Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 10313
Vorher
Grundstücksgesellschaft Pfarrberg GmbH
Eingetragen
17.1.2006
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Gegenstands des Unternehmens ist die Erbringung von IT Dienstleistungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Gorny
seit 9.5.2022
Geschäftsführer
Thomas Sendker
seit 6.5.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ITSM GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Münster Abt. B Nr. 10313 geführt. Der Gesellschafter ist mit 100% der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Münster. Der Gesellschafter ist gleichzeitig die Konzernmutter. Der Abschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der ITSM GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgte mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen orientieren sich an der betriebsüblichen Nutzungsdauer. Die Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.

Bei den unter dem Posten Vorräte ausgewiesenen unfertigen Erzeugnissen handelt es sich um eine zu Herstellungskosten bilanzierte und für ein verbundenes Unternehmen bestimmte Software.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen werden nicht unter den originären Bilanzposten ausgewiesen, sondern unter den Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen". Sofern Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und die Aufrechnungslage gegeben ist, werden diese miteinander aufgerechnet.

Die sonstigen Posten im Umlaufvermögen sind zu Nennwerten bewertet.

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 HGB ausgewiesen.

Gem. dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anhang zu entnehmen.

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Hierunter werden Aufwendungen für in der Entwicklung befindliche Software ausgewiesen. Nach Fertigstellung der Entwicklungen wird die Software an ein Tochterunternehmen vermietet.

Vorräte

Hierunter sind unfertige Erzeugnisse in Höhe von 231.377,29 Euro (Vj. 1.073.794,46 Euro) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Softwareprodukte, die nach Fertigstellung veräußert werden.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Wartungs-/Lizenzgebühren für EDV-Software (1.707.239,84 Euro; Vj. 1.717.175,95 Euro) ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.

Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 HGB beträgt wie im Vorjahr 19.835.687,20 Euro.

Die anderen Gewinnrücklagen betragen wie im Vorjahr 149,80 Euro.

Den Gewinnrücklagen wurde der Jahresüberschuss 2019 zugeführt. Sie betragen zum Jahresende 8.389.530,00 Euro.

Steuerrückstellungen

Unter diesem Posten sind insgesamt Rückstellungen in Höhe von 63.101,10 Euro enthalten. Diese setzen sich zusammen aus einer Rückstellung für Gewerbesteuer für 2020 über 31.720,40 Euro sowie für 2019 in Höhe von 11.512,00 Euro. Ferner ist eine Rückstellung für Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) für 2020 in Höhe von 19.868,70 Euro enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen insgesamt 359.320,34 Euro. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Laufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden abgegrenzte Wartungs-/Lizenzgebühren für EDV-Software (1.707.239,85 Euro; Vj. 1.677.038,27 Euro) ausgewiesen.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich insgesamt auf 14.050.972,65 Euro. Hierin ist ein Betrag von 1.139.077,69 Euro enthalten, der aus dem Verkauf einer für ein Tochterunternehmen entwickelten Software resultiert.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Hierunter werden Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (20,27 Euro) ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich aus dem Steueraufwand für das Geschäftsjahr in Höhe von 365.359,10 Euro sowie aus dem Ertrag für Steuerzahlungen für Vorjahre in Höhe von 1,04 Euro.

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 779.100,00 Euro ab. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

IV. Sonstige Angaben und Pflichtangaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr wie im Vorjahr direkt keine Mitarbeiter.

Die Angabe zu den Honoraren des Abschlussprüfers erfolgt im Konzernabschluss des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:

Dr. Mathias Kleuker (Vorstandsvorsitzender LVM a.G.),

Marcus Loskant (Vorstand LVM a.G.).

Den Geschäftsführern wurden keine Bezüge gewährt.

Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen

Aus einem mit der Augsburger Aktienbank AG (AAB) abgeschlossenen Mietvertrag über EDV-Software ergibt sich eine sekundäre Gewährleistungshaftung der Gesellschaft gegenüber Dritten aus Schadenfällen bis zu einem Höchstbetrag von 3,8 Mio. Euro.

Eine weitere sekundäre Gewährleistungshaftung ergibt sich aus dem Wartungsvertrag mit der AAB in Höhe von insgesamt höchstens 8,4 Mio. Euro.

