Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Büdenhölzer seit 22.1.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBS Import-Export GmbHMorsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichende Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und unter Beachtung des Niederwertsprinzip angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahreabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. Da der Jahresabschluss ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage nicht vermittelt, sind zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt erforderlich: Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Da keine stillen Reserven vorhanden sind, liegt neben der bilanziellen Überschuldung zugleich eine tatsächliche Überschuldung vor. III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. SONSTIGE ANGABEN Die Auftraggeberin unterhielt am Bilanzstichtag keine Beteiligung an anderen Unternehmen. Als Geschäftsführer ist bestellt: Herr Ulrich Büdenhölzer, Morsbach Für den Geschäftsführer bestand keine Versorgungszusage.
Ulrich Büdenhölzer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.02.2013 |
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