Taifun Wertstoffhandel GmbH

Quitzowstraße 62, 10551 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 248995
Eingetragen
16.1.2023
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Handel und Logistik mit Wertstoffen und Abfällen jeglicher Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Cengizhan Sefa Ünal
seit 16.1.2023
Geschäftsführer
Cenk Mustafa Ünal
seit 16.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Berlin
12.375 €
49.50%
Berlin
12.375 €
49.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Taifun Wertstoffhandel GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

150,22

150,22

150,22

150,22

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

25.000,00

25.000,00

25.000,00

25.000,00

Summe Aktiva

25.150,22

25.150,22

25.150,22

25.150,22



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzverlust

-1.713,34

-1.713,34

-1.713,34

-1.713,34

Summe Eigenkapital

23.286,66

23.286,66

23.286,66

23.286,66

B. Rückstellungen

922,73

922,73

922,73

922,73

C. Verbindlichkeiten

940,83

940,83

940,83

940,83

Summe Passiva

25.150,22

25.150,22

25.150,22

25.150,22

ANHANG

TAIFUN WERTSTOFFHANDEL GMBH, BERLIN

ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023

I. Geschäftsführung

Die Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, Herr Cengizhan Sefa Ünal und Herr Cenk Mustafa Ünal , Berlin.

II. Anwendung des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden in der erweiterten Form gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet.

Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen auf Zugänge des Berichtsjahres zeitanteilig verrechnet.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800.- werden voll abgeschrieben.

Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert; absehbare Risiken sind durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Für das gesamte Umlaufvermögen wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die nach ihrer Höhe oder Fälligkeit ungewissen Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Anlagegitters verzichtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 150,22 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten in Höhe von Euro 0,00.

Unter den Steuerrückstellungen werden zum 31.12.2023 Euro 0,00 für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2023 Euro 0,00 sowie für Gewerbesteuer 2023 Euro 0,00 ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 mit Euro 0,00.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten in Höhe von Euro 0,00 für die Jahresabschlusskosten 2023 und für die Archivierungskosten eine Rückstellung in Höhe von 922,73.

Die Archivierungskosten wurden an den notwendigen Erfüllungsbetrag zum 31.12.2023 angepasst und entsprechend auf den 31. Dezember 2023 abgezinst.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten in Höhe von Euro 0,00 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Euro 940,83 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, Euro 0,0 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren und EUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten EUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und EUR 0,00 von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren

V. Sonstige Angaben

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen Bilanzverlust von Euro 1.713,34 aus.

Die Gesellschafterversammlung schlägt vor, den Bilanzverlust 2023 in Höhe von Euro 1.713,34 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde am 26. März 2025 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt, § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB n.F. .

Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. .

Berlin, 26. März 2025

…………………………………………….

Gez. Cengizhan Sefa Ünal, Geschäftsführer

…………………………………………….

Gez. Cenk Mustafa Ünal, Geschäftsführer

 

Berlin, den 26. März 2025

gez. Cengizhan Sefa und Cenk Mustafa Ünal

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. März 2025

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