Lackermann Immobilien KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Lackermann seit 23.4.2010 | Geschäftsführer |
Jörg Lackermann seit 23.4.2010 | Geschäftsführer |
Andre Lackermann seit 23.4.2010 | Geschäftsführer |
Maik Lackermann seit 23.4.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 26.00% | |
| 12.00% | |
| 12.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lackermann GmbHWeselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022Lagebericht1. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Ertragslage: Das zurückliegende Geschäftsjahr 2022 war für die Firma Lackermann GmbH ein zufriedenstellendes Jahr. Die Gesamtleistung der Firma Lackermann GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 28,13 % erhöht. Der Rohertrag für das Geschäftsjahr 2022 ist um 15,27 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das allgemeine Konsumklima hat sich im Jahresverlauf auch wegen der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden Preissteigerungen verschlechtert. Wir haben mit Inflation und einer extrem kostenintensiven Energieversorgung zu kämpfen. Dies hat dem Kraftfahrzeuggewerbe Rahmenbedingungen beschert, die zum großen Teil nicht beeinflussbar waren. Der Autohandel hat massiv unter den niedrigen Pkw-Neuzulassungen gelitten. Das Kraftfahrzeuggewerbe steht diesbezüglich vor dem schwächsten Autojahr seit der Wende. Hauptgründe dafür sind einerseits die Probleme in der Fahrzeugproduktion durch gestörte Lieferketten und andererseits die anhaltenden Probleme durch die Corona-Pandemie. Das Geschäft mit Gebrauchtwagen zeigt wirtschaftlich starke Bremsspuren. Weil die Verfügbarkeit der Neuwagen deutlich eingeschränkt ist, greifen die Kunden vielfach zu jungen Gebrauchtwagen. Der Zufluss dieser Fahrzeuge stagniert jedoch, da der Markt nicht ausreichend mit Leasingfahrzeugen und Mietwagen versorgt wird. Es ist allen klar, dass wir einen starken Schub in Richtung Co2-neutraler Antriebsformen benötigen. Die Europäische Union versteht sich hier als Treiber, setzt hohe Hürden mit Flottengrenzwerten, die zurzeit nur mit E-Fahrzeugen erreicht werden könnten. Ganzheitlich Co2-neutral ist diese Antriebsart jedoch nur, wenn der dafür benötigte Strom grün ist und bereits die Fahrzeugproduktion klimaneutral gestaltet werden kann. Es stellt sich die Frage, wann wir diesen Zustand hier in Deutschland und Europa bei den angestrebten Wachstumsraten für E-Fahrzeuge erreichen können. Das Thema Ladeinfrastruktur gehört auch dazu, sowie die Ertüchtigung der Stromnetze, denn zurzeit können längst nicht überall Ladesäulen gebaut werden, ohne etwa Blackouts beim kollektiven Laden in Wohngebieten zu riskieren. Es stellt sich daher die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, den Weg für andere klimaneutrale Antriebsarten, wie synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff, offenzuhalten anstatt nur diesen einen Pfad zu verfolgen. Das Geschäftsjahr 2022 war wirtschaftlich herausfordernd, da die Lackermann GmbH durch die anhaltende Pandemie, durch unterbrochene Lieferketten und Engpässe bei der Beschaffung gekennzeichnet war. Dies verschärfte sich noch weiter durch die Folgen des Ukraine-Krieges. Durch die Auszahlung der von der Bezirksregierung Düsseldorf gewährten Überbrückungshilfe III im Geschäftsjahr 2022 war eine gute Liquiditätslage gegeben. Liquiditätsprobleme gab es zu keinem Zeitpunkt. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen sind im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen. Der Rohertrag erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr 2021. Nach einem wirtschaftlich besseren Wirtschaftsjahr 2022 hat unser Unternehmen eine verbesserte Rendite erzielt. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ruht auf mehreren Säulen, diese sind, der Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die Handelsvermittlung sowie zusätzliche Dienste wie die Finanzierung, das Leasing und der Werkstattservice. Unsere Gesamtleistung für das Geschäftsjahr 2022 gliedert sich wie folgt auf: • Neuwagengeschäft 46,74 % • Gebrauchtwagengeschäft 30,14 % • Werkstatt- und Servicegeschäft 21,29 % • Fahrzeugvermietung 1,16 % • Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen und Versicherungen 0,61 % • Sonstiges 0,06 % Unser Unternehmen zeichnet sich durch ein weit gefächertes Angebotssortiment aus. In erster Linie lag unser Schwerpunkt im Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Das Neu- und Gebrauchtwagengeschäft hat sich im Geschäftsjahr 2022 positiv entwickelt. