Cappel
IT-Consulting GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.848,53 |
50.616,57 |
| I.
Sachanlagen |
13.551,00 |
25.227,00 |
| II.
Finanzanlagen |
20.297,53 |
25.389,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.195,36 |
92.227,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.998,93 |
20.078,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.196,43 |
72.148,72 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
10.481,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.043,89 |
153.325,28 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.083,18 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
17.227,38 |
17.227,38 |
| III.
Bilanzverlust |
28.708,79 |
53.273,32 |
| davon
Verlustvortrag |
53.273,32 |
-24.779,37 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
10.481,35 |
| B.
Rückstellungen |
111.395,07 |
134.755,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.565,64 |
18.569,32 |
| davon
aus Steuern |
8.415,75 |
8.649,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.043,89 |
153.325,28 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Cappel
It-Consulting GmbH mit Sitz in Troisdorf,
geschäftsansässig in Gilmerich 2, 53844
Troisdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Siegburg unter HRB 5402, wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
Die sonstigen Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt worden.
Die Finanzanlagen, die gemäß § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB mit Alterversorgungsverpflichtungen
verrechnet wurden, sind zum Zeitwert angesetzt worden. Der
die Anschaffungskosten übersteigende Betrag von Euro
39.485,69 ist gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB
ausschüttungsgesperrt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind
unter Berücksichtigung erforderlicher
Risikoabschläge (Einzel- und Pauschalwertberichtigung)
mit den Nennbeträgen angesetzt. Zum 31.12.2019 wurden
keine Einzel- und Pauschalwertberichtigung angesetzt.
Rückstellungen wurden für erkennbare
Risiken und für ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
gemäß versicherungsmathematischen Gutachten vom
26.11.2019 unter Anwendung der Methode der laufenden
Einmalprämien (PUC-Methode).
Es wurde ein Diskontierungssatz von 2,71 verwendet.
Unter Außerachtlassung des
Einzelbewertungsgrundsatzes wurde die sogenannte
"Vereinfachungsregel" des § 253 Abs. 2 S.2 HGB in
Anspruch genommen und der durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre für eine Restlaufzeit von
15 Jahren angewendet. Die Ermittlung und Bekanntgabe der
Diskontierungszinssätze erfolgt nach Maßgabe der
Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche
Bundesbank. Auf Grund bestehender Vereinbarungen in Bezug
auf rentenfähige Bezüge wurde der
Anwartschaftstrend berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der
Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2018G
ermittelt.
Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt eine
Saldierung des Aktivwerts des
Rückdeckungsvermögens i.H.v. EUR 351.511,93 mit
den entsprechenden Schulden i.H.v. EUR 455.907,00.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung für Pensionen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
Euro 50.358,00. Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB
in der ab 17.03.2016 geltenden Fassung, welcher gem. Art.
75 Abs. 7 EGHGB anwendbar ist, ist der Unterschiedsbetrag
von Euro 50.358,00 ausschüttungsgesperrt.
Der Ertrag aus dem mit den Rückstellungen
für Pensionen verrechneten Deckungsvermögen von
Euro 39.485,69 wurde mit dem Zinsaufwand aus der Abzinsung
der Pensionsrückstellung von Euro 43.181,00
verrechnet. Der Saldo von Euro 3.695,31 wird unter dem
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und
ähnliche Auswendungen" ausgewiesen.
b) sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Tantiemeverpflichtungen (T€ 0),
Jahresabschlusserstellung (T€ 5) und
Belegaufbewahrung (T€ 2).
2. Verbindlichkeiten
Die Struktur der Verbindlichkeiten in Abschnitt C.
der Bilanz zeigt nachstehender
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Betrag
|
Restlaufzeit
|
gesicherter
|
|
Euro
|
bis
1. Jahr
|
1-5
Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
8.149,89
|
8.149,89
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
3.708,00
|
3.708,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
8.415,75
|
8.415,75
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
14.861,32
|
14.861,32
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
16.565,64
|
16.565,64
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
18.569,32
|
18.569,32
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von Euro 1.836,00 (VJ
Euro 3.708,00).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 8.415,75 (VJ Euro 8.649,24).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Im Berichtsjahr wurde ein Arbeitnehmer
beschäftigt.
Zum 31.12.2018 bestehen keine sonstigen finanziellne
Verpflichtungen.
Geschäftsführer der Cappel
IT-Consulting GmbH ist Herr Joachim Cappel.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
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Troisdorf, 18. Dezember 2020
gez. Joachim Cappel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt.
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