Connie Rambold Create Content GmbHLiquidiert

84347 Pfarrkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 7700
Eingetragen
21.1.2009
Branche
Betrieb von Content-Sharing-WebsitesErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenSonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.
Gegenstand
Erbringung von Mediendienstleistungen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Cornelia Rambold
seit 21.12.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Connie Rambold Create Content GmbH

Pfarrkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

20.383,00

25.036,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.920,84

20.484,93

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.513,02

3.308,80

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.443,73

0,00

Summe Aktiva

31.260,59

48.829,73



PASSIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

1.969,34

0,00

III. Jahresfehlbetrag

-7.363,56

1.969,34

B. Rückstellungen

2.310,00

1.310,00

C. Verbindlichkeiten

9.344,81

20.550,39

Summe Passiva

31.260,59

48.829,73

ANHANG

I. Allgemeines

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Für Zwecke der Offenlegung wurde von den Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Handelsrechts Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls überwiegend linear abgeschrieben. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis Euro 150,00 werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern ab Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden entsprechend § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen bewertet.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuerrückstellungen erfassen alle noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, soweit sie passivierungspflichtig sind.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind mit TEuro 8 (Vj. TEuro 11) enthalten.

Haftungsverhältnisse und wesentliche finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 bestehen keine Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung: - Frau Connie Rambold (Journalistin), Pfarrkirchen

Pfarrkirchen, den 30.11.2011

-Geschäftsführung-

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.12.2011

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