Taglantic Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anton Christian Perl seit 27.2.2018 | Geschäftsführer |
René Pascal Ostertag seit 24.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)WaltenhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Fassung für Offenlegungszwecke A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Vorbemerkung Die MEG UG (haftungsbeschränkft) hat ihren Sitz in Waltenhofen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. HRB 12113). Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor. B. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wie im Vorjahr haben sämtliche Forderungen eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 6,5 T€ (Vj. 0 T€). 3. Gezeichnetes Kapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 1.110,00 € ist voll einbezahlt. 4. Rückstellungen Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und sind nicht gesichert. Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände. C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2022 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet. E. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführungsorgan Zum Geschäftsführer sind bestellt:
2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 8 Mitarbeiter. 3. Lagebericht Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt. 4. Ergebnisverwendung Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.
Waltenhofen, 22. April 2024 gez. René Ostertag gez. Anton Perl sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024 festgestellt. |
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