Die vermietete Software läuft seit vielen Jahren ohne große Störungen, mit einer Inanspruchnahme wird daher nicht gerechnet.

Aus einem mit der AAB Leasing (AABL) in 2020 abgeschlossenen Mietvertrag über EDV-Software ergibt sich eine sekundäre Gewährleistungshaftung der Gesellschaft gegenüber Dritten aus Schadenfällen bis zu einem Höchstbetrag von 0,2 Mio. Euro.

Die vermietete Software ist seit Mitte November 2020 betriebsbereit. Die Software läuft ohne große Mängel, mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.

 

Münster, 10. März 2021

ITSM GmbH

Dr. Mathias Kleuker

Marcus Loskant

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

2020 2020 2019
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.117.894,00 18.751.484,00
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände: 43.595,00 6.504.665,83
25.161.489,00 25.256.149,83
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
unfertige Erzeugnisse 231.377,29 1.073.794,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.087.680,77 1.913.267,83
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.087.680,77 Euro (VJ 1.913.267,83 Euro)
1.913.267,83
2. sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Forderungen 146,16 0,00
III. Guthaben bei Kreditinstituten 3.906.386,16 1.697.458,87
5.225.590,38 4.684.521,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.707.239,84 1.717.175,95
32.094.319,22 31.657.846,94

Passivseite

2020 2020 2019
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage
Stand 01.01. 19.835.687,20 18.835.687,20
Einzahlungen 0,00 1.000.000,00
Entnahmen 0,00 0,00
Stand 31.12. 19.835.687,20 19.835.687,20
III. Gewinnrücklagen:
andere Gewinnrücklagen 149,80 149,80
IV. Gewinnvortrag 8.389.530,00 7.695.450,00
V. Jahresüberschuss 779.100,00 694.080,00
29.104.467,00 28.325.367,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 63.101,10 22.822,07
2. sonstige Rückstellungen 359.320,34 335.400,07
422.421,44 358.222,14
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 553.738,89 551.152,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 553.738,89 Euro (VJ 551.152,94 Euro)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 283.833,01 746.066,59
davon gegenüber Gesellschafter 283.833,01 Euro (VJ 312.885,46 Euro)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 283.833,01 Euro (VJ 746.066,59 Euro)
davon aus Lieferungen und Leistungen 315.175,40 Euro (VJ 847.341,23 Euro)
davon aus sonstigen Verbindlichkeiten -31.342,39 Euro (VJ -101.274,64 Euro)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 22.619,03 0,00
davon aus Steuern 22.619,03 Euro (VJ 0,00 Euro)
860.190,93 1.297.219,53
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.707.239,85 1.677.038,27
32.094.319,22 31.657.846,94

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
Euro Euro
1. Umsatzerlöse 14.050.972,65 13.862.826,72
2. Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen -842.417,17 -908.282,66
3. Sonstige betriebliche Erträge 20.327,65 0,00
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 9.223.307,82 9.379.835,50
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 2.819.226,40 2.529.938,43
davon gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB 0,00 Euro (VJ 0,00 Euro)
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 41.870,58 25.184,72
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20,27 227,67
davon gem. § 277 Abs. 5 HGB 20,27 Euro (VJ 23,67 Euro)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 365.358,06 325.277,74
9. Jahresüberschuss 779.100,00 694.080,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Grundlagen der Gesellschaft

Da die ITSM GmbH ausschließlich für Gesellschaften des LVM Konzerns tätig ist, wird sie von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst, die auch das Versicherungs- und Bank- und Leasinggeschäft der LVM Versicherung beeinflussen Im Jahr 2020 sank Deutschlands Wirtschaftsleistung laut IWF um 5,4 %, was 6,0 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau (+0,6 %) entspricht. Dabei hinterließ die Coronapandemie insbesondere in der ersten Jahreshälfte merkliche Spuren in den meisten Wirtschaftsbereichen. Die Versicherungswirtschaft wurde aber nicht so hart von der Coronakrise getroffen wie der Rest der Wirtschaft. Die Beitragseinnahmen stiegen laut vorläufigen Zahlen des GDV mit + 1,2 % zwar nicht so stark wie im Vorjahr (+7,1 %), es war aber trotzdem ein Zuwachs zu verzeichnen.

