Voltcon
GmbH
Stäbelow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.593,65 |
42.432,65 |
| I.
Sachanlagen |
2.391,00 |
6.750,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50.202,65 |
35.682,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
893.518,60 |
444.836,89 |
| I.
Vorräte |
88.400,00 |
27.617,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
500.591,48 |
409.659,32 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
304.527,12 |
7.560,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
158,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
946.271,19 |
487.269,54 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
490.132,65 |
220.799,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
465.132,65 |
195.799,36 |
| B.
Rückstellungen |
195.350,90 |
106.252,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.787,64 |
160.218,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
946.271,19 |
487.269,54 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2017
der
Voltcon GmbH
Stäbelow
A.
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 (Bilanz und
Anhang) wurde für Offenlegungszwecke nach §§
325, 326 HGB in verkürzter Fassung erstellt.
Die Voltcon GmbH mit Sitz in Rostock ist beim
Amtsgericht Rostock unter der Nummer HRB 12754 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen wurden
mit Ausnahme, dass ein Anlagenspiegel nach § 268 Abs.
2 HGB aufgestellt und die Angaben gem. § 285 Nr. 2 HGB
gemacht wurden, in Anspruch genommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz in den Anhang
aufgenommen. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zu
Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB i. V. m. §
268 Abs. 7 HGB) im Anhang gemacht. Der Jahresabschluss ist
vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden.
B.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Das Finanzanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich werden
Abschreibungen vorgenommen.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der
beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger ist, wird
dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei
der Bewertung beachtet.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit
anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwendungen für Folgejahre darstellen,
abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
I.
Posten der Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem
Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben Laufzeiten von unter
einem Jahr.
D.
Sonstige Pflichtangaben
I.
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge
Als Geschäftsführerin ist bestellt:
| Lena Sommer,
Stäbelow |
Kauffrau |
Angaben zu den Gesamtbezügen werden
gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht gemacht.
II.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung
Zum Bilanzstichtag bestehen verzinsliche (5,5% p.a.)
Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung in
Höhe von € 273.729,03. Im Berichtszeitraum
erfolgten keine wesentlichen Rückzahlungen.
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB sind nicht erforderlich.
Stäbelow, 6. Dezember 2018
Voltcon GmbH
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gez. Lena Sommer
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Geschäftsführerin -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2018 festgestellt.
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