Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 90791
Vorher
Rheingoldhöhe 56. V V AG
Eingetragen
25.8.2020
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erfüllung von Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf die Altersversorgung ehemaliger Arbeitnehmer der Agfa-Gevaert Aktiengesellschaft und mit dieser verbundenen Unternehmen, soweit hierzu keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Fischer
seit 4.1.2021
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Agfa Alterssicherungs-AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 468.440.224,10 482.833.453,62
2. Sonstige Vermögensgegenstände 107.390,75 468.547.614,85 37.637,78 482.871.091,40
468.547.614,85 482.871.091,40
468.547.614,85 482.871.091,40

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.055.000,00 5.055.000,00
II. Kapitalrücklage 23.168.808,80 23.168.808,80
28.223.808,80 28.223.808,80
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 429.716.106,19 452.638.074,98
2. Sonstige Rückstellungen 77.654,00 48.972,75
429.793.760,19 452.687.047,73
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 687.593,67 89,10
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.664.647,55 1.816.359,82
3. Sonstige Verbindlichkeiten 177.804,64 143.785,95
- davon aus Steuern EUR 120.764,55 (i. Vj. EUR 128.676,21)-
10.530.045,86 1.960.234,87
468.547.614,85 482.871.091,40

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 11.341,36
2. Personalaufwand
Aufwendungen für Altersversorgung 4.913.998,40 12.885.534,42
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 594.294,27 731.986,01
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22.869.671,66 22.973.710,57
- aus verbundenen Unternehmen -
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.818.307,79 7.723.904,30
- davon an verbundene Unternehmen EUR 36.604,83 (i. Vj. EUR 37.964,61) -
-davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 7.781.694,21 (i. Vj. EUR 7.685.938,43) -
6. Ergebnis nach Steuern 9.543.071,20 1.643.627,20
7. Aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn -9.543.071,20 -1.643.627,20
8. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemein

Die Agfa Alterssicherungs-AG ist eine beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 90791 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz Paul-Thomas-Str. 58 in 40599 Düsseldorf.

Die Agfa Alterssicherungs-AG ist zum 31. Dezember 2023 eine Tochtergesellschaft der Agfa GmbH, Düsseldorf. Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2023 in den Konzernabschluss der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, einbezogen. Der Konzernabschluss der Agfa-Gevaert NV ist am Sitz der Gesellschaft oder im Internet unter www.agfa.com erhältlich.

Der Jahresabschluss der Agfa Alterssicherungs-AG entspricht in Ansatz und Bewertung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Agfa Alterssicherungs-AG ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. v. § 267a Abs. 1 HGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind grundsätzlich auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82% (i. Vj. 1,78 %) bilanziert. Der verwendete Abzinsungszinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen werden, soweit sie aus der Aufzinsung resultieren, im Zinsergebnis und ansonsten im operativen Ergebnis erfasst.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zu dem siebenjährigen Durchschnittszinssatz beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 TEUR 3.306 (i. Vj. TEUR 15.205).

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde die Projected Unit Credit Methode angewandt.

Die Annahmen zum Rententrend für Pensionszusagen wurden im Berichtsjahr für die Ermittlung der Pensionsverpflichtung mit 1,0 % (i. Vj. 1,0 %) für die nächsten zehn Jahre (i. Vj. zehn Jahre), dann mit 2,1 % (i. Vj. 1,8%) angesetzt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Pensionsverpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 397 mit Aktivwerten aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 239 saldiert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Geschäftsjahr 2023 saldierungsfähige Erträge in Höhe von TEUR 9 (i. Vj. TEUR 11) mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen verrechnet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Darlehensforderungen 464.200
Forderung aus Cash-Pooling 4.240
468.440

Von den Darlehen werden TEUR 403.000 mit 4,72 % und die übrigen mit 5,14 % verzinst.

Sämtliche Darlehen haben eine langfristige, unbestimmte Laufzeit und dürfen von der Agfa Alterssicherungs-AG nicht ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unter den in den jeweiligen Verträgen definierten Umständen möglich. Die Rückzahlungen sollen gemäß Darlehensvertrag gemäß einem jährlichen von der Agfa Alterssicherungs-AG zu erstellenden Rückzahlungsplan erfolgen. Dabei ist die Rückzahlung so auszugestalten, dass die Agfa Alterssicherungs-AG ihre Pensionsverpflichtungen jederzeit begleichen kann.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert EUR 5.055.000. Es ist in 5.055.000 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 aufgeteilt.