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir im Neu- und Gebrauchtwagengeschäft eine Umsatzerhöhung und eine Erhöhung der Rendite zu verzeichnen. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter wurden durch Optimierung des Personalmanagements trotz steigender Umsatzerlöse stabil gehalten. Hier sind wir wieder auf dem Vorkrisen-Niveau von 2019 angekommen. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen erfasst worden. Im Rahmen der Bewertung, von Pensionsverpfichtungen, sind bei der Berechnung der handelsbilanziellen Erfüllungsbeträge biometrische Rechnungsgrundlagen zu berücksichtigen. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen fielen gegenüber dem Vorjahr, bedingt durch einen verminderten Leihwagenbestand, niedriger aus. Aufgrund der Optimierung des Finanzmanagements in den Vorjahren und durch ein gesunkenes Zinsniveau sowie durch die verminderte Inanspruchnahme der Lagerwagenkreditlinien, konnten die Finanzaufwendungen vermindert werden. Gegenüber dem Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen als Fixkostenanteil unverändert geblieben. Lediglich die in den betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Vertriebskosten (z. B. Vertriebsprovisionen) sind als variable Aufwendungen entsprechend der Leistung gestiegen. Aufgrund des gestiegenen Rohgewinn ́s in dem Unternehmenssegment Neu- und Gebrauchtwagen und Werkstattgeschäft, konnte im Geschäftsjahr 2022 ein positives Jahresergebnis ausgewiesen werden. Wegen unserer weitsichtigen Planung konnte ein verbessertes, positives Jahresergebnis erzielt werden. Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich zum 30. September 2022 aufgrund des Jahresüberschusses. Vermögens- und Finanzlage: Im Bereich des Sachanlagevermögens wurden im Geschäftsjahr 2022 Neuinvestitionen in den Bereichen Leihwagen und Vorführwagen sowie in Maschinen und Werkzeuge getätigt. Darüber hinaus wurden nur erforderliche Ersatzinvestitionen im Bereich der sonstigen Transportmittel vorgenommen. Bei einem Gesamtvermögen in Höhe von 11.215.242,23 Euro sind die Vorräte in Höhe von 7.317.154,80 Euro der wichtigste Aktivposten. Darin enthalten sind als bedeutenste Positionen, die Bestände an Neufahrzeugen und an Gebrauchtwagen, zu nennen. Die Neu- und Gebrauchtfahrzeuge sind durch Darlehen bei Kreditinstituten finanziert. Das Sachanlagevermögen in Höhe von 1.837.142,27 Euro ist im Wesentlichen durch Eigenkapital in Höhe von 1.183.864,18 Euro und durch Darlehen bei Kreditinstituten in Höhe von 1.042.568,00 Euro finanziert. Aufgrund des negativen Cash Flow ́s in Höhe von -2.168,1 TEuro hat sich der Bestand an flüssigen Mitteln negativ entwickelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich erhöht. Der negative Cash Flow ergibt sich durch eine erhöhte Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2022. Es erfolgten Investitionen in Vorräte. Die Vorräte haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.668.966,53 Euro erhöht. 2. Risikomanagement Unsere Gesellschaft wird als regional tätiges Unternehmen mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unsere Produktpalette, unser Kundenservice, unsere räumliche Präsenz und unsere Fachkenntnisse sowie unsere fachlichen Kapazitäten bieten auch umfangreiche Chancen. Zur kurzfristigen Überwachung der Geschäftsentwicklung werden monatliche Zwischenabschlüsse der Finanzbuchführung (Finanzberichte nach Vorgabe der Adam-Opel GmbH) für jede einzelne Betriebsstätte und für das Gesamtunternehmen erstellt. Auf Basis der Finanzberichte werden die betriebswirtschaftlichen Monats- und Jahresplanungen durchgeführt. Die Eingrenzung der betrieblichen Risiken erfolgt somit anhand des Rechnungswesens sowie mit dem eingerichteten internen Kontrollsystem. 