Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anke Slesaczeck seit 18.11.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASCon GmbHBannewitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGGRUNDLAGEN Die ASCon GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB und der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellt. Im Berichtsjahr sind erstmals die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. ANLAGE ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2016 die größen-abhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzdauer von drei Jahren abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Dabei kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungsminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden als Sofortabschreibung erfasst. Beginnend ab 2009 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungs- / -herstellungskosten den Betrag von 150 €, nicht aber den Betrag von 1.000 € überschritten, eine Gruppenbewertung vorgenommen. Danach wurde für diese Vermögensgegenstände ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde bzw. fortgeführt wird. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung betragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Die Voraussetzung für künftige Zeiträume sind in den aktiven Rechnungs-abgrenzungsposten abgegrenzt. Passiva Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der anderen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehört im Berichtsjahr an: Anke Slesaczeck Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsbefugt und befreit vom Selbstkontrahierungsverbot nach §181 BGB. Im Geschäftsjahr 2018 wurden durchschnittlich 5 Mitarbeiter beschäftigt.
Bannewitz, den 27. Mai 2019 gez. Anke Slesaczeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Mai 2019 |
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