Mit Datum vom 21. Dezember 2020 hat die damalige Agfa-Gevaert Aktiengesellschaft für Altersversorgung (nunmehr Agfa GmbH) der Gesellschaft mitgeteilt:

"Hiermit zeigt Ihnen die unterzeichnete Gesellschaft im Hinblick auf § 20 Abs. 1 AktG an, dass der unterzeichneten Gesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an Ihrer Aktiengesellschaft, nämlich eine Beteiligung von 100 %, gehört."

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 122
Verbindlichkeiten aus Gewinnübertrag 9.543
9.665

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Agfa GmbH, Düsseldorf, in Höhe von TEUR 9.665 (i. Vj. TEUR 1.806) enthalten. Diese resultieren aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Agfa Alterssicherungs-AG und der Agfa GmbH sowie aus Lieferungen und Leistungen.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft verfügt über keine aktiven Mitarbeiter.

Nachtragsbericht

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, bekannt.

Ergebnisverwendung

Mit Datum vom 7. Dezember 2021 hat die Agfa GmbH mit der Agfa Alterssicherungs-AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2021 abgeschlossen.

Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf von zehn vollen Zeitjahren nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Agfa Alterssicherungs-AG, in welchem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden ist.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 9.543 (i. Vj. TEUR 1.644) ab, der aufgrund des bereits genannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Agfa GmbH übertragen wurde.

Organmitglieder

Vorstand

Carsten Fischer

Legal Manager Europe, Agfa GmbH,

Aufsichtsrat

Dirk De Man,

Chief Financial Officer and Investor Relations, Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien

(Vorsitzender) (bis zum 29. November 2024)

Loi leng (Fiona) Lam,

Chief Financial Officer and Investor Relations, Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien

(Vorsitzende) (ab dem 29. November 2024)

Hans-Jürgen Mohr,

Rechtsanwalt a. D., Bergisch Gladbach,

(Stellvertretender Vorsitzender)

Gunther Koch,

Chief Human Resources Officer, Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien

 

Düsseldorf, den 29. November 2024

Carsten Fischer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erfüllung von Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf die Altersversorgung ehemaliger Arbeitnehmer der Agfa-Gevaert Aktiengesellschaft und mit dieser verbundenen Unternehmen, soweit hierzu keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Die Gesellschaft hat mit Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24. August 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom selben Tag und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Altersversorgung) der Agfa-Gevaert Aktiengesellschaft für Altersversorgung (welche am 30. September 2021 in die Agfa GmbH formgewechselt und umfirmiert wurde), Düsseldorf, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Im Rahmen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurden von der ehemaligen Agfa-Gevaert Aktiengesellschaft für Altersversorgung Vermögensgegenstände übertragen, um die Auszahlungen an die begünstigten Betriebsrentner über die Laufzeit der Pensionsverpflichtungen zu gewährleisten.

Des Weiteren hat sich die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2022 im Rahmen von Überleitungsvereinbarungen verpflichtet, den Ausgleich der Pensionsverpflichtungen gegenüber vier ehemaligen Mitarbeitern der Agfa-Gevaert GmbH, Düsseldorf, zu übernehmen.

Die Gesellschaft beschäftigt keine aktiven Mitarbeiter.

II. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliches Umfeld

Handelsrechtlich ist ein marktorientierter Zinssatz zur Abzinsung von Rückstellungen heranzuziehen. Der 15-jährige Abzinsungssatz, der sich aus dem Durchschnitt der letzten zehn Geschäftsjahre ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 % (i. Vj. 1,78 %). Die Zunahme des Abzinsungssatzes führte zu einem leichten Rückgang der Pensionsrückstellungen.

2. Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr ausreichend Liquidität und Kapitalausstattung, so dass sie den Verpflichtungen gegenüber den Betriebsrentnern nachkommen konnte.