3. Beurteilung der Chancen und Risiken Nach den EU-Regeln wurden die Vertriebswege geordnet. Die Automobilhersteller straffen ihre Vertriebsnetze im Rahmen der EU-Verordnung zunehmend, um eine höhere Effizienz zu erreichen. Zahlreiche Mitbewerber erfüllen die strenger gewordenen Leistungsstandards nicht mehr, und bekommen keine neuen Verträge oder werden im sogenannten Rabattsystem heruntergestuft. Durch die Umsetzung der vorgegebenen Leistungsstandards sehen wir für unser Unternehmen gute Wettbewerbschancen. Weitere Chancen werden in folgenden Bereichen gesehen: • Neuwagenverkauf, • Gebrauchtwagenverkauf, • Im Bereich des Neuwagenverkaufs und Fahrzeugleasings werden weitere Chancen wegen unserer positiven Kundenpolitik und Serviceleistungen gesehen, • Auch durch unsere flächendeckende Präsens an fünf verschiedenen Standorten werden gute Chancen am Markt für unser Unternehmen gesehen. Als großes Marktrisiko und als Konkurrenz werden sowohl die Hersteller mit ihrem Direktvertrieb als auch der Kfz-Internethandel gesehen. Weitere schwer abschätzbare Risiken werden in folgenden Bereichen gesehen: • Abhängigkeit von Lieferanten, • geringer Deckungsbeitrag im Fahrzeughandel, • Rücknahmeverpflichtungen im Gebrauchtwagenhandel, • die künftige Preisentwicklung des Gebrauchtwagenmarktes, • nicht kalkulierbare Energiekosten, • Zinsentwicklung der Lagerwagen und Gebrauchtwagenfinanzierung, • Überschreiten des mit Banken vereinbarten Kreditrahmens. Zur Förderung des Neuwagengeschäftes ist das Bereithalten eines umfangreichen Lagerwagenbestandes notwendig. Darüber hinaus folgt aus einer Vielzahl von Neuwagengeschäften die Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen. Die Preisentwicklung des Gebrauchtwagenmarktes lässt sich in der Zukunft nur sehr schwer einschätzen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gebrauchtwagenbestand mit einer unsicheren Zinsentwicklung finanziert werden muss. 4. Zweigniederlassungen Unsere Gesellschaft unterhält Zweigniederlassungen, die personell und organisatorisch eigenständig sind, an folgenden Standorten: • 46485 Wesel, Brüner Landstraße 37 (Hauptsitz), • 46395 Bocholt, Franzstraße 66 (Betriebsstätte), • 46509 Xanten, Bahnhofstraße 31 (Betriebsstätte), • 46537 Dinslaken, Gerhard-Malina-Str. 95 (Betriebsstätte), • 46499 Hamminkeln, Auf dem Stemmingholt 28 (Betriebsstätte). 5. Forschung und Entwicklung Im Bereich der Forschung und Entwicklung war unser Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 nicht tätig. 6. Der Ausblick und die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Situation im Kfz-Handel bleibt angespannt. Bei den Neufahrzeugen gibt es einen Lieferengpass und bei den Gebrauchtfahrzeugen gibt es eine erhöhte Nachfrage. In den ersten 5 Monaten nach dem Bilanzstichtag haben wir gegenüber dem Vorjahr eine Umsatzerhöhung um 10,97 % gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum erzielt. Die Einsatzwerte sind in den ersten 5 Monaten nach dem Bilanzstichtag um 9,11 % gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum gestiegen. Der Bruttoertrag in den ersten 5 Monaten nach dem Bilanzstichtag (30.09.2022) ist gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 20,34 % gestiegen. Insgesamt wird sich im Geschäftsjahr 2023 unsere Umsatzkapazität gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Die Umsatzerhöhung wird zu einem Anstieg des Bruttoertrags führen. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Unternehmensrendite gegenüber dem Vorjahr steigen wird. Die Situation im Kfz-Handel bleibt angespannt, bietet aber auch sehr große Chancen bei den neuen Elektro-Fahrzeugen. Bei den Neufahrzeugen gibt es weiterhin Lieferengpässe. Insbesondere die hohe Nachfrage nach Elektro- und Hybridfahrzeugen kann so schnell nicht befriedigt werden. Hier gibt es Wartezeiten bis zu 10 Monaten. Bei den Gebrauchtwagen gibt es zur Zeit eine sehr hohe Nachfrage, bei einem gleichzeitig sehr kleinen Angebot. Der starke Anstieg der Energiekosten stellt für mittelständische Kfz Betriebe eine Herausforderung dar. Die zukünftigen Energiekosten sind zur Zeit schwer abzuschätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass sich die konjunkturelle Erholung weiter verbessern wird und unser Unternehmen weitere steigende Bruttoerträge erzielen wird. Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant. Darüber hinaus wird es keine wesentlichen Änderungen in unserer bewährten Geschäftspolitik geben. Es wird versucht, die Mitarbeiter zum unternehmerischen Denken und Handeln zu erziehen. Dadurch soll die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen gefördert werden. Unsere Unternehmensleitung ist überzeugt, zukünftig langfristig positive Jahresergebnisse aus der Geschäftstätigkeit zu erzielen. Für das Geschäftsjahr 2023 plant unsere Unternehmensleitung mit einem positiven Jahresergebnis.
