von Matthey Film GmbHLiquidiert

71334 Waiblingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 262410
Eingetragen
15.3.1990
Branche
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenNachbearbeitung und sonstige FilmtechnikHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Produktion von Filmen jeglicher Art einschließlich Video-Produktionen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heinz von Matthey
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heinz von Matthey
80.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

von Matthey Film GmbH i.L.

Waiblingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 15.187,00 49.933,00
I. Sachanlagen 12.687,00 47.433,00
II. Finanzanlagen 2.500,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 794.147,25 1.178.357,99
I. Vorräte 0,00 253.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 179.603,00 44.555,41
III. Wertpapiere 389.254,91 489.603,17
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 225.289,34 390.699,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 971,00 6.277,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 810.305,25 1.234.567,99

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 247.845,34 221.546,02
I. gezeichnetes Kapital 80.000,00 80.000,00
II. Gewinnvortrag 141.546,02 324.673,49
III. Jahresüberschuss 26.299,32 -183.127,47
B. Rückstellungen 379.914,00 363.682,00
C. Verbindlichkeiten 182.545,91 649.339,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 810.305,25 1.234.567,99

Anhang


  

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I , 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

 
  


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden



Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. In Vorjahren angeschaffte Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden bis zur endgültigen Abschreibung weiterhin mit jährlich 20% abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

 
  


III. Angaben zur Bilanz



Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 9.437,49 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 10.812,70).

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
  

durchschnittlicher Marktzinsvon 5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"



Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 25.468,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde insofern Gebrauch gemacht, als dass der Zuführungsbetrag sofort in voller Höhe also € 25.468,00 den Pensionsrücktellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen wurde.


Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 182.545,91 (Vorjahr: € 649.339,97). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.


 
  


IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung



Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

 
  


V. Angaben gem. § 42 III GmbHG



Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 103.413,21 (Vorjahr: € 201.316,18).

 
  


VI. Sonstige Pflichtangaben



Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Heinz von Matthey, Filmjournalist,
Frau Ingrid von Matthey, Abteilungsleiterin.

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.




Waiblingen, den 18.11.2011

von Matthey Film GmbH i.L.
Waiblingen
Der Liquidator:
gez. Heinz von Matthey





  



  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.

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