
Gesamtkostenverfahren beibehalten.
3. Größenabhängige
Erleichterungen nach § 288 HGB bezüglich des
Anhanges wurden in Anspruch genommen. Im Interesse einer
besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die
nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz
oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang
aufgeführt.
4. Der Jahresabschluss ist in Euro
aufgestellt, die Vorjahreszahlen liegen vor.
5. Mit Ausnahme der durch die Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom
25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf
den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010
beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265
Abs. 1 HGB ).
Mangels Notwendigkeit wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284
Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Die mit der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich
ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt
ausgeübt:
| • |
Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB wird abgesehen.
|
| • |
Von dem Wahlrecht zum
Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich
ergebender Steuerentlastungen nach " 274 Abs. 1 Satz
2 HGB wird kein Gebrauch gemacht
|
Aktivseite
1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige lineare Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata
temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2 Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro
werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten
eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer
von fünf Jahren gleichmäßig verteilt
aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
4. Innerhalb der
Vorräte sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen
Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
berücksichtigt.
5.
Forderungen
und
sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung ausreichend
berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip (
§ 253 Abs. 3 HGB ) ist beachtet.
6.
Kassenbestände
und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe
nach werden die Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs.
1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der
von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze
vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf
umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu
verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 26,325%.
2. Erhaltene
Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagenvermögens ergibt sich
aus dem im vorherigen Abschnitt dargestellten
Anlagespiegel. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres
belaufen sich auf 10.622,55 Euro und die des Vorjahres auf
12.698,00 Euro.
Allein nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene
Abschreibungen im Anlagevermögen sowie entsprechende
Abschreibungen im Umlaufvermögen als auch aus
steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind
sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht zu
verzeichnen gewesen.
2. In den
Forderungen
aus
Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen
Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden
Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im
Berichtsjahr Ansprüche gegenüber den
Gesellschaftern und diesen nahestenenden Personen in
Höhe von 132.639,58 Euro und im Vorjahr Ansprüche
gegenüber den Gesellschaftern und diese nahestehende
Personen n Höhe von 160.645,54 Euro.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 156.771,64 Euro und im
Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 194.953,50 Euro
aus.
2. Nach § 150 Abs. 2 AktG ist der
zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag geminderten
Jahresüberschuss in die
gesetzliche Rücklage einzustellen, bis der
Höchstbetrag von fünf Prozent des Nennkapitals (
von zur Zeit 2.500.- Euro ) erreicht ist.
3. Die
Rückstellungen setzen sich aus den
Steuerrückstellungen und den sonstigen
Rückstellung zusammen. Die Steuerrückstellung
umfasst auschließlich die Gewerbesteuer des Jahres
2009. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus den
Abschlusskosten des Jahres 2009 und 2010, den
Gewährleistungsrückstellungen 2010 und der
Tantieme des Jahres 2009 zusammen.
4. V
erbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 24.019,91 Euro ( Vorjahr
54.759,44 Euro ). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Vorjahr
als auch im laufenden Jahr nicht. Sicherheiten für die
Verbindlichkeiten sind nicht gestellt worden.
V
erbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten
wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahrals als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des Handelsgesetzbuches
anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung
der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht
bekannt.
3.
Vorschüsse und Kredite an die Vorstände,
sowie zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in
Höhe von 132.639,58 Euro und im Vorjahr in Höhe
von 160.645,54 Euro.
E. Organe der Gesellschaft
Vorstand
Erwin Rösler
Medizintechniker, Offenhausen
Aufsichtsrat
Ingrid Rösler
Kaufmännische Angestellte, Offenhausen
( Vorsitzende )
Thomas Rösler
Technischer Assistent, Offenhausen
( stellv. Vorsitzender )
Claudia Rösler
Bürofachfrau, Offenhausen
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über
die Entlastung des Geschäftsjahres 2013
beschließt.
F. Feststellung des Jahresabschlusses und Vorschlag zur
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss 2010 wurde unter
Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt und vom Aufsichtsrat am
12.09.2011 gebilligt und damit festgestellt.
Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns aus dem
Vorjahr im Höhe von 141.869,02 Euro und eines
erzielten Jahresfehlbetrages von 38.181,86 Euro ergibt sich
für das Jahr 2010 ein Bilanzgewinn von 103.687,16
Euro.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 auf neue
Rechnung vorzutragen. In der Hauptversammlung vom
12.09.2011 wurde diesem Gewinnverwendungsvorschlag
zugestimmt.
Offenhausen, den 13.09.2011
( Erwin Rösler ) ( Ingrid Rösler )
Vorstand Aufsichtsrat
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011 festgestellt.
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