FEA Reinehr
GmbH
Swisttal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.978,98 |
5.900,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.024,08 |
2.816,08 |
| II.
Sachanlagen |
1.954,90 |
3.084,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.645.935,05 |
1.549.678,67 |
| I.
Vorräte |
1.109.534,32 |
908.861,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
535.210,84 |
639.371,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.189,89 |
1.445,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.149,00 |
3.208,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.654.063,03 |
1.558.786,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.238.258,77 |
980.065,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.088.258,77 |
830.065,66 |
| B.
Rückstellungen |
277.464,53 |
292.957,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
138.339,73 |
285.763,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
138.339,73 |
285.763,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.654.063,03 |
1.558.786,96 |
Anhang
FEA Reinehr GmbH
,
Swisttal
(Amtsgericht
Bonn
,
HRB 12906
)
Anhang zum
31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt. Darüber hinaus wurden die
Vorschriften des GmbHG beachtet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
denen des Vorjahres.
2.
Angaben zu Posten der Bilanz
2.1
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr unter Annahme
ihres gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.
Bezüglich der Vergleichbarkeit der aktuellen
Werte mit denen des Vorjahres weisen wir auf folgendes hin:
Innerhalb des Anlagevermögens wurde die
Kontenzuordnung zwischen der Bilanzposition "immaterielles
Anlagevermögen" und der Bilanzposition "andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung"
geringfügig verändert. Die Vorjahreszahlen wurden
im vorliegenden Jahresabschluss entsprechend angepasst.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 15.073,29
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 0,00 auf Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern.
2.2
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne,
Sondereinzelkosten der Fertigung sowie Material- und
Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen
Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Für
ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden
ausreichend Bewertungsabschläge vorgenommen.
2.3
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 313.237,21 (Vorjahr:
EUR 199.572,24).
2.4
Liquide Mittel
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
2.5
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
2.6
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.088.258,77 ist
ein Gewinnvortrag von EUR 830.065,66 berücksichtigt.
2.7
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
2.8
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
74.729,04).
3.
Sonstige Angaben
3.1
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu
vermerken:
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen in
Höhe von EUR 2.156.553,21 (Vorjahr: EUR
2.190.185,64), davon EUR 2.000.000,00 zugunsten verbundener
Unternehmen (Vorjahr: EUR 2.000.000,00). Mit einer
Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist nach
aktuellem Stand und nach den Erfahrungen der Vergangenheit
nicht zu rechnen.
3.2
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.088.258,77 auf neue
Rechnung vorzutragen.
3.3
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt Hendrik
Heuser, Betriebswirt, Euskirchen (bis 21.04.2023)
Christian Woynecki, Betriebswirt, Rheinbach
Christian Woynecki Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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