BAROC
GmbH
Grevenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
198.309,00 |
176.294,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.444,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
188.865,00 |
176.294,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
928.484,91 |
829.527,10 |
| I.
Vorräte |
557.923,92 |
459.413,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
338.243,73 |
319.444,76 |
| davon
gegen Gesellschafter |
80.655,26 |
99.969,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.317,26 |
50.669,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.786,42 |
5.062,81 |
| Aktiva |
1.130.580,33 |
1.010.883,91 |
Passiva
|
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
601.314,77 |
422.847,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
397.847,70 |
282.198,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
178.467,07 |
115.649,29 |
| B.
Rückstellungen |
111.218,16 |
57.316,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
418.047,40 |
530.719,74 |
| Summe
Passiva |
1.130.580,33 |
1.010.883,91 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften (HGB) erstellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB wurden, soweit es sinnvoll
erschien, in Anspruch genommen.
Bei der Bilanzerstellung wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes berücksichtigt,
ein besonderer Ansatz war nicht erforderlich.
A. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - §
251 HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
B. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256
a HGB)
1. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten gemäß § 255 II S. 2 HGB
mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden
Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen
Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255
II S. 3 und 4 HGB.
5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
6. Die Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
7. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
siehe Anlagenspiegel zur Bilanz!
C. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
1. Verbindlichkeitenspiegel vgl. Anlage
2. Rückstellungen
Jahresabschluss 12.000,00 €
Aufbewahrung 5.000,00 €
Steuerrückstellungen 79.548,00 €
Sonstige Rückstellungen 15.670,16 €
3. Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Herr Duran Baruc
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31.12.2023 FIRMA
BAROC GmbH, Grevenbroich
Verbindlichkeiten
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Gesamtbetrag
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mit
Restlaufzeit von
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gesicherte Beträge
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Art und Form der
Sicherheit
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< 1 Jahr
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1-5 Jahre
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> 5 Jahre
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§ 285 Nr. 2 HGB
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§ 285 1A HGB
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§ 285 1B HGB
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T€
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T€
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T€
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T€
|
T€
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1. gegenüber
Kreditinstituten
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136
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37
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99
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2. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
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3. aus Lieferungen und
Leistungen
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169
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169
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4. aus der Annahme
gezogener Wechsel
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5. gegenüber
Gesellschafter (§ 42 III GmbHG)
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6. Sonstige
Verbindlichkeiten
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112
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112
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7. gegenüber
verbundenen Unternehmen
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G e s a m t
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417
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318
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99
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sonstige Berichtsbestandteile
Grevenbroich, 31.03.2025
gez.
Herr Duran Baruc
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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