3. Lage der Gesellschaft

a. Vermögenslage

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten insbesondere drei Darlehen gegen die Agfa-Gevaert NV, Mortsel/ Belgien, in Höhe von insgesamt TEUR 464.200 (i. Vj. TEUR 469.200) und Cash-Pooling Forderungen in Höhe von TEUR 4.240 (i. Vj. TEUR 13.633). Sämtliche Darlehen haben eine unbestimmte Laufzeit und sollen die regelmäßigen Auszahlungen an die Betriebsrentner gewährleisten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von TEUR 482.833 auf TEUR 468.440 gesunken. Der Rückgang resultiert zum einen aus der Rückzahlung eines Darlehens und zum anderen aus geringeren Cash-Pooling Forderungen zum Stichtag.

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 6,02 %.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 429.716 betreffen ausschließlich die zum 31. Dezember 2023 bewerteten Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern der Agfa-Gevaert Aktiengesellschaft, ihrer Rechtsnachfolgerin Agfa- Gevaert GmbH und mit dieser indirekt verbundenen Unternehmen. Der Rückgang von TEUR 22.922 resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen an Betriebsrentner für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 34.910. Demgegenüber steht die Zuführung zu Pensionsrückstellungen und der Aufwand aus Aufzinsung in Höhe von TEUR 11.958.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 9.665 gegenüber der Gesellschafterin Agfa GmbH, Düsseldorf. Diese resultieren aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie aus erhaltenen Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Hohe von TEUR 178 enthalten überwiegend Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 121.

b. Finanzlage

Die zur Finanzierung der Gesellschaft erforderlichen Mittel erhält die Gesellschaft aus Zins- und Tilgungszahlungen seitens der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien. Daneben ist sie durch einen entsprechenden Vertrag dem konzernweiten Cash-Pooling der Agfa-Gruppe angeschlossen. Darüber hinaus besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Agfa GmbH.

C. Ertragslage

Die Gesellschaft weist ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 9.543 (i. Vj. TEUR 1.644) aus. Das Ergebnis des Geschäftsjahres wurde durch Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 7.781 sowie von Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 4.207 beeinflusst. Demgegenüber standen hauptsächlich Zinserträge aus den Darlehensforderungen gegen die Agfa-Gevaert NV in Höhe von TEUR 22.870.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurde im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Agfa GmbH an diese übertragen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Gesellschaftszweck der Gesellschaft besteht darin, ihr Vermögen derart zu verwalten, dass sie den Pensionsverpflichtungen nachkommen kann. Um die Auszahlungen an die Betriebsrentner zu gewährleisten, hat die Gesellschaft, wie bereits erwähnt, Darlehensforderungen gegen die Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien. Mithilfe der Zins- und Darlehenstilgungen aus den Darlehen sollen die Auszahlungen der Gesellschaft gewährleistet werden. Das ausschließliche Ziel der Gesellschaft ist somit die Sicherstellung der Pensionszahlungen und der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator die Liquidität zur Sicherstellung dieser Zahlungsverpflichtungen.

5. Gesamtaussage

Die Gesellschaft konnte die Auszahlungen an die Betriebsrentner mithilfe der Zins- und Darlehenstilgungen sicherstellen. Insgesamt entsprach der Geschäftsverlauf den Erwartungen.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 einen leicht geringeren Liquiditätsbedarf im Vergleich zum Vorjahr. Die Liquiditäts- und Kapitalausstattung der Agfa Alterssicherungs-AG, um den Verpflichtungen gegenüber den Betriebsrentnern auch für das kommende Geschäftsjahr 2024 nachzukommen, ist gewährleistet.

Für das kommende Geschäftsjahr werden geringere Zinserträge bei gleichbleibendem Zinssatz und geringerem Hauptbetrag erwartet.

Die Zinsaufwendungen sind abhängig von der weiteren Entwicklung des von der Deutschen Bundesbank ermittelten Abzinsungssatzes. Dabei gehen wir davon aus, dass aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen maßgebliche Durchschnittszinssatz durch den erweiterten Betrachtungszeitrahmen weniger schwankungsanfällig sein wird.

2. Risiko- und Chancenbericht

Die Agfa Alterssicherungs-AG trägt den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) Rechnung. Dieses Gesetz fordert insbesondere von Aktiengesellschaften ein Überwachungssystem, das Risiken, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährden, frühzeitig sichtbar macht. Im Folgenden werden die Risiken entsprechend ihrer Rangfolge aufgeführt.

