MaxRent
GmbH
Ruhmannsfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.897,34 |
| I.
Sachanlagen |
804,00 |
| II.
Finanzanlagen |
102.093,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.005,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.713,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
292,01 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.545,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
156.448,34 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
95.231,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.186,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-30.545,05 |
| B.
Rückstellungen |
1.173,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155.275,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
156.448,34 |
Anhang
Für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011
bis zum 31. Dezember 2011
A.
Allgemeine Angaben
Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 der MaxRent GmbH
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen
planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände. Soweit erforderlich
werden Abschreibungen auf den niedrigen beizulegenden Wert
vorgenommen. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung wurden über eine
Nutzungsdauer von 6 bis 16 Jahren, technische Anlagen und
Maschinen von 10 bis 16 Jahren abgeschrieben. Geringwertige
Vermögensgegenstände wurden über eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden
Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Aufgrund der Erschließung neuer
Geschäftsfelder (Markteintrittskosten) bzw.
Ingangsetzungsaufwendungen ergibt sich zum 31. Dezember
2011 ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in
Höhe von 30.545,05 €.
Die Geschäftsleitung geht nach den bereits
vorliegenden Zahlen für 2012 davon aus, dass im
Folgejahr 2013, spätestens 2014, ein Ausgleich
erfolgt.
Sachverhalte, die gegen eine Fortführung der
Geschäftstätigkeit sprechen, liegen der
Geschäftsleitung zum Veröffentlichungszeitpunkt
deshalb nicht vor.
Die sonstigen Rückstellungen sind nach dem
Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet
worden. Sie berücksichtigen alle am Bilanzstichtag
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage zum Anhang dargestellt.
(2) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von bis zu 5
Jahren.
(3) Sonstige betriebliche Erträge
Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen von
nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen
Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 IV S. 3
HGB).
(4) Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
gemäß § 253 II S. 3 HGB sowie
Abschreibungen nach § 253 III S. 3 HGB wurden im
Berichtsjahr nicht vorgenommen (§ 277 III S. 1 HGB.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
buchmäßigen Überschuldung weiterhin unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
vorgenommen, da eine ggf. bestehende Überschuldung
durch eine positive Fortführungsprognose der
Geschäftsführung beseitigt werden konnte.
D. Sonstige
Angaben
(1) Mitglieder der Geschäftsführung
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war bestellt:
- Herr Roland
Geiger, Ruhmannsfelden
(2) Geschäftsführungsvergütung
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9 HGB
unterbleibt gemäß § 286 IV HGB.
(3)
Bilanzvermerke
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen.
Viechtach, den 24. Mai 2013
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MaxRent GmbH,
Roland Geiger ,GF
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