Wirtschaftsbericht

Ertragslage

Die ITSM GmbH hat das Geschäftsjahr 2020 mit einem positiven Ergebnis vor Steuern von 1.144,5 Tsd. € (Vj. 1.019,4 Tsd. €) abgeschlossen. Das Leistungsvolumen beläuft sich in 2020 auf 16.097 Tsd. € (Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderung und Zugang Anlagevermögen). Die Umsatzerlöse bestehen zum Einen aus den Mieterträgen von 3.955,2 Tsd. €; Vj. 3.549,6 Tsd. €). Der Anstieg der Mieterträge resultiert im Wesentlichen aus einem Mietvertrag mit der AAB Leasing, der zum 01.12.2020 abgeschlossen wurde (154,4 Tsd. €). Des Weiteren aus Erträgen aus Beratungs- und Wartungsleistungen (8.946,7 Tsd. €; Vj. 8.709,2 Tsd. €) sowie sonstigen Umsatzerlösen, die im Wesentlichen für die Bankensoftware erbracht werden. Außerdem wurden zwei Modulen der Software Leben Dialog, die für das Tochterunternehmen LVM Lebensversicherungs-AG erstellt wird, verkauft (1.139,1 Tsd. €; Vj. 1.572,0 Tsd. €). Die ITSM GmbH hat keine eigenen Mitarbeiter, sie beauftragt für die Leistungserbringung Mitarbeiter der Muttergesellschaft LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. und externe Dienstleister. Der Aufwand für bezogene Leistungen beläuft sich auf 9.223,3 Tsd. € (Vj. 9.379,8 Tsd. €). Die Abschreibung auf die aktivierte Banken- und Leasingsoftware beläuft sich auf 2.819,2 Tsd. € (Vj. 2.529,9 Tsd. €).

Für das Geschäftsjahr ergibt sich nach Abzug eines Steueraufwands von 365,4 Tsd. € ein Jahresüberschuss von 779,1 Tsd. € (Vj. 325,3 Tsd. € Steueraufwand, 694,1 Tsd. € Jahresüberschuss).

Vermögens- und Finanzlage

Das Vermögen der ITSM GmbH wird im Wesentlichen im Anlagevermögen sowie im Vorratsvermögen ausgewiesen. Hierauf entfällt 79,1 % der Bilanzsumme.

Das Guthaben auf dem Girokonto beträgt zum Stichtag 3.906.386,16 €.

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den alleinigen Gesellschafter LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. Durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16. November 2009 sowie vom 25. Februar 2013 wurde der Einzahlungsrahmen für die Kapitalrücklage auf maximal 45.000 Tsd. € erhöht. Bis zum Ende des Berichtszeitraums waren 24.200 Tsd. € eingezahlt. In Vorjahren wurden Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Verlustausgleich getätigt, so dass sich die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 auf 19.835,7 Tsd. € beläuft.

Auf das Eigenkapital entfallen 90,7 % der Bilanzsumme.

Geschäftsverlauf

Die Geschäftsführung der ITSM GmbH bewertet den Geschäftsverlauf in 2020 als sehr zufriedenstellend.

Die Entwicklung des neuen Leben Dialogs läuft planmäßig. In 2020 wurden 2 Entwicklungsstufen (insgesamt 1.139,1 Tsd. €) an die LVM-Lebensversicherungs-AG verkauft.

Aufgrund des Verkaufs des Wertpapiergeschäfts der AAB an ebase wurden einige Projekte von der AAB gestoppt. Um die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Bank zu erfüllen wurden 2 Lizenzen gekauft und in Betrieb genommen.

Die Entwicklung der Leasingsoftware (Projekt LEA) wurde zum 1. Dezember 2020 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Software wird an die AAB Leasing vermietet.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Das Kerngeschäft der ITSM GmbH besteht in der Erbringung von IT-Dienstleistungen für Gesellschaften des LVM Konzerns.

Risikomanagement in seiner Gesamtheit ist ein systematischer Ansatz, um den Handlungsbedarf, der sich aus Risiken und Chancen ergibt, frühzeitig zu erkennen. Die Früherkennung dieses Handlungsbedarfs ermöglicht, die Risikohandhabung und Chancennutzung optimal zu planen und effektiv und effizient zu realisieren.

Ein effizientes Risikomanagement und die entsprechende regelmäßige Betrachtung der Chancen und Risiken sind integraler Bestandteil der strategischen Unternehmensführung der LVM Versicherung und bildet den Ausgangspunkt für die operative und strategische Ausrichtung innerhalb des Geschäftsplanungszeitraumes. Das Risikomanagementsystem der ITSM GmbH ist bei der LVM a.G. angesiedelt und hat das Ziel, Risiken frühestmöglich zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen gezielte Steuerungs- und Handlungsimpulse zu setzen.

Das Identifizieren von sich bietenden Chancen ist für die ITSM GmbH ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine zukunftsorientierte Unternehmenssteuerung. Die Grundlage der Chancenbetrachtung bilden eine detaillierte Beobachtung und Analyse der aktuellen Softwareentwicklungen sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich dann in einem nachgelagerten Teilschritt die Identifikation von Chancen ableitet.

Wesentliche Chancenpotenziale werden in der Weiterentwicklung der angebotenen Softwareprodukte sowie der Wartung und Pflege von Software gesehen.

Ein wesentliches Risiko der Gesellschaft ist das operationelle Risiko. Es beschreibt die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Compliance-Risiken, die sich durch Nichteinhaltung regulatorischer Vorgaben ergeben, werden als Bestandteil der operationellen Risiken angesehen. Das Risiko der nicht bedarfsgerechten Softwareentwicklung ist das größte Risiko der Gesellschaft. Dementsprechend ist ein effektives Risikomanagement für die Steuerung sämtlicher wesentlicher Chancen und Risiken der ITSM GmbH von zentraler Bedeutung.

Die Gefahr, nicht genügend Liquidität zur Verfügung zu haben, um eingegangene Verbindlichkeiten zu begleichen, wird durch ständige Überwachung und Steuerung der Liquiditätslage unserer Gesellschaft begegnet. Falls notwendig, wird Kapital durch die Muttergesellschaft LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. zugeführt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass gegenwärtig keine Risiken erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der ITSM GmbH nachhaltig oder wesentlich beeinträchtigen.

Prognosebericht

Auf Grund der immer größeren Anforderungen durch gesetzliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen ergibt sich ein immer größerer Bedarf, bestehende IT-Landschaften kontinuierlich anzupassen. Hierdurch ist die Zukunft der ITSM GmbH gesichert.

Für den neuen Leben Dialog ist für 2021 die Entwicklung von 2 Stufen sowie damit auch die Fertigstellung der Entwicklung geplant. Die Leasingsoftware (LEA) wurde im November 2020 fertig gestellt und wird seit dem 1. Dezember 2020 an die AAB Leasing GmbH vermietet. Nach der Fertigstellung der Software werden nun Wartung und Pflege der Software Kapazitäten binden. Aufgrund der Entwicklungen innerhalb der AAB, wurde der Mietvertrag über die Bankensoftware mit der ITSM zum 31.12.2025 gekündigt. Ferner werden zukünftig weniger Entwicklungsleistungen von der AAB benötigt werden. Anpassungen der Software für das Meldewesen für den Bereich Zahlungsverkehr werden aber auch zukünftig erforderlich sein, um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Des Weiteren werden die Wartung und Pflege der Bankensoftware für den Bereich Zahlungsverkehr Kapazitäten binden.

Trotz der Kündigung des Mietvertrages und der daraus resultierenden Verkürzung der Restlaufzeit der Bankensoftware wird es aus heutiger Sicht zu keinem Verlust aus dem Mietvertrag kommen. Das Leistungsvolumen wird voraussichtlich in 2021 stark abnehmen. Da die ITSM GmbH keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt und somit kaum fixe Kosten hat, wird für 2021 mit einem Ergebnis deutlich unterhalb dem aus 2020 aber positiven Ergebnis gerechnet.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ITSM GmbH, Münster

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ITSM GmbH, Münster - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ITSM GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

vermittelt der beigefügte Lagebricht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 11. März 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hellwig, Wirtschaftsprüfer

Reinhardt, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses: 22. März 2021

Nachrichten & Medien

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