Wesel, den 08. März 2023 Jörg Lackermann, Geschäftsführer Andre Lackermann, Geschäftsführer Maik Lackermann, Geschäftsführer Sven Lackermann, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Lackermann GmbH ist zum Bilanzstichtag (30. September 2022) eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 30. September 2022 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr. Es beginnt am 01. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Der Anlagenspiegel ist gemäß § 284 Absatz 3 HGB dem Anhang beigefügt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2021/2022 liegen keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB). Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung liegen in Form von erhaltenen Überbrückungshilfen durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 63.502,49 vor. Die von der Bezirksregierung Düsseldorf gewährten Überbrückungshilfen wurden als sonstige betriebliche Erträge erfasst (§ 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Art nicht von untergeordneter Bedeutung sind und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, liegen nicht vor. (Periodenfremde Ergebnisse gemäß § 285 Nr. 32 HGB). Des Weiteren liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind. (Wertbegründende Ereignisse gemäß § 285 Nr. 33 HGB). 2. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, aktiviert. Die Abschreibung erfolgte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig und linear. Der aktivierte, entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren Jahren linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene EDV-Programme werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 Euro; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. 3. Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 Euro nicht übersteigen. 4. Finanzanlagen Die unter Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Absatz 1 HGB bilanziert. Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag niedrigere Wert angesetzt. 5. Vorräte Der Warenbestand, die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zum 30.09.2022 wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen (§ 253 Abs. 3 HGB). Zur Verhinderung von zukünftigen Wertschwankungen und zur verlustfreien Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen, Lagerwagen und Kfz.-Ersatzteilen wurden Abschreibungen vorgenommen. Die unfertigen Leistungen zum 30.09.2022 wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten. 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einem Gesamtwert von 1.481.080,38 € beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 977.153,34 € (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 7. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 8. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 9. Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von Euro 1.450.000,00 wird gemäß § 42 Abs. 1 GmbHG als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe geleistet (§ 272 HGB). Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 38.540,11 €. Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von 535.308,20 €, der zu verwenden ist. Als Verlustvortrag werden 535.308,20 € auf neue Rechnung vorgetragen. 10. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 30.09.2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,78 %. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.573.540,00 Euro. Diese wurden mit Deckungsvermögen (899.055,95 Euro) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Vereinbarungen klassifiziert: Verpfändete Rückdeckungsversicherung. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischer Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer. Die Pensionsverpflichtung übersteigt die Rückdeckungsversicherung in Höhe von 674.484,05 Euro. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB in der derzeit gültigen Fassung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz mit zehnjähriger Durchschnittsbildung und dem Ansatz mit siebenjähriger Durchschnittsbildung in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Auschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags wurde der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung mit einem Rechnungszinssatz von 1,40 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichen Abzinsungssatz bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren und einer Durchschnittsbildung über die vergangenen sieben Geschäftsjahre. Es ergibt sich ein Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung in Höhe von 1.720.546,00 Euro. Daraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 147.006,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe von 301.137,70 Euro ausgewiesen und berücksichtigen im Wesentlichen die Verpflichtungen der Gesellschaft für ausstehende Urlaubsansprüche in Höhe von 97.063,00 Euro, für ausstehende Mitarbeiterprämien und ausstehendes Weihnachtsgeld 0,00 Euro, für Kulanz- und Garantieaufwendungen in Höhe von 59.080,06 Euro, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 73.400,00 Euro, für ausstehende Berufsgenossenschaftsbeiträge und Schwerbehindertenausgleichsabgaben 23.567,00 Euro sowie für Jahresabschlussprüfung, Revisionskosten, Rechts- und Beratungskosten, Abfindungen und für Aufbewahrungskosten in Höhe von 48.027,64 Euro. