Staffbase
Koblenz GmbH (vormals: 247GRAD Labs GmbH)
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.571.850,28 |
1.173.000,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.532.923,28 |
1.124.983,28 |
| II.
Sachanlagen |
38.927,00 |
48.017,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.151.878,63 |
1.253.329,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
674.446,57 |
390.761,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
477.432,06 |
862.568,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.162,97 |
59.963,30 |
| Aktiva |
2.771.891,88 |
2.486.293,08 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.250.765,73 |
1.072.685,99 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
48.777,00 |
48.777,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
49.467,00 |
49.467,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-690,00 |
-690,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.540.560,00 |
1.540.560,00 |
| III.
Verlustvortrag |
516.651,01 |
102.956,08 |
| IV.
Jahresüberschuss |
178.079,74 |
-413.694,93 |
| B.
Rückstellungen |
91.980,00 |
60.940,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
444.754,16 |
403.705,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
444.754,16 |
398.939,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
4.766,23 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
10.690,97 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
984.391,99 |
948.961,66 |
| Passiva |
2.771.891,88 |
2.486.293,08 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
1. Allgemeine Angaben
Die 247GRAD Labs GmbH, Koblenz, ist unter der
Handelsregisternummer HRB 23676 am Registergericht des
Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist: Universitätsstraße 3, 56070 Koblenz. Die
Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen werden in
Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
2.1 Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 31. Dezember
2020 nicht verändert.
2.2 Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Selbst
erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 S. 1 und 2, Abs.
2a HGB aktiviert und planmäßig linear über
ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter 800 EUR; diese werden sofort in
voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Vermögensgegenstände wird
aus Vereinfachungsgründen handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet, da der Posten insgesamt für die
Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Geschäftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für den einzelnen
Vermögensgegenstand 800 EUR nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
2.3 Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet., wie sie
von der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Es wurden keine
Latente Steuern nach den berufsständischen
Vorgaben der steuerberatenden Berufe für bestehende
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen der Vermögensgegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen bilanziert Demnach waren
unter Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a
Nr. 5 HGB keine Steuerlatenzen zu bilanzieren.
3. Angaben zur Bilanz
|
|
Stand
31.12.2021 (TEUR)
|
Restlaufzeit
bis ein Jahr* (TEUR)
|
Restlaufzeit
über ein Jahr (TEUR)
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
98,7 (65,4)
|
98,7 (65,4)
|
0 (0)
|
2.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten,
|
346,0 121,5
0
(338,3)
|
125,6 121,5
0
(126,1)
|
220,4 0
0
(212,2)
|
▶
|
davon aus Steuern
|
▶
|
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
3.
|
Passive
Rechnungsabgrenzung
|
984,4 (948,9)
|
984,4 (948,9)
|
0 (0)
|
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 47
Mitarbeiter beschäftigt.
Die nach § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrten Beträge setzen sich wie
folgt zusammen:
- aus der Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ein Betrag in Höhe von 1.516
TEUR.
Als Geschäftsführer war zum
Abschlussstichtag bestellt:
Herr Sascha Böhr, Kaufmann
Koblenz, den 15. November 2022
gez.
-
Geschäftsführer -
Sascha Böhr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2022
festgestellt.
|