AVIATO GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eric Hönscheid seit 24.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Alfred Josef Schneider seit 23.7.2015 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Esterer AktiengesellschaftAltöttingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGHinweis: Die Offenlegung des Anhangs erfolgt ohne die Anhangsangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 4.) 1. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses Die Esterer Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Altötting und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 36 eingetragen. Sie ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für große, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit zulässig, erfolgen gem. § 160 Abs. 3 AktG keine Angaben zu den dort genannten Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist den Erfolg aus Wertpapierverkäufen in den Posten Nr. 2 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 3 (Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen) aus. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne bzw. Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens. Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke aus der Bilanz eliminiert und die diesbezüglichen Angaben in der nachfolgenden Ziff. 3.4 zusammengefasst. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. 2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Es ergaben sich zum Bilanzstichtag keine Zu- oder Abschreibungen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von der Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden. Die Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je 1,00 Euro aktivierten Rechten eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um vier Rechte betreffend vier Gesellschaften. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 1.276 ist auf der Grundlage eines von der HDI Pensionsmanagement AG, Köln, erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens nach den Vorschriften des HGB ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden. Die Pensionsrückstellung wurde gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB unter der Annahme einer Restlaufzeit (Duration) von 5 Jahren mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz auf der Grundlage der letzten zehn Geschäftsjahre (bis 2015: sieben Jahre) bewertet. Durch die Ausdehnung des Ermittlungszeitraums für die Bestimmung des Zinssatzes ergibt sich zum Bilanzstichtag erstmals ein negativer Unterschiedsbetrag von Euro 659,00. Für das Geschäftsjahr 2023 besteht insoweit erstmals keine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB. Dieser Unterschiedsbetrag wurde per Saldo wie folgt erfolgswirksam gebucht: In Höhe von Euro 89.059,00 Ertrag in 2016, in Höhe von Euro 2.263,00 Ertrag in 2017, in Höhe von Euro 5.420,00 Aufwand in 2018, in Höhe von Euro 18.454,00 Aufwand in 2019, in Höhe von Euro 10.859,00 Aufwand in 2020, in Höhe von Euro 22.088,00 Aufwand in 2021, in Höhe von Euro 16.731,00 Aufwand in 2022 und in Höhe von Euro 18.429,00 Aufwand im Berichtsjahr. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage bei. 3.2 Angaben zum Kapital 3.2.1 Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage blieb unverändert.
3.2.2 Bilanzgewinn
3.3. Angaben zu den Rückstellungen 3.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellung bezieht sich auf übernommene Pensionszusagen sowie auf übernommene Versorgungsverhältnisse einer Unterstützungskasse. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bildung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) angewandt. Zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts per 31.12.2023 wurde der durchschnittliche Marktzinssatz (aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren) von 1,11% bei einer Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen von 5 Jahren zugrunde gelegt. Von dem Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB auf Zugrundelegung einer Pauschal-Restlaufzeit von 15 Jahren wurde seit dessen Einführung im Jahr 2010 kein Gebrauch gemacht. Bei der Berechnung wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Heubeck-Richttafeln 2018 G sowie als weitere Parameter ein Rententrend von 1,50% und die übrigen relevanten Trends mit 0,00% angenommen. Der negative Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6
Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren (1,11%) und dem entsprechenden Ansatz
bei Zugrundelegung von sieben Geschäftsjahren (1,12%)
beträgt
3.3.2 Sonstige Rückstellungen Es wurde eine Rückstellung für Tantiemen in Höhe von TEUR 28 (Vj.: TEUR 7) gebildet. Der Ausweis betrifft im Übrigen Rückstellungen für Steuererklärungen und interne Kosten der Jahresabschlusserstellung, für Archivierung sowie für Rechtskosten und sonstige ausstehende Eingangsrechnungen. 3.4 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten zum Ende des Geschäftsjahres und des Vorjahres haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. 3.5 Latente Steuern Die latenten Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für bestehende steuerrechtliche Verlustvorträge, soweit sich diese voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren abbauen, ermittelt. Aktive latente Steuern resultieren bei uns im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen für Pensionsrückstellungen sowie aus steuerrechtlichen Verlustvorträgen, soweit sie voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag verrechnet werden oder ihnen passive latente Steuern gegenüberstehen. Passive latente Steuern ergeben sich aus unterschiedlichen Wertansätzen von Grundstücken. Für die Berechnung werden folgende Steuersätze verwendet: für Körperschaftsteuer einschl. Solidaritätszuschlag: 15,825% (Vorjahr: 15,825%) und für Gewerbesteuer: 16,625% (Vorjahr: 16,625%). Diese Steuersätze werden insoweit auf die Wertdifferenzen angewendet, als sich ihr künftiger Abbau auf die jeweilige Steuerart auswirkt. Insbesondere wirken sich Wertdifferenzen in Immobilien wegen der bestehenden Möglichkeit zur gewerbesteuerlich erweiterten Kürzung nur körperschaftsteuerlich aus und wirken sich die in unterschiedlichen Höhen bestehenden steuerlichen Verlustvorträge nur auf ihre jeweilige Steuerart aus. Zum Bilanzstichtag haben sich per Saldo aktive latente Steuern ergeben, auf deren Aktivierung die Gesellschaft zulässigerweise verzichtet hat. 3.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 15 inklusive Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet insbesondere TEUR 10 brutto aus dem Bestellobligo für die nicht passivierte Jahresabschlussprüfung 2023. 5. Sonstige Angaben 5.1 Angaben zu den Unternehmensorganen Vorstand: Alfred Schneider, Dipl.-Kfm., Kaufmann Eric Hönscheid, Dipl.-Kfm., Kaufmann (seit dem 09.01.2023) Aufsichtsrat: André Fey, Dipl.-Betriebswirt (Vorsitzender) Maximilian Esterer, Dipl.-Ingenieur (stellvertretender Vorsitzender) Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater 5.2 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. 5.3 Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden mangels gesetzlicher Prüfungspflicht keine Rückstellungen für die zwar satzungsmäßigen, aber nicht mehr gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Nicht-Abzugs-fähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern. 5.4 Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 vor:
5.5 Bericht des Vorstands nach § 312 Aktiengesetz Die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, war auch im Geschäftsjahr 2023 mit mehr als 50% am gezeichneten Kapital der Esterer AG beteiligt. Der Stimmrechtsanteil der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft an unserer Gesellschaft beträgt zum 31.12.2023 gemäß Aktienregister 89,7%. Der Vorstand hat daher über die Beziehungen der Esterer AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht aufgestellt. Die Schlusserklärung des Vorstands im Abhängigkeitsbericht lautet wie folgt: "Die Esterer AG hat im Geschäftsjahr 2023 keine Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen vorgenommen. Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG wurden im Geschäftsjahr 2023 weder getroffen noch unterlassen." Köln, den 08. März 2024 - Der Vorstand - WEITERE DATENGewinnverwendungsbeschluss: Die Hauptversammlung der Esterer Aktiengesellschaft hat am 24. Juli 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 von Euro 312.097,45 die Ausschüttung einer Dividende von Euro 10,00 je Stückaktie , insgesamt Euro 165.000,00 vorzunehmen und einen Betrag von Euro 147.097,45 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Köln, den 08. März 2024 gez. Alfred Schneider gez. Eric Hönscheid Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. April 2024 |
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