ConCludent
GmbH
Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.686,00 |
1.640,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
882,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
4.804,00 |
1.640,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
364.667,09 |
376.729,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.466,49 |
26.291,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
352.200,60 |
350.438,61 |
| Aktiva |
370.353,09 |
378.369,83 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
263.030,96 |
273.483,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
198.483,96 |
239.099,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.547,00 |
9.383,77 |
| B.
Rückstellungen |
71.644,72 |
48.472,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.677,41 |
56.414,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
35.677,41 |
56.414,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
338,91 |
|
| Passiva |
370.353,09 |
378.369,83 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
•
|
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
|
•
|
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
•
|
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
•
|
Die Abschreibungen
wurden beim beweglichen Anlagevermögen
gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der
linearen Methode vorgenommen.
|
•
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden
gemäß EStG § 6 Abs. (2) S.1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
|
•
|
Die Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und
Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
|
•
|
Die Verbindlichkeiten
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
|
•
|
Die Rückstellungen
wurden vom Mandanten nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
|
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Ergänzende Angaben
1. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer
Familienname
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Vorname
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Funktion
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Vertretungsbefugnis
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Kratzla-Knauer
|
Antje
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Geschäftsführerin
|
Allein
|
Knauer
|
Holger
|
Geschäftsführer
|
Allein
|
Verbindlichkeiten aus Krediten bestanden am
Bilanzstichtag gegenüber folgenden
Organmitgliedern:
Name
|
Summe
EUR
|
Zinssatz
|
Restlaufzeit
|
Antje Kratzla-Knauer
|
338,91
|
0,00 %
|
1 bis 5 Jahre
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V. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Hanau, den 06.12.2023
gez. Antje
Kratzla-Knauer,, Geschäftsführerin
gez.
Holger Knauer,, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2023
festgestellt.
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