von Matthey
Film GmbH i.L.
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.187,00 |
49.933,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.687,00 |
47.433,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
794.147,25 |
1.178.357,99 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
253.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.603,00 |
44.555,41 |
| III.
Wertpapiere |
389.254,91 |
489.603,17 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.289,34 |
390.699,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
971,00 |
6.277,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
810.305,25 |
1.234.567,99 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
247.845,34 |
221.546,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
141.546,02 |
324.673,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.299,32 |
-183.127,47 |
| B.
Rückstellungen |
379.914,00 |
363.682,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.545,91 |
649.339,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
810.305,25 |
1.234.567,99 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I ,
266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. In Vorjahren angeschaffte
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150,00 bis
€ 1.000,00 werden bis zur endgültigen
Abschreibung weiterhin mit jährlich 20% abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 9.437,49 eine Restlaufzeit von über 1
Jahr (Vorjahr: € 10.812,70).
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Projected Unit Credit-Methode
(PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt
(§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 2% nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 25.468,00. Von der
Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde insofern
Gebrauch gemacht, als dass der Zuführungsbetrag sofort
in voller Höhe also € 25.468,00 den
Pensionsrücktellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen wurde.
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt € 182.545,91 (Vorjahr:
€ 649.339,97). Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
V. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 103.413,21 (Vorjahr:
€ 201.316,18).
VI. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Heinz von Matthey, Filmjournalist,
Frau Ingrid von Matthey, Abteilungsleiterin.
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Waiblingen, den 18.11.2011
von Matthey Film GmbH i.L.
Waiblingen
Der Liquidator:
gez. Heinz von Matthey
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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