ELVIAL
GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.399,00 |
32.265,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.399,00 |
32.265,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.690,84 |
66.500,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.546,53 |
60.216,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.144,31 |
6.284,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.231,45 |
1.231,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.321,29 |
99.997,12 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.755,48 |
28.581,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.581,96 |
2.018,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
826,48 |
-1.563,60 |
| B.
übrige sonstige Rückstellungen |
2.037,42 |
2.365,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.528,39 |
69.049,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.321,29 |
99.997,12 |
Anhang
1. Allgemein
a)
Anwendung des HGB
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018
wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften erstellt. Dabei wurden in die Bilanz
nur die Pflichtvermerke aufgenommen. Im Übrigen wurde
von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB Gebrauch
gemacht, Vermerke in den Anhang aufzunehmen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
b)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 410,00
Euro wurden bis 2007 gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Seit 2008 werden Sammelposten
gem. § 6 Abs. 2a EStG zwischen 150,00 Euro und
1.000,00 Euro Anschaffungskosten in 5 Jahren mit je 20 %
abgeschrieben.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und gewisse
Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Bilanzgewinn
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 826,48 Euro wird in das
neue Geschäftsjahr übertragen.
Somit beträgt der Bilanzgewinn 2.755,48 Euro.
3. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Firma hat zum 31.12.2018 Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter i.H.v. 45.292,00 Euro.
4. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten i.H.v. 68.528,39 Euro haben
alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
5. Eigenkapital und Gesellschafter
.
Gesellschafterliste zum 31.12.2018
Gesellschafter
|
|
Betrag in Euro
|
|
Anteil in %
|
Dimitrios Tzikas
|
|
12.500,00
|
|
50,00
|
Maria Tzika
|
|
12.500,00
|
|
50,00
|
Gesamt
|
|
|
|
|
Das Stammkapital ist voll eingezahlt.
6. Sonstiges
Mit notarieller Urkunde vom 03.03.2015 wird die
Gesellschaft ELVIAL Deutschland UG
(haftungsbeschränkt) mit Sitz in Meerbusch
gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister B des
Amtsgerichts Neuss 18143 erfolgt am 01.04.2015.
Mit Urkunde Nr. vom 04.03.2016 wird das Stammkapital
der Gesellschaft von 1.500,00 Euro um 23.500,00 Euro auf
25.000,00 Euro erhöht, das den Gesellschaftern im
Verhältnis ihrer bisherigen Quote zusteht. Die Firma
der Gesellschaft wird geändert in ELVIAL GmbH. Der
Gegenstand des Unternehmens wird um die Vermittlung und
Koordination von Produkten der Aluminium-Industrie
erweitert. Die Anmeldung an das Amtsgericht zur Eintragung
in das Handelsregister erfolgt mit Urkunde vom 04.03.2016
Die Eintragung in das Handelsregister B des Amtsgerichts
Neuss 18143 erfolgt am 16.03.2016.
7. Geschäftsführung
Frau Soultana Tzika wird lt. notarieller Beurkundung
vom 03.03.2015 mit sofortiger Wirkung zur
Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Düsseldorf, den 29. März 2019
Soultana Tzika
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2019 festgestellt.
|