Brenner Foto Versand GmbHLiquidiert
92637 Weiden in der Oberpfalz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Fröhlich seit 27.12.2010 | Prokura |
Leonhard Brenner seit 29.7.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brenner Foto Versand GmbHWeiden i.d.OPf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
AnhangInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IV. Erläuterungen zur Bilanz V. Sonstige Pflichtangaben I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Brenner Foto Versand GmbH hat ihren Sitz in Weiden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden unter HRB 2016 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276 und 288 HGB) wurden weitgehend in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit der Jahresabschluss der Brenner Foto Versand GmbH entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet: Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB). Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse werden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, nicht einbezogen (§ 255 III HGB, § 284 II Nr. 4 HGB n.F.). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Disagios aus Darlehen bei Kreditinstituten werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und auf die Dauer der Zinsbindungsphase abgeschrieben (§ 250 III HGB). Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit angemessenen Sätzen berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 V HGB). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 0). 2. Rückstellungen Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die an die Berechtigten verpfändet sind. Die Pensionsverpflichtungen werden deshalb mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 II 2 HGB verrechnet. Die Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Eine Saldierung erfolgt jeweils für jede einzelne Zusage getrennt, womit sich folgender Bilanzausweis ergibt
Der Abzinsungssatz der Pensionsrückstellung steigt von 3,24% (7Jahre) auf 4,01% (10 Jahre). Der sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung ergebende Unterschied beträgt € 55.449,00 und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre. 3. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0). 4. Haftungsverhältnisse
V. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug 27. gez. Leonhard Brenner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2017. |
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