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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Felix Ritzi seit 4.8.2014 | Geschäftsführer |
Monika Lischka seit 15.2.2011 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERGORA Fashion GmbHOberlungwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 ERGORA Fashion GmbH, Oberlungwitz A. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Generalnorm Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. 2. Darstellungsstetigkeit Im Berichtsjahr wurde das Prinzip der Darstellungsstetigkeit beachtet. 3. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist nur eingeschränkt möglich, weil durch laufende Umstrukturierungen Auswirkungen auf die aktuelle Vermögens, Finanz‑ und Ertragslage entstehen. B. BILANZIERUNGS‑ UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246‑251 HGB sowie der Anwendung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268‑274a, 276‑278 HGB aufgestellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑ und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn‑ und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 2. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252‑256a HGB aufgestellt. Die Bewertungswahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen notwendige Fertigungs‑ und Materialeinzelkosten sowie Gemeinskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten abzüglich Einzel‑ und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Einzelwertberichtigungen berücksichtigen erkennbare Risiken. Die Pauschalwertberichtigung trägt dem allgemeinen Ausfall‑ und Kreditrisiko entsprechend den Erfahrungen der Gesellschaft Rechnung. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zu Nennwerten bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN sind zu Nennwerten bewertet. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital ist zum Nennwert angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage dotiert bzw. wurden in Höhe des nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit ihren Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. VERBINDLICHKEITEN sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Eigenkapital Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 170.651,25 enthalten. 2. Rückstellungen Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung zu den Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen sind an die Berechtigten abgetreten, dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Insoweit wurden die Ansprüche in Höhe von TEUR 58,3 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugehörigen Rückstellungen verrechnet. 3. Verbindlichkeiten 3.1 Restlaufzeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: bis zu einem Jahr EUR 6.018.333,19 über fünf Jahren EUR 0,00 3.2 Grundlagen der Währungsumrechnung Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Fremdwährungen. Die Fremdwährungsposten werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag bewertet. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Organmitglieder Geschäftsführer der Gesellschaft ist im Berichtsjahr Herr Peter Herold, Maschinenbau‑Ing.. Herr Peter Herold ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herrn Joachim Funke, Diplomingenieur und Frau Monika Lischka, Diplomingenieur‑Ökonom sind jeweils Einzelprokura erteilt. 2. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft des größt en und kleinsten Konsolidierungskreises Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Daun & Cie. AG mit Sitz in Rastede als Mutterunternehmen in den größten und gleichzeitig kleinsten Konsolidierungskreis einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft Daun & Cie. AG mit Sitz in Rastede, wird beim Handelsregister des Amtsgericht Oldenburg unter HRB 122011 hinterlegt. E. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB ERGORA Fashion GmbH, Oberlungwitz Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Oberlungwitz, den 30. April 2012 gez. Peter Herold Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.10.2012 |
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