Das wesentliche Risikomanagementziel ist es, zu prüfen, ob das Unternehmen mit ausreichend Liquidität ausgestattet ist, damit alle Pensionsverpflichtungen über deren Laufzeit beglichen werden können.

Zur Deckung der zum 31. Dezember 2023 ermittelten Pensionsverpflichtungen bestehen Darlehensforderungen gegen die Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, in Höhe von TEUR 464.200. Die laufenden Pensionszahlungen werden aus der Verzinsung sowie Tilgung der drei vorhandenen Darlehen finanziert. Durch die Darlehensverträge soll die Auszahlung der laufenden Pensionsverpflichtungen zeitgerecht durch die Agfa Alterssicherungs-AG ermöglicht werden. Eine angemessene Verzinsung der übertragenen Darlehen trägt zusätzlich zur Erfüllung der laufenden Pensionsleistungen bei.

Um ihrem Gesellschaftszweck - die Erfüllung der bestehenden Pensionsverpflichtungen - auch zukünftig nachkommen zu können, ist die Gesellschaft auf eine nachhaltige Finanzkraft der Konzernmuttergesellschaft angewiesen. In diesem Zusammenhang können erhebliche Risiken auf den Finanzmärkten bestehen, die sich auf die Liquidität und die Kapitalkosten eines Unternehmens auswirken. Die Agfa Alterssicherungs-AG begegnet diesem Risiko mit einer konsequenten quartalsweisen Überprüfung der Finanzstärke der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien.

Nach Durchsicht der veröffentlichten Kennzahlen der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, für das Geschäftsjahr 2023 geht der Vorstand der Agfa Alterssicherungs-AG davon aus, dass die Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Verpflichtungen aus den Darlehen bedienen zu können. Derzeit liegen dem Vorstand keine Informationen vor, dass die Liquidität der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, nicht ausreicht, um den Darlehensforderungen der Agfa Alterssicherungs-AG nachzukommen. Die Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, hat laut Darlehensvertrag eine Informationspflicht, gegenüber der Agfa Alterssicherungs-AG ein Zahlungsausfallrisiko schriftlich anzuzeigen.

Die Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, betreibt ihrerseits ein Cash-Management zur Verringerung der Nettoverschuldung. Die Agfa-Gevaert Gruppe hat zum 31. Dezember 2023 Nettofinanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 6 Mio.

Ein weiteres Risiko besteht in einer negativen Entwicklung der versicherungsmathematischen Annahmen. Die Agfa Alterssicherungs-AG lässt zu jedem Bilanzstichtag die Pensionsverpflichtungen durch einen externen versicherungsmathematischen Gutachter nach anerkannten Methoden bewerten. Bei der Festlegung der Annahmen werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Die Annahmen können sich jedoch im Zeitablauf verändern und zu einem höheren Bedarf an Finanzmitteln führen. Die Gesellschaft begegnet diesem Risiko durch die ständige Anpassung der Bewertungsannahmen an die Gegebenheiten zum jeweiligen Bilanzstichtag. Daraus entstehende Verluste werden im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die Agfa GmbH, Düsseldorf, übernommen.

Die Agfa GmbH, Düsseldorf, wiederum hat am 27. Januar 2022 eine Patronatserklärung von der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien, erhalten, mit der die Agfa GmbH in die Lage versetzt werden soll, alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem oben genannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vollständig und fristgerecht zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen zum Verlustausgleich nach § 302 AktG.

Wie bereits erwähnt ist das ausschließliche Ziel der Gesellschaft die Sicherstellung der Pensionszahlungen und die damit verbundene Verwaltung der Darlehensverträge gegenüber der Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien. Aus diesem Grund ergeben sich keine konkreten, durch die Gesellschaft zu beeinflussenden Chancen. Daher wird an dieser Stelle auf einen Chancenbericht verzichtet.

 

Düsseldorf, den 29. November 2024

Carsten Fischer

2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Agfa Alterssicherungs-AG, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Agfa Alterssicherungs-AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Agfa Alterssicherungs-AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 29. November 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wengenroth, Wirtschaftsprüferin

gez. Scholtz-Szepaniak, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
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