Ariston
Auto-Telefon-Funk GmbH
Frechen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.004,37 |
3.980,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,05 |
11,05 |
| II.
Sachanlagen |
11.993,32 |
3.969,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.820,82 |
99.801,53 |
| I.
Vorräte |
29.186,00 |
64.369,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.694,80 |
25.492,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.940,02 |
9.939,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
361,69 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
280.000,01 |
295.693,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
414.825,20 |
399.836,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.903,35 |
40.903,35 |
| II.
Verlustvortrag |
336.596,35 |
322.263,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.692,99 |
-14.332,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
280.000,01 |
295.693,00 |
| B.
Rückstellungen |
133.597,73 |
132.161,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
281.227,47 |
267.674,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
107.400,39 |
82.795,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
414.825,20 |
399.836,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Ariston Auto-Telefon-Funk
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ferner waren die Neuregelungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde im Jahr
2009 ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben. Diese aufgrund der damaligen
steuerrechtlichen Vorschriften anzuwendende Methode wird in
Übereinstimmung mit dem IDW aufgrund der
Gerinfügigkeit fortgeführt.
Zugänge beweglicher Wirtschaftsgüter mit
einem Wert über 150,00 Euro bis zu 410,00 Euro werden
in der Position Geringwertige Wirtschaftgüter
ausgewiesen und im Jahr des Zugangsvoll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Berechnung nach der Projected Unit Credit Method
(PUC-Methode) unter Beachtung der dafür geltenden
Bestimmungen vorgenommen (Gutachten).
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz zum 01.01.2010
|
5,25
|
%
|
Zinssatz zum 31.12.2010
|
5,15
|
%
|
erwartete
Leistungssteigerung i.d.Anwartschaftsphase
|
2,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
©Richttafeln 2005G
v.K.Heubeck
|
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen waren Anpassungen zum 01.01.2010 aufgrund der
Bewertungsänderung (BilMoG) notwendig. Bei der
vorliegenden Pensionszusage wird der Differenzbetrag gem.
Art.67 EGHGB gleichmäßig über 15 Jahre
zugeführt.
Die Anwendung des BilMoG führt desweiteren zu
Bewertungsdifferenzen der Pensionsrückstellungen im
Verhältnis zu den Bewertungsansätzen nach §
6a EStG. Hierzu ist ein gesondertes Gutachten erstellt
worden, das den steuerlichen Ansatz dokumentiert.
Die hiernach resultierende Höherbewertung nach
Handelsrecht führt zu einer aktiven latenten Steuer,
die nach § 274 HGB nicht angesetzt wird.
Aus Gründen des Gläubigerschutzes hat der
Versorgungsberechtigte der Pensionszusagen schon in der
Vergangenheit den Rangrücktritt erklärt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden (vgl. Ausführungen zur
Anwendung des BilMoG).
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Günter Stechel
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter waren zum
01.01.2010 noch als abgezinster Saldo (§ 6(1)Nr.3
EStG) bilanziert und wurden im Berichtsjahr angepasst
(Aufhebung der Abzinsung).
Ferner wurde durch Umschuldung ein Kredit vom
Gesellschafter-Geschäftsführer übernommen.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter beträgt 160.465,19 Euro.
Unterschrift der Geschäftsführung
Frechen, 23.12.2011
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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