Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42984
Eingetragen
9.8.2007
Branche
Sicherheitsdienste a. n. g.Sonstige private Wach- und SicherheitsdienstePrivate Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
Gegenstand
Marketing und Vertrieb von Sicherheitsprodukten, soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Koch
seit 9.8.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Kurt Koch
Fasaneriestraße 52, 63512 Hainburg
25.000 €
50.00%
Rudolf Schnatz
Riemenschneiderstraße 2a, 63739 Aschaffenburg
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SicuSystems GmbH

Hainburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 24.815,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 531,00
II. Sachanlagen 24.284,00
B. Umlaufvermögen 1.782,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.782,61
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.391,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.989,24

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00
II. Verlustvortrag 59.085,83
III. Jahresfehlbetrag 4.305,80
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -13.391,63
B. Rückstellungen 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 32.989,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.989,24

Anhang

I.    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma SicuSystems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben        

II.   Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

 
Anlagevermögen
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
 
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 2.594,06 vor.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
 
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

IV. Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
 
Kurt Koch, Kaufmann, Hainburg      

V.  Betriebsgröße


In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
 
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungsflicht der Kapitalgesellschaft.    

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt keine Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB.

Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen EUR 1.478,20 (gemäß § 329 Abs. 2 HGB)

Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug EUR 39.989,24.

 
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
 

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