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 11. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Sicherungsübereignung am beweglichen Anlagevermögen gesichert sind, betragen 8.394.460,59 € (§ 285 Nr. 1 b HGB). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte (Grundschulden) der Unternehmen der Lackermann Unternehmensgruppe zugunsten der Lackermann GmbH gesichert sind, betragen 3.488.147,30 €. Für Betriebsmitteldarlehen der KfW ("Corona-Darlehen") in Höhe von 962.500,00 € besteht eine Haftungsfreistellung in Höhe von 90 %. Darüberhinaus bestehen weitere Bürgschaften der Lackermann Verwaltungs-KG, der Lackermann GmbH & Co. KG, und der Lackermann Immobilien KG. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 275.000,00 € (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre betragen 568.010,00 €. 12. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 133,2 beinhalten im Wesentlichen verrechnete Sachbezüge (TEUR 49,9), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen von Forderungen (TEUR 12,3), Erträge aus abgeschriebenen Forderungen (TEUR 5,8), sowie sonstige betriebliche Erträge (TEUR 65,2). IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführerbezüge Die von der Lackermann GmbH im Geschäftsjahr 2022 bezahlten Gesamtbezüge der tätigen Geschäftsführer betrugen € 273.048,79. Die von der Lackermann GmbH im Geschäftsjahr 2022 bezahlten Gesamtbezüge der früheren Geschäftsführer betrugen € 24.541,92. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen sonstige sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4.569454,29 Euro. 3. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2022 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
Im Jahresdurchschnitt wurden 99 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Herr Jörg Lackermann, Wesel Herr Sven Lackermann, Wesel Herr Andre Lackermann, Wesel Herr Maik Lackermann, Wesel Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag für die Ausstellung und Übertragung von Wechseln in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 0,00 €). 6. Anteilsbesitz Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen (Anteilsbesitz) - d.h. die Unternehmen, von denen die Gesellschaft direkt oder indirekt mindestens 20 % der Anteile besitzt - setzen sich wie folgt zusammen:
7. Sonstiges Eine Anhangsangabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgt mit Hinweis auf § 288 Abs.1 und Abs. 2 HGB nicht. 8. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB Zum Abschlussstichtag 30. September 2022 unterliegen die bilanzierten latenten Steuern in Höhe von 291.843,13 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. 9. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB Gemäß § 253 Abs. 6 HGB in der derzeit gültigen Fassung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz mit zehnjähriger Durchschnittsbildung und dem Ansatz mit siebenjähriger Durchschnittsbildung in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Auschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Zum Abschlussstichtag 30. September 2022 unterliegt ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 147.006,00 Euro der Ausschüttungssperre. Anlagenspiegel zum 30.09.2022
sonstige Berichtsbestandteile
Wesel, den 08.03.2023 gez. Herr Jörg Lackermann, gez. Herr Sven Lackermann, gez. Herr Andre Lackerman, gez. Herr Maik Lackermann Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Lackermann GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Lackermann GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Lackermann GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Hamminkeln, den 08. März 2023 Hubert Heesen, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, soweit hierbei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird. |
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