Kramer
Verwaltungs GmbH (vormals: Bachl Sonnenschutz GmbH)
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
348.027,08 |
76.055,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.662,00 |
2.486,00 |
| II.
Sachanlagen |
345.365,08 |
73.569,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
487.197,54 |
613.031,88 |
| I.
Vorräte |
15.143,50 |
18.307,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.021,56 |
27.371,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
455.032,48 |
567.352,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
833,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
835.224,62 |
689.920,33 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
646.974,73 |
575.195,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.337,25 |
9.337,25 |
| III.
Gewinnvortrag |
539.858,52 |
417.673,75 |
| IV.
Jahresüberschuss |
71.778,96 |
122.184,77 |
| B.
Rückstellungen |
58.643,00 |
49.649,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.606,89 |
65.075,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
129.606,89 |
65.075,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
835.224,62 |
689.920,33 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Bachl Sonnenschutz GmbH (ab 9.6.2020: Kramer
Verwaltungs GmbH) ist beim Amtsgericht Straubing unter der
Nummer HRB 11403 im Handelsregister eingetragen. Sitz der
Gesellschaft ist Straubing.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Bachl
SonnenschutzGmbH für das am 31.12.2019 endende
Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften der
§§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) wurden beachtet.
Als kleine Kapitalgesellschaft macht die Gesellschaft
von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines
Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie
von den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB aktiviert und unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Einbringungswerten
bzw. Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1
und 2 HGB aktiviert.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden unter Zugrundelegung der
entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bei Bemessung der
planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden
Nutzungsdauern ausgegangen:
Maschinengebundene Werkzeuge 3 bis 8 Jahre
Fuhrpark 3 bis 6 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10
Jahre
Für die Anschaffung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils
bis zu
EUR 800,00 wurde die Sofort-Abschreibung
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Der
Warenbestand wird zu Anschaffungskosten unter
Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. Diese
beinhalten zuordenbare Einzel- und Gemeinkosten für
Material und Fertigung sowie Sondereinzelkosten der
Fertigung.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken
mit ihren Nominalwerten aktiviert worden. Forderungen,
welche mit einem Ausfallrisiko behaftet sind, wurden im
erforderlichen Maße einzeln wertberichtigt.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten
Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu
erwartenden Abschlusszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf die
Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß
§ 274 und § 274a HGB verzichtet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beigefügter Anlage I ersichtlich.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthalten Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr in Höhe von EUR 229,54. Auf eine
Abzinsung wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
Es bestehen keine Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
3. Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Aufwendungen aus Verpflichtungen
gegenüber Mitarbeitern (TEUR 9) und Kosten der
drohenden Inanspruchnahme von Gewährleistungen durch
Kunden (TEUR 8).
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind von
ungesicherter Natur.
V. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß 251
HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.
2. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2019 waren neben den Organen
durchschnittlich 7 (Vj. 5) Mitarbeiter beschäftigt.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag
im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Wolfgang
Kramer, Straubing.
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
des § 286 Abs.4 HGB zur Angabe des
Geschäftsführergehalts Gebrauch.
4. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
von EUR 71.778,96 dem bestehenden Gewinnvortrag von
EUR 539.858,52 zuzuweisen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
Straubing, 26.11.2020
Wofgang
Kramer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2020 festgestellt.
|