MT.1409
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.628.444,73 |
8.190.564,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.262,89 |
5.262,89 |
| II.
Sachanlagen |
43.597,00 |
105.717,00 |
| III.
Finanzanlagen |
9.579.584,84 |
8.079.584,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
826.605,02 |
656.373,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
759.922,32 |
639.360,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
700.000,00 |
470.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.682,70 |
17.012,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.337,78 |
3.491,89 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.250.284,00 |
811.232,44 |
| Aktiva |
11.706.671,53 |
9.661.662,82 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
1.262.784,00 |
823.732,44 |
| davon
Verlustvortrag |
823.732,44 |
398.291,64 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.250.284,00 |
811.232,44 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.703.171,53 |
9.658.662,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.313.571,53 |
5.258.662,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.389.600,00 |
4.400.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.875.016,88 |
6.460.964,38 |
| Passiva |
11.706.671,53 |
9.661.662,82 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung
des Gesamtkostenverfahrens erstellt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
geworden wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach des
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Angaben zur Bilanz
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
· Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
· Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
· Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
· Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden
sofort abgeschrieben.
· Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
· Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
· Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
· Die Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
· Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Die Gesellschaft ist an der DOOB Group AG,
Düsseldorf beteiligt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sind
innerhalb eines Jahres fällig.
In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten,
die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Im
Einzelnen handelt es sich um die Zinsaufwendungen für
die Gesellschafterdarlehen, die erst zum Laufzeitende des
Darlehens fällig sind, aber zum Zweck der
periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum
Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.
Geschäftsführer der Gesellschaft im
abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Volker Tietgens.
Der Geschäftsführer Herr Volker Tietgens
ist von den Einschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Auf die Angaben der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Volker Tietgens
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2023
festgestellt.
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