Ariston Auto-Telefon- Funk GmbHLiquidiert

50226 Frechen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 42937
Eingetragen
1.3.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb von Autotelefonund Funkanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Günter Stechel
seit 1.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frechen
80000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ariston Auto-Telefon-Funk GmbH

Frechen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 12.004,37 3.980,37
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11,05 11,05
II. Sachanlagen 11.993,32 3.969,32
B. Umlaufvermögen 122.820,82 99.801,53
I. Vorräte 29.186,00 64.369,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.694,80 25.492,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.940,02 9.939,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 361,69
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 280.000,01 295.693,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 414.825,20 399.836,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 40.903,35 40.903,35
II. Verlustvortrag 336.596,35 322.263,55
III. Jahresüberschuss 15.692,99 -14.332,80
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 280.000,01 295.693,00
B. Rückstellungen 133.597,73 132.161,73
C. Verbindlichkeiten 281.227,47 267.674,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 107.400,39 82.795,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 414.825,20 399.836,59

Anhang


 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Ariston Auto-Telefon-Funk GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ferner waren die Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde im Jahr 2009 ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Diese aufgrund der damaligen steuerrechtlichen Vorschriften anzuwendende Methode wird in Übereinstimmung mit dem IDW aufgrund der Gerinfügigkeit fortgeführt.
Zugänge beweglicher Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 150,00 Euro bis zu 410,00 Euro werden in der Position Geringwertige Wirtschaftgüter ausgewiesen und im Jahr des Zugangsvoll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die Berechnung nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen vorgenommen (Gutachten).
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz zum 01.01.2010
5,25
%
Zinssatz zum 31.12.2010
5,15
%
erwartete Leistungssteigerung i.d.Anwartschaftsphase
2,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
©Richttafeln 2005G v.K.Heubeck
 


Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen waren Anpassungen zum 01.01.2010 aufgrund der Bewertungsänderung (BilMoG) notwendig. Bei der vorliegenden Pensionszusage wird der Differenzbetrag gem. Art.67 EGHGB gleichmäßig über 15 Jahre zugeführt.
Die Anwendung des BilMoG führt desweiteren zu Bewertungsdifferenzen der Pensionsrückstellungen im Verhältnis zu den Bewertungsansätzen nach § 6a EStG. Hierzu ist ein gesondertes Gutachten erstellt worden, das den steuerlichen Ansatz dokumentiert.
Die hiernach resultierende Höherbewertung nach Handelsrecht führt zu einer aktiven latenten Steuer, die nach § 274 HGB nicht angesetzt wird.
Aus Gründen des Gläubigerschutzes hat der Versorgungsberechtigte der Pensionszusagen schon in der Vergangenheit den Rangrücktritt erklärt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden (vgl. Ausführungen zur Anwendung des BilMoG).

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Günter Stechel
ausgeübter Beruf:
Kaufmann


Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter waren zum 01.01.2010 noch als abgezinster Saldo (§ 6(1)Nr.3 EStG) bilanziert und wurden im Berichtsjahr angepasst (Aufhebung der Abzinsung).
Ferner wurde durch Umschuldung ein Kredit vom Gesellschafter-Geschäftsführer übernommen.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter beträgt 160.465,19 Euro.

Unterschrift der Geschäftsführung
  

Frechen, 23.12.2011
 
Ort